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RE: Lohnzahlung bei Kurzarbeit - alles rechtens?
@O_4053
Annahme du bekämst für ein Vollpensum 100 Äpfel, dann bekommst du für dein normales Teilpensum 90 Äpfel. Nun darfst du Arbeit für 60 Äpfel leisten. Für die fehlenden 30 Äpfel würde dich die ALV mit 24 Äpfel entschädigen. D.h. du hast für deine momentane Leistung Anrecht auf 60+24=84 Äpfel.
Nach deiner Beschreibung bekommst du:
Von den üblichen 90 Äpfel nur 0,5x90=45 und von den fehlenden 45 nur 0,8x45=36 - d.h. du bekommst 45+36=81 Äpfel. Ergo fehlen 3 Äpfel.
D.h dein AG schuldet dir…
Annahme du bekämst für ein Vollpensum 100 Äpfel, dann bekommst du für dein normales Teilpensum 90 Äpfel. Nun darfst du Arbeit für 60 Äpfel leisten. Für die fehlenden 30 Äpfel würde dich die ALV mit 24 Äpfel entschädigen. D.h. du hast für deine momentane Leistung Anrecht auf 60+24=84 Äpfel.
Nach deiner Beschreibung bekommst du:
Von den üblichen 90 Äpfel nur 0,5x90=45 und von den fehlenden 45 nur 0,8x45=36 - d.h. du bekommst 45+36=81 Äpfel. Ergo fehlen 3 Äpfel.
D.h dein AG schuldet dir…