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Corona-App: Sinn und Unsinn
Wenn diese "Corona-Tracing-App" - angeblich - erkennen kann, dass jemand weniger als 2m von einer anderen Person entfernt war, dann ist das ein Verstoss gegen Art.7c(2) der COVID-19-Verordnung 2, der laut Art.7c(3) gebüsst werden kann. Wenn die App so etwas erkennt, sollte das also eine Busse nach sich ziehen. Wegen des Datenschutzes ist das leider nicht möglich.
Dann aber bitte wenigstens das: Bei jeder Unterschreitung von 2m ab 5min gibt es einen (nicht unterdrückbaren) Vibrationsalarm, der…
Dann aber bitte wenigstens das: Bei jeder Unterschreitung von 2m ab 5min gibt es einen (nicht unterdrückbaren) Vibrationsalarm, der…
Wichtige neue Info:
Die Google/Apple-API ersetzt die DP3T-Funktionalität komplett. Die
Länder-Apps (heisst in CH neu SPTS) liefern nur noch die
Benutzerschnittstellen und die Datenbanken der Keys von infizierten
Usern.
Diese API ist nicht quelloffen. Eine unabhängige, externe Überprüfung der
eingesetzten Technik ist nicht möglich. Man darf daher nicht von
"Privacy by Design" sprechen, weil das Transparenz und Open-Source
voraussetzen würde. Das ist nicht gegeben.
Google und Apple wissen jederzeit, welche Keys zu welchen Benutzern
gehören, wer Infiziert ist, und wer, wann, wo exponiert war.
(Quelle: Nicht widersprochener Kommentar von Ueli der Knecht 21.05.2020 11:50 in