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RE: Corona-App: Sinn und Unsinn
RE: Corona-App: Sinn und UnsinnPersonen, die von der SwissCovid App über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werden, können frei entscheiden, wie sie reagieren. Die App zeigt die Telefonnummer einer Infoline an, bei der diese Personen anonym weitere Informationen erhalten. Ob sie davon Gebrauch machen möchten, ist ihnen überlassen. Die App empfiehlt weiter, bei Auftreten von Symptomen den Coronavirus-Check im Internet zu machen oder medizinischen Rat einzuholen und…
Wenn Sie keine Symptome haben, können Sie arbeiten gehen. Befolgen Sie weiterhin strikt die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und beobachten Sie Ihre Gesundheit.
ABER: bereits 2 bis 3 Tage VOR den Symptomen kann man andere berits anstecken! Arbeits gehen dürfte man nur mit einer guten MNS oder besser FFP2-Maske!
Die SwissCovid App kann nicht abschliessend feststellen, ob beim Kontakt eine Plexiglaswand installiert war oder ob die ansteckende Person eine Maske trug. Daher wäre es unverhältnismässig, eine Quarantäne anzuordnen. Aber eine freiwillige Quarantäne ist empfohlen, sofern möglich. Ein Anrecht auf Lohnfortzahlung ist in diesem Fall aktuell nicht gegeben.
Das ist eine ERHEBLICHE gesetzliche Lücke!