Beiträge von LUMPI99

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    Ein paar klärende Worte:


    - Die Krankenkassen tauschen keine Listen untereinander aus. Wenn ein Versicherter mit Ausständen die Kasse wechseln will dann teilt die aktuelle Kassen der "neuen" Kasse lediglich mit dass der Versicherte aufgrund von Ausständen nicht wechseln kann. Es werden keine weiteren Daten ausgetauscht.


    - Bis Ende 2011 konnten die Krankenkasse Verlustscheine beim Sozialdienst der Wohngemeinde des Schuldners einreichen. Je nach kantonaler Verordnung wiurde dieser Verlustschein dann bezahl oder nicht.


    -Seit Anfang 2012 übernimmt der Kanton 85% des Betrags auf dem jeweiligen Verlustschein. Der Verlustschein bleibt jedoch weiterhin im Besitz der Krankenkasse und der Versicherte schuldet den Betrag zu 100% der Krankenkasse. Zahlt der Versicherte den Verlustschein wird der Anteil des Kantons wieder an diesen zurückbezahlt.


    - Schwarze Liste: Es gibt praktisch keine Kantone mehr die eine Schwarze Liste führen. Wer in einem Kanton mit Schwarzer Liste wohnt und auf der Liste landet hat nur noch Anspruch auf Notfallbehandlung.

    Einer allfälligen Schadenersatzklage würde ich gelassen entgegensehen. Wenn ohne Baubewilligung gebaut wird dann Frage ich mich auf welcher Grundlage mich die Bauherrschaft verklagen könnte?

    Danke erstmal an alle für die Antworten


    Transmitter Sie schreiben dass ich gar nichts mehr machen kann wenn die Bagger auffahren. Wenn aber die Baubewilligung befristet und mittlerweile abgelaufen ist dann kann dort nicht einfach so mit den Baggern aufgefahren werden.

    Vor mittlerweile ca. 4 Jahre wurden auf einer grossen Wiese gegenüber meinem Wohnhaus Bauprofile aufgestellt. 3 Wohnblöcke mit insgesamt 60 Wohnungen sollten gebaut werden. Es gab diverse Einsprachen. Gemäss meinem Nachbar wurde das Baugesuch schlussendlich nicht bewilligt.


    Einige Zeit später fuhren Baumaschinen auf einem Teil des Grundstücks auf. Eine Nachfrage der Gemeinde ergab dass es sich um Arbeiten im Auftrag der Gemeinde handle (es wurden Belagsarbeiten ausgeführt). Gemäss Auskunft der Gemeinde werde der Teil des Grundstücks danach wieder in seinen Urprungszustand versetzt. Es vergingen Monate. Nichts passierte. Auf dem Grundstück liegt ein Schutthaufen und der Teil des Grundstücks ist komplett überwuchert. Kein schöner Anblick. Zudem parkieren immer wieder Autos auf dem Grundstück und es wird auch Abfall im Gestrüpp entsorgt.


    Auf meine Nachfrage wann das Grundstück denn nun wieder hergerichtet wird erhielt ich die Auskunft dass man den Besitzer informiere dass er das Grundstück wieder herstelle. Ein Jahr lang passierte nichts. Eine nochmalige Anfrage bei der Gemeinde blieb unbeantwortet. Es dauerte Monate und schliesslich ein kleiner Hinweis dass ich mit an den Gemeindepräsidenten wenden werde wenn meine Anfrage weiterhin ignoriert wird. Plötzlich hat sich der Leiter des Bauamtes gemeldet.


    Von ihm erhielt ich dann die Auskunft dass auf dem Grundstück ein Baugesuch bewilligt wurde.


    Auf mein Nachfrage dass gemäss meinen Informationen das Gesuch abgelehnt wurde und er mir doch bitte sagen solle wann das Gesuch bewilligt wurde hat mich der guten Mann ziemlich abgeputzt.


    Er meinte dass ein Baugesuch geheim sei sobald die Bewilligung erteilt wurde und es keine "Zitat" Gwunderli Auskünfte gebe. Es stehe dem Besitzer frei wann er mit den Bauarbeiten anfange.


    Er hat mir dann ausserdem mitgeteilt dass er keine Anfragen mehr beantworten werde und er mein Mailadresse blockiere.


    Nun, ich habe selber mal auf einer Bauabteilung einer Gemeinde gearbeitet und es wäre mir neu dass Baugewilligungen nach der Erteilung geheim sind. Auch die Aussage dass man mit dem Bau beginnen könne wann man wolle stimmt meines Wissens so nicht. Soviel ich weiss muss man innert 2 Jahre nach Erteilung der Bewilligung mit dem Bau beginnen.


    Was kann ich nun machen wenn da plötzlich die Banger auffahren?

    Nehmen Sie ein Bad vor dem zu Bett gehen. Mir hat die Bade Essenz "Tiefenentspannung" (mit Sandelholz) von Kneipp geholfen. Ich habe ja nich daran geglaubt dass es hilft aber wurde positiv überrascht.

    Auch ich habe die letzten Tage mehrfach Post erhalten von Debitors wegen einer angeblich unbezahlten Fedex Rechnung. Ich habe der Firma die Zahlungsbestätigung gemailt und ein paar Tage später erhalten ich Post von Debitors mit einer Ratenzahlung der Forderung. Ich habe Debitors angerufen und ihnen mitgeteilt dass sie genau wissen dass sie die Kosten nicht einfordern können. Mal sehen wie es weiter geht :)

    Es wäre wünschenswert wenn Sie Ihren Beissreflex gegenüber alescha in der Griff kriegen würden. Ihre Beiträge sind unterste Schublade. Es sehen halt nicht alle die Welt durch die Rosa SP Brille wie Sie. Danke!

    Sie hätte die Möglichkeit den Käufer zu betreiben. Ziemlich sicher wird er dann Rechtsvorschlag erheben. Und ob das gante Prozedere den Aufwand wert ist weiss ich nicht. Es kommt auf die Höhe des Betrages an. Ich würde Ricardo informieren dass der Verkauf nicht zustande gekommen ist und ihnen die Ricardo Gebühr storniert wird.

    Auch bei einer stillen Lohnpfändung haben Sie einen Eintrag im Betreibungsregister. Am besten wäre gewesen wenn Sie spätestens beim Erhalt des Zahlungsbefehls mit dem Gläubiger Kontakt aufgenommen hätten um eine Lösung in Form einer Ratenzahlung zu vereinbaren.

    @Sozialversicherungsberater Lassen Sie es doch einfach mal gut sein. Sie sind kein Mod hier im Forum und die Redaktion entscheidet selber. Wenn Sie aber Schleichwerbung anprangern sollten Sie nicht wie in einem anderen Thread schreiben dass Sie ohne Bezahlung nicht mehr weiter recherchieren. Damit mache Sie Werbung für sich selber.

    Wenn die Initiative angenommen wird dann wird der Bundesrat (wie bei der MEI) alle Hebel in Bewegung setzen um die Initiative nicht umsetzten zu müssen bzw. wird sie bis zur Unkenntlichkeit verwässert.


    Die Initiative wird jedoch leider abgelehnt werden. Die Angsmacherei mit dem Verlust der Arbeitsplätze und dem Untergang der Schweizer Wirtschaft wird auch hier wieder funktionieren.

    Werter Sozialversicherungsberater. Sparen Sie sich doch bitte solche Bemerkungen wie "


    Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten mit der Suchfunktion im Forum nach dem Stichwort meineinkauf zu suchen, hätten Sie Erfahrungen mit dieser Firma gefunden."


    Es ist mir hier schon öfters aufgefallen dass Sie sich gegenüber Fragestellern ziemlich arrogant verhalten.