Beiträge von delGrano

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    Dieser Zusammenhang ist mir nicht ersichtlich. Also nochmals meine Bitte: Beim Thema bleiben!

    forum.beobachter.ch/forum/thread/?postID=218375#post218375

    Wenn komplexe Sachverhalte / Situationen dermassen verkürzt dargestellt werden führen sie zu allzu simplen Handlungen. Diese machen die Sache nur noch komplexer. Das ist leider das Rezept der Populisten. Denn diese profitieren von der Schaffung neuer Probleme, nicht von deren Lösung.


    Bei einem Staubsauger kenne ich keine 50-seitige Anleitung in nur EINER Sprache. Rund 10 Seiten aber - beim Behandeln diverser Fehlfunktionen und Wartungshinweisen - sind angemessen. Jeder hat aber das Recht, das nicht zu beachten und mit Fehlfunktionen falschen Bedienung zu "leben".


    Die "Corona App" erscheint sehr Vielen als "DIE" Lösung um die lästigen Einschränkungen los zu werden, welche sich nicht damit beschäftigen wollen, was diese App tatsächlich leisten kann und nicht leistet.

    Die SwissCovid App funktioniert überall und auch über internationale Provider. Es ergibt aber keinen Sinn, die SwissCovid App im Ausland zu nutzen, wenn wenige oder keine weiteren App-Benutzer vorhanden sind. Aktuell laufen Abklärungen und Bestrebungen, dass Tracing Apps, die ebenfalls das dezentrale Konzept DP-3T verwenden, miteinander kompatibel sind. In einem ersten Schritt ist die SwissCovid App aber für das Schweizer Territorium gedacht.


    Angesichts der kommenden Ferienzeit nützt einem diese App allenfalls in DE oder AT (die ebenfalls DP-3T nutzen). Ob und wann die App "Immuni" in IT existiert weiss ich nicht. FR folgt dem zentralen Ansatz, nicht DP-3T.


    Kontakte mit ausländischen Gästen in CH werden (ausgenommen ev. aus DE und AT) nicht registriert.

    Die Kontakt-Ereignisse der letzten 21 Tage sind lokal auf dem Gerät abgelegt. Diese Daten sind bei Verlust oder beim Kauf eines neuen Mobiltelefons nicht wiederherstellbar. Auf einem neuen Gerät muss die SwissCovid App neu installiert werden. Ab dann werden Kontakt-Ereignisse wieder auf dem Mobiltelefon abgelegt.


    Dass diese Daten nicht mit einer vielen "Backup/Restore" - Mechanismen beim Kauf eine neuen Phones bzw. beim Uptate auf eine neue Version des Betriebssystems wiederhergestellt werden können ist m.E. eine technische Lücke.

    Die Lohnfortzahlung ist gewährleistet, wenn die Isolation vom Arzt (Arztzeugnis) oder durch die kantonalen Behörden angeordnet worden ist. Im Falle der Quarantäne beim klassischen Contact Tracing ist hierzu eine Anordnung der kantonalen Behörden notwendig.


    "ISOLATION" ist keine Quarantäne! Die Isolation erfolgt erst, wenn man Symptome hat und positiv getestet wurde!

    Wenn Sie keine Symptome haben, können Sie arbeiten gehen. Befolgen Sie weiterhin strikt die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und beobachten Sie Ihre Gesundheit.


    ABER: bereits 2 bis 3 Tage VOR den Symptomen kann man andere berits anstecken! Arbeits gehen dürfte man nur mit einer guten MNS oder besser FFP2-Maske!


    Die SwissCovid App kann nicht abschliessend feststellen, ob beim Kontakt eine Plexiglaswand installiert war oder ob die ansteckende Person eine Maske trug. Daher wäre es unverhältnismässig, eine Quarantäne anzuordnen. Aber eine freiwillige Quarantäne ist empfohlen, sofern möglich. Ein Anrecht auf Lohnfortzahlung ist in diesem Fall aktuell nicht gegeben.


    Das ist eine ERHEBLICHE gesetzliche Lücke!

    Personen, die von der SwissCovid App über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werden, können frei entscheiden, wie sie reagieren. Die App zeigt die Telefonnummer einer Infoline an, bei der diese Personen anonym weitere Informationen erhalten. Ob sie davon Gebrauch machen möchten, ist ihnen überlassen. Die App empfiehlt weiter, bei Auftreten von Symptomen den Coronavirus-Check im Internet zu machen oder medizinischen Rat einzuholen und sich in freiwillige Quarantäne zu begeben.
    Diese Freiwilligkeit ist eine der organisatorisch / rechtlichen Schwachstellen. Vor allem, weil es dann keine Lohnfortzahlung gibt.

    Damit Begegnungen erkannt werden können, muss Bluetooth immer eingeschaltet sein. Die Batterienutzung erhöht sich dadurch nur leicht.
    Ist es möglich, Bluetooth nur für die SwissCovid App zu aktivieren und sonst "unsichtbar" durch die Stadt zu gehen?
    Nein, das ist nicht möglich. Ist Bluetooth auf dem Mobiltelefon aktiviert, nutzen alle installierten Apps, für welche die Bluetooth-Funktion freigeschaltet ist, diese Funktechnik.


    Da bluetooth immer "offen" und für andere "sichtbar" ist, erhöht sich die Gefahr, dass das Phone "gehackt" werden kann. Gegen diese Schwachstelle scheint es bisher kein Rezept zu geben - ausgenommen bluetooth "unsichtbar" zu machen ... das aber macht die App unbrauchbar.

    Ohne Internetverbindung kann die SwissCovid App keine Warnmeldung erhalten. Darum sollten Sie sich regelmässig mit dem Internet verbinden. Das kann auch über WLAN geschehen. Es ist aber nicht nötig, dass das Smartphone permanent mit dem Internet verbunden ist.


    Immer wenn das Mobiltelefon mit dem Internet verbunden ist, macht die SwissCovid App regelmässig eine Abfrage auf dem Server der Bundesverwaltung. Dies ist notwendig, damit die SwissCovid App Warnmeldungen empfangen kann. Das Abfrageintervall kann vom Benutzer nicht beeinflusst werden. Ist das Mobiltelefon nicht mit dem Internet verbunden, werden von der SwissCovid App keine
    Abfragen durchgeführt.


    Wenn man sich mehrere Tage in einem Gebiet ohne oder nur mit extrem schlechten Internetempfang aufhält erhält man keine Warnungen!

    Die Anwendungsschnittstelle (API) von Apple/Google ist keine App auf den Mobiltelefonen. Es handelt sich um einen von Apple/Google vorgeschlagenen Standard zur genaueren Schätzung des Abstands zwischen zwei Mobiltelefonen via Bluetooth und zur Senkung des Stromverbrauchs durch Bluetooth Low Energy. Die Datensicherheit bleibt gewährleistet – der Standard von Apple/Google setzt ebenfalls auf das DP-3T-Konzept der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne.


    Es ist nicht nur ein "Standard" sondern eine Schnittstelle für die App, damit sie die die VOM BETRIEBSSYSTEM geleisteten Funktionen (z.B. Erkennen von Kontakten) nutzen kann. Wie das im Betriebssystem gemacht wird ist NICHT ZUGÄNGLICH. Man muss also darauf vertrauen, dass Apple und Google das so machen, wie es im DP-3T-Konzept bschrieben ist. Überprüft kann das nicht werden.

    Da Bluetooth Low Energy immer aktiv ist, wird der Stromverbrauch leicht erhöht. Die neuen technischen Schnittstellen von Apple und Google sollen den Energieverbrauch für Proximity Tracing Apps aber senken. Dafür müssen die Mobiletelefone auf die neusten Mobiltelefon-Betriebssysteme upgedatet werden.


    Das ist missverständlich. An anderer Stelle habe ich gelesen, dass bei Android alles ab Version 6.0 funktioniert. Es muss also nicht das allerneueste sein.

    Bluetooth verfügt über drei Stufen der Annäherungserkennung, so dass die Erkennung von Kontakten auf den kritischen Bereich von ca. zwei Metern in offenen Räumen eingeschränkt werden kann.


    Damit wird eingestanden, dass die Entfernung nur grob gemessen werden kann.


    Damit die SwissCovid App funktioniert und Zugriff auf Bluetooth hat, müssen Sie die Standort-Funktion freigeben. Bei Android-Geräten ist die Freigabe von Bluetooth an die Freigabe des Standorts gekoppelt. Deshalb muss die Standort-Funktion aktiviert werde, auch wenn die SwissCovid App zu keinem Zeitpunkt auf Ihren Standort per Satellitenortung zugreift.


    Das jedoch wird viele Nutzer verunsichern, wenn sie bei der Installation der App aufgefordert werden, den Zugriff auf den Standort zu erlauben.

    Hier finden sich etliche offizielle Hinweise des BAG zu dieser App, Stand 13. Mai 2020:


    https://www.bag.admin.ch/dam/b…Proximity_Tracing_App.pdf


    Mir sind diese Sätze aufgefallen: (siehe Fortsetzung)

    Als "Starter" dieser Diskussion "Corona-App: Sinn und Unsinn" würde ich es begrüssen, wenn die Kommentare auf diese App beschränkt bleiben und nicht in ganz andere Bereiche ausufern. Für diese anderen - sicher auch wichigen - Bereiche sollten in diesem Forum spezielle "Diskssionen" eröffnet werden. Danke!

    Im vorliegenden Fall der Corona-App heisst das:
    Laut https://en.m.wikipedia.org/wiki/Exposure_Notification sind die zentralen Funktionen (Erkennen potentiell kritischer Kontakte mittels bluetooth, Erzeugen pseudoanonymer Schlüssel für die Kontakte, Speichern dieser Kontakte auf dem Phone, Abgleich dieser gespeicherten Kontakte mit den Schlüsseln positiv Getesteter) keine in der App realisierten Funktionen sondern Funktionen, welche die Betriebssysteme (iOS oder Google-Android) leisten und via API der App zur Verfügung stellen.
    Wie diese Betriebssysteme diese Funktionen erfüllen ist nicht offengelegt. Und sowohl Apple als auch Google können dieses "Innenleben" ihrer Betriebssysteme auch ändern, ohne dass das kontrolliert werden kann, so lange sich an der nach "aussen" gegenüber der App sichtbaren Schnittstelle (= API) nichts ändert.

    Zur Veranschaulichung: Diese API ist vergleichbar mit den "Anschlüssen" eines Kamera-Moduls, das in diversen Geräten eingebaut werden kann. Die Anschlüsse sind: Empfindlichkeit (=ISO), Blende, Verschlusszeit, Entfernung. Diese Anschlüsse können nicht direkt bedient werden, das Modul muss in ein Gerät eingebaut werden, welches auch eine Bedienungsoberfläche für diese Anschlüsse bietet oder eine im Gerät eingebaute Logik bietet, mit der Empfindlichkeit , Blende, Verschlusszeit, Entfernung automatisch richtig eingestellt werden. Ein solches das Modul mit seinen "Anschlüssen" nutzendes Gerät samt Bedienungsoberfläche entspricht einer "App".

    Die Entwickler einer App (= Gerät samt Bedienungsoberfläche) müssen und können in der Regel auch nicht wissen, wie all das "hinter" der API (das "hinter" den "Anschlüssen" verborgene Kamera-Modul) genau funktioniert.