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    KingCorleone

    Ersetzen Sie Art. 51 Abs. 2 ATSG durch Art. 100 Abs. 1 AVIG und machen Sie nach Arztzeugnisse einen Punkt und streichen Sie den Rest des Satzes ab dem Beistrich.. Erwähnen Sie dass Sie zuerst im Gespräch mit Herrn [Vorname Nachname] vom RAV vom [Datum] und in der Anweisung vom [Datum] angewiesen wurden ab dem [Datum] für krankheitsbedingte Abwesenheiten ab dem 1. Arbeitstag ein Arztzeugnis einzureichen. Zitieren Sie den Satz aus dem Schreiben des SECO unter welchen Voraussetzungen die Arbeitslosenversicherung die Kosten für Arztzeugnisse übernehmen muss und erwähnen Sie wo das steht und, dass ein Ausdruck dieser Seite beigelegt ist (z.B. Gemäss den Erläuterungen zu Art. 45 Abs. 1 ATSG auf Seite 28 des Schreibens des SECO [Titel des Schreibens] vom [Datum] [umformuliert was dort steht unter welchen Voraussetzungen die ALV die Kosten für Arztzeugnisse übernehmen muss]. Schreiben Sie, dass die zu vergütenden Kosten für die einverlangten Arztzeugnisse durch die beiliegenden Kopien der Leistungsabrechnungen belegt sind. Schreiben Sie dann den Satz, der mit Falls beginnt, aber ersetzen Sie darin Arbeitslosenkasse durch Arbeitslosenversicherung. Schreiben Sie: Ich ersuche um ein Schreiben, in dem die Anweisung vom [Datum] ersatzlos aufgehoben wird, damit weitere unverhältnismässige Kosten für Arztzeugnisse verhindert werden können. Schreiben Sie am Beginn Ihres Schreibens: Ich ersuche um Vergütung der Kosten für die einverlangten Arztzeugnisse von [Gesamtsumme] Franken.

    KingCorleone

    Wieso sollten Sie noch bis nächste Woche warten?. Es sind ja anscheinend schon jetzt Kosten für vom RAV per Weisung verlangte Arztzeugnisse angefallen und Sie haben mit Ihrem Brief vom 6. September 2022 noch nicht die Vergütung dieser Kosten an Sie verlangt und Sie haben diesem Brief keine Kopie von Leistungsabrechnungen der Krankenkasse beigelegt, welche beweisen, dass wegen der Franchise oder dem Selbstbehalt auf diesen Leistungsabrechnungen für Sie Kosten für diese Arztzeugnisse angefallen sind. Wenn Sie die Leistungsabrechnung für diese Kosten schon haben müssen Sie mit dem Verlangen der Vergütung dieser Kosten nicht warten. Abgesehen davon hat Ihnen der RAV-Berater im Gespräch anscheinend gesagt, dass er der Meinung ist, dass Ihnen die Arbeitslosenversicherung die Kosten für die einverlangten Arztzeugnisse nicht vergüten muss. Es ist also notwendig ihm zu erklären, wo es steht, dass die Arbeitslosenversicherung diese Kosten vergüten muss (in Artikel 45 Absatz 1 ATSG und im Schreiben des SECO zur Umsetzung des ATSG in der Arbeitslosenversicherung)..

    Nein, es hat keinen Sinn. Es wird alles anders Verstanden und falsch ausgelegt. Gerade diese persönliche Schiene ist relevant, um überhaupt die Landwirtschaft verstehen zu können. Kochen können auch nur Leute, die Kenntnisse haben und Uebung mit der Zubereitung von Nahrungsmitteln. Da wären wir beim Foodwaste.

    Stimmt nicht. Ich habe mir das Kochen selbst beigebracht und koche nicht nur Edelstücke (z.B. Kuhschwanz) und bei mir wird fast nichts schlecht oder weggeworfen. Ich behalte im Überblick was ich noch auf Lager halte und wie lange es noch hält oder wie ich es haltbarer machen kann.

    Ich hab diesen Brief gestern versendet. Siehe Anhang.


    Soll ich auf eine Antwort warten ?


    Oder soll ich schon den nächsten Brief bezüglich der Kopie der Leistungsabrechnung, sowie eine Kopie vom Brief vom 31. August (Weisung Arztzeugnis), sowie einem Schreiben bezüglich Art. 45 Abs. 1 ATSG und Seite 28 der Publikation des SECO meinem RAV-Berater schicken ?

    Haben Sie alle monatlichen Abrechnungen der Arbeitslosenkasse für die Vergangenheit kontrolliert, ob Ihnen für Tage, an denen Sie wegen Krankheit nicht oder nicht am ganzen Tag an der arbeitsmarktlichen Massnahme teilgenommen haben die Taggelder nicht überwiesen wurden? Wenn Ihnen wegen Krankheit nicht alle Taggelder überwiesen wurden auf welchen monatlichen Abrechnungen für welche Monate war dies? War dies bereits für Tage vor dem 24. August 2022 (die Weisung gilt ab dem 24. August 2022) oder war dies erst für Tage ab dem 24. August 2022? Haben Sie die monatlichen Abrechnung der Arbeitslosenkasse für die Taggelder für den Monat August 2022 bereits erhalten? Haben Sie diese Abrechnung erhalten bevor Sie Kopien der Arztzeugnisse eingereicht haben oder erst nachher? Für welche Tage in welchem Monaten haben Sie Arztzeugnisse über eine Arbeitsunfähigkeit an diesen Tagen eingereicht?


    Ihre Frage verwundert mich. In Ihrem Schreiben vom 6. September 2022 haben Sie nur verlangt auf die Forderung für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem ersten Krankheitstag zu verzichten. Dadurch ist nicht klar, ob Sie meinen, dass dies nur für die Zukunft ab dem 7. September 2022 so sein soll oder ob die Weisung auch rückwirkend für die Vergangenheit aufgehoben werden soll. Den Satz, dass Sie sich vorbehalten diese Umtriebe in Rechnung zu stellen, wenn an der nicht begründeten Forderung festgehalten wird, könnte man auch missverstehen, dass Sie auf die Vergütung von bereits angefallenen Kosten für Arztzeugnisse verzichten, wenn für die Zukunft auf das Einverlangen eines Arztzeugnisses ab dem ersten Arbeitstag verzichtet wird. Das Verzichten auf ein Arztzeugnis ist nicht das gleiche, wie ob Ihnen bereits Taggelder für Krankheitstage nicht ausgezahlt wurden und zu verlangen, dass man auch für diese Tage Taggelder ausbezahlt erhält und zu begründen warum man einen Anspruch auf Taggelder für diese Tage hat und mit einer Kopie der jeweiligen Arztzeugnisse zu beweisen warum man diesen Anspruch hat. Das Verzichten auf ein Arztzeugnis ist auch nicht das gleiche, wie zu verlangen, dass das RAV die bereits angefallene Kosten für durch eine mündliche oder schriftliche Weisung einverlangte Arztzeugnisse an Sie vergütet (Ihnen bezahlt), zu begründen warum Sie einen Anspruch auf die Vergütung dieser Kosten haben und eine Kopie der Leistungsabrechnung als Beweis für diese Kosten einzureichen, auf der man sieht, dass die Krankenkasse Ihnen diese Kosten wegen der Franchise oder wegen dem Selbstbehalt belastet hat. Die Rücknahme der Weisung ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit einzureichen, die Vergütung von bereits angefallenen Kosten für vom RAV verlangte Arztzeugnisse und die nachträgliche Auszahlung von wegen Krankheit nicht ausbezahlten Taggeldern sind verschiedene Themen.

    Nein, wir würden billiges Fleisch vom Ausland importieren. Die Standards sind übrigens oftmals nicht identisch mit der Schweiz. Weiter müssen die Lebensmittel über hunderte von Kilometer in die Schweiz transportiert werden. Ich kaufe fast ausschliesslich Schweizer Produkte. Die Schweiz ist überschaubar, das Ausland nicht.

    Wenn ein Bioprodukt aus dem Ausland weniger kostet ist dies ein wirtschaftlicher Vorteil für die Konsumenten in der Schweiz. Schon wieder ein pauschales Vorurteil über ausländische Lebensmittel. Je nachdem wo eine Person in der Schweiz lebt (zum Beispiel in der Nähe der Grenze) kann es durchaus sein, dass ein Lebensmittel aus dem angrenzenden EU-Mitgliedstaat weniger Kilometer weit transportiert wird als ein Lebensmittel aus der Schweiz. Nur weil ich irgendwo ein Bild gesehen habe nehme ich nicht gleich automatisch an, dass das überall so ist.

    Ich behaupte nicht, sondern ich gebe das Wissen weiter von unseren landwirtschaftlichen Organisationen. Ich habe gerade selber diesen Sommer im Ausland ein Bild gesehen von x-Tausenden Mastmunis. Soweit das Auge reicht - so etwas habe ich noch nie zuvor gesehen. Und noch einmal, der Konsument hat die Wahl, was für Fleisch er kauft. Wir produzieren mit Bio und mit Label Fleisch, das in der Initiative geforderte Fleisch.

    Behauptungen von landwirtschaftlichen Organisationen, welche die Interessen gewisser Bauern vertreten, sind nicht das gleiche wie Wissen. Eine Behauptung ist kein Wissen.

    Im Sozialversicherungsrecht gibt es keinen Anwaltszwang. Man muss sich also nicht vertreten lassen und kann Einsprachen und Beschwerden selbst schreiben und unterschreiben.. Das Einspracheverfahren beim RAV oder bei der Arbeitslosenkasse ist kostenlos und auch das Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht ist kostenlos, wenn es um Leistungen (also auch darum geht ob die Versicherung für Kosten bezahlt oder diese rückvergütet) oder Sanktionen der Arbeitslosenversicherung (also Einstelltage) geht und keine leichtsinnige oder mutwillige Prozessführung vorliegt. Wenn man mit einer Verfügung nicht einverstanden ist, kann man somit kostenlos selbst innerhalb der Frist eine Einsprache gegen die Verfügung per Post einreichen und wenn man dann mit dem Einspracheentscheid nicht einverstanden ist, kann man somit kostenlos selbst innerhalb der Frist per Post eine Beschwerde gegen den Einspracheentscheid an das kantonale Versicherungsgericht schicken. Erst eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen ein Urteil eines kantonalen Gerichts ist ein grundsätzlich kostenpflichtiges Verfahren, bei dem das Bundesgericht einen Vorschuss für die Verfahrenskosten von in der Regel 500 Franken verlangen kann, der in der Regel nicht zurückerstattet wird, wenn das Bundesgericht die Beschwerde abseits oder nicht auf die Beschwerde eintritt.

    Art. 52 Einsprache

    1 Gegen Verfügungen kann innerhalb von 30 Tagen bei der verfügenden Stelle Einsprache erhoben werden; davon ausgenommen sind prozess- und verfahrensleitende Verfügungen.

    2 Die Einspracheentscheide sind innert angemessener Frist zu erlassen. Sie werden begründet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.

    3 Das Einspracheverfahren ist kostenlos. Parteientschädigungen werden in der Regel nicht ausgerichtet.

    4 Der Versicherungsträger kann in seinem Einspracheentscheid einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen, auch wenn der Einspracheentscheid eine Geldleistung zum Gegenstand hat. Ausgenommen sind Einspracheentscheide über die Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen.


    Art. 56 Beschwerderecht

    1 Gegen Einspracheentscheide oder Verfügungen, gegen welche eine Einsprache ausgeschlossen ist, kann Beschwerde erhoben werden.

    2 Beschwerde kann auch erhoben werden, wenn der Versicherungsträger entgegen dem Begehren der betroffenen Person keine Verfügung oder keinen Einspracheentscheid erlässt.


    Art. 61 Verfahrensregeln

    Das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht bestimmt sich unter Vorbehalt von Artikel 1 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 nach kantonalem Recht. Es hat folgenden Anforderungen zu genügen:

    a. Das Verfahren muss einfach, rasch und in der Regel öffentlich sein.

    b. Die Beschwerde muss eine gedrängte Darstellung des Sachverhaltes, ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung enthalten. Genügt sie diesen Anforderungen nicht, so setzt das Versicherungsgericht der Beschwerde führenden Person eine angemessene Frist zur Verbesserung und verbindet damit die Androhung, dass sonst auf die Beschwerde nicht eingetreten wird.

    c. Das Versicherungsgericht stellt unter Mitwirkung der Parteien die für den Entscheid erheblichen Tatsachen fest; es erhebt die notwendigen Beweise und ist in der Beweiswürdigung frei.

    d. Das Versicherungsgericht ist an die Begehren der Parteien nicht gebunden. Es kann eine Verfügung oder einen Einspracheentscheid zu Ungunsten der Beschwerde führenden Person ändern oder dieser mehr zusprechen, als sie verlangt hat, wobei den Parteien vorher Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zum Rückzug der Beschwerde zu geben ist.

    e. Rechtfertigen es die Umstände, so können die Parteien zur Verhandlung vorgeladen werden.

    f. Das Recht, sich verbeiständen zu lassen, muss gewährleistet sein. Wo die Verhältnisse es rechtfertigen, wird der Beschwerde führenden Person ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bewilligt.


    fbis. Bei Streitigkeiten über Leistungen ist das Verfahren kostenpflichtig, wenn dies im jeweiligen Einzelgesetz vorgesehen ist; sieht das Einzelgesetz keine Kostenpflicht bei solchen Streitigkeiten vor, so kann das Gericht einer Partei, die sich mutwillig oder leichtsinnig verhält, Gerichtskosten auferlegen.


    g. Die obsiegende Beschwerde führende Person hat Anspruch auf Ersatz der Parteikosten. Diese werden vom Versicherungsgericht festgesetzt und ohne Rücksicht auf den Streitwert nach der Bedeutung der Streitsache und nach der Schwierigkeit des Prozesses bemessen.

    h. Die Entscheide werden, versehen mit einer Begründung und einer Rechtsmittelbelehrung sowie mit den Namen der Mitglieder des Versicherungs­gerichts schriftlich eröffnet.

    i. Die Revision von Entscheiden wegen Entdeckung neuer Tatsachen oder Beweismittel oder wegen Einwirkung durch Verbrechen oder Vergehen muss gewährleistet sein.


    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):

    Fedlex


    Im Arbeitslosenversicherungsgesetz als Einzelgesetz im Sinne von Artikel 61 Buchstabe fbis ist nicht vorgesehen (es steht nichts darin, dass es eine Kostenpflicht geben soll), dass das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht bei Streitigkeiten über Leistungen kostenpflichtig ist.


    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):

    Fedlex

    Wir sind das einzige Land, das eine Begrenzung der Tierstände kennt. Uebrigens gibt es auch konventionelle Schweine mit Auslauf. Weil die Schweizer Nutztierhaltung weltweiten Vorbildcharakter hat, ist die Initiative unnötig Vielmehr hat sie zahlreiche negative Folgen!

    Ich bezweifle, dass sonnenschein14 sämtliche Sprachen auf der Welt spricht und sämtliche Tierschutzgesetze auf der Welt durchgelesen hat, bevor sonnenschein14 behauptet hat, dass die Schweiz das einzige Land wäre, das eine Begrenzung der Tierstände kennt. Die Schweiz ist nicht der Nabel der Welt.

    Die Leute sprechen zwar viel und wissen, wie es gemacht werden soll. Gekauft wird zu ca. 13% Bio und sehr, sehr viele kaufen konventionell oder sogar das billig Fleisch aus dem Ausland. Wollen Sie wirklich das noch mehr import wird. Wenn Sie eine Massentierhaltung sehen wollen, gehen Sie ins Ausland. Dort werden zum Teil tausende von Mastrindern usw. gehalten. Für mich wäre es eine Wohltat zu Wissen, dass die Konsumenten endlich begreifen, das Auslandfleisch ein no go ist und das ein saisonales Kochen (Gemüse) nachhaltig ist. Leider haben immer wie mehr Leute keinen Bezug zur Landwirtschaft und oft fehlt auch das Wissen, wie man kocht :/ . Wir Schweizer Bauern sind dran und geben alles für unsere Tiere und das 7 Tage in der Woche.

    Ein Benutzerkonto sonnenschein14 wurde neu eröffnet und hat vor diesem Beitrag zur Volksabstimmung noch nie einen Beitrag verfasst. Ob es sich dabei tatsächlich um Bauern mit Coop Naturaplan Produktion oder um vom Bauernverband, einem Nein-Abstimmungskommittee oder von der SVP bezahlte Mitarbeiter einer Kommunikations- bzw. Werbeagentur handelt kann jeder Leser sich selbst eine Meinung bilden. Im Beitrag werden die üblichen pauschalen negativen Vorurteile über Ausländer in diesem Fall über ausländische Bauern und positiven Vorurteile über inländische Bauern verbreitet. Ich bezweifle stark, dass sonnenschein14 alle ausländischen Bauernbetriebe besucht und alle Bauernbetriebe in der Schweiz besucht hat. Es gibt auch im Ausland Bioproduktion auch in EU-Mitgliedstaaten bei denen es untereinander in einer Zollunion keine Importzölle und keine mengenmässigen Importquoten gibt und auch nach dem Beitritt ihres Staates zur EU weiter existieren.und kostengünstiger und mit tieferen aus Steuergeldern an die Bauern bezahlten Agrarsubventionen Biolebensmittel produzieren. Wenn sonnenschein14 nicht alle Bauernbetriebe in der Schweiz besucht hat, kann sonnenschein14 sich nicht anmassen zu behaupten, was alle Schweizer Bauernbetriebe ("Wir Schweizer Bauern") angeblich machen oder wie pauschal Bauernbetriebe im Ausland produzieren und ihre Tiere halten.. Ich kaufe lieber Biolebensmittel aus der EU, da die Wahrscheinlichkeit beim Kauf von Lebensmitteln aus der Schweiz hoch ist dadurch wirtschaftlich SVP-Wähler zu unterstützen, die auf ihren Feldern und Wiesen ausländerfeindliche oder Ausland- oder EU-feindliche SVP-Plakate aufstellen. Einige Forenbenutzer wohnen im Ausland und kennen dort wahrscheinlich auch Bauernbetriebe.

    damiens

    Ich habe jetzt das Geld von der Arbeitslosenkasse erhalten aber die Tage an denen ich ein Arztzeugnis vorweisen muss, habe ich keine Taggelder erhalten. Wenn ich denen die Arztzeugnisse schicke, werde ich noch das Geld der restlichen Taggelder erhalten. Ich habe keine Sanktionen erhalten, also wie z.B. dass sie mir 15 Tage kein Geld ausbezahlen. Ich habe einfach für die Tage, an denen ich kein Arztzeugnis gebracht habe, kein Geld erhalten. Das sind nicht Sanktionen wie wenn jemand z.B. eine zumutbare Stelle ablehnen würde und 20 Einstelltage (Sanktionen) erhält.

    KingCorleone

    Ich gehe davon aus, dass Sie die monatlichen Abrechnungen der Arbeitslosenkasse über die Anzahl der Taggelder erhalten haben, welche Ihnen für den jeweiligen Monat ausbezahlt werden. Diese Abrechnungen sind keine Verfügung im Sinne von Artikel 49 ATSG und enthalten keine Rechtsmittelbelehrung, dass Sie innerhalb einer Frist von 30 Tagen eine Einsprache gegen diese Verfügung einreichen können, sondern sind im formlosen Verfahren gemäss Artikel 100 Absatz 1 AVIG und Artikel 51 ATSG erfolgt. Auf diesen monatlichen Taggeldabrechnungen steht wahrscheinlich eine Belehrung darauf, dass Sie eine Verfügung verlangen können, wenn Sie mit dieser Abrechnung (zum Beispiel der Anzahl der ausbezahlten Taggelder) nicht einverstanden sind und innerhalb welcher Frist Sie eine Verfügung verlangen können. Wenn Ihnen bestimmte Taggelder nicht bezalt wurden, weil Sie an diesen Tagen wegen Krankheit arbeitsunfähig waren, verlangen Sie schriftliche eine Verfügung, legen Sie Kopien der Arztzeugnisse bei, in denen eine Arbeitsunfähigkeit für diese Tage steht und schreiben Sie, dass es sich bei diesen Tagen um auf Grund der Arztzeugnisse und der Ranziffern A68 und A69 des Kreisschreibens AMM entschuldigte Absenzen handeln und Sie somit einen Anspruch auf Taggelder für diese entschuldigten Absenzen haben und ersuchen Sie um Auszahlung der Taggeldern. Ich hoffe, dass Sie jeweils die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit auf den monatlich einzureichenden Formularen "Angaben der versicherten Person" eingetragen und diese eingereicht haben. Beachten Sie Artikel 42 AVIV.


    Art. 100 Grundsätze

    .1 Verfügungen sind in den Fällen nach den Artikeln 36 Absatz 4, 45 Absatz 4 und 59c sowie in den besonders bezeichneten Fällen für Ersatzansprüche zu erlassen. Im Übrigen kommt in Abwei­chung von Arti­kel 49 Ab­satz 1 ATSG das form­­lose Verfahren nach Artikel 51 ATSG zur Anwen­dung, aus­ser in den Fäl­len, in denen dem Ersu­chen des Betroffe­nen nicht oder nicht vollum­fänglich ent­spro­chen wird.

    2 Die Kantone können in Abweichung von Artikel 52 Absatz 1 ATSG die Behandlung von Einsprachen gegen Verfügungen, die im Rahmen von Artikel 85b von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren erlassen werden, den kantonalen Amtsstellen übertragen.

    3 Der Bundesrat kann die örtliche Zuständigkeit des kantonalen Versicherungs­gerichtes in Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 und 2 ATSG regeln.

    4 Einsprachen oder Beschwerden gegen Verfügungen nach den Artikeln 15 und 30 haben keine aufschiebende Wirkung.


    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):

    Fedlex


    Art. 42 Taggeldanspruch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

    (Art. 28 AVIG)

    1 Versicherte, die vorübergehend ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind und ihren Taggeldanspruch geltend machen wollen, müssen ihre Arbeitsunfähigkeit innert einer Woche nach deren Beginn dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden.

    2 Meldet die versicherte Person ihre Arbeitsunfähigkeit ohne entschuldbaren Grund nach Ablauf dieser Frist und hat sie die Arbeitsunfähigkeit auch nicht auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» angegeben, so hat sie keinen Taggeld­anspruch für die Tage der Arbeitsunfähigkeit vor der Meldung.


    Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV):

    Fedlex


    TAGGELD BEI VORÜBERGEHEND FEHLENDER ODER VERMINDERTER ARBEITSFÄHIGKEIT
    Art. 28 AVIG; Art. 42 AVIV; Art. 3, 4 ATSG
    C166 Versicherte Personen, die wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeits- und vermittlungsfähig sind und deshalb die Kontrollvorschriften nicht erfüllen können, haben, sofern sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser dauert längstens bis zum 30. Kalendertag nach Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit und ist innerhalb der Rahmenfrist auf 44 Taggelder beschränkt.

    C167 Die Taggelder sind auch dann nach Art. 28 AVIG auszurichten, wenn die versicherte Person trotz Arbeitsunfähigkeit die Kontrollvorschriften erfüllt hat.

    Arztzeugnis

    Randziffer C170 Die versicherte Person muss ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Tag mit einem ärztlichen Zeugnis belegen. Arztzeugnisse, die zuhanden einer Kranken- oder Unfallversicherung ausgestellt worden sind, können auch für die Belange der ALV verwendet werden. Bestehen begründete Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bzw. -unfähigkeit, kann die KAST oder die Arbeitslosenkasse auf Kosten der ALV eine vertrauensärztliche Untersuchung
    anordnen.

    Randziffer C171 Wird eine versicherte Person im Anschluss an Ferien im Ausland arbeitsunfähig und verbleibt sie im Ausland, hat sie nur dann Anspruch auf Taggelder nach Art. 28 AVIG, wenn ein Arztzeugnis die Reiseunfähigkeit attestiert.

    Meldung der Arbeitsunfähigkeit
    Randziffer C172 Die versicherte Person muss ihre Arbeitsunfähigkeit innert einer Woche seit deren Beginn dem RAV melden. Meldet die versicherte Person ihre Arbeitsunfähigkeit ohne entschuldbaren Grund nach Ablauf der Frist von einer Woche und hat sie die Arbeitsunfähigkeit auch nicht auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» angegeben, so hat sie keinen Taggeldanspruch für die Tage der Arbeitsunfähigkeit vor der Meldung.
    Gleich verhält es sich, wenn die versicherte Person die aufgeführten Fragen betreffend Arbeitsunfähigkeit nicht wahrheitsgetreu beantwortet. In diesem Fall gilt die Meldung als nicht rechtzeitig erfolgt, mit der Folge, dass die versicherte Person keinen Anspruch auf ALE für jene Tage vor der Meldung hat.
    Bei wiederholter Meldepflichtverletzung ist neben dem fehlenden Anspruch für die Tage vor der Meldung zusätzlich eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Bst. e AVIG zu verfügen (130 V 385; D37 ff.).
     Rechtsprechung
    BGE 117 V 244 (Die einwöchige Frist zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist eine Verwirkungsfrist mit der Folge, dass die versicherte Person bei verspäteter Meldung keinen Taggeldanspruch für die Tage vor der Meldung hat)
    Ist davon auszugehen, dass eine versicherte Person die Auskunftspflicht verletzt hat, um
    Versicherungsleistungen zu erschleichen, ist eine Einstellung gestützt auf Art. 30 Abs. 1
    Bst. f zu prüfen (D41 ff).

    Kreisschreiben AVIG-Praxis (ALE):

    Fedlex

    KingCorleone

    Haben Sie den RAV-Berater in diesem Gespräch gefragt, wo es steht, dass sich Artikel 45 Absatz 1 ATSG und damit die Übernahme der Kosten nicht auf vom RAV einverlangten Arztzeugnisse bezieht? Wieso nicht? Wenn jemand etwas behauptet muss man immer nachfragen wo das steht. Wenn er nicht sagen und beweisen kann, wo das steht, sollte man verlangen, dass einem die schriftliche Grundlage für diese Rechtsansicht gezeigt wird. Oft haben Mitarbeiter schlicht und einfach keine Ahnung und sagen nur Ihre persönliche Meinung ohne, dass diese Meinung auf dem beruht, was tatsächlich im Gesetz, in der Verordnung, in einem Kreisschreiben (also einer Weisung an die RAV und Arbeitslosenkasse) oder in einem Urteil des Bundesgerichts oder einem Urteil eines kantonalen Versicherungsgerichts (z.B. des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich) steht.


    Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die Aufsichtsbehörde und hat die folgenden Informationen zur Umsetzung von ATSG und ATSV in der Arbeitslosenversicherung herausgegeben.


    Seite 28

    Art. 44 und 45 ATSG sind insbesondere im Zusammenhang mit Arztzeugnissen und vertrauensärztlichen Untersuchungen von Bedeutung. Das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person hat wesentlichen Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Art. 15 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 5 AVIG ermächtigen die kantonale Amtsstelle bzw. die Kasse zur Anordnung einer vertrauensärztlichen Untersuchung. Neu hat die versicherte Person gemäss Art. 44 ATSG das Recht, den Vertrauensarzt aus triftigen Gründen abzulehnen und einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

    Art. 45 ATSG regelt die Kostentragung derartiger Abklärungen und bringt im Vergleich zu den geltenden Regelungen eine Erweiterung. Die ALV hat die Kosten nicht nur bei angeordneten Massnahmen zu tragen, sondern immer dann, wenn die Massnahme für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich war. Dies bedeutet, dass die ALV für die Kosten von vertrauensärztlichen Untersuchungen und von Arztzeugnissen aufkommen muss, wenn sie die Untersuchung anordnet oder das Zeugnis einverlangt oder wenn die versicherte Person ein Zeugnis von sich aus beibringt und dieses Einfluss auf die
    Beurteilung des Anspruchs hat. Bei der Anordnung einer vertrauensärztlichen Untersuchung bzw. beim Einverlangen eines Zeugnisses ist die versicherte Person auf die Kostenübernahme hinzuweisen (Art. 27 Abs. 1 ATSG).

    Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO: Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Umsetzung von ATSG und ATSV in der Arbeitslosenversicherung, Dezember 2002:

    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Umsetzung von ATSG und ATSV in der Arbeitslosenversicherung - PDF Kostenfreier Download
    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Umsetzung von ATSG und ATSV in der Arbeitslosenversicherung Dezember 2002…
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    Das RAV hat Ihnen eine Weisung erteilt bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 24. August 2022 bereits ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis einzureichen. Deshalb hat die Arbeitslosenversicherung gestützt auf Art. 45 Abs. 1 ATSG und Seite 28 der Publikation des SECO Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Umsetzung von ATSG und ATSV in der Arbeitslosenversicherung für die Kosten der verlangten Arztzeugnisse aufzukommen.


    Wenn Sie das noch nicht gemacht haben, reichen Sie die Rechnung des Arztes für die von der Arbeitslosenversicherung verlangten Arztzeugnisse bei Ihrer Krankenkasse ein. Dann erhalten Sie von der Krankenkasse eine Leistungsabrechnungen, auf der steht, welchen Betrag für die Arztzeugnisse Sie wegen der Franchise oder dem Selbstbehalt bezahlen müssen. Dann reichen Sie eine Kopie dieser Leistungsabrechnungen beim RAV und eine Kopie der Weisung Arztzeugnis vom 31. August 2022 gemeinsam mit einem Schreiben ein und schreiben Sie darin, dass die Arbeitslosenversicherung auf Grund von Art. 45 Abs. 1 ATSG und Seite 28 der Publikation des SECO Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Umsetzung von ATSG und ATSV in der Arbeitslosenversicherung für die Kosten der verlangten Arztzeugnisse aufzukommen und setzen Sie der Arbeitslosenversicherung eine Frist für die Vergütung der Kosten für die Arztzeugnisse. Schreiben Sie, dass Sie wenn die Arbeitslosenversicherung die Vergütung der Kosten für die Arztzeugnisse ablehnt, Sie gestützt auf Art. 49 Abs. 1 ATSG und Art. 51 Abs. 2 ATSG eine Verfügung über die Vergütung der Kosten der Arztzeugnisse verlangen, da es sich bei den Kosten um einen wesentlichen Betrag handelt und Sie mit einer Ablehnung der Vergütung in der Verfügung nicht einverstanden sind.


    Art. 45 Kosten der Abklärung

    1 Der Versicherungsträger übernimmt die Kosten der Abklärung, soweit er die Mass­nahmen angeordnet hat. Hat er keine Massnahmen angeordnet, so übernimmt er deren Kosten dennoch, wenn die Massnahmen für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich waren oder Bestandteil nachträglich zugesprochener Leistungen bilden.


    Art. 49 Verfügung

    1 Über Leistungen, Forderungen und Anordnungen, die erheblich sind oder mit denen die betroffene Person nicht einverstanden ist, hat der Versicherungsträger schriftlich Verfügungen zu erlassen.

    2 Dem Begehren um Erlass einer Feststellungsverfügung ist zu entsprechen, wenn die gesuchstellende Person ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.

    3 Die Verfügungen werden mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Sie sind zu begründen, wenn sie den Begehren der Parteien nicht voll entsprechen. Aus einer mangelhaften Eröffnung einer Verfügung darf der betroffenen Person kein Nachteil erwachsen.

    4 Erlässt ein Versicherungsträger eine Verfügung, welche die Leistungspflicht eines anderen Trägers berührt, so hat er auch ihm die Verfügung zu eröffnen. Dieser kann die gleichen Rechtsmittel ergreifen wie die versicherte Person.

    5 Der Versicherungsträger kann in seiner Verfügung einer Einsprache oder Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen, auch wenn die Verfügung eine Geld­leistung zum Gegenstand hat. Ausgenommen sind Verfügungen über die Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen


    Art. 51 Formloses Verfahren

    1 Leistungen, Forderungen und Anordnungen, die nicht unter Artikel 49 Absatz 1 fallen, können in einem formlosen Verfahren behandelt werden.

    2 Die betroffene Person kann den Erlass einer Verfügung verlangen.


    Art. 56 Beschwerderecht

    1 Gegen Einspracheentscheide oder Verfügungen, gegen welche eine Einsprache ausgeschlossen ist, kann Beschwerde erhoben werden.

    2 Beschwerde kann auch erhoben werden, wenn der Versicherungsträger entgegen dem Begehren der betroffenen Person keine Verfügung oder keinen Einspracheentscheid erlässt.


    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):

    Fedlex

    tupperware

    Es wäre hilfreich, wenn man wüsste, was in der Klage steht und was im bestehenden Urteil steht, in dem die Höhe des Unterhalts berechnet wurde und aus welchen Gründen in der Klage begehrt wird welche Berechnungspositionen in der Berechnung zu ändern (z.B. Einnahmen der Frau, Einnahmen des Mannes, Ausgaben der Kinder, etc.).

    niva

    Das wäre wohl eine Frage für Sie. Unterhaltsrecht ist nicht mein Spezialgebiet. Wird im Zivilrecht eine Änderung der Rechtsprechung auch bei einem Urteil angewandt, das wegen einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts erfolgt? Spielt es überhaupt eine Rolle, ob das alte Urteil noch vor der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts ergangen ist? Könnte der Ex-Ehemann von der Ex- Ehefrau verlangen, dass das Gericht sie auffordert die Kosten für die Parteien Schädigung für seinen Rechtsanwalt durch einen Vorschuss sicherzustellen, damit das Gericht überhaupt auf die Klage eintritt. Falls der Ex-Ehefrau die unentgeltliche Rechtspflege bzw. ein und unentgeltlicher

    Rechtsbeistand genehmigt wird oder trotz prozessualer Bedürftigkeit der Ex-Ehefrau abgelehnt wird? Besteht sonst die Gefahr, dass der Ex-Ehemann vielleicht auch bei Obsiegen auf den Kosten für das Honorar seines Anwalts sitzen bleibt falls er nicht auch Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand hat?

    nix

    Inwiefern ist diese Frage relevant? Die entscheidende Frage ist normalerweise ob eine Verpflichtung zur Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfe besteht. Wenn eine Verpflichtung zur Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfe besteht und nicht genügend kurzfristig verfügbares Vermögen vorhanden ist und keine Rückerstattung aus laufendem Einnahmen in Raten möglichst ist, kann das Sozialamt eine Betreibung einleiten und das Betreibungsamt kann die Liegenschaft pfänden und zwangsversteigern lassen auch wenn die Liegenschaft im Grundbuch vorher keine Eintragung hatte, dass diese als Pfand für eine Forderung des Sozialamtes dient. Eine Überschreibung der Liegenschaft kann dazu führen, dass später (z.B. bei Bezug einer Akters-, Witwen- oder Invalidenrente) lange Zeit kein oder nur ein tieferer Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV besteht, weil dann bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen der Wert des Vermögens , auf das verzichtet wurde so angerechnet wird als ob er noch vorhanden wäre und erst ab dem zweiten Jahr nach dem Verzicht das angerechnete Verzichtsvermögen pro Jahr um 10'000 Franken vermindert wird. In der Regel besteht bei Vorhanden sein von nicht kurzfristig verkaufbarem Vermögen über dem Freibetrag beim Beginn des Bezugs von Sozialhilfe eine Pflicht zur Rückerstattung der bezogenen. Sozialhilfe, weil diese dann als Vorschussleistung gilt und der Anspruch auf Sozialhilfe subsidiär zum Verbrauch des Vermögens für den eigenen Lebensunterhalt ist.

    lars.rippstein

    Die Frage, ob Sie sich bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) bzw. der Ausgleichskasse des Kantons als selbständig Erwerbstätiger anmelden müssen und dann Sozialversicherungsbeiträge als selbständig Erwerbstätiger einzahlen müssen, lässt sich ohne weitere Angaben nicht beantworten. Sie geben nichts über Ihr Arbeitspensum und über Ihren Gewinn aus dieser Tätigkeit an. Es ist nicht klar, ob die Sozialversicherung Sie auf Grund des Pensums oder dauerhaft fehlender Gewinne als Nichterwerbstätiger oder als selbständig Erwerbstätiger einstuft und ob bei einer Einstufung als Nichterwerbstätiger die Beiträge bereits als durch eine Ehepartnerin bezahlt gelten, weil diese oder deren Arbeitgeber zusammen AHV-Beiträge in Höhe von mindestens dem Doppelten des AHV-Mindestbeitrags. (mindestens 1'006 Franken) im Jahr eingezahlt haben. Sie können Ihre SVA anrufen und Ihre Fragen dort stellen.

    Voodoo economics a la aelscha01, der fordert, dass die Finanzierung der AHV die Kaufkraft nicht schmälern soll und deshalb die Finanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ablehnt, aber stattdessen eine Finanzierung der AHV durch höhere Sozialversicherungsbeiträge ("Lohnprozente") fordert, welche ebenso wie die Mehrwertsteuer die Kaufkraft der Zahler der Sozialversicherungsbeiträge ( in der Regel Erwerbstätige und in der Regel vor dem Rentenalter) schmälern. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren auch die Rentner die Sanierung der Finanzen der AHV mit.

    KingCorleone

    Im zweiten Satz sollte am Ende "sollte" anstatt von "sollten" stehen, weil die Voraussetzung Singular (Einzahl) ist (das war ein Fehler beim schnellen Tippen von mir in meinem Vorschlag).


    Im sechsten Absatz müsste "für Arztzeugnisse" anstatt von "für Arztzeugnisses" stehen (das war ebenfalls ein Fehler beim schnellen Tippen von mir in meinem Vorschlag).

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    Abgesehen von diesem Brief hoffe ich, dass Sie sich den von mir angegebenen Artikel 28 AVIG durchgelesen haben.


    Wenn die Arbeitslosenkasse Ihnen und einem von Ihnen selbst ausgewählten Arzt nicht traut, kann die Arbeitslosenkasse gemäss Artikel 28 Absatz 5 AVIG Sie durch einen von der Arbeitslosenkasse ausgewählten Vertrauensarzt untersuchen lassen und muss dafür die Kosten bezahlen. Es besteht die Gefahr, dass die Arbeitslosenkasse Sie dann zu einem Arzt schickt, der eher unzimperlich ist bzw. ein "harter Hund" ist und allfällige psychische Belastungen nicht als Unfähigkeit zur Teilnahme an einer arbeitsmarktlichen Massnahme betrachtet und nach dem Nichterscheinen und der vertrauensärztlichen Untersuchung mit dem Ergebnis der Fähigkeit der zur Teilnahme ist es dann schon zu spät und dann wird zumindest für den Tag, an dem Sie an der arbeitsmarktlichen Massnahme nicht teilgenommen haben, weil Sie geglaubt haben nicht dazu fähig zu sein aber für den der von der Arbeitslosenkasse ausgewählte Vertrauensarzt anderer Meinung ist kein Taggeld bezahlt.

    KingCorleone

    Mein Vorschlag:


    Ich ersuche Sie das Verlangen eines Arztzeugnisses bereits ab dem ersten Krankheitstag noch einmal zu überdenken und darauf zu verzichten dies zu verlangen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum in meinem Fall die Voraussetzung des Vorliegens berechtigter Zweifel gemäss der Randziffer A69 für das Verlangen eines Arztzeugnisses ab dem ersten Krankheitstag erfüllt sein sollten. Darüber hinaus entstehen durch das Einholen eines Arztzeugnisses ab dem ersten Krankheitstag beträchtliche zusätzliche Kosten auf Grund der Franchise und des Selbstbehalts bei der Krankenversicherung. Artikel 28 Absatz 5 AVIG regelt lediglich, dass der Arbeitslose seine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen muss, aber nicht, wer die Kosten für das Arztzeugnis übernimmt. Gemäss Artikel 1 Absatz 1 AVIG sind die Bestimmungen des Bun­desgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialver­si­che­rungsrechts (ATSG) auf die obligatori­sche Arbeitslosenversi­che­rung an­wendbar. Gemäss Artikel 45 Absatz 1 ATSG übernimmt der Versicherungsträger die Kosten der Abklärung, soweit er die Mass­nahmen angeordnet hat oder wenn die Massnahmen für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich waren. Somit müsste die Arbeitslosenversicherung die Kosten für Arztzeugnisses übernehmen, welche mir auf Grund der Franchise oder des Selbstbehalts meiner Krankenversicherung verrechnet werden. Ich erachte den durch das Einholen eines Arztzeugnisses ab dem ersten Krankheitstag anfallenden bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten für unverhältnismässig und als nicht gerechtfertigt. Falls Sie dennoch ein Arztzeugnis bereits ab dem ersten Krankheitstag wünschen, ersuche ich Sie um eine schriftliche Anordnung, in welcher begründet wird, warum berechtigte Zweifel an der Arbeitsverhinderung bestehen und ersuche ich Sie mir gestützt auf Artikel 27 ATSG mitzuteilen, ob die Arbeitslosenversicherung die Kosten der von ihr verlangten Arztzeugnisse übernimmt und an welche zuständige Person ich Kopien der Leistungsabrechnungen meiner Krankenkasse, auf welcher mir wegen der Franchise oder des Selbstbehalts Kosten für Arztzeugnisse verrechnet werden zur Rückvergütung durch die Arbeitslosenversicherung einreichen kann. Ich stehe Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

    KingCorleone

    Die Kreisschreiben AVIG-Praxis sind Weisungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) an die Kantonalen Amtsstellen, Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und Arbeitslosenkassen (ALK) wie das Gesetz und die Verordnungen zu interpretieren und anzuwenden sind und sind für diese rechtlich verbindlich. Wenn dort also drinnen steht, dass auf ein Arztzeugnis verzichtet werden kann, wenn die Krankheit nicht länger als 3 Tage gedauert hat und in Artikel 28 Absatz 5 AVIG steht, dass der Arbeitslose seine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen muss, dann bedeutet das, dass in diesem Fall die Arbeitslosenversicherung entscheiden kann, ob sie in so einem Fall darauf verzichtet von Ihnen ein Arztzeugnis zu verlangen oder nicht. Es bedeutet nicht ,dass Sie das Recht haben auf die Einreichung eines Arztzeugnisses zu verzichten und trotzdem einen Anspruch auf Taggelder für den Tag der Krankheit und Abwesenheit von der arbeitsrechtlichen Massnahme haben.

    jo1

    Ich empfehle Ihnen sich das Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE durchzulesen, was die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenentschädigung sind (zumindest ein teilweiser Arbeitsausfall), was als Nebenverdienst gilt und wie die Höhe des Taggelds berechnet wird und wie es sich auf die Höhe des Taggelds auswirkt, wenn Sie auf den monatlichen Formularen angeben, dass Sie eine Stelle mit einem kleineren Stellenpensum als bisher suchen. Taggelder auf der Basis eines höheren Pensums beziehen, aber angeben nur ein tieferes Pensum suchen zu wollen (also quasi eine freiwillige Teilarbeitslosigkeit) funktioniert nicht. Wenn ein Arbeitnehmer seine Stelle kündigt ohne nachweisen zu können, dass ihm das Verbleiben dort nicht zumutbar war, wird in der Regel mit einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung von über zwei Monaten wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bestraft, da dies als schweres Verschulden gilt.


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):

    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/kreisschreiben2/AVIG-Praxis_ALE.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf