Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe mir den Grossteil der Links bereits durchgelesen.Es scheint wie mit allen Gesetzen alles sehr gummiartig dehnbar zu sein. Hauptsächlich finde ich im Vergleich nur sachen zu lesen wonach man hier in der Schweiz strafbare Handlungen begangen hat die zu einer Ausweisung führen. Laut der Ausschaffungsinitiative betrifft es aber eben auch diejenigen , die in ihreme eigenen Land vorbestraft sind. Ich steige da nicht so recht durch . Zumal ja eben in meinem Fall erstmal gar nicht die Frage dazu aufkam ob ich denn vorbestraft bin . Diese Frage aber auf einer Verlängerung meines neuen Antrages aber bejahen muss. Also zu meiner Einreise und Bewilligung vor 4 Jahren standen Vorstrafen nicht zur Debatte weil es keiner wissen wollte und jetzt mit der Ausschaffungsinitiative wird es für den Staat doch relevant. Ja es hat schon etwas von einer nachträglichen Bestrafung durch ein neues Gesetz ws erlassen wurde, aus einer sicht . Ich steige da bislang noch nicht so recht durch .
Beiträge von Randolf-Sommer7
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