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RE: Verzugsschaden Art, 6 OR
forum.beobachter.ch/forum/thread/?postID=217451#post217451Stimmt so doch, denn der Konsumentenschutz schreibt selbst: Ein höherer Verzugszins [als gemäss OR] sowie Mahnspesen und andere Gebühren sind geschuldet, wenn Sie sie vertraglich akzeptiert haben (z.B. über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB). Fragt sich eben wie von mir erwähnt, was Sie denn genau akzeptiert haben.
https://www.konsumentenschutz.…-verzugsschaden-bezahlen/
https://www.konsumentenschutz.…-verzugsschaden-bezahlen/
..Zwischenstand heute ca. 1 Monat später. Das Inkassobüro hat nach anfänglicher Droherei bis heute nichts mehr von sich hören lassen, absolute Funkstille, sagt alles aus.., Verzugsschaden Art. 6 OR NICHT BEZAHLEN!!!