Beiträge von Su89

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    @Transmitter


    Eine Mittäterschaft setzt eine Tatbeteiligung voraus. Soll heissen, dass ein Mittäter einen Tatbeitrag geleistet hat. Dies würde auch eine strafrechtliche Konsequenz für den Mittäter nach sich ziehen. Einem Offizialdelikt muss zwingend seitens der Strafbehörden nachgegangen werden, sobald diese Kenntnis davon haben.

    @Transmitter


    Es ging mir auch nicht primär darum den Tathergang aufzuzeigen sondern wirklich um die Frage wie man am besten vorgehen kann. Es ist aber durchaus möglich die Krankenkasse zu betrügen indem der Arzt zB Leistungen in Rechnung stellt welche nicht erbracht worden sind oder der Kunde mit falschen Angaben über angeblichen Unfall Taggeld erschleicht. Im Internet finden sich hier zahlreiche Beispiele die verschiedene Kassen auflisten und wofür man extra interne Ermittler eingestellt hat um diese Sachen aufzuklären und das Geld zurück zu holen.

    Guten Tag


    Ich würde gern wissen, wie man vorgeht, wenn man Kenntnis von einem Betrug bei der Krankenkasse hat. Eigentlich handelt es sich ja bei einem Betrug um ein Offizialdelikt, also ein Delikt was auf jedem Fall angezeigt wird. Nun habe ich aber auch von internen Ermittlern der Krankenkasse erfahren, dass die Versicherungen lediglich ihr Geld von der Person zurück fordern welche den Betrug begangen hat und sich damit zufrieden geben. Mit einer Anzeige wird lediglich gedroht wenn das Geld nicht zurück bezahlt wird. Dieses Vorgehen der Krankenkassen öffnet ja Tür und Tor für jeden Betrüger. Ist es also möglich solch einen Betrug auch bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu melden auch wenn die Krankenkasse die Geschädigten sind…nur damit es auch strafrechtlich verfolgt wird?