Ablehnung Akteneinsicht Verwaltungsgericht/Verpasster Termin Bundesgericht
Das ist mir jetzt absolut peinlich. So eine Sch..... Aufgrund der dauernden Anwaltssuche um mit den nicht erhaltenen Akten und nach der Absage beim Verwaltungsgericht der Akteneinsicht gemäss Verfahren Rechtsverweigerung ; habe ich wahrscheinlich den Weiterzug zum Bundesgericht verpasst. Beistand und KESB haben mich mit nur mit unwichtigen Unterlagen abgespeist und das Verw. Gericht hat dies als Akteneinsicht gewertet. Aufgrund der Ferienzeit hatte ich diverse Anfragen für Anwälte gestellt und jetzt sind ein paar Antworten eingetrudelt-eher Absagen. Habe jetzt gesehen, dass Termin abgelaufen ist für Bundesgericht. Jemand hat mir gesagt, dass während der Ferienzeit spezielle Fristen gelten- d.h. dass die Zeit während den Ferien Juli/August doppelt zählt? Ist dies richtig.
Wenn die Frist während dem Juli stattfand, hätte ich denn jetzt noch Resttage um vor Bundesgericht zu gehen? Urteil Verwaltungsgericht war in der ersten Woche Juli 20 bis anf. August. Wenn ich die Tage nun doppelt zähle von Juli wäre dies bis Anfangs September? Ist das richtig so. Zählt das Bundesgericht auch so? Oder wie kann man dies herausfinden? Dann hätte ich nämlich noch etwas Zeit um evt. alleine vor Bundesgericht zu gehen. Was müsste ich dort beachten? Bitte für Infos an mich. Danke vielmals. @Sozialversicher