Beiträge von Monika83

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    Haus mit 2 Mietwohnungen und EG Geschäftsräume (vom Vermieter des Hauses) und 1 Bankomat!


    Situation:


    Wir wohnen schon seit 20 Jahren in der einen Mietwohnung.


    In der 2.Mietwohnung gab es vor ca. 2,5 Jahren einen Mieterwechsel. Die damalige Untermieterin hat die Wohnung vom Vormieter übernommen.


    Die neue Mieterin hat jetzt regelmässig neue Untermieter, natürlich weil die Wohnung (5,5 Zimmer) für eine Person eigentlich viel zu gross ist. Damit möchte ich sagen es kommen einem ständig neue fremde Personen im Treppenhaus/ Eingangstüre entgegen. Keine Ahnung ob Sie hier wohnen oder nicht.


    Damals hatten wir schon den Verdacht dass der Vormieter immer noch einen Schlüssel hat!


    Nun hat sich das in den letzten Wochen bestätigt! Wir haben ihn gesehen wie er mit einem Schlüssel im EG ins Haus gekommen ist! Und das jetzt schon mehrere Male!


    Der Vormieter ist jetzt regelmässig in unserem Haus.


    Auch wenn die Mieterin von der 2.Wohnung am Arbeiten und sie nicht zu Hause ist. Keine Ahnung was er im Haus / Mietwohnung / Keller macht.


    Meiner Meinung nach darf man den Schlüssel mal weitergeben wenn man in die Ferien geht und jemand für die Blumen oder Haustiere schauen soll!


    Das kann doch nicht sein das Fremde oder ehemalige Bewohner im Haus ein und ausgehen wie es ihnen passt. Sie sind ja teilweise keine Mieter vom Haus/Wohnung!


    Nun meine Fragen:


    1. Dürfen Personen die nicht im Mehrfamilienhaus wohnen einen Haustürschlüssel besitzen???


    2. Wer darf einen Haustürschlüssel für die Mietwohnung haben???


    3. Dürfen ehemalige Mieter einen Schlüssel vom Nachmieter haben???


    4. Könnte der Vermieter der Wohnung evtl. auch ein Hausverbot für den ehemaligen Mieter aussprechen???


    5. Sollte der Vermieter der Wohnung nicht informiert werden wer einen Schlüssel zum Haus/Wohnung hat???


    Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen!

    Haus mit 2 Mietwohnungen und EG Geschäftsräume (vom Vermieter des Hauses) und 1 Bankomat!


    Situation:


    Wir wohnen schon seit 20 Jahren in der einen Mietwohnung.


    In der 2.Mietwohnung gab es vor ca. 2,5 Jahren einen Mieterwechsel. Die damalige Untermieterin hat die Wohnung vom Vormieter übernommen.


    Die neue Mieterin hat jetzt regelmässig neue Untermieter, natürlich weil die Wohnung (5,5 Zimmer) für eine Person eigentlich viel zu gross ist. Damit möchte ich sagen es kommen einem ständig neue fremde Personen im Treppenhaus/ Eingangstüre entgegen. Keine Ahnung ob Sie hier wohnen oder nicht.


    Damals hatten wir schon den Verdacht dass der Vormieter immer noch einen Schlüssel hat!


    Nun hat sich das in den letzten Wochen bestätigt! Wir haben ihn gesehen wie er mit einem Schlüssel im EG ins Haus gekommen ist!


    Der Vormieter ist jetzt regelmässig in unserem Haus.


    Auch wenn die Mieterin von der 2.Wohnung am Arbeiten und sie nicht zu Hause ist. Keine Ahnung was er im Haus / Mietwohnung / Keller macht.


    Meiner Meinung nach darf man den Schlüssel mal weitergeben wenn man in die Ferien geht und jemand für die Blumen oder Haustiere schauen soll!


    Das kann doch nicht sein das Fremde oder ehemalige Bewohner im Haus eine und ausspazieren können wie es ihnen passt. Sie sind ja teilweise keine Mieter vom Haus!


    Nun meine Fragen:


    1. Dürfen Personen die nicht im Mehrfamilienhaus wohnen einen Haustürschlüssel besitzen???


    2. Wer darf einen Haustürschlüssel für die Mietwohnung haben???


    3. Dürfen ehemalige Mieter einen Schlüssel vom Nachmieter haben???


    4. Könnte der Vermieter evtl. auch ein Hausverbot für den ehemaligen Mieter aussprechen???


    Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen!

    @marikowari


    Ich glaube ihre versteht mich nicht ganz!


    Ich habe vor ca. 3 Wochen mich bei der SVA telefonisch gemeldet und nachgefragt, was mit meiner Prämienverbilligung sei! Denn ich hätte noch keinen richtigen Bescheid von ihnen erhalten!


    Dann hat mir diese Mitarbeiterin SVA gesagt, ich solle mich per Email melden, dann würde das ganze bei der richtigen Stelle geprüft und ich würde dann Bescheid erhalten! das habe ich dann auch sofort gemacht!!!


    Habe mich dann letzte Woche nochmals per Mail gemeldet, weil ich nichts hörte!


    Und dann habe ich jetzt am 25.3. diesen Brief Verfügung / Ablehnung erhalten!


    Und wollte mich jetzt hier erkundigen ob ich überhaupt eine Chance habe, wenn ich jetzt Einspruch (schriftlich) mache! und ob jemand Erfahrung damit gemacht hat!


    Ich denke da bringt ein weiters Telefon nichts mehr! Höchstens schriftliche Einsprach!


    Und da stehe ich jetzt ja auch an, habe so etwas noch nie verfasst und habe einfach gedacht vielleicht gibt es ja dafür (wie für vieles andere) ein Vorgedrucktes Formular oder so!

    Sozialversicherungsberater


    Wollte mich noch entschuldigen! Sie haben mir so viele Infos geschickt, da habe ich ihre Fragen wohl total übersehen! Herzlichen Dank für ihre Bemühungen!


    Mein Berater (Steuerberater) hat mir gesagt, dass eine Bestätigung von mir nirgends aufzufinden ist auch nicht auf dem Server oder Papier! Hacker haben ganze Arbeit geleistet!


    Sprich ich kann bei der SVA meine Anmeldung nicht beweisen!


    Ja, ich habe schon für das Jahr 2018 und 2019 Prämienverbilligung erhalten!


    Sozialhilfe beziehe ich keine!


    Und meine Steuererklärung sieht seit 3 Jahren gleich aus!

    Möchte mich herzlich Bedanken für eure Infos und Hinweise!


    (Es ist halt so wie immer, wenn die kleinen einen Fehler machen (oder keine Bestätigung haben) sind sie die Lackierten! Es ist ja nicht so das ich einfach so Verbilligung möchte, sondern meine Lage ist zur Zeit einfach so! Und Sie könnten das ja ganz einfach nachvollziehen, wenn Sie meine Steuererklärungen der letzten Jahre (zBsp. 2017, 2018) prüfen würden!


    Und da geht es jetzt auch nicht um Corona oder so!


    Werde nochmals drüber schlafen und überlegen was ich jetzt weiter machen!)


    Danke an alle!!!!!!

    marikowari


    Das hat er gemacht! Konnte ihn noch vor Corana erreichen!


    Nur den Beleg hat er leider nicht mehr! Da sein Computer anfangs Jan. 2020 von einem Hacker heimgesucht wurde, und wirklich alle Daten weg sind!


    So und das wird jetzt wohl mein Problem werden oder sein!?!?


    Aber im nachhinein ist man immer schlauer!


    Wollte mich jetzt halt einfach mal schlau machen, wie ich vorgehen muss damit ich evtl. doch noch Präminienverbilligung erhalte und ob ich überhaupt Chancen habe!


    Gibt es für die Einsprache irgendwo OnlineFormulare die ich ausdrucken und ausfüllen könnte!


    Würde sie dann per Post schicken! (Denn Online funktioniert wohl nicht immer!)

    Es war mir nicht unmöglich, sondern mein Berater hat den Antrag ja für meine Präminenverbilligung im Nov. Online eingereicht!


    Ich habe ja die Vermutung das Online etwas schief gelaufen ist, da ich von der SVA auch nie etwas gehört habe!


    Das wird dann wohl auch mein Problem sein! Oder?


    Ich hatte auch im Vorjahr 2019 Präminenverbilligung! Aber das interessiert die SVA wohl nicht gross?! Bei denen ist nur die Anmeldefrist wichtig!

    Das habe ich schon gemacht und dann hat man mir nur gesagt, das ich alles schriftlich erhalte! Nun habe ich nur diesen einen Brief erhalten mit der Ablehnung und Hinweis auf Einsprache! Komme da zur Zeit bei der SVA nicht weiter, deshalb frage ich hier mal um Rat!

    Ich habe Ende Nov. 2019 einen Online Antrag Prämienverbilligung 2020 Krankenkasse gemacht! Bis Ende Feb. 2020 habe ich von der SVA Aargau nichts gehört! Ich hatte schon langsam den Verdacht das da Online etwas nicht funktioniert habe! Habe mich dann telefonisch gemeldet und musste mich dann auch per Email nochmals melden, damit Sie das prüfen können! Nun habe ich einen Brief erhalten “Verfügung Ablehnung“ (Da steht: Sie haben den Antrag nicht innerhalb der gesetzlich Frist gestellt. Ihr Antrag auf Ausrichtung der Prämienverbilligung 2020 wird damit abgelehnt)!


    Jetzt steht da das ich „Einsprache erheben“ kann siehe Rückseite :


    Einsprache erheben (§ 35 Abs. 4 KVGG), die unterzeichnete Einsprache muss ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung enthalten!


    Nun meine Frage was genau bedeutet das für mich?


    1. Was muss ich jetzt da genau machen?


    2. Welche Unterlagen muss ich beilegen?


    3. Und gibt es dafür Formulare? Wenn ja wo?


    4. Muss ich vor Gericht?


    Vorerst vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!