Ich möchte euch orientieren, dass ich die Mietverträge dem Steueramt nicht einreichen musste und ich so veranlagt wurde wie ich die Mietzinseinnahmen deklariert habe! Aber alles der Reihe nach:
Ich habe nochmals meine Mietzinsaufstellung zusätzlich ergänzt mit den Nebenkosten und der Flächenangaben und diese dem Steueramt zugestellt. Danach habe ich erst nach 2 Monaten (!) eine Antwort erhalten, mit der Bitte die Mietverträge zwingend einzureichen. Ich habe mich nochmals schriftlich an den Steuerbeamten gewendet und mitgeteilt, dass ich alle benötigen Angaben eingereicht habe und er mir doch mitteilen solle, warum er jetzt noch die Kopien der Mietverträge benötige. Nach mehr als einem Monat (!) habe ich jetzt die Veranlagung erhalten mit den von mir deklarierten Angaben! Ich habe also alle meine Ziele zu 100 % erreicht und bin froh, dass es jetzt so ein gutes Ende genommen hat.
Beiträge von Fragender
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Hallo veritim
Besten Dank für Ihre Antwort. Da liegen Sie gar nicht so falsch, dass es sich um eine eher kleine Gemeinde handelt.
Ich werde jetzt Ihre Vorschläge prüfen und anschliessend das weitere Vorgehen bestimmen.
Danke für Ihre Tipps!
Gruss
Fragender -
Hallo zusammen
Besten Dank für Eure Antworten. Ich habe mit dem Steuerbeamten bereits telefonisch Kontakt aufgenommen und er hat mir erklärt er benötige die Mietverträge aus folgenden Gründen:
Die angegebenen Mietzinseinnahmen seien tiefer als die steuerbaren Mietwerte. Zudem hätte er das Recht dazu, jederzeit diese Mietverträge einzufordern. Ich habe ihm erklärt, dass ich alle Angaben wahrheitsgetreu deklariert habe. Trotzdem besteht er auf die Kopien der Mietverträge, was für mich völlig unverständlich ist!
Meistens ist es doch so, dass die effektiven Mietzinseinnahmen tiefer sind als die steuerbaren Mietwerte, weil diese vom Steueramt einfach zu hoch angesetzt werden!
Die Mietzinseinnahmen habe ich ohne Nebenkosten deklariert.
Ich weiss jetzt ehrlich gesagt auch nicht, was ich machen soll.
Für weitere Vorschläge / Tipps wäre ich dankbar.
Fragender -
Hallo
Ich besitze eine Liegenschaft mit Wohn- und Gewerberaum. Im Jahr 2008 konnte ich erstmals eine Wohnung und ein Büro vermieten. Einige Büroräume konnten noch nicht vermietet werden. Ich habe alle Mietzinseinnahmen in der Steuererklärung 2008 sauber deklariert und sogar eine separate Mietzinsaufstellung gemacht. Trotzdem verlangt jetzt das Steueramt noch die Kopie der Mietverträge. Hat das Steueramt das Recht die Kopien der Mietverträge noch einzufordern?
Ich hoffe auf eine Antwort.
Fragender