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    ..Zwischenstand heute ca. 1 Monat später. Das Inkassobüro hat nach anfänglicher Droherei bis heute nichts mehr von sich hören lassen, absolute Funkstille, sagt alles aus.., Verzugsschaden Art. 6 OR NICHT BEZAHLEN!!!

    ..Zwischenstand heute ca. 1 Monat später. Das Inkassobüro hat nach anfänglicher Droherei bis heute nichts mehr von sich hören lassen, absolute Funkstille, sagt alles aus.., Verzugsschaden Art. 6 OR NICHT BEZAHLEN!!!

    ..Zwischenstand heute ca. 1 Monat später. Das Inkassobüro hat nach anfänglicher Droherei bis heute nichts mehr von sich hören lassen, absolute Funkstille, sagt alles aus.., Verzugsschaden Art. 6 OR NICHT BEZAHLEN!!!

    stimmt so nicht..

    ..und sollten die vor Gericht Recht bekommen, zahle ich nochmals Gebühren..

    Danke für Ihre Antwort. Ich bin bereits mit dem Musterbrief des konsumentenschutz.ch an die Inkassofirma gelangt. Die Antwort darauf habe ich Ihnen schon geschildert. Zudem steht im 2ten Satz der AGB's "es werde Deutsches Recht angewandt.." (und das in der Schweiz..?). Das ist mir im Grunde genommen alles zu blöde (die rechnen ja damit) und wenn ich meine Aufwende in Geld umrechnen würde lohnt es sich tatsächlich nicht (damit rechnen sie auch), auch wenn man allenfalls trotzdem ein Exempel statuieren sollte. Mein persönliches Fazit: Auch wenn es heisst, das Verzugsschaden gemäss OR Art. 6 nicht bezahlt werden muss, heisst das noch lange nicht, dass dem auch tatsächlich so ist..

    Danke für Ihre Informationen. Konkret handelt sich es um einen Ticketkauf (irrtümlich doppelt gekauft) bei Eventim in Bremen, welche via BillPay GmbH weiter über Infoscore Inkasso Urdorf diese willkürlichen Kosten erheben. Die AGB‘s der Eventim zusammen mit dem rechtlichen Konstrukt der aufgeführten Firmen lässt mich in dieser Angelegenheit doch eher „alt aussehen“. Bleibt wohl einfach nur zu bezahlen.

    Forderung vom Inkassobüro ca. CHF 300 inkl. Verzugszins und Mahnspesen bezahlt. Forderung über Verzugsschaden und weitere Kosten (Bonitätsprüfung) über ca. CHF 200 abgelehnt. Das Inkassobüro macht geltend, dass ich mit der Bestellung (Firma in Deutschland) die vertraglichen RGB ihres Mandanten akzeptiert hätte und diese eine entsprechende Klausel mit Uebernahme sämtlicher Inkassospesen beinhalte, demnach der Betrag als geschuldet gelte. Frage 1: Ist das so? Frage 2: Soll ich den Betrag bezahlen um so eine eventuelle Betreibung zu verhindern und anschliessend den Spiess umkehren und dem Inkassobüro eine entsprechende Rechnung zukommen lassen und diesen Betrag falls nötig gerichtlich zurückfordern? Danke.