Wegen der Einführung eines ERP Projektes, hat mein Arbeitgeber nächstes Jahr für Key-User und das Kader eine Ferien Sperre im April/Mai verhängt.
Dadurch wurde mein geplanter Urlaub an Ostern nicht bewilligt. Zudem wird offensichtlich von mir erwartet, dass ich an Ostern für die ERP Einführung arbeite. Ist das laut Arbeitsrecht möglich ungefragt für Wochenendarbeit (Feiertagsarbeit) eingeteilt zu werden?
Ich störe mich grundsätzlich nicht daran als Kader Mitarbeiter bei einer ERP Einführung abends länger und am Wochenende mitarbeiten zu müssen - mich stört dass das ungefragt passiert.
Beiträge von priamos
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Vor einigen Tagen rief mich eine Mitarbeiterinnen einer Tankstelle an unserem Wohnort an und erläuterte mir höflich, dass ich beim Tanken das Bezahlen vergessen hätte. Ich war erschrocken, dass mir so etwas passiert sein soll und sagte umgehend zu, noch am selben Abend den Betrag zu begleichen - mir war die Situation äusserst peinlich.
Nach dem ich aufgelegt hatte, überprüfte ich die Tankbelege der letzten Wochen sowie die Kreditkartenabrechnung, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass ich Benzin tanken gehe ohne zu bezahlen.
Siehe da, am betreffenden Datum war ich Tanken und hatte sehr wohl bezahlt.
Was war geschehen: Am dem Tag wollte ich an der Tankstelle mein Fahrzeug auftanken. Da die Tanksäule nach einigen Versuchen nicht funktionierte, melde ich mich an der Kasse.
Nach kurzer Zeit konnte ich dann Treibstoff tanken und bezahlt den auch an der Kasse.
Zum Glück konnte ich anhand einer Tankquittung und des Kreditkartenbelegs, den regulären Kauf des Treibstoffes belegen.
Dieser Vorfall ärgerte mich, denn wie hätte ich meine Unschuld beweisen können, ohne Kassabeleg oder wenn ich in Bar bezahlt hätte, statt mit der Kreditkarte?
Offensichtlich wurde in meinem Fall bei der Ermittlung des fehlbaren Kunden unsorgfältig gearbeitet - das geht natürlich gar nicht.
Persönlich werde ich weder an der betreffenden Tankstelle noch an einer anderen Tankstelle dieser Kette in Zukunft Treibstoff beziehen. -
Habe mein Fahrzeug einem Autohändler ab Platz ohne Garantie verkauft und direkt bei der Verhandlung das Geld dafür erhalten. Für die Übergabe haben wir einen späteren Zeitpunkt vereinbart, das Auto blieb deshalb zirka eine weitere Woche auf dem Parkplatz stehen.
Zwischen dem Verkauf und der Überhabe ist leider die Frontscheibe gerissen, wie es aussieht ohne äussere Einwirkung. Wie verhält sich das rechtlich, bin ich als Verkäufer für die Behebung des Schadens verantwortlich oder der Käufer?
Danke zum Voraus für Eure Hinweise -
Zuerst einmal Danke für die Rege Diskussion.
Sie können mir glauben, meine Enttäuschung über meinen Unreifen Junior ist gross, obwohl auch ich in meinen jungen Jahren Unfug gemacht habe.
Im Art. 16a SVG steht:
Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung
1 Eine leichte Widerhandlung begeht, wer:
a.
durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes Verschulden trifft;
b.
in angetrunkenem Zustand, jedoch nicht mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration (Art. 55 Abs. 6) ein Motorfahrzeug lenkt und dabei keine anderen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begeht.
2 Nach einer leichten Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.
3 Die fehlbare Person wird verwarnt, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war und keine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.
4 In besonders leichten Fällen wird auf jegliche Massnahme verzichtet.
-> Absatz 2 ist da völlig eindeutig, er wird seinen Fahrausweis einen Monat abgeben.
Für uns ist aber nicht eindeutig, ob nach 2-maligem Entzug, der Fahrausweis auf Probe nun definitiv futsch ist. -
Vielen Dank für Ihren äussert kompetenten Beitrag zu meiner Frage.
Wünsche noch ein schönes Wochenende
priamos -
Danke für den Hinweis
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Unser Sohn hatte kurz nach der Auto Fahrprüfung einen Auffahrunfall. Damals wurde ihm nebst einer saftigen Busse, der Fahrausweis einen Monat lang abgenommen und die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert.
Vor wenigen Tagen wurde er bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 68 km/h anstatt 50 km/h gemessen. Die Überschreitung von 18 km/h führen normalerweise zu einer saftigen Busse und einer Verwarnung.
Kennt sich jemand aus, wir das bei einem Fahranfänger mit Fahrausweis auf Probe aussieht? Im speziellen im Fall wie oben beschrieben. Ich gehe davon aus, dass unser Herr Sohn den Fahrausweis verliert und nach einen Jahr nochmals von vorne beginnen muss. Wäre froh um entsprechende Hinweise.
Wünsche allen schöne Festtage. -
Kennt jemand die Stundenansätze, welche dem Kunden für einen Sanitärinstallateur in Rechnung gestellt werden dürfen, ich finde CHF 92.00 pro Stunde etwas viel. Zudem werden mir auf derselben Rechnung auch gleichzeitig die Kosten für einen Lehrling von CHF 37.00 pro Stunde ich Rechnung gestellt. Ist das OK ?
Dem Sanitärinstallateur ist zudem bei der Demontage ein Eckventil kaputt gegangen, das finde ich nun auch auf der Rechnung. Kennt sich jemnd aus mit solchen Fällen ?
MfG priamos -
Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Hatte heute Abend ein längeres Gespräch mit meinem Chef und der Geschäftsleitung. Resultat ist, ich bleibe nun bis zum Ende der KW 07 bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Man möchte, dass jemand bis dahin die Leitung der Abteilung übernimmt.
In dieser Zeit ist es mir jedoch freigestellt tageweise Urlaub zunehmen resp. Gleitzeit zu kompensieren. Es wurde zudem vereinbart, dass es mir in dieser Zeit auch erlaubt ist beim neunen Arbeitgeber zu arbeiten.
Man könnte sich gut vorstellen, dass ich 3 Tage pro Woche beim alten Arbeitgeber arbeite und 2 Tage pro Woche an der neuen Stelle.
Es bleibt mir überlassen wie ich das mit den Versicherungen lösen.
Es zeigt sich einmal mehr, wenn man hartnäckig genug verhandelt und nicht gleich aufs erste Mal alles akzeptiert holt man mehr heraus.
Trotzdem alles vielen Dank für Eure Hinweise. -
Das ist laut Gesetz absolut richtig, andererseits ist es in der Praxis auch üblich dass man die Ferien am schluss der Kündigungszeit nimmt. Genau unter diesen Voraussetzungen bin ich zu meinem heutigen Arbeitgeber gekommen, damals war man froh als ich ohne die Ferien (von der letzten Stelle zu beziehen) direkt meine Stelle angetreten habe. Seit meiner Kündigung sieht man das offensichtlich anders.
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Das ist ja gerade der Witz, es geht niemand in der Urlaub, es ist auch niemand krank, zudem ist die Abteilung sehr gut organisiert und läuft sicher einige Zeit auch ohne einen Leiter. Weiters ist ein Nachfolger (intern) bereits im Gespräch, es besteht also keine Notlage, welche das Vorgehen meines bisherigen Arbeistgebers rechtfertigen würde. Ganz nebenbei bin ich von der letzten Firma genau unter denselben Vorausetzungen zum genannten Arbeitgeber gekommen. Er war damals sehr froh, dass ich ohn die Ferien zu beziehen direkt begonnen habe, heute sieht man das offensichtlich anders - deshalb erachte ich das Vorgehen als Schikane für meine Kündigung.
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Habe meine Stelle regulär per Ende Februar 2006 gekündigt, der Gleitzeitsaldo und die Restferien zusammen ergeben 17 Tage, sodass ich mein Stelle bereits per 03.02.2005 verlassen könnte. Nun möchte aber mein Vorgesetzter, dass ich noch eine Woche länger bleibe (bis zum 10.02.2006) „er hätte noch wichtige Arbeiten für mich“ – diese Antwort hat mich überrascht, ich hätte mit einem anderen Verhalten gerechnet. Denn ich werde per Ende Januar alle offen Projekte abgeschlossen.
Anfügen möchte ich dass ich beim heutigen Arbeitgeber eine guten Job gemacht habe und man meinen Abgang bedauert – man würde mich gerne behalten – dem Wunsch kann ich leider nicht entsprechen.
Meinem Wissenstand nach, dürfen Ferien nicht ausbezahlt werden. Zudem ist meine Abteilung sehr gut organisiert und funktioniert eine Zeit lang auch ohne Leiter, zumindestens bis mein Nachfolger die Stelle übernimmt. Weiters ist ein Nachfolger für mich bereits im Gespräch – also besteht keine Notsituation, welche meine Anwesenheit erforderlich machen würde. Ich denke, dass es sich hier um eine Schikane handelt.
Ich möchte meine heutige Stelle im Frieden und ohne Streit verlassen.
Trotzdem möchte ich die neue Stelle per Anfangs Februar antreten.
Wie muss ich mich verhalten ?