Es gibt immer noch eine ganze Menge rein ORGANISATORISCHER /
RECHTLICHER Fragen insbesondere rund um die "Quarantäne". Die Antworten
dazu sind in der Website des BAG über verschiedene Orte verstreut. Hier
ein Versuch, etliches davon (als copy/paste der Originaltexte)
zusammenzustellen:
Um die Epidemie einzudämmen, müssen die
Übertragungsketten unterbrochen werden. Dafür muss jede neu angesteckte
Person entdeckt und ihre engen Kontakte ausfindig gemacht werden. Auch
eine Person mit leichten Symptomen wird getestet und bei positivem
Resultat isoliert. Beim ("manuellen") Contact Tracing macht die
zuständige kantonale Stelle gemeinsam mit der erkrankten Person alle
Personen ausfindig, die in Quarantäne müssen. ((Das macht die kantonale
Stelle auch dann, wenn die angesteckte Person die Swiss PT App stets
aktiviert hatte. Es kann also sein, dass die engeren Kontakte dieser
Person, welche ebenfalls die App nutzen, via App eine Warnung erhalten
und zusätzlich - wenn sich die erkrankte Person an die Kontakte erinnert
- von der kantonalen Stelle perönlich (und daher nicht anonym)
kontaktiert werden))
Ein enger Kontakt liegt vor, wenn eine
Person lange und nahe genug bei einer ansteckenden Person war, um sich
möglicherweise infiziert zu haben.
Die kantonalen Behörden und die infizierte Person evaluieren gemeinsam, wer unter die «engen Kontaktpersonen» fällt.
In
https://www.bag.admin.ch/dam/b…weisungen_quarantaene.pdf
steht dazu das:
Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe
(Distanz von weniger als 2 Metern) einer infizierten Person während mehr
als 15 Minuten ohne Schutz aufgehalten haben. War diese Person
gleichzeitig ansteckend, dann müssen Sie sich für 10 Tage zu Hause in
Quarantäne begeben. Eine Person ist ansteckend, wenn sie Symptome hat
und bereits 48 Stunden vor dem Auftreten dieser Symptome.
Die zuständige kantonalen Stelle wird sich bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.
Die
kantonalen Behörden melden sich bei Ihnen, falls eine infizierte Person
Sie als «engen Kontakt» bezeichnet hat. Dann erfahren Sie, was Sie tun
müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Isolation und
Quarantäne
https://www.bag.admin.ch/bag/d…d-selbst-quarantaene.html
. ((Diese persönliche Kontakmahme kann somit zusätzlich zur bereits
vorliegenden oder kurz danach eintreffenden Warnung durch die App
erfolgen))
Eine Person, die mit einer am neuen Coronavirus
erkrankten Person in engem Kontakt stand, muss in Absprache mit der
zuständigen kantonalen Stelle in Quarantäne. Das bedeutet, dass sie mit
anderen Personen keinen Kontakt haben sollte. Damit kann man vermeiden,
dass sie unwissentlich andere Personen ansteckt. So werden
Übertragungsketten unterbrochen.
Soziale und berufliche Absonderung
• Bleiben Sie für 10 Tage zu Hause (ab dem Datum des letzten Kontakts mit der ansteckenden Person).
•
Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit anderen Personen. Ausgenommen sind
Personen, die ebenfalls unter Quarantäne stehen und mit Ihnen im
gleichen Haushalt leben.
• Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns»
Ende der Quarantäne
•
Wenn Sie nach 10 Tagen keine Symptome haben, können Sie nach Absprache
mit der zuständigen kantonalen Stelle sich wieder in die Öffentlichkeit
begeben.
• Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns»
• Überwachen Sie weiterhin Ihren Gesundheitszustand. Es kann vorkommen, dass die ersten Symptome erst später auftreten.
Entschädigung für Personen wegen einer Quarantänemassnahme https://www.bsv.admin.ch/bsv/d…nd-gesetze/eo-corona.html
Personen,
die sich in einer ärztlich oder behördlich verordneten Quarantäne
befinden, weil sie ... mit tatsächlich/möglicherweise infizierten
Personen in Kontakt waren/sind und darum ihre Erwerbstätigkeit
unterbrechen müssen, haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie im
Zeitpunkt des Erwerbsunterbruchs:
obligatorisch bei der AHV versichert sind (also in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind); und
einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Quarantänemassnahme muss mit einem ärztlichen Attest oder mit der behördlichen Anordnung belegt werden.
((Eine
Warnung durch die Swiss PT App allein genügt nicht. Erst wenn man auf
Grund dieser Warnung die Behörde kontaktiert und die Behörde eine
Quarantäne verfügt gibt es die Entschädigung))
Bei Personen, die
krank sind oder vom Arbeitgeber beurlaubt wurden, weil sie zur
Risikogruppe gehören, erhalten die Entschädigung nicht, da der
Arbeitgeber in diesen Fällen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist
Aus
https://www.bag.admin.ch/dam/b…Proximity_Tracing_App.pdf
27. Was muss ich tun, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?
Personen,
die von der SwissCovid App über einen Kontakt mit einer infizierten
Person benachrichtigt werden, können frei entscheiden, wie sie
reagieren. Die App zeigt die Telefonnummer einer Infoline an, bei der
diese Personen anonym weitere Informationen erhalten. Ob sie davon
Gebrauch machen möchten, ist ihnen überlassen. Die App empfiehlt weiter,
bei Auftreten von Symptomen den Coronavirus-Check im Internet zu machen
oder medizinischen Rat einzuholen und sich in freiwillige Quarantäne zu
begeben.
28. Darf ich noch arbeiten gehen, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?
Wenn
Sie Symptome haben, machen Sie den Coronavirus-Check im Internet und
folgen Sie der Empfehlung des Checks. Oder wenden Sie sich telefonisch
an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wenn Sie
keine Symptome haben, können Sie arbeiten gehen. Befolgen Sie weiterhin
strikt die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und beobachten Sie
Ihre Gesundheit.... Eine freiwillige Quarantäne ist empfohlen, sofern
möglich. Ein Anrecht auf Lohnfortzahlung ist in diesem Fall aktuell
nicht gegeben.
29. Wenn ich eine Warnmeldung erhalte, wie schnell sollte ich meinen Arbeitgeber informieren?
In
der Regel ist niemand verpflichtet, den Arbeitgeber über einen Kontakt
mit einer infizierten Person zu informieren. Sollte man sich aber
aufgrund der Abklärungen in freiwillige Quarantäne begeben, wäre der
Arbeitgeber selbstverständlich zu benachrichtigen.
30. Erhalte ich meinen Lohn weiter, wenn ich mich für eine Quarantäne entscheide?
Der
Arbeitgeber ist bei einer freiwilligen Quarantäne nicht zur
Lohnfortzahlung verpflichtet. Wer sich freiwillig in Quarantäne begibt,
weil er von der App über einen Kontakt mit einer infizierten Person
gewarnt wurde, soll sich beim Arzt oder der BAG-Infoline über das
weitere Vorgehen informieren. Die Lohnfortzahlung ist gewährleistet,
wenn die Isolation vom Arzt (Arztzeugnis) oder durch die kantonalen
Behörden angeordnet worden ist. Im Falle der Quarantäne beim klassischen
Contact Tracing ist hierzu eine Anordnung der kantonalen Behörden
notwendig.
33. Ich habe eine Meldung auf der SwissCovid App
erhalten, dass ich mit einer positiv getesteten Person eine nahe
Begegnung hatte. Muss ich alle Personen informieren, mit denen ich
selbst in Kontakt war? Was müssen diese machen?
Wenn Sie keine
Symptome haben, brauchen Sie andere Personen nicht zu informieren. Wenn
Sie Symptome haben, machen Sie den Coronavirus-Check und folgen Sie der
Empfehlung des Checks. Oder wenden Sie sich telefonisch an eine Ärztin,
einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung.
35. Ich habe eine
Meldung auf der SwissCovid App erhalten, dass ich mit einer positiv
getesteten Person eine nahe Begegnung hatte. Habe ich Anrecht auf einen
Test?
Solange Sie keine Symptome haben, sind eine medizinische
Abklärung oder ein Labortest nicht notwendig. Falls sie wünschen, können
sie ihren behandelnden Arzt oder Ärztin kontaktieren und die Situation
besprechen. Am Ende liegt es im Ermessen der behandelnden Ärztin oder
Arzt zu entscheiden, ob ein Test angezeigt ist oder nicht.
47.
Warum sollte ich die SwissCovid App nutzen, wenn es mir das sagt, was
ich sowieso schon weiss: Geh zum Arzt, wenn du Symptome hast?
Die
SwissCovid App hilft, Ihnen zu zeigen, dass Sie sich einem Risiko
ausgesetzt haben. Sie können dadurch während den kommenden Tagen auf
Symptome achten und diese auch besser einordnen. Zudem können Sie Ihre
Familie, Ihre Freunde und ihr Umfeld schützen, indem Sie in den zehn
Tagen nach der Begegnung unnötige Kontakte vermeiden.