Sozialversicherungsberater
marikowari
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich war nie beim Sozialamt und habe nach der Krankentaggeldzeit direkt im Anschluss IV-Rente beziehen dürfen.
Und wenn zB das betreibungsrechtliche Existenzminimum 3'200,- beträgt und das Einkommen (bestehend aus ca. 1'000,- IV-Rente I. Säule, 1'800,- IV-Rente aus der II. Säule, 100,- IV-Rente aus Deutschland und 500,- Ergänzungsleistungen) 3'400,- CHF, dann wäre die Differenz über die 200,- CHF also pfändbar? Aus der II. Säule demfall...?
Ein Jurist des Quellensteueramtes der meine finanzielle Lage begutachtete, bestätigte mir sogar, dass ich unter dem betr.Existenzminimum läge.
Aber ich wüsste die Antwort gerne dennoch - einfach um mein Wissen dazu zu erweitern!
Der Betrag, der betrieben wird ist effektiv eine unrunde Sache in sich. Die Krankentaggeldversicherung "versäumte leider" (wie es mir im Schreiben mitgeteilt wurde), bis 5 Tage bevor die Krankentaggeldzeit endete, mir die Quellensteuer abzuziehen, was sie anscheinend hätten müssen. Als die Krankentaggeldzeit begann fragte ich noch die Dame von der KTG-Vers., so wie meine case Managerin, was ich nun mit dem Geld machen müsse, dass ich dann nach der Kündigung des AGs direkt von der KTG-Vers. überwiesen bekäme? Alle versicherten mir, dass das Geld so wie es bei mir ankäme netto und damit "meines" sei. Als Deutsche, die gewohnt ist, dass alles bereits abgezogen wird bevor ausbezahlt und nach Zusicherung der verschiedenen Stellen, war ich also froh mich da nicht auch noch um irgendwas kümmern zu müssen und hätte niemals gedacht, dass die Vers. da was versäumte einzubehalten! Naja, 5 Tage also vor Ablauf der KTG-Zeit also dann die Hiobsbotschaft in Briefform, dass ich ihnen über 5'000,- CHF schulde, die sie nun nachträglich bereits beim Quellensteueramt bezahlten.
Zu diesem Zeitpunkt bereits hatte ich nie und nimmer dieses Geld, so dass ich garnicht wusste wie bezahlen und reichte sofort ein Erlass- oder zumindest Reduktionsgesuch ein, da ich in bestem Wissen und Glauben war die ganze Zeit über und jetzt wo ich nur noch die IV-Rente habe, ich schon 5x nicht fähig bin, das zu bezahlen. Wovon denn? Auch hatte ich zu dem Zeitpunkt noch keinerlei Ergänzende Leistungen erhalten oder zugesprochen bekommen. Die bekam ich erst Monate rückwirkend ab dem darauffolgenden Monat nach meinem Gesuch. Zu dem Zeitpunkt hatte ich also weit weniger als das betreibungsrechtliche Existenzminimum als ich um den Erlass bat. Ich offenbarte alle Zahlen 1:1 auf meinem Konto, alles - dass ich nicht wisse wie ich diese Schuld begleichen solle...!
Wenn ich recht informiert wurde, hätten sie damals bereits zugestehen müssen, dass es bei mir nichts zu holen gibt und die Schuld via Schuldschein für sie hätte enden müssen.
Da ich dann nicht weiter wusste nach der Absage von der KTG-Vers., dass sie mir die Rechnung nicht erlassen, habe ich sie gebeten, die Rechnung zumindest auf Eis zu legen bis ich den Entscheid des Quellensteueramtes hätte zu meinem Erlassgesuch bei denen. Habe gehofft, dass sie mir diese nachträglich erlassen und der KTG-Vers. evtl. sogar zurückerstatten könnten. Durch administrative Zufälle auf Amtsseite, bekam ich erst jetzt kürzlich den Entscheid - ca. 10 Monate nach Einreichung des Erlassgesuchs - indem mir deren Jurist (vom Quellensteueramt) sogar erklärte, dass es tatsächlich eine Rechnung wäre, über diese Quellensteuer, die das Steueramt mir erlassen müsste, da ich zum Zeitpunkt des Erlassgesucheingangs bereits weit unter dem betreibungsrechtl. Existenzminimum lag. Da die offenen Steuern ja aber von der KTG-Vers. bereits beglichen wurden, gäbe es nichts mehr, das man erlassen könne und deswegen könne er mir leider nicht helfen.
Nun wüsste ich gerne, ob ich mich in dem Falle dass ich momentan also wirklich mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum einnehme, ob mein nicht der status quo der Rechnungsstellung damals galt, indem ich so weit unter dem Existenzminimum bekam... und dass sie mir daher offiziell die Rechnung also doch erlassen müssten?
Wie stehts in dieser Situation? Gilt also der Zeitpunkt der damaligen Rechnungsstellung und meinem direkt darauffolgenden Erlassgesuches mitsamt Erklärung meiner finanziellen Notlage für das Betreibungsamt, oder die jetzige Situation, wo ich evtl. etwas über dem betr. Existenzminimums liege?
Stimmt die Info, dass die KTG-Vers. bei meinem damaligen Erlassgesuch eigentlich schon hätte zusagen müssen, mir den Betrag zu erlassen, weil ich wie gesagt weit unter dem betr. Ex.min. war? Könnte ich in diesem Falle heute das als Rückendeckung nehmen und ggf. nochmal mit der Begründung einreichen, dass es bereits damals hätte akzeptiert werden müssen???
Herzlichen Dank für die Zeit die Sie sich nehmen, das hier zu lesen und ggf. sogar zu beantworten - Ihre Hilfe ist unheimlich wertvoll für mich!!!