Beiträge von delGrano

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    Dann zahlt der AG ohne wenn und aber. Bei Unsicherheit den Beobachter-Ratgeber fragen.

    Blog von Balthasar Glättli https://www.balthasar-glaettli…0/tracingapp-nutzen-flop/


    Der Bundesrat hat am 20. Mai die Botschaft für das dringliche Bundesgesetz zur Corona-Tracing App vorgelegt. Ein erster Eindruck nach einem ersten Überblick: die Datenschutzgrundlagen sind ok. Aber wie gross der Nutzen selbst bei einer weitverbreiteten Installation sein würde, ist sehr fraglich. Denn wer einen Warnhinweis erhält, soll ohne Symptome weder zum Arzt gehen, noch hat sie/er das Recht auf Lohnfortzahlung bei der empfohlenen Selbstquarantäne.


    Gemäss der Botschaft des Bundesrates sind die Grundbedingungen der von mir in die staatspolitische Kommission eingebrachten Motion für eine Tracing-App eingehalten. Aus Datenschutzsicht scheint mir die App auf den ersten Blick ok. Natürlich werden wir dies noch vertieft prüfen, aber ich habe hier in das DP-3T Team durchaus Vertrauen. Mein Problem aber: Ich sehe den versprochenen Nutzen der App nicht, wenn die Rahmenbedingungen so bleiben, wie dies der Bundesrat vorschlägt!
    Trotz unterdessen auch öffentlich erfolgter Kritik – nicht nur von mir, sondern auch von verschiedenen NGOs – hält die Botschaft des Bundesrates an den gleichen Rahmenbedingungen fest wie bei der Verordnung zum Testbetrieb. Konkret heisst dies: Wer von der App die Mitteilung erhält, dass er mit einer COVID-positiven Person in Kontakt war, erhält die Empfehlung, nur bei Symptomen zum Arzt zu gehen. Sonst soll man sich einfach in freiwillige Selbstquarantäne begeben – allerdings ohne ein Recht auf Lohnfortzahlung.


    Die App sollte ja eigentlich dazu beitragen, dass Menschen das Virus nicht weiterverbreiten, wenn sie in der Inkubationsphase sind. D.h. dass Menschen, die bereits ansteckend sind, aber noch keine Symptome haben, die Möglichkeit erhalten, dass sie sich in freiwillige Quarantäne begeben.

    Zwar war für mich die Corona-Tracing App nie das Wundermittel, als die sie viele sahen. Aber wenn nun aus der App ein reines ‚Sensibilisierungstool‘ wird, wie dies die Vertreter des Bundes an der Medienkonferenz vom 20. Mai formulierten, dann war da wirklich sehr viel Lärm um fast gar nichts!“
    – Balthasar Glättli, NR GRÜNE

    Dabei gäbe es, so scheint mir auf den ersten Blick, durchaus Möglichkeiten, die Funktionalität der App so zu erweitern, dass die Freiwilligkeit nicht gefährdet ist, aber dennoch die Chance, dass die Menschen die freiwillige Quarantäne auch einhalten, erhöht wird. Zum Beispiel könnte die App mit der Ansteckungswarnung auch ein digital signiertes, fälschungssicheres Quarantäne-Zertifikat ausstellen. Wer sich dann – ganz freiwillig und ohne dass die Behörden von der Meldung wissen – dafür entscheiden würde, in Quarantäne zu gehen, könnte die Kontaktwarnung belegen und würde entsprechend auch entschädigt (Lohnersatz resp. Entschädigung für Selbständige).


    Ich bin gespannt und nehme gerne von Leser*innen auch Kritik an diesem Vorschlag oder alternative Ideen entgegen, wie man das gesetzliche Umfeld (und wenn nötig die App selbst) anpassen könnte, um die Wirksamkeit der App zu verbessern, ohne das Konzept der Freiwilligkeit zu gefährden.

    Laut Bund wird den Personen, die mit der App gewarnt werden, eine «freiwillige Quarantäne» empfohlen, wobei die Person dann kein Anrecht auf Lohnfortzahlung habe. Die Lohnfortzahlung sei nur dann gewährleistet, wenn die Isolation durch ein ärztliches Zeugnis angeordnet wird. Da sich die gewarnten Personen jedoch nicht testen lassen können (solange sie keine Symptome haben), müssten sie sich freiwillig in Isolation begeben und auf ihren Lohn verzichten. Diese Begrenzung schränkt die Nützlichkeit der App und der mit ihr verbundenen Massnahmen wesentlich ein. EpidemiologInnen fordern, dass die App klare Folgen haben muss, wie das Recht auf Testen und/oder die Ausstellung eines Quarantänezeugnisses, damit sie wirklich nützlich sein kann.
    QUELLE: gemeinsame Stellungnahme amnesty, Digitale Gesellschaft, Konsumentenschutz


    https://www.amnesty.ch/de/laen…lbtraum-kein-zaubermittel

    Es gibt immer noch eine ganze Menge rein ORGANISATORISCHER / RECHTLICHER Fragen insbesondere rund um die "Quarantäne". Die Antworten dazu sind in der Website des BAG über verschiedene Orte verstreut. Hier ein Versuch, etliches davon (als copy/paste der Originaltexte) zusammenzustellen:

    Um die Epidemie einzudämmen, müssen die Übertragungsketten unterbrochen werden. Dafür muss jede neu angesteckte Person entdeckt und ihre engen Kontakte ausfindig gemacht werden. Auch eine Person mit leichten Symptomen wird getestet und bei positivem Resultat isoliert. Beim ("manuellen") Contact Tracing macht die zuständige kantonale Stelle gemeinsam mit der erkrankten Person alle Personen ausfindig, die in Quarantäne müssen. ((Das macht die kantonale Stelle auch dann, wenn die angesteckte Person die Swiss PT App stets aktiviert hatte. Es kann also sein, dass die engeren Kontakte dieser Person, welche ebenfalls die App nutzen, via App eine Warnung erhalten und zusätzlich - wenn sich die erkrankte Person an die Kontakte erinnert - von der kantonalen Stelle perönlich (und daher nicht anonym) kontaktiert werden))

    Ein enger Kontakt liegt vor, wenn eine Person lange und nahe genug bei einer ansteckenden Person war, um sich möglicherweise infiziert zu haben.
    Die kantonalen Behörden und die infizierte Person evaluieren gemeinsam, wer unter die «engen Kontaktpersonen» fällt.

    In https://www.bag.admin.ch/dam/b…weisungen_quarantaene.pdf steht dazu das:
    Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Distanz von weniger als 2 Metern) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz aufgehalten haben. War diese Person gleichzeitig ansteckend, dann müssen Sie sich für 10 Tage zu Hause in Quarantäne begeben. Eine Person ist ansteckend, wenn sie Symptome hat und bereits 48 Stunden vor dem Auftreten dieser Symptome.
    Die zuständige kantonalen Stelle wird sich bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.

    Die kantonalen Behörden melden sich bei Ihnen, falls eine infizierte Person Sie als «engen Kontakt» bezeichnet hat. Dann erfahren Sie, was Sie tun müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Isolation und Quarantäne https://www.bag.admin.ch/bag/d…d-selbst-quarantaene.html . ((Diese persönliche Kontakmahme kann somit zusätzlich zur bereits vorliegenden oder kurz danach eintreffenden Warnung durch die App erfolgen))

    Eine Person, die mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person in engem Kontakt stand, muss in Absprache mit der zuständigen kantonalen Stelle in Quarantäne. Das bedeutet, dass sie mit anderen Personen keinen Kontakt haben sollte. Damit kann man vermeiden, dass sie unwissentlich andere Personen ansteckt. So werden Übertragungsketten unterbrochen.

    Soziale und berufliche Absonderung
    • Bleiben Sie für 10 Tage zu Hause (ab dem Datum des letzten Kontakts mit der ansteckenden Person).
    • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit anderen Personen. Ausgenommen sind Personen, die ebenfalls unter Quarantäne stehen und mit Ihnen im gleichen Haushalt leben.
    • Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns»

    Ende der Quarantäne
    • Wenn Sie nach 10 Tagen keine Symptome haben, können Sie nach Absprache mit der zuständigen kantonalen Stelle sich wieder in die Öffentlichkeit begeben.
    • Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns»
    • Überwachen Sie weiterhin Ihren Gesundheitszustand. Es kann vorkommen, dass die ersten Symptome erst später auftreten.

    Entschädigung für Personen wegen einer Quarantänemassnahme https://www.bsv.admin.ch/bsv/d…nd-gesetze/eo-corona.html
    Personen, die sich in einer ärztlich oder behördlich verordneten Quarantäne befinden, weil sie ... mit tatsächlich/möglicherweise infizierten Personen in Kontakt waren/sind und darum ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie im Zeitpunkt des Erwerbsunterbruchs:
    obligatorisch bei der AHV versichert sind (also in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind); und
    einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
    Die Quarantänemassnahme muss mit einem ärztlichen Attest oder mit der behördlichen Anordnung belegt werden.
    ((Eine Warnung durch die Swiss PT App allein genügt nicht. Erst wenn man auf Grund dieser Warnung die Behörde kontaktiert und die Behörde eine Quarantäne verfügt gibt es die Entschädigung))
    Bei Personen, die krank sind oder vom Arbeitgeber beurlaubt wurden, weil sie zur Risikogruppe gehören, erhalten die Entschädigung nicht, da der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist


    Aus


    https://www.bag.admin.ch/dam/b…Proximity_Tracing_App.pdf

    27. Was muss ich tun, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?
    Personen, die von der SwissCovid App über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werden, können frei entscheiden, wie sie reagieren. Die App zeigt die Telefonnummer einer Infoline an, bei der diese Personen anonym weitere Informationen erhalten. Ob sie davon Gebrauch machen möchten, ist ihnen überlassen. Die App empfiehlt weiter, bei Auftreten von Symptomen den Coronavirus-Check im Internet zu machen oder medizinischen Rat einzuholen und sich in freiwillige Quarantäne zu begeben.

    28. Darf ich noch arbeiten gehen, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?
    Wenn Sie Symptome haben, machen Sie den Coronavirus-Check im Internet und folgen Sie der Empfehlung des Checks. Oder wenden Sie sich telefonisch an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wenn Sie keine Symptome haben, können Sie arbeiten gehen. Befolgen Sie weiterhin strikt die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und beobachten Sie Ihre Gesundheit.... Eine freiwillige Quarantäne ist empfohlen, sofern möglich. Ein Anrecht auf Lohnfortzahlung ist in diesem Fall aktuell nicht gegeben.

    29. Wenn ich eine Warnmeldung erhalte, wie schnell sollte ich meinen Arbeitgeber informieren?
    In der Regel ist niemand verpflichtet, den Arbeitgeber über einen Kontakt mit einer infizierten Person zu informieren. Sollte man sich aber aufgrund der Abklärungen in freiwillige Quarantäne begeben, wäre der Arbeitgeber selbstverständlich zu benachrichtigen.

    30. Erhalte ich meinen Lohn weiter, wenn ich mich für eine Quarantäne entscheide?
    Der Arbeitgeber ist bei einer freiwilligen Quarantäne nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Wer sich freiwillig in Quarantäne begibt, weil er von der App über einen Kontakt mit einer infizierten Person gewarnt wurde, soll sich beim Arzt oder der BAG-Infoline über das weitere Vorgehen informieren. Die Lohnfortzahlung ist gewährleistet, wenn die Isolation vom Arzt (Arztzeugnis) oder durch die kantonalen Behörden angeordnet worden ist. Im Falle der Quarantäne beim klassischen Contact Tracing ist hierzu eine Anordnung der kantonalen Behörden notwendig.

    33. Ich habe eine Meldung auf der SwissCovid App erhalten, dass ich mit einer positiv getesteten Person eine nahe Begegnung hatte. Muss ich alle Personen informieren, mit denen ich selbst in Kontakt war? Was müssen diese machen?
    Wenn Sie keine Symptome haben, brauchen Sie andere Personen nicht zu informieren. Wenn Sie Symptome haben, machen Sie den Coronavirus-Check und folgen Sie der Empfehlung des Checks. Oder wenden Sie sich telefonisch an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung.

    35. Ich habe eine Meldung auf der SwissCovid App erhalten, dass ich mit einer positiv getesteten Person eine nahe Begegnung hatte. Habe ich Anrecht auf einen Test?
    Solange Sie keine Symptome haben, sind eine medizinische Abklärung oder ein Labortest nicht notwendig. Falls sie wünschen, können sie ihren behandelnden Arzt oder Ärztin kontaktieren und die Situation besprechen. Am Ende liegt es im Ermessen der behandelnden Ärztin oder Arzt zu entscheiden, ob ein Test angezeigt ist oder nicht.

    47. Warum sollte ich die SwissCovid App nutzen, wenn es mir das sagt, was ich sowieso schon weiss: Geh zum Arzt, wenn du Symptome hast?
    Die SwissCovid App hilft, Ihnen zu zeigen, dass Sie sich einem Risiko ausgesetzt haben. Sie können dadurch während den kommenden Tagen auf Symptome achten und diese auch besser einordnen. Zudem können Sie Ihre Familie, Ihre Freunde und ihr Umfeld schützen, indem Sie in den zehn Tagen nach der Begegnung unnötige Kontakte vermeiden.

    Bist du bei Meinungsverschiedenheit vor Kündigung geschützt?


    Hier gilt das, was om OR steht bzw. im GAV. Details hier:


    https://www.seco.admin.ch/dam/…t_kuendigung_010595_d.pdf

    Wenn du dann von der ArbeitgeberIn aufgefordert wirst in Quarantäne zu gehen. Kannst du in dem Fall auf Lohnfortzahlung bestehen?


    Ja, dann muss der/die AG den Lohn weiter bezahlen.

    Was tust du, wenn deine ArbeitgeberIn verlangt, dass du sie über eventuelle Warnungen der APP informierst?


    Bei einer Warnung die gleichzeitig mit der Warnung mitgeteilte Hotline anrufen und fragen, ob un wie der/die AG informiert werden muss.

    Das neue Coronavirus wird vorwiegend als Tröpfcheninfektion übertragen und gelangt über die Atemwege, die Augen, die Nase und den Mund in den Körper. Eine Ansteckung über Aerosole wird inzwischen als möglich angesehen.


    Eine Ansteckung über kontaminierte Flächen oder Gegenstände ist nicht auszuschliessen.


    (https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Covid-19)

    So ist die DP-3T-Spezifikation. Wie sie von Apple und Google umgesetzt wurde kann nicht überprüft werden.

    Nein. Deshalb ist sie ja freiwillig - für jene, die sich das "leisten" können.


    Vielleicht wird das vom Parlament am 3. Juni geändert...

    Nach meinem Kenntnisstand kann man heute noch nicht genau sagen, ab welchem Zeitpunkt eine infizierte Person selbst infektioes ist!


    Gemäss dem, was die Virologen via BAG sagen, sind es 2 bis 3 Tage vor den Symptomen. Deshalb die rasche Verbreitung.


    Die Verbreitung via Schmierinfektion (z.B. falscher Umgang mit Schutzkleidung) hat untergeordnete Bedeutung gegenüber Tröpfcheninfektion.

    Ein klares "no go" bei unserer Rechtslage ist es jedoch, dass etwa das kantonale Gesundheitsamt alle Personen, die näheren Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, darüber - unter Umgehung der erkrankten Person - informieren.


    Mit den Daten der Tracing App kann das auch gar nicht gemacht werden, da die Kontakte anonym sind.


    Gemacht wird das jedoch beim "manuellem" Tracing: Dort werden die potentiell angesteckten Kontakte der positiv getesteten Person im Einverständnis des/der Getesteten vom kantonalen Team kontaktiert und informiert, wie sie sich verhalten sollen.

    In
    https://www.bag.admin.ch/dam/b…Proximity_Tracing_App.pdf
    ist das auch in den Pukten 27 bis 30 beschrieben. Demnach wird, wenn man keine Symptome hat, eine freiwillige Quarantäne (ohne Lohnfortzahlung) empfohlen, sie ist aber nicht verpflichtend.

    Die erste Frage ist in https://www.bag.admin.ch/bag/d…rantaene.html#-1166878863 beantwortet:


    Wenn Sie diese Frage (Hatten Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person?) mit ja beantworten, können Sie in den folgenden Tagen ansteckend werden, ohne es zu merken.

    • Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand.
    • Sie können weiter arbeiten gehen, wenn möglich im Homeoffice.
    • Vermeiden Sie jedoch unnötige Kontakte mit anderen Personen.
    • Befolgen Sie immer die Hygiene- und Verhaltensregeln.

    Dieses geänderte Verhalten bedeutet aber, dass man den Grund seinem Umfeld erklären muss, also z.B. Treffen absagen muss oder von zu Hause aus arbeiten will. Damit zeigt man während der nächsten 10 Tagen seinem Umfeld an, dass man Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte.


    Man kann aber auch ZUSÄTZLICH UND FREIWILLIG 10 Tage in Quarantäne gehen.


    Es gibt also kein entweder - oder.

    Leute, welche Symptome haben sollen "Bleiben Sie zu Hause" befolgen ... und noch mehr, siehe:


    https://www.bag.admin.ch/bag/d…-ursprung.html#-313933553


    Damit wird erreicht, dass sie keine Kontakte - auch keine zufälligen - haben.


    Allerdings sind infizierte Personen bereits 2 bis 3 Tage vor den Symptomen bereits ansteckend. Da sie symptomfrei sind kann das allenfalls nur durch einen Test festgestellt werden. Dann müssten aber alle Leute ohne Symptome mindestens alle zwei Tage getestet werden - was jedoch derzeit undenkbar ist.


    ALSO: Eine App könnte nur vor Erkrankten mit Symptomen warnen. Die aber müssen ohnehin zu Hause / im Spital sein. Infizierte ohne Symptome sind nicht erkennbar, sind aber dennoch ansteckend unterwegs. Daran kann auch eine App nichts ändern.


    Erst im nachhinein - wenn sich Symptome zeigen - können ihre Kontakte der letzten paar Tage gewarnt werden.

    Das ist es, was in der DP-3T-Spezifiakation mit Apple & Google vereinbart wurde. Was auf Betreibssystem-Ebene dann tatsächlich ermittelt wird, kann nicht eingesehen werden. Deshalb schreiben die App-Entwickler:


    "We also strongly encourage both companies ((Apple & Google)) to allow an external audit of their code to ensure its functionality corresponds to its specification."

    Die Warnung erscheint nur, wenn der Kontakt an einem Tag mehr als 3 mal 5 Minuten dauerte.