Hallo Anrdea
Manchmal braucht es Zeit, bis das Geld der ALV kommt. Ist es soweit?
Es ist üblich bei der Sozialhilfe, dass die Daten vom Partner im "Konkubinatverhältnis" gefragt werden. Wie auch danach die Abrechnung für die Kosten der Wohnung, des Lebensunterhalt für sie und ihren Sohn. (Einfach durch drei). Da sie im Moment nicht arbeiten, könnte es sogar vorausgesetzt werden, dass sie für den Partner waschen und kochen. Denn wieder Abzug.
> Wenn ihre Beziehung ihnen wichtig ist, denn bleiben sie zusammen. Mit Sozialhilfe wird es "Einschnitte" geben. Mit AL-Geld nicht.
Sonst getrennt leben, denn ist es für alle klarer.
Es kostet dem Staat einfach mehr.
Wie das Leben ist...
Beiträge von Mu
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Hallo Larosa
Sie haben sich auf meine Rückmeldung vom 2.05.12 rückgemeldet. Mit Dank, aber ohne konkreten Antworten.
Welche Schritten konnten Sie in der Zwischenzeit leiten? (3. Säule, Neffe, etc.?)
Sie bemängeln, die Diskriminierung bei "Ledigen Frauen".
Frage: Kennen Sie Alleinerziehende oder geschiedene Frauen/Mutter, wie auch Hausmänner (Vater) in der Trennung/Scheidung?
Wie schon gesagt, das mit der Pensionskasse ist nicht zu ändern. (Eben : Solidarität bei der Pensionskasse, wie auch bei der KK)
Was soll eine finanzielle mangelnde/defizitäre Auflistung der "Ledigen" von Ihnen erwirken?
> Wie sehen sonst ihre sonnigen Perspektiven aus?
> Schönes WE. FG. mu -
Hallo Norbert
Kennt deine Chefin das Wort "Freistellung bis Kündigung" nicht?
Stellst ihr die Frage und somit "würde es kein Cabaret geben " und du hättest mehr Zeit, um dich für neue Stellen zu bewerben.
Hauptsache: du bleibst gesund, sonst.. gib es, im Not das KTG des AG, auch für später, so überspitzt gesagt.
fg. mu -
Hallo Larosa
So ist es, wie es gesagt wurde.
Was bleibt einem übrig??
Wir wissen nicht, wie alt du bist. (45, 50, 60, ..)
> Früh pensionieren lassen?
> Pensionskasse bei der Pensionierung ausbezahlen lassen?
> Denn Erbvertrag machen? (An Gemeinnützlichen Organisationen oder Privatperson)
- Was meinst du mit Diskriminierung? (AHV, Pension, Ehepartner, Kindern, etc.)
- Frage: Was würdest du von deinem Freund (wenn er stirbt) bekommen?
FG. mu -
Ich kenne mich viel weniger aus, was der Pensionskasse und 3. Saüle angeht, als in anderen "Sozialleistungen-/Versicherungen".
Danke Rolf für deine Infos!
Dir, Rolf eine Frage: Darf man schon vor 58 bei IV-Rente die 3. Säule auflösen?
Mir ist auch nicht bekannt, dass man die Pensionskassengelder bei einer IV-Rente auszahlt bekommen kann. = Unmöglich... ausser ev. im Zusammenhang mit Liegenschaft.
Mir kommt im Sinne die Geschichte einer Bekannte mit C-Bewilligung. Sie hatte eine ( Halbe?) IV-Rente und liess sich später, auf Empfehlung ihrem Sozialarbeiter, ihre Pensionskasse auszahlen.
Sie war länger krank, mit zuerst Krankentaggeld und danach Sozialhilfe. Da die IV-Rente rückwirkend war, ging , ganz klar das Geld der IV an die Gemeinde zurück.
Aber... Oh, Schreck! Als sie die Pensionsgelder bekam, hatte die Gemeinde den Rest der Unterstützung abgezogen, sowas wie 25 000.-.
Ob der Grund des Bezug der Pensionsgelder war, dass sie wieder in ihren Heimat zurück geht, weis ich nicht. Ich vermute. Sie wohnt übrigens immer noch da.
Phantäsie: Wenn ich CH wäre und möchte mit meinen vollen IV-Renten ins Ausland ziehen, würde ich , falls klar vorher Sozialhilfe vorhanden, fragen, wieviel ich noch der Gemeinde schulde.> Sonst IV und Pensionrenten.
Wir kennen die Situation von Retro, vor der IV-Verfügung , ob er Sozialhilfe beziehen musste, nicht. Ev. war mein Eintrag kein Thema für ihn. Ist auch gut so.
FG.mu -
Hallo B.
1. Es gibt 2 Arten von FFE. Medizinisch und vormundschaftlich.
Ein FFE hat mit einer Klinikeinweisung zu tun, oder?
Ist es den Fall?
2. Wie Rolf schreibt, meinst Du eher eine VB-Massnahme, in Sinne eine Beiratschaft/Vormundschaft.
Ich finde es sehr herzig, wenn Du deinen Vater zu dir nimmst und er fühlt sich sehr wohl/anders bei Dir.
Vor 3 Jahren ging er im Pflegeheim, Du warst (vorher?) minderjährig.
> Was stellst Du dich vor?
Mit Z.B. deiner Job-Anstellung, ev. Uebernahme der Pflege, somit Erwartungen an die Sozialversicherungen, etc..
FG. mu -
Hallo Ellen
Heute ist den erste April.
Spass bei Seite!
Ich arbeite nicht im Personalwesen, also arbeite ich in einem anderen Bereich, mit einigen Grundkenntnissen von vielen Bereichen. Etc., Etc... Smile!
Also Heute den ersten April, wo ich noch dazu Geburtstag habe!
In 3 Jahren plus 29 Tagen werde ich pensioniert.
Keine Ahnung was bis denn. Bin noch berufstätig und nicht gekündigt. Somit: Alles klar! And Re-Smile!
Dies wäre klar nicht unser Thema.
Was deiner Kollegin betrifft. Du sagst, sie war/ist noch (?) Grenzgängerin.
Bin der Meinung, dass es daran liegen könnte.
Wäre sie in der CH mit Wohnsitz angemeldet, hätte die KTG-Versicherung bei Krankheit und monatlichen AUZ/ärztlichen Zeugnissen das TG sicher weiter bezahlt.
Grenzgänger sind nicht "meine Spezialität". Kann euch nichts Konkretes weiter sagen.
Diesmal könnte sie aber in ihrem Alter, ev. den Wohnsitz in der CH nehmen (Nur als Tipp oder Empfehlung).
Auch mit Stundenlohn ist sie sicher für KKTG versichert, oder?
Ob sie in ihrem Land wegen dem Versicherten Krankenstand und Taggeld irgendwo dies vor 2 Jahren melden konnte/verpasst hat, wissen wir nicht.
Beispiel in der Ch: Wenn ein, sagen wir Europäer für 2 oder 3 Wochen im Sommer, mit Krankentaggeld Heim gehen möchte, denn muss sein Arzt/Facharzt der Versicherung begründen, dass dieser Aufenthalt in seinem Land für die Förderung/seine Genesung empfohlen ist. Also die KKTG-Versicherung hat klare Bestimmungen.
Es tut mir Leid für sie, wenn sie bestimmte Anrechte, unter bestimmten Bedingungen verpasst hat.
Wie es ist, viele Menschen haben keine Ahnung, mit Versicherungen oder sind über ihren Rechten zu wenig informiert. (Die CH am wenigsten).
Aber lieber, im Not wegen Krankheit, zwei Jahren das KKTG beziehen können, als nach 4 oder 6 Monaten in die Sozialhilfe zu landen!
Eine Stelle zu finden, auch im Stundenlohn ist nicht einfach.
Mit 60 wäre eine Festanstellung effektiv ein "Traum".
Wenn sie mit ihrem jetzigen Job zufrieden ist, ist viel erreicht.
Viele viel jüngeren AN arbeiten Heute im Stundenlohn?
Es wird immer krasser, stressiger. Weis nicht, was auf die Jungen noch zukommt.
Es ist mit der Zeit, so was wie eine "Selbstverständlichkeit", die Arbeitsanstellungen so einfach vom AG her zu akzeptieren. Viele Gross-AG machen mit ihrer Lohnpolitik und/oder der Verschiebung von Stellen nach Mittelmeerländer oder China grossen Profit. Ist Heute weltweit so, leider!
Ich werde ständig mit noch mehr und noch jüngeren Leute "konfrontiert", die einfach am Anschlag kommen/sind oder z. B. dem "Burn-Out" ausgeliefert sind, etc. Nicht schön, im Fall!
Da ich Geburstag habe, erlaube ich mich ein frechen Spruch, an den AG von CH-Firmen/Institutionen oder Globalen Firmen:
"Nur so weiter machen, denn werden wir noch mehr amok laufen. Frage: Welche Resultaten und Profit für wen sind euch wichtig?"
Als "Spass zum Sonntag" dem 1. April 2012
FG. mu -
Hallo Ellen
Nein, ich verstehe es auch nicht
Was hat die Kollegin nach der Kündigung für Informationen vom AG bekommen?
Ev. ist sie überfordert, es wäre gut, wenn jemand ihr bei der Administrativen Sachen helfen könnte.
Die Kündigung hat mit der KKTG-Versicherung "nichts " zu tun.
Der AG ist sicher, nach der Meldung an die KKTG nach Kündigung nicht mehr betroffen, aber die KKTG sollten weiter laufen, wenn sie immer noch im Krankenstand ist.
Frage: Wurde die Versicherung informiert, dass diese Person gekündigt ist, wie auch noch im Krankenstand?
Weis die Betroffene, um welche KKTG-Versicherung es geht ... und .. schickt sie ihr monatlich die monatliche Aerztliche Zeugnissse?
Ich denke, dass sie sich seit Monaten bei der IV angemeldet hat/musste.
Es ist nicht immer einfach, mit unklaren Angaben von verschiedenen Stellen zu jonglieren und helfen zu können/wollen
LG. mu -
Hallo Ellen
Kein einfaches Thema!
Anhand von deinen Informationen war die Angestellte mehr als 5 (?) Jahren dort beschäftigt (Sperrfrist bei Krankheit) und jetzt hat sie eventuell, wenn sie keine neue Stelle hat, den Frist verpasst für den Uebertritt von der Kollektiv-/ in die Einzel-Krankentaggeldversicherung. (Im normalen Fall: 3 Monaten, sonst ein Monat).
Der AG muss dem AN über den Uebetritt und seine KKTG-Versicherung über die Kündigung informieren.
Bei dem Uebertritt muss denn die Versicherte die Prämien zu 100% zahlen. Vorher hat der AG 50% davon übernommen. Ich betrachte es als "Chance", da keine andere Versicherung sie "so günstig" und mit Vorbehalten übernehmen wird.
Mann sollte nicht vergessen, dass die Arbeitslosenversicherung bei Krankheit nur 4 Wochen bezahlt. Irgendwenn später 2 Wochen. Was denn nachher bei Krankheit: Sozialhilfe? Lieber KKTG!
- Die Lohnfortzahlung des AG variiert z. B. von einer Woche, einem Monat, einem Jahr. Da Zahlt der AG selbst 100%
- Der AG hat im normalen Fall eine Krankentaggeldversicherung, die nach seine Lohnfortzahlung einspringt. Denn 80 oder 88% vom Lohn und dies für fast 2 Jahren.
- Wäre deine Kollegin immer noch krank, denn läuft das KKTG weiter. So viel ich weis, ist kein Uebertritt notwendig.
Wenn sie nicht mehr im Krankenstand ist, hätte sie die Möglichkeit bei dieser Versicherung nur während 3 Monaten, den Ubertritt zu beantragen. (Keine Ahnung, ob alle Versicherungen dies dem Klient mitteilen...Dies ist eben eine teure Sache für die Versicherung.)
Habe versucht, ein paar Sachen zu vermitteln. Dieses Thema ist nicht einfach..
PS: Für Leute in der Probezeit, falls Krankheit: Die KKTG-Versicherung nicht vergessen, auch wenn es ein Wartefrist gibt!
FG. mu -
@ oliver
Respekt für ihre Gefühle und "Verständnis"!
> Schauen Sie für sich selbst, den nächsten Zeiten..
Ein "Familien-Nachschub" würde dem Sohn und nachträglich Ihnen/euch noch viel mehr Schwierigkeiten bringen.
@ Jazz
Sie bringen Erklärungen, Reflexionen und Vorschläge, die dem Fragende und uns Leser/mir Leserin auf eine Ebene bringen, die trotzt Leid/Problemen dem Betroffene und seiner "Frau", voll korrekt, realistisch und menschlich sind.
Danke, Jazz! -
Hallo kenwood04
So ein paar Gedanke meiner Seite, wenn ich mich erlauben darf:
1. Ein Zwischenjahr mit dem Kind wäre gut. Lehrbeginn voraussichtlich im Sommer 2013.
2. Mit 16 sollte sie auch Anrecht auf Mutterschaftsbeiträge ab Geburt, den ersten 9 Monaten haben. (> Sich bei der Gemeinde oder dem Sozialdienst erkundigen). Ein Anrecht, keine Sozialhilfe.
3. Kontakt mit der VB schon jetzt aufnehmen? Sie werden sowieso involviert. (Siehe: Beistand, eher Vormund für das Kind). Das erste mal, ohne Tochter, danach sicher mit ihr ... und ihrem Kind.
4. Mal beim http://www.mutterkindwohnen.ch schauen. Ein paar "Institutionen" bitten die Forderung Mutter/Kind und gleichzeitig die Ausbildung der jungen Mutter. Dies ist mit Kosten verbunden , so etwa wie Fr. 300.-/350.- am Tag. Dies kann praktisch nur mit dem Involvieren der VB stattfinden. (Die Gemeinde sollte die Kosten übernehmen).
Dies wird, gemäss eurem Schreiben über der Tochter, ihr nicht ganz passen. Aber es wäre eine andere und reale Perspektive.
Ihr Tochter ist noch sehr jung, scheint zurzeit nicht nachvollziehen zu können, welche Konsequenzen auf eurem Leben und dem Leben des Kindes später ausgelöst werden.
Ihr seid wohlwollend und habt klare Positionen. Das ist schön!
Ihre Tochter soll ihre Schwangerschaft, wenn möglich, unbeschwert geniessen.
Informiert euch und sucht Beratung. Ihr= Eure Tochter und ihr als Eltern. (Spezialisierte SD, VB, Internet).
Also Schritt für Schritt, wie in vielen Situationen.
> Viel Glück und FG
mu -
Hallo Sarah99
Deine Frage wäre nur", ob es zulässig ist, dass das Kind kein eigenes Zimmer hat."
Wie alt ist denn dein Kind?
Erst 15 Monaten?
Wenn es 7 wäre , wäre es wünschenswert, dass es ein eigenes Zimmer hat.
= beansprucht es schon ein Zimmer für sich alleine?
Die Eltern teilen ihr Schlaf-Zimmer gemeinsam zu zweit. Da wird kein Anspruch geltend gemacht.
Wenn das Kind ein paar Monaten oder Jahren ist , kann es sicher mit der Mutter/einem Elternteil das Schlafzimmer teilen, oder nicht?
Es braucht wenig Fantasie, um aus einem Schlafzimmer eine Unterteilung für jeden zu machen. (Schlafecke)
Geht es um Quadratmeter pro Erwachsen und/oder Kind, oder um andere Ansprüche?
Welche denn?
Hast Du seit März eine andere Wohnung gesucht? Wie ist der Wohnungsmarkt bei dir? Du konntest per ende Juni und Dezember deine jetzige Wohnung künden.
Für eine Mutter mit Kind, sollte das SA und gemäss SKOS-Richtlinien die jetzige Wohnungskosten grundsäztlich übernehmen. (Fr.1180.-)
Offensichtlich wohnst Du nicht in einem Touristen-Dorf...Da die Gemeinde diesen bescheidene Anspruch hat.
Für Fr. 900.-- findest Du ev. eine 3. Z-Wohnung (Gemäss den jetzigen Kosten für die 4 Z-WH.)
Ev. hast Du ein Teilanstellung.
Wenn Du geschieden bist, hast Du Anspruch auf AL-Gelder. Du musst einfach dich anmelden und Arbeit suchen.
Wie Du/Ihr vor der Trennung finanziert waren, wissen wir nicht.
Unterstützt zu sein, ist wohl eine überbrückende Notlage.
Was war vorher, was wird nachher? -
Hallo SonjaZ
Irgendwie .. ein bisschen lustig...
Warum hast Du nicht vor 3 oder 2 Jahren auch eine "Auszeit" genommen?
Du hast deine Stelle verloren, denn hast Du dich wohl jetzt bei der ALV angemeldet.
Es braucht Zeit bis zur Berechnung und denn kommen 80%, vom vorherigen Lohn.
Eure langen "Beziehungsprobleme" sind, denke ich nicht von Gestern.
Wie auch ev. sein "Psychischsein".
(Wer ist schon psychisch im Balance Heute zu Tag?)
...
"Einen Mann wieder zu Vernunft zu bringen"
???
Hallo! Wer soll diese Aufgabe übernehmen?
Irgend etwas ist wohl verpasst worden!
Wir Teilnehmer können im besten Fall nur über konkreten Sachen Empfehlungen geben.
Trotzdem: Geduld, Verständnis, etc.
fg- mu -
Hallo Ziam
Immer noch kein "Bock" auf einer stationären Aufenthalt ???
Wenn Du primär Borderline bist, mit X- Nebendiagnosen,wusste ich nicht was, im Bezug auf IV-Anmeldung sonst anraten....
Eigentlich weis ich, dass die x-Vorschläge und Unterstützungen (Versuche) ihnen/Dem, der Bordi persönlich nichts bringen werden!
Dein "Werdegang mit so viele Leiden seit der Geburt" tuen mir echt Leid. Niemand kann es verstehen, auch wenn er nur ein Teil davon erlebt hat.
Tut mit so Leid für dich, Ziam!
Die IV fonktionniert auf anderen Basis/Basen (Oder und auch mit anderen Besen. Smile)...
> Erkundige dich über die aktuellen Gutachten.
Falls Vorentscheid der IV mit negativem Bescheid auf Beruflichen Massnahmen und Rente (ev. nur, wie aktuell 1/4 Rente max.) empfehle ich dir einen Anwalt zu nehmen.
Du kennst sicher Deinen Anspruch im Bezug auf "Kostenlosen Rechtsvertretung bei deiner Gemeinde"
Es wird ein weiteren längeren Weg sein.
> Viel Kraft!
Die anderen Teilnehmer geben Dir Antwort, meinen es gut, wie ich auch...
Bon weekend an tutti. mu -
200% gibt es nirgends..
Ev. Schritt für schritt? -
Hallo Joschli
Gute tipps und Reflexionen von Arielle!
"K-Alimenten-Bevorschussung, Caritas, K-Zulagen, falls Du ein Teiljob hast, etc."
Dein Partner ist gegangen, Kaum der K-Vater, oder?
Wie alt sind deine 5 Kindern???
Wie ist die Berechnung der Unterstützung der Gemeinde von Fr. 4250.- berechnet?
Krankenkassenprämien, Franchise und Selbstbehalten,(über IPV) sowie Zahnarztrechungen übernehmen sie dazu, oder?
Dies macht so was wie Fr. 650.- im Monat.
Auf die Sozialhilfe gibt es keine Steuer zu bezahlen.
Ob mit einem, drei oder fünf Kinder kann die Frau teilarbeiten, meiner Meinug nach.
Wieviel konntest Du bis jetzt arbeiten? Was ist geplant? Mit der ALV oder ohne?
Fr. 1650.- Miete für 6 Personen ist voll von der Gemeinde, gemäss SKOS-Richtlinien zu übernehmen.Lass Dir von der Gemeinde nicht einschüchten!
Der Unterschied von Gemeinde zu Gemeinde bei Unterstützung ist aber nicht so gross, und denn kommen die anderen Problemen, wie Anpassung der Kindern, Zugelkosten etc....
> Bleibt bis auf Weiteres, wo ihr jetzt alle zusammen wohnt!
Sicher möchte die Gemeinde euch los werden. (Auf eine andere Gemeinde schieben!) . Konkret und Geschriebenes gibt es nicht!
In jedem grosseren Gemeinde gibt es, fast wochentlich ein Rechtsauskunftstelle, am Samstag für Fr. 10.- Sicher muss man sehr früh am Ort an dem Tag stehen.
Je nach Kanton, gibt es Sozialdienste oder Sozialamt/ämter.
Keine Ahnung, wo Du dich beraten lassen kann. (Ich meine bei einem Sozialarbeiter)
Ein Budget-Beratung in deiner Situation würde dir ev. helfen.
Nicht einfach Mutter von 5 zu sein..
> Alles Gute. mu -
Mach dich keine Sorge, trotz B-Bewilligung für dich.
Du solltest mit deinen Kindern in der CH bleiben! (auch wenn Scheidung)
Stelle dich auf dem ein und suche schon langsam Connetions und Teilzeitarbeit.
Hauptsache du /wie ev. auch deinen Mann bekommst den Sorgerecht für eure CH_Kinder nach der Scheidung. (Die Scheidung kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen!)
Bis wenn ist deinen B-Bewilligung ?(2015?)
Es wird verlängert.
Sie/die Gemeinde könnten viel später Schwieirigkeiten machen, da ev. Sozialhilfe.
Aber bis denn ist.. noch viel Zeit
Mach dich keine grosse Sorge wegen dem.
Und wer weiss: Ev. in x Monaten denkt ihr gar nicht mehr an Trennung, Scheidung, etc...
Smile und trotzdem: Mut! -
Sorry!
hallo Krikka
Wir wissen nicht , wie lange Du in der CH bist.
Bald 5 Jahren? (> Einbürgerung?)
Dein Mann ist Doppelbürger. Eure Kinder CH, etc.
Falls Trennung, haben die "9 monaten arbeiten und dem deutschkurs" wenig Bedeutung auf einer späteren Finanzierung für dich über dem Sozialamt.
Wo sind Deine Prioritäten, als Frau und Mutter?
Das Wort "Risiko" verstehe ich nicht.
Meinst Du, was darf ich erwarten in meinem Fall? -
Hallo Ziam
Laien Vorschlag:
Wie wäre es mit einem Stationären Aufenthalt, für Medikamenten-Einstellung? Kannst Du mit deinen Psy darüber sprechen? -
Hallo "Re-Becca"
Ausser dem Anfang und dem Schluss deines Forumthema habe ich das Ganzgeschriebene nur/kaum überflogen.
Durch deinem Leben-Schicksal bist Du gewöhnt ... mit dem zu jonglieren.
Wenn ich dich mit anderen von deinem Alter vergleichen würde, die auch ähnliche Schwierigkeiten haben, (je länger, je mehr, wie auch psychisch), muss ich schon sagen "Hut ab!" an Dir!
Du hast vielen Probleme, aber auch viele Kompetenzen. (Rein schon das Fragen, beim Sozialamt, Beo und dessen Beratungszentrum, Selbständig wohnen, Beziehung, Leistenkönnen trotz Beeinträchtigungen, etc.)
Themawechsel:
-Warst Du beim Caritas oder so? /Warum nicht?
- Du hattest eine Anstellung für 7 Wochen bis im Dezember, die Du selbst gekündigt hast. Warst Du denn und danach im Krankenstand?
Mit dieser Idee wird wohl jetzt nichts, aber ev. für die nächste Anstellung.... Ich denke an den Uebertritt von der Krankentaggeldversicherung, von der Kollektiv (der AG) in die Einzelversicherung. Dies wäre ev. ein Thema für ein Sozialarbeiter deiner Gemeinde.
(Ich merke leider immer wieder, wie viele Menschen über ihre Rechte/Ansprüche nicht informiert sind)
- Exkurs: Man sollte immer unterscheiden zwischen Sozialamt und Sozialdienst. Ist aber schwierig!
Je nach Region geht es um Sozialarbeiter beim Sozialamt oder eben nur .. anderen, vom Kaufmännische (nicht kauf-manisch, oder? Sorry, bin fremdsprachig..).
Kaufmännische Personen sind genau so wertvoll wie z.B. die Sozialarbeiter. (Solange es ein fairen Resultat gibt. Jedem seine Kompetenzen)
- Abgesehen, was dein Freund von der ALV oder durch seinem Verdienst bekommt oder nicht, solltest Du dich wieder einmal beim Sozialamt für Sozialhilfe vor ende Monat anmelden.
Bis der Antrag bewilligt ist, geht es, je nach Gemeinde sicher 1 bis 3 Wochen.
Du weist sicher, welche aktuellen Unterlagen Du mitnehmen musst, die das Sozialamt braucht. (Auszug vom Konto von den 3 letzten Monaten, Krankenkassepolice ab 2012, etc.).
Sicher und logisch werden die Unterlagen von deinem Freund verlangt, wenn Du Unterstützung beantragst.
Es liegt immer an dem Fragende, die Tipps der Antwortenden, die ev. Sinn machen, zu brauchen oder zu vergessen.
Wir, Beoforum-TN sind "richtige/echte Laien" (Smile)
PS: Danke an Batro für seine/ihre Bemerkung.
FG. mu