Achja - mein selten guter Hausarzt - wird demnächst auch pensioniert mit der Magersucht war ich bei seinem Vater in Behandlung -
er ist der Gründer und menschliche Person, die es genau so sieht wie ich:
MAN NIMMT ALTEN MENSCHEBN NICHT DIE HEIMAT WEG
wie man es auch bei kranken Menschen NICHT TUT - ICH LEBE GOTT SEI DANK SOWIESO NICHT MEHR LANGE.
Heute - als ich mit meiner Tochter und Enkelin auf dem Elterngrab war habbe ich innerlich - meine Tochter würde mich auslachen - wenn ich das sage nur für mich gebetet:
Liebe Vater und Muetter, ich hoffe, dasi zu Eu cho chan - ich mag und will nüme.
Eines war ich NIE. Dumm. Aber eines war ich IMMER. SEHR sensibel. Meine Seele war IMMER stärker als mein Verstand.
Das wurde mir jetzt - mit über 58 Jahren klar.........unglaublich
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Mutter's Haus war an der Neuquartierstrasse 5 (!!?)
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Verein Kleinwohngruppe Oberurnen
Heim
Neuquartierstrasse 8
8868 Oberurnen
Telefon: *055 610 44 31 -
Meine gute Mutter sel. lebte an der Neuquartierstrasse 5 (fünf)
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Verein Kleinwohngruppe Oberurnen
GL 2004 abgeschlossen 27.01.2005
Der Verein Kleinwohngruppe Oberurnen, der sich am 8. März 2004 konstituiert hat, will das bereits laufende alternative Angebot der Kleinwohngruppe für alte Menschen mit Einschränkungen, im Kanton Glarus sichern.
Im Kanton Glarus gibt es ausschliesslich Alters- und Pflegeheime oder Alterswohnungen. Der Verein Kleinwohngruppe Oberurnen, der sich am 8. März 2004 konstituiert hat, will das bereits laufende alternative Angebot der Kleinwohngruppe für alte Menschen mit Einschränkungen, im Kanton Glarus sichern. In einer familienähnlichen Gemeinschaft wird individuell betreut und gepflegt, vom Tagesaufenthalt bis zur vollumfänglichen Pflege von Schwerst-Dementen Personen. Leitbild und Konzept basieren auf Milieutherapeutischen Grundsätzen. Diese Kleinwohngruppe ist eine Alternative zum Alters-, Kranken- oder Pflegeheim sowie zur Spitex.
Totalkosten
laufender Betrieb
Beitrag der Age Stiftung
CHF 36'000; Realisierungsbeitrag
Kommentar zur Bewilligung
Ein Beitrag der Age Stiftung hilft mit, dieser Wohnform im Kanton Glarus zum Durchbruch zu verhelfen, einerseits durch die finanzielle Überbrückung der organisatorisch bedingten, vorübergehenden Unterbelegungssituation, andererseits dadurch, dass sie dem Verein eine Anschubhilfe gibt, um motiviert und engagiert an der Erschaffung der gesetzlichen Grundlagen weiter zu arbeiten. -
@Snoppy44
Hut ab, vor der Gemeinde Volketswil.
Meine Tochter lebt leider genau jetzt in Dietikon - ihr Job ist nach wie vor in der Stadt Zürich
von solchen Gemeinden kann unsereins nur träumen.
Finde ich toll!! -
Ich habe diesem Ritler DIREKT dieses Interview vorgeworfen - Chef IV hin oder her - er ist nicht mehr wert als wir kranke Menschen:
http://www.srf.ch/player/tv/ru…66-42c9-8d58-004e35aa3155 -
Ja - MIR.
Nach 18 Jahren Rente im Alter von über 58 Jahren will man mir die Rente streichen, lediglich aufgrund eines befangenen Psychiaters, welcher zu Gunsten der IV falsche Gutachten erstellt.
Meine körperlichen Gebrechen hat man nicht angeschaut, ich bekam am 15. Februar 2013 als ich mal nachfragte, was dieser Idiotentest vom August 2012 den gebracht hätte die Antwort am Telefon: Ihre Rente wird ersatzlos gestrichen.
Hätte ich keinen Glauben - ich hätte mich umgebracht.
Depressionen und Schmerzen - ich habe auch solche Schmerzen - teilweise kann man diese nachweisen - teilweise aber auch NICHT - es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde - die der Mensch nicht versteht - Gott sei Dank - ich habe NICHTS mehr zu verlieren - mein Leben ist so oder so nicht mehr lebenswert - aber dass man mir noch die RENTE nimmt - war für mich lange Zeit grauenhaft.
Dank dem Beobachter-Forum nehme ich es gelassener. Wenn man mir diese nimmt - dann soll der Staat 1. mal eine neue Wohnung für mich suchen, für mich zügeln, ich brauche keine Steuern mehr zu bezahlen und so wie ich jetzt lebe würde mir eine ganz einfache 1-Zimmer-WG mit Bad/WC, Kochnische und Internet-Empfang - das ist wichtig - ausreichen. Ich brauche weder ein Wohnzimmer noch Radio/TV - aber die Billag schickt einem zusätzlich jährlich Rechnungen im Betrage von grob CHF 600.--, auch wenn man die nicht benutzt.
Ich müsste mich dann mal endlich um NICHTS mehr kümmern - langsam kann ich mich damit anfreunden. Keine Steuern mehr bezahlen - mein hart erspartes Geld für Steuererklärungen und so Müll ausgeben - usw. usf. -
Wehre Dich. Schreib diesem Stefan Ritler in Bern. Mir hat dieser heute - im Gegensatz zu den Verantwortlichen der IV Glarus geschrieben - aber auch dieser Ritler weiss dank den zig Revisionen nämlich gar nicht mehr, was eigentlich momentan richtig ist und was nicht.
Schick mir doch eine Mail auf noser53@bluewin.ch - dann kann ich Dir die eingescannten Details schicken.
Hier im BEO-Forum schreibe ich nur noch das Nötigste - diese "Besserwisser" die gesund sind und keine Angst um ihre Existenz haben tun alles, um einem fertig zu machen - und behaupten, man lüge - wenn man "unglaubliches" ans Tageslicht bringt. Diese Leute musst Du einfach ignorieren.
Ich freue mich auf Deine Mail.
Margi -
snoopy44
MEINE GUTE MUTTER wurde GEGEN IHREN WILLEN in ein Pflegeheim abgeschoben und ja - man hat es ihr NIE gesagt, obwohl sie immer wissen wollte, was das überhaupt kostet -
es waren CHF 10.000.--/Monat vom Geld, was sie und mein guter Vater sel. sich jahrzehntelang zusammengespart haben.
In dieser Ortschaft hätte es 2 Häuser weiter eine Kleinwohngruppe für demenz kranke Leute gebeben, wo man sie für viel weniger Geld hätte unterbringen können, als in diesem Müll-Altersheim.
Warum man das NICHT getan hat, ist klar. Die hätten Mutter sel. dort GAR NICHT AUFGENOMMEN - weil man Mutter persönlich kannte und WUSSTE, dass sie geistig und körperlich extrem gut fit war für ihr Alter.
Aber eben, mit einem guten "Batzen" an gewisse geldgierige Leute im Kanton Glarus kann man Menschen abschieben und......... meine Vermutung wird richtig sein, aber ich schreibe das nicht .......... sich so ein grosses Vermögen mit Hilfe der Behörde erschleichen.
Nur zu Deiner bzw. @Sozialversicherungsberater's Info:
Ich hatte heute
1. ein Schreiben im Briefkasten, wo ich ENDLICH mal vorgeladen wurde für ein klärendes Gespräch bei der IV Glarus
und noch besser:
ein Schreiben von Stefan Ritler - dem Chef der IV aus Bern.
Langsam nimmt man mich trotz Krankheit ernst.
Ich habe denen den Termin bestätigt - 27. August 2013 und gleich folgendes angehängt:
(ich habe Depressionen, das heisst noch lange nicht, dass man deswegen geisteskrank ist, nur um blöden Kommentaren im Voraus entgegenzuwirken).
Mein Hausarzt hat sofort reagiert:
----Ursprüngliche Nachricht----
Von:
Datum: 14.08.2013 11:51
An: >
Betreff: Brief an IV Glarus
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Liebe Frau Noser
Ein ganz guter Brief an Herrn ............. von der IV Glarus. Es ist sicherlich günstig, wenn sie im gegenseitgen Respekt direkt miteinander sprechen können, dass keine Seite das Gesiicht zu velieren droht. Machen sie es gut!
Gruss
................
Meine Antwort-Mail:
----Ursprüngliche Nachricht----
Von:
Datum: 14.08.2013 11:39
An:
Sehr geehrter Herr ...............
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 13. August 2013 betr. weiterem Vorgehen in meiner Sache.
Gerne bestätige ich Ihnen diesen Termin – sollte mir gesundheitlich nicht wieder etwas dazwischen kommen.
Ich bin sehr froh, wenn man das mal persönlich klären kann, das erspart beiden Seiten Umtriebe und Aerger.
Zum Glück habe ich wenigstens einen Drucker/Scanner. In der Beilage erhalten Sie zu Ihrer Info auch das Antwortschreiben von Herrn Stefan Ritler aus Bern, datiert 8. August 2013 betr. Besitzstand.
Wer da mit den andauernden Revisionen noch klar kommen soll, frage ich mich, aber da gebe ich dem Regierungsrat des Kantons Glarus recht, was er in seinem Schreiben vom 5. Oktober 2010 dem Bundesamt für Sozialversicherung geschrieben hat.
Hätte ich kein Internet, ich wäre bestimmt nicht mehr da.
Freundliche Grüsse
___________
Schreiben Regierungsrat Glarus an das Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern vom 5. Oktober 2010
Telefon 055 646 60 11/12
l
Nai ILUM g i a i u d 1 ^ E.iy,aj|. staatskan2iei@who-needs-spam.gi[dot]ch
UH http://www.gl.chi
Regierungsrat
Rathaus
8750 Glarus
Bundesamt für Sozialversicherungen
Effingerstrasse 20
3003 Bern
Glarus, 5. Oktober 2010
Unsere Ref: 2010-152
Vernehmlassung 1. S. Invalidenversicherung - 6. IV-Revislon, zweites Massnahmenpaket
(Revision 6b)
Hochgeachteter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Eidgenössische Departement des Innern gab den Kantonsregierungen die Möglichkeit,
zur 6. IV-Revision, zweites Massnahmepaket Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen
und lassen uns gerne wie folgt vernehmen:
I. Allgemeine Bemerkungen
Wir erachten die Massnahmen der 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket, soweit sie die Fokussierung auf die Eingliederung noch verstärken, als konsequente Weiterführung der bisherigen gesetzlichen Anpassungen. Namentlich im Bereich der psychischen Behinderungen kann so die Prävention noch verstärkt werden, indem die IV-Stelle frühzeitig und unkompliziert mit dem Arbeitgeber in Kontakt tritt. Die Flexibilisierung der Dauer von Massnahmen bringt ebenfalls wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich.
Die Fokussierung auf die Integration wird über den Ausbau der Prävention hinaus auch
durch die klare Definition der Eingliederungsfähigkeit und die damit verbundene Definitionsmacht des Versicherers gegenüber Externen verstärkt. Damit soll nicht mehr die Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit im Zentrum des Interesses - und leider nicht selten auch der Missverständnisse und Auseinandersetzungen - stehen.
Diese Massnahmen bergen allerdings auch gewisse Gefahren. Bei der Verstärkung der Prävention und der Flexibilisierung der Massnahmen muss dennoch die Verhältnismässigkeit zwischen dem Einsatz der Mittel und dem Erfolg gewahrt bleiben.
Wie im erläuternden Bericht (Seite 14) enwähnt wird, muss der Tatbeweis für die Wirksamkeit der Massnahmen der 5. IV-Revision zuerst noch erbracht werden. Wir gehen davon aus, dass für die neuen Massnahmen der 6. IV-Revision heute schon entsprechende Überlegungen angestellt werden, wie deren Wirksamkeit von Beginn weg erhoben werden kann. Auch ist darauf hinzuweisen, dass der Erfolg sämtlicher Massnahmen in erster Linie von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig ist. Die IV-Stellen können in der Integration noch mehr erreichen, allerdings nur, wenn sie ausreichend Ressourcen erhalten und die Arbeitgeber mitmachen bzw. wenn die Wirtschaft die Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.
Starre Vorschriften bezüglich Prozesse oder Instrumente können sich in den IV-Stellen auf die Bearbeitungsdauer und somit auf den Erfolg auswirken, der nicht zuletzt von der Kürze des Eingliederungsprozesses abhängt. Daher plädieren wir für Flexibilität der zu wählenden Mittel und Prozesse anstelle von Regulierung bei der Abklärung und Eingliederung. Es ist nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu regein.
Ebenfalls Unterstützung finden die vorgesehenen Massnahmen, die auf eine verstärkte Betrugsbekämpfung, die Entschuldung der Versicherung sowie die langfristige Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts {Interventionsmechanismus) abzielen.
Die Sanierung der hoch verschuldeten IV liegt im Interesse aller. Der Bundesrat unterbreitet nun - neben einigen zusätzlichen Massnahmen für die Eingliederung - eine von Leistungsabbau geprägte Vorlage. Dies gilt namentlich für die Anpassung des Rentensystems, die Kürzung der Kinderrenten und die Reduktion bei der Vergütung von Reisekosten. Wir sind uns des bestehenden Handlungsbedarfs bewusst und unterstützen grundsätzlich die vorgeschlagenen Sparbeschlüsse, z.B. betreffend „erschwertem Zugang" zu den IV-Renten, haben allerdings zum vorgeschlagenen stufenlosen Rentenmodell unsere Bedenken. Die Versicherten werden um jeden Prozentpunkt bei der Bemessung des Invaliditätsgrades streiten, weil dieser in Zukunft direkte Auswirkungen auf die Höhe der Rente haben wird.
Das vorgeschlagene stufenlose Rentenmodell geht mit einer tief greifenden Umwälzung einher.
Die IV ist eine Volksversicherung. Sie betrifft alle. Es ist daher wichtig, dass die Leistungen und somit auch das Rentensystem für die Versicherten verständlich und nachvollziehbar bleiben. Der Bundesrat schlägt vor, dass bei Versicherten über 55 Jahren die Änderung von den alten Rentenstufen zum neuen stufenlosen Modell nicht vollzogen wird. Bei allen Versicherten unter 55 Jahren wird aber eine Überführung früher oder später erfolgen müssen.
Dies wird dazu führen, dass die IV-Stellen und Ausgleichskassen (als ihre Partnerinnen) im
Vollzug 10 Jahre lang zwei verschiedene Renten-Systeme anzuwenden haben - zudem
noch mit unterschiedlichen Auswirkungen im Hinblick darauf, ob nun jemand arbeitet oder nicht (vgl. Modell mit/ohne Invalideneinkommen bei IV-Grad ab 80%, Seite 26 ff. erläuternder Bericht). Rein technisch ist das mit einer entsprechenden Vorbereitungs- und Ausbildungszeit möglich, es ist jedoch zu bezweifeln, dass es - gegenüber dem heutigen Modell – noch allgemein verständlich ist.
Es besteht mit der vorliegenden Revision die Gefahr, dass alles in allem das gesamte Regelwerk und die Prozesse der IV noch komplizierter, noch juristischer, noch medizinischer werden. Das würde sich eingliederungshemmend auswirken und muss daher beim Legiferieren zwingend auch berücksichtigt werden.
Wir sind der Ansicht, dass die grösste Herausforderung nicht nur in der Vorlage per se besteht, sondern in mindestens gleichem Mass in der hohen Kadenz der Revisionen. Direkt mit dem Inkrafttreten der 4. IV-Revision erging der Auftrag, eine 5. IV-Revision in Angriff zu nehmen. Die verschiedenen Teile der 5. IV-Revision (MWST, IV-Fonds) sind noch nicht einmal umgesetzt und schon wird die 6. IV-Revislon vorbereitet - ohne dass die Wirkung der 4. oder 5. IV-Revision sorgfältig evaluiert worden wäre.
Eine sorgfältige Evaluation wäre eine wichtige Grundlage zur Planung des weiteren Vorgehens. Für die 6. IV-Revision besteht die Besonderheit darin, dass das erste Paket bereits in der parlamentarischen Phase ist, während das zweite Paket zeitgleich im Vernehmlassungsverfahren vorbereitet wird. Wer die Übersicht behalten und ä jour sein will, muss z.Z. somit drei Gesetzestexte nebeneinander konsultieren.
Nach wie vor fehlt eine befriedigende Regelung des Versicherungsschutzes bei der Eingliederung.
Das Ziel muss eine durchgehende Unfalldeckung während der ganzen Periode der beruflichen Integration sein. Heute bestehen Lücken im Unfallversicherungsschutz. Ohne
Arbeitsverhältnis richtet sich die Unfalldeckung nach KVG und nicht nach UVG. In dieser Zeit greift also "nur" der subsidiäre Schutz gemäss KVG. Die Leistung der Krankenversicherer liegt deutlich unter den Leistungen der Unfallversicherer, was in der Praxis ein grosses Problem darstellt.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die Frage der Haftpflicht resp.
der Haftung für Schäden, die eine versicherte Person anrichtet, für den Betrieb noch nicht
befriedigend geregelt ist. Art. 68'''''"''"'" E-IVG (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)
bringt zwar eine Verbesserung, indem er die Haftung bei Arbeitsversuch regelt. Auch hier
wäre jedoch eine Ausdehnung auf die ganze Phase der Integrationsbemühungen der IVStelle wünschenswert.
Das neue Rentensystem wird zu erhöhten Ausgaben in den Kantonen führen: Da künftig die IV-Renten bei einem IV-Grad von 50-79% und von Personen mit Kindern tiefer sein werden, wird die Höhe der anrechenbaren Renteneinnahmen bei der EL-Berechnung sinken, was zu höheren EL-Beträgen führen wird. Gemäss erläuterndem Bericht (Seite 120) sind die finanziellen Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen beträchtlich: Im Jahr 2018 sind Mehrkosten von insgesamt 85 Millionen Franken bzw. 32 Millionen Franken (3/icon_cool.gif für die Kantone zu erwarten. Weiter ist in gewissen Fällen (z.B. bei Nichterfüllen der zehnjährigen Karenzfrist für den Anspruch auf EL) mit finanziellen Folgen für die Sozialhilfe zu rechnen. Diese Kostenverlagerung via Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe lehnen wir ab. Sie entspricht auch nicht den NFA-Grundsätzen.
Es wäre wünschenswert, wenn ein Gesamtkonzept zur Sanierung aller Sozialversicherungen vorgelegt werden könnte. Dadurch ergäbe sich ein Überblick über die verschiedenen Kostenverlagerungen (auf die Kantone). Konkret (6. IV-Rev.) ist eine weitgehend kostenneutrale Sanierung anzustreben. Die Tendenz, die finanziellen Probleme der defizitären und verschuldeten Sozialversicherungen durch Kostenabwälzungen auf Kantone und Gemeinden zu lösen, Ist besorgniserregend und für den Kanton Glarus nicht akzeptabel.
Zumindest muss dies dazu führen, dass die Kostenaufteilung (3/8 zu 5/icon_cool.gif überprüft wird.
II. Bemerkungen zu den einzelnen Artikel
Im Folgenden nehmen wir zu den konkreten Änderungsvorschlägen punktuell Stellung:
Art 3b Abs. 2 Bst. g 2^^^ und 3 Früherfassung IMeldung. Die Ausweitung auf weitere Personenkategorien - und weitere Meldeberechtigte wird begrüsst, führt aber zu einem erhöhten Ressourcenbedarf bei den IV-Stellen.
Art 7c^' (neu) Grundsatz
Mit dieser Bestimmung wird klar dokumentiert, dass Arbeitsfähigkeit und Eingliederungsfähigkeit inhaltlich nicht gleichzusetzen sind. Das Missverständnis der vermeintlichen Gleichsetzung wirkt heute eingliederungshemmend, da es erheblichen Erklärungsbedarf verursacht.
Wir begrüssen daher die neue Bestimmung ausserordentlich, weil sie eine Definition
auf Gesetzesstufe bringt und damit Transparenz schafft. Bisher bestand dazu nur die Rechtsprechung, welche im Verkehr mit Dritten nicht als bekannt vorausgesetzt und erklärt werden muss. Die neue Regelung wird für die IV-Stellen hilfreich sein.
Die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Massnahme gehört systematisch nicht in den
Kontext der Definition, was Eingliederungsfähigkeit ist. Überlegungen zu den Erfolgsaussichten sind selbstverständlich in anderem Zusammenhang massgeblich.
Antrag Art 70^*^ (neue Formulierung)
"Ist eine versicherte Person trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung objektiv in der Lage, an Frühinterventions- oder Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen, so gilt sie als eingliederungsfähig."
Art. 7c''"'**'(neu) Abklärung
zu Abs. 1
Die Bestimmung enthält die Kompetenzordnung, wer die Eingliederungsfähigkeit festlegt.
Gleichzeitig wird jedoch auch geregelt, wie die IV-Stelle das machen soll. Wir teilen die Auffassung, dass die Abklärung ganzheitlich sein muss. Wie dieses Ziel im Einzelfall erreicht wird, sollte jedoch im Ermessen der IV-Stelle liegen. Wie eine IV-Stelle sich organisiert oder welche Methode sie wählt, liegt in der Verantwortung der IV-Steilen.
zu Abs. 2
Nach klassischem Verständnis von Rechtsetzung sind Instrumente oder anwendbare Methoden - also im vorliegenden Fall das interprofessionelle Assessment - nicht auf Gesetzesstufe anzusiedeln. Bestimmungen zur Abklärung der Verhältnisse und zum Assessment finden sich im Übrigen schon in Art. 69 und Art. 70 IW, so dass auf eine Wiederholung verzichtet werden kann.
Antrag zu Art. Zc''""'"' Abs. 1 und 2: Streichen!
Wir erachten es hingegen als sehr sinnvoll, den neuen Art. 7d^^ (Eingliederungsfähigkeit) mit einer allgemeinen Zielformulierung betreffend der ganzheitlichen Abklärung zu ergänzen.
Dementsprechend stellen wir mit der Streichung von Art. 7c^"^^^'Abs. 1 und 2 folgenden
Antrag zur Ergänzung von Art. id^^ mit einem Absatz 2:
"^Die IV-Stellen klären die Eingliederungsfähigkeit ganzheitlich ab und beurteilen diese abschliessend."
Art 14a Abs. 2"" (neu), 3 und 5
zu Abs. 3
Wir begrüssen die Verlängerungsmöglichkeit resp. den Wegfall der zeitlichen Begrenzung.
zu Abs. 5
Die Ausweitung des Anreizes (Beitrag an Arbeitgeber) wird begrüsst. Die heutige Bestimmung, wonach der Beitrag nur an den bisherigen Arbeitgeber bezahlt werden darf, hat sich als zu eng erwiesen. Jeder Arbeitgeber, ob bisheriger oder neuer, verdient eine Unterstützung durch die Versicherung, wenn er zu Integrationsmassnahmen Hand bietet.
Art. 22 Abs. 1
Wir begrüssen die Korrektur in materieller Hinsicht. Die Bestimmung erscheint in der vorliegenden Form jedoch etwas schwerfällig. Wir schlagen Ihnen daher die nachfolgende Neuformulierung vor.
Antrag zu Art. 22 Abs. 1 (neue Formulierung)
"Erwerbstätige Versicherte haben während der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen nach Artikel 8 Abs. 3 Anspruch auf ein Taggeld, wenn sie aufgrund der Massnahmen während mindestens drei aufeinander folgenden Tagen keine Enwerbstätigkeit ausüben können oder zu mindestens 50% arbeitsunfähig sind."
Art. 28
zu Abs. 1 i i t a'"'
Wir begrüssen diese Bestimmung. Solange noch Eingliederungspotential vorhanden ist, soll der Anspruch auf Rente nicht geprüft werden. Damit soll der Einsatz der versicherten Person auf die Eingliederung fokussiert sein und bleiben.
Antrag zu Art. 28 Abs. 11it. a"'^ (neue Formulierung)
"deren Eingliederungsfähigkeit nach Art. 7c**' nicht mit medizinischen Behandlungen verbessert werden kann."
Mit dieser Verkürzung der Bestimmung wird alles Notwendige bereits gesagt.
Im neuen Art. 28 werden aber zwei unterschiedliche Dinge geregelt: Einerseits der Rentenanspruch und andererseits der Zeitpunkt der Rentenprüfung. Wir sind der Ansicht, dass die Bestimmung an Verständlichkeit für den Rechtsanwender gewinnen würde, wenn für die Anspruchsvoraussetzungen (Iit. b. und c) und den Zeitpunkt der Rentenprüfung (Iit. a und llt. a ) eine systematische Trennung vorgenommen würde.
Wünschenswert wären zwei getrennte Artikel mit zwei verschiedenen Marginalien:
"Art. X Rentenanspruch
Anspruch auf Rente haben Versicherte:
a. die während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig gewesen sind; und
b. nach Ablauf dieses Jahres zu mindestens 40 Prozent invalid sind."
"Art. y Zeltpunkt der Rentenprüfung
Die Rente wird bei Versicherten geprüft:
a. die ihre Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wieder herstellen, erhalten oder verbessern können; und
b. deren Eingliederungsfähigkeit nach Art. 7c'®' nicht mit medizinischen Behandlungen verbessert werden kann."
Daraus ergibt sich auch ein Änderungsantrag für Art. 29 IVG (siehe dort).
Art. 28a Abs. 1, l*"" (neu) und 4 (neu)
zu Abs. 1'"'^
Wir erachten die Unterscheidung als problematisch. Wenn gemäss Erläuterungen das Invalideneinkommen - wie bisher - nur dann berücksichtigt werden soll, wenn die bisherigen Kriterien dafür vorliegen (stabiles Arbeitsverhältnis, optimale Ven/vertung, etc), werden damit neue Ungleichheiten geschaffen. Diejenigen Rentner im Invaliditätsbereich 80-99%, welche zwar noch eine Resterwerbstätigkeit ausüben, diese aber nicht die entsprechenden Kriterien erfüllt, können somit die ganze Rente zuzüglich Arbeitsentgelt beziehen, während derjenige, der seine Resterwerbsfähigkeit voll ausschöpft, lediglich eine Teilrente zuzüglich Arbeitsentgelt erhält.
Wir sind uns bewusst, dass es für diesen heiklen Bereich keine optimale Lösung gibt. Es gilt, die Vor- und Nachteile der beiden Varianten gegeneinander abzuwägen. Wir beurteilen das Beibehalten einer Schwelle mit den bekannten Nachteilen gegenüber den vorstehend dargestellten Auswirkungen als deutlich weniger gravierend und verlangen deshalb, dass auch weiterhin ab einer bestimmten Grenze, unabhängig davon, ob ein Einkommen erzielt wird oder nicht, eine ganze Rente ausgerichtet wird. Das Anheben dieser Grenze von bisher 70% auf neu 85% können wir mit Blick auf den Spardruck nachvollziehen.
Die Delegation der Kompetenz an den Bundesrat, wichtige Parameter bei der Bemessung
des Invaliditätsgrades verbindlich festzulegen, wird im Interesse der Rechtsgleichheit und
Rechtssicherheit begrüsst.
Antrag zu Art. 28a Abs. f'^ streichen.
Art 28b Festlegung des Rentenanspruchs (neu)
Mit dem neuen Modell ändert sich für die IV-Stellen auf den ersten Blick nichts. Der Invaliditätsgrad wird schon heute prozentgenau ermittelt. Mit dem Vorschlag des Bundesrates fallen die bisherigen Schwelleneffekte teilweise weg. Die stufenlose Rentensystematik bringt jedoch einige Schwierigkeiten. Nicht nur wird ein neues System eingeführt, sondern es wird auch ein altes System nur teilweise überführt.
Das neue System ist einerseits für die Neurenten anwendbar. Da nun jedes IV-Gradprozent finanzielle Auswirkungen hat, rechnen die IV-Stellen mit intensiveren medizinischen und juristischen Kämpfen um eben dieses einzelne Gradprozent. Das ist ein Nachteil; der Vorteil besteht darin, dass die grossen Viertels-Stufen wegfallen.
Andererseits wird das neue stufenlose Rentensystem auch auf bisherige Rentner angewendet (mit Ausnahme derjenigen Personen, die unter die Regelung der Besitzstandswahrung gemäss Schlussbestimmung Iit. b fallen). Diese bisherigen (163'166) Renten werden nach dem neuen Rentensystem revidiert. Die alte gestufte Rente wird also in eine neue stufenlose Rente überführt. Laufende Renten mit IV-Grad ab 50% werden von Amtes wegen überführt (rund155'000).
Die laufenden Renten mit IV-Grad zwischen 40 und 49% werden zwar nicht von Amtes wegen überführt (vgl. erläuternder Bericht Seite 34). Der IV-Rentner kann jedoch jederzeit ein Revisionsgesuch stellen und eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen geltend machen.
Realistischerweise muss daher damit gerechnet werden, dass ein grosser Anteil dieser
7'664 Renten auf Antrag dennoch geprüft und revidiert werden muss.
Antrag Art. 28b Abs. 4 IVG (neu)
Parallel zur Schwelle von 40% unten ist oben eine Schwelle von 85% einzufügen, welche
zum Bezug einer ganzen Rente berechtigt. Es ist zu bedenken, dass gerade in diesem Bereich vielfach Personen betroffen sind, welche z.B. an einem Geburtsgebrechen leiden oder aus anderen Gründen nicht ins BVG-System eintreten konnten. Wie aus dem erläuternden Bericht (Seite 27) hervorgeht, geht es vor allem darum, Härtefälle zu vermeiden. Einen solchen Schutz unterstützen wir vollumfänglich, sind jedoch der Ansicht, dass dieses Ziel mit der Einführung einer oberen Stufe, die zu einer ganzen Rente berechtigen würde, besser erreicht wird, als mit der vorgeschlagenen Unterscheidung, auch wenn dies zum – bekannten - Nachteil einer weiteren Schwelle führt.
Ausserdem darf nicht übersehen werden, dass ein Teil der Einsparungen von den Ergänzungsleistungen kompensiert wird und damit zulasten der Kantone geht. Es wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Bemerkungen zur Vorlage unter der Ziffer I. venwiesen.
Sollte dem Antrag auf Einführung einer Schwelle im oberen Bereich stattgegeben werden, so Ist auch Abs. 3 der Bestimmung entsprechend abzuändern.
Art. 29 neue Formulierung
vgl. Bemerkungen zu Art. 28 IVG
Antrag zu Art. 29 Abs. 2 (neue Formulierung)
"Der Anspruch entsteht nicht, solange die versicherte Person Taggeld bezieht."
Diese Änderung soll der Präzisierung dienen.
Art 30'''* (neu) Erheblichkeit der Änderung des Invaliditätsgrades Antrag zu Art. 30"'* (sprachlicher Hinweis Formulierung)
"Verändert sich der Invaliditätsgrad um mindestens fünf Prozentpunkte, so gilt die Änderung als erheblich im Sinne von Artikel 17 ATSG."
Wie beim aktuellen Art. 31 IVG wäre es hier begrüssenswert, die Referenzgrösse klar zu
regeln, da sonst zwei Auslegungen möglich sind.
Art 31 Abs. 1
Wir begrüssen die Aufhebung von Art. 31 Abs.1. Wir hatten dies bereits im Rahmen der Vernehmlassungsantwort zur 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, gefordert. Die Bestimmung zeigt in der Anwendung nicht das erwünschte Resultat.
Art 43 Abs. 1
Redaktioneller Hinweis
Der Begriff "ganze Invalidenrente" fällt mit dem stufenlosen Rentensystem dahin; daher wäre Abs. 1 sprachlich anzupassen.
Art S4a Regionale ärztliche Dienste (neu)
Wir begrüssen grundsätzlich diese Bestimmung, die der Stärkung des RAD insgesamt dienen soll. Sie schafft Transparenz auf Stufe Gesetz zur Rolle der Versicherungsmedizin, die eine andere ist als die des behandelnden Arztes.
Der heutige Art. 59 Abs. 2^"^ Satz 1 IVG regelt, dass die Beurteilung der funktionellen Leistungsfähigkeit durch den RAD festgesetzt wird. Die Kompetenz besteht somit an sich schon heute, und es wird auch schon heute präzisiert, dass sie beim RAD (resp. der Versicherung) liegt. Dies in Abgrenzung zum behandelnden Arzt. Diese Ausformulierung bedeutet auch eine Entlastung der Arzt-Patienten-Beziehung.
Antrag zu Art. 54a Abs. 2 (neue Formulierung) und Abs. 3 (streichen)
"Die regionalen ärztlichen Dienste stehen den IV-Stel!en zur Beurteilung der medizinischen Voraussetzungen des Leistungsanspruchs zur Verfügung. Sie setzen die für die Invalidenversicherung nach Artikel 6 ATSG massgebende funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten fest, eine zumutbare Enwerbstätigkeit oder Tätigkeit im Aufgabenbereich auszuüben."
(entspricht dem heutigen Art. 59 Abs. 2'*'^ Satz 1 und 2 IVG).
Redaktioneller Hinweis
Wenn Abs. 2 und 3 durch die oben vorgeschlagene Formulierung ersetzt werden, rückt Abs.
4 quasi als neuer Abs. 3 nach.
Art 57 Abs. 1 iit d und i (neu)
Redaktioneller Hinweis zu Art. 57 Abs. 11it. i
Im Text wird das Wort Beratung venwendet, dies passt zu den Meldeberechtigten gemäss Art. 3b Abs. 2 Iit. a-c (versicherte Person, Angehörige, Arbeitgeber). Denn hier steht es im Zusammenhang mit einer IV-Leistung.
Das Wort Beratung passt aber nicht zu den meldeberechtigten Personen oder Institutionen gemäss Art. 3b Abs. 2 llt. d-k. Diese Personen und Institutionen werden nicht beraten, sondern informiert. Ihnen werden keine IV-Lelstungen zugesprochen.
Art S7a Abs. l"'* und 3 (neu)
Wir begrüssen die Klarstellung der Frist zur Stellungnahme zum Vorbescheid und dass es
sich somit um eine gesetzliche und damit nicht verlängerbare Frist handelt.
Art 60 Abs. 1 llt b und c
zu Iit c
Wir begrüssen die Neuregelung/Vereinfachung.
Art 79b
Wir sprechen uns für die Variante 1 aus. Diese Variante sieht keine vordefinierten ausgabenseitigen Massnahmen vor. Damit können bei Bedarf die geeignetsten Massnahmen ergriffen werden. Auf eine Rentenkürzung, wie in Variante 2 vorgesehen, Ist zu verzichten. Der Aufwand Ist unverhältnismässig und kaum praktikabel. Zudem sind dabei Leistungsverschiebungen auf die EL (und die Sozialhilfe) abzusehen.
Schlussbestimmungen der Änderung vom ...
Vorbemerkung:
Aufgrund des erläuternden Berichts (Seite 102) wird klar, dass es sich um materielle Revisionen handelt, da die medizinischen und erwerblichen Verhältnisse abzuklären sind.
Dies hat sehr aufwändige Abklärungen zur Folge. Zudem ist jeder Fall auch aus Sicht der eingliederungsorientierten Rentenrevision (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket) anzusehen.
Da fast in jedem Fall am Schluss frankenmässig eine tiefere Rente resultieren wird, wird diese Regelung eine Flut von Rechtsmittelverfahren zur Folge haben, insbesondere auch dadurch, dass ja selbst jene Versicherten, deren Invaliditätsgrad unverändert bleibt, massive Leistungseinbussen hinnehmen müssen. Es liegt daher nahe, dass bei dieser Gelegenheit versucht werden wird, den Invaliditätsgrad zu erhöhen.
a. Anpassung laufender Renten
(vgl. auch die Ausführungen zu rev. Art. 28b)
Die Anpassung der rund 155'000 laufenden Renten von unter 55jährigen versicherten Personen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent wird in praktisch allen Fällen, auch bei einem unveränderten In validitätsgrad, eine teilweise beträchtliche Kürzung der Rentenleistungen zur Folge haben. Es muss deshalb mit erheblichem Widerstand der Betroffenen gerechnet werden. Dies führt im Vergleich zu den bisherigen „normalen" Revisionen zu einem erheblichen Mehraufwand.
Für die Überführung der laufenden Renten besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren. Es
ist eine Phorisierung nach Alter resp. Jugend vorgesehen; Die Jüngeren zuerst, die älteren
zuletzt Wir erlauben uns den Hinweis, dass somit Im "letzten Drittel" Personen sein werden, die im Zeitpunkt des Beginns der Übergangsfrist nur knapp nicht 55 Jahre alt waren und somit drei Jahre später 57 oder 58 Jahre alt sein werden. Rechtlich gesehen ergibt sich dies aus der Begrenzung und der Übergangszeit. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Betroffene den Eindruck haben werden, dass für sie der "Besitzstand 55" nicht gilt. Hier wird sorgfältige Kommunikation nötig sein.
Die Aussage, wonach diese Leistungseinbusse durch UV, BV und EL aufgefangen wird, Ist natürlich nur dann richtig, wenn ein Anspruch auf UV, BV oder EL besteht.
Wir erlauben uns zudem den Hinweis, dass bereits heute mit den im Räume stehenden Änderungen 6a/6b die Haftpflichtversicherungen immer weniger Bereitschaft zeigen, den Regress abzuschliessen. Die geplante Anpassung wirkt sich also bereits für den IV-Regress
aus - und zwar nur schon durch ihr Vorhandensein in der Vernehmlassungsvorlage - bevor
sie überhaupt beschlossen und in Kraft gesetzt wird.
b. Besitzstandwahrung für Rentenbezügerinnen und -bezüger, die älter sind als 55 Jahre
Laut erläuterndem Bericht handelt es sich dabei um 128'000 Renten (Seite 34). Diese brauchen mit anderen Worten nicht mehr angerührt zu werden, wenn sich die Verhältnisse nicht ändern. Die alten Rentenstufen (1/4, 1/2, 3/4 und 1/1) leben für diese Personen weiter. Wenn sich die Verhältnisse ändern, werden die Renten revidiert, der neue IV-Grad festgelegt und die alten Stufen angewendet. Damit steht fest, dass während 10 Jahren zwei parallele Rentensysteme laufen werden. Wir haben uns dazu bereits bei den allgemeinen Vorbemerkungen geäussert.
Wir begrüssen jedoch die Wahrung des Besitzstandes von älteren Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern ausdrücklich. Er unterstreicht die sozialpolitische Notwendigkeit, zumindest diesen Personenkreis von den erheblichen Rentenkürzungen auszunehmen.
Änderung bisherigen Rechts
2. ATSG
Art 25 Abs. 2
Wir begrüssen, dass die Verwirkungsfrist für die Rückforderung verlängert wird.
Sprachlicher Hinweis zu Art. 52a Iit. b
Deutscher Text "die Rückforderung" statt "eine Rückforderung"
Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
Freundliche Grüsse
Für den Reglerungsrat
Iki' Röbl Marti Hansjörg Durst
Landammann Ratsschreiber
versandt am: 0 6. Okt. 2010
Man kann mir also nicht vorwerfen, ich würde nicht alles menschenmögliche unternehmen, um mich zu informieren! -
Wenn das so weitergeht mit unseren "sozial" -Versicherungen, erstaunt es mich nicht, dass man polnische Kräfte zu Billigstlöhnen in der Schweiz arbeiten lassen kann, um alte und behinderte Menschen zu betreuen (siehe CLUB auf SRF vom 13.8.2013).
Für einen "Normal"-Sterblichen ist so eine Betreuung auch finanziell nicht möglich und die Abschiebung in ein Heim - wenn es sich nicht explizit um einen sehr schweren Pflegefall handelt - nicht nur viel teurer, sondern an Menschenunwürdigkeit nicht mehr zu überbieten.
Man sollte alten Menschen NICHT Ihre Heimat nehmen.
Wenn da sich nicht bald was ändert, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass alte Menschen - wozu auch ich gehöre und in 10 Jahren erst recht - bald mal nach Thailand "entsorgt" werden.
In der Schweiz sind Menschen - obwohl sie sich ihr ganzes Leben lang aberackert und gespart haben - wenn sie dazu nicht mehr imstande sind - nur noch eine "Last" - sie werden schikaniert und beleidigt bis zum "GehtnichtMehr" von denjenigen, die das Privileg haben, gesund zu sein und genug Kohle gehortet zu haben.
Teilweise wird ihnen ihre Heimat im Alter auch genommen, wenn sie selber noch dazu in der Lage sind, für sich zu sorgen von geldgierigen Nachkommen, sich jedoch mit den Finanzen und Behörden nicht auskennen - wie das bei früheren Mamilienmüttern üblich war - der Mann war zuständig für diese Sachen und die Frau für die Familie, besonders die Kinder und den Haushalt.
Menschlichkeit und Respekt scheint in der Schweiz auszusterben, nur noch Geld und falscher "Schein" werden toleriert, traurig aber wahr "seufz"
Vergesst NIE:
Jeder von uns wird mal in so eine Situation kommen - wenn er nicht das Glück hat, vorher gehen zu können, es ist langsam aber sicher an der Zeit, dass die MENSCHLICHKEIT wieder erste Priorität hat!!!!
Exportschlager Demenz?
Heute vergeben wir eine Carte Blanche an den Soziologen Walter Hollstein.
Eigentlich ist es eine Binsenweisheit: Wenn wir uns über ein Problem nicht rechtzeitig Gedanken machen, holt es uns ein. Und zwar brutal. So brutal, dass dann erst einmal nur hilflose Antworten möglich sind. Das ist seit längerem auch mit der «Überalterung» unserer Bevölkerung der Fall. Wie umgehen mit den vielen Alten? Wohin mit ihnen? Inzwischen dominieren die über 6o-Jährigen bereits über die unter 20-Jährigen. Demographische Untersuchungen sagen voraus, dass sich diese Entwicklung noch verschärfen wird. Entsprechend internationalen Hochrechnungen soll es im Jahre 2050 nur noch 15 Prozent junger Menschen geben, die unter 20 Jahren sind, aber 40 Prozent Ältere und Alte, die mehr als 60 Jahre zählen.
http://politblog.tagesanzeiger….php/18216/18216/?lang=de -
Es wird immer besser
Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung
vor 31 Sekunden auf Facebook gepostet
“Grund dafür ist ein Beschluss des kantonalen Gemeindeamtes. Dieses liess verlauten, dass ab 2014 die freiwilligen Gemeindezuschüsse für AHV- und IV-Bezüger nicht mehr im Übergangsausgleich angerechnet werden.”
Vor diesem Hintergrund muss man davon ausgehen, dass Dietikon nicht die letzte zürcher Gemeinde sein wird, die diesen Schritt macht.
Zukünftig weniger Mittel für IV/AHV-Bezüger
selbstbestimmung.ch
Der Dietiker Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die freiwilligen zusätzlichen Gemeindezuschüsse gegen Ende des Jahres 2013 aufzuheben. Dazu will er die Verordnung über die zusätzliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe von 1971 auflösen. Grund dafür ist ein Beschluss des kantonalen
http://selbstbestimmung.ch/pol…ttel-fuer-ivahv-bezueger/ -
Heute wieder im Beobachter online:
Genau dazu gehöre ich auch. Ich muss täglich zu den Antidepressiva je nach Wetter zig Ponstan schlucken, um meine Schmerzen im Bein, Kiefer, Nacken und anderweitig zu ertragen, einschlafen geht schon gar nicht mehr, dann spüre ich die Schmerzen erst recht, vor allem im Bein.
Dies wiederum führt dazu, dass ich Magenprobleme bekomme, dafür wieder Esoméprazole Spirig 40 schlucken muss (für Regentropfen) - weil ich u .a. auch nicht mehr richtig essen/beissen kann mit meinem kaputten Kiefer und den blöden Implantaten - CHF 30.000.-- im Jahre 2010 für nichts und wieder nichts rausgeschmissenes Geld - aber ich musste das machen lassen - hätte im Mai zur Kontrolle müssen - habe diese abgesagt, da ich diese evtl. nicht bezahlen mehr kann in meiner ungeklärten Situation - kostet jedesmal über CHF 1.000.-- mit Röntgen etc. -
dass ich immer eine grössere Wut auf diese blöde IV bekomme, erstaunt nicht.
Auf zig Anfragen, ob ich an diese CHF 30.000.-- maximal CHF 3.000.-- bekommen würde - was mir gem. Recherche zustünde - gibt es einfach NIE eine Antwort. Dieser Fakt ist bei der Pro Infirmis auch noch offen, aber eines nach dem anderen. Dann kommen die bestimmt wieder mit "Verjährung" - diesbezüglich sind ja die Behörden top.
Ich frage mich - ob das rechtens war
Sozialversicherungsberater
dass man mir im Jahre 2013 diese NICHT eingereichten Steuerbelege seitens dem Sozialamt Zürich überhaupt hat nachbelasten dürfen - das hat ja die Frist von 5 Jahren auch teilweise überschritten, mit Zins und Zinseszinsen
Aber eben - wenn es zu Gunsten vom Staat geht, wird man NIE informiert.
Dass ich mich betr. der Rente teilweise geirrt habe, war ein Glücksfall für mich - ich wurde hier von snoopy44 so in dieser Angelegenheit torpediert, dass mir das keine Ruhe gelassen und ich es klären musste und da die Ausgleichskassen so arbeiten wie die Privatwirtschaft - wenigstens dort wo ich früher tätig war - ist diese Angelegenheit nun endgültig vom Tisch - noch besser - ich habe die Fakten schwarz-auf-weiss für mein File.
Irren ist menschlich - das hat mit Lügen nichts zu tun - ich hätte ja nicht öffentlich dazu stehen müssen, dass ich falsch gelegen habe.
Aber so bin ich - im Gegensatz zu gewissen Usern hier - ich denke mir meine Sache und schreibe es besser nicht - kann ich zu meinen Fehlern stehen, wenn ich sie gemacht habe.
Invalidenversicherung
«Der Schmerz geht niemals weg»
http://www.beobachter.ch/geld-…schmerz-geht-niemals-weg/
Seit einem Unfall im Mutter-Kind-Turnen hat Iris Spycher unerträgliche Schmerzen. Laut Justiz ist sie trotzdem arbeitsfähig. Ihre Geschichte könnte die laufende IV-Revision auf den Kopf stellen. -
Langsam habe ich genug von den Unterstellungen und Lügen die
snoopy44
hier im Forum über meine gute Mutter sel. und mich verbreitet, drum muss ich das hier klarstellen - wo sowieso schon meine halbe Lebensgeschicchte ist - und für mich gut - um später nachzuvollziehen:
marginoser
Zuerst glaubte ich dir, dass du psychisch schwer krank bist und dass zu Recht eine IV-Rente beziehst. Mit der der Zeit konnte ich aus deinen Postings lesen –zumindest glaube ich das lesen zu können- dass du jetzt wieder gesund und munter sein musst, sonst könntest du nicht Tag ein und Tag aus mit voller Konzentration im Netz posten. Deine Postings sind sehr klug und raffiniert abgefasst für den Fall, dass hier jemand von der IV mitlesen könnte. So zum Beispiel deine vielen Abmeldungen im Forum um danach ein paar Minuten später wieder weiterzuschreiben etc. etc. um den Eindruck zu erwecken, in deinem Kopf herrsche ein völliges Chaos. Ich bin genau so überzeugt wie der IV-Psychiater dass du betreffs deiner psychischen Krankheit simulierst.
Deine Mutter wurde vom Bezirksarzt in Glarus auf Antrag von deinen drei Geschwistern per FFE in ein Pflegeheim eingewiesen, weil sie dement war –krank im Kopf war- und das könnte im Alter mich und jeden von uns treffen. Du tust so, als wäre Altersdement eine Schande für die Betroffenen wie auch für deren Familienangehörigen.
Für mich ist das –im Gegensatz zu Schizophrenie oder einer psychischen Erkrankung- eine bis heute noch unheilbare Krankheit wie z.B. eine Krebserkrankung etc. etc. an der meine Frau gestorben ist. Psychische Krankheiten sind heilbar und aus meiner Sicht bist du nicht mehr psychisch krank. Das soll heissen, du könntest wieder arbeiten und eigenes Geld verdienen.
Du hast gegen den Fürsorglichen-Freiheitsentzug von deiner Mutter prozessiert und du hast diesen Prozess verloren. Wenn du damals wirklich überzeugt gewesen wärest, dass deine Mutter nicht dement wäre und dass sie gegen ihren Willen im Pflegheim festgehalten worden wäre, hättest du als Kämpferin dieses Urteil niemals akzeptierst. Du hättest weiter gekämpft bis zum Bundesgericht. Jetzt wo deine Mutter schon ein paar Jahre verstorben ist, behauptest du, deine drei Geschwister hätten deine gesunde Mutter zusammen mit den Behörden und Richtern aus diesem Müllkanton Glarus in ein Pflegeheim abgeschoben, damit eine Schwester von dir mit ihrem Sohn in euer Elternhaus einziehen konnten.
Tatsache ist: Dieses Elternhaus hat deine Mutter deiner Schwester verkauft als sie noch klar im Kopf war. Dass sie dir den Kaufvertrag zu Lebzeiten nicht zeigen wollte, kann ich gut nachvollziehen. Als sie gestorben war, wolltest du diesen Kaufvertrag nicht akzeptieren und hast erneut gegen deine drei Geschwister prozessiert und du hast auch diesen Prozess verloren! Du wolltest den Willen –Hausverkauf- von deiner Mutter nach deren Tod nicht akzeptieren und das hat dich am Schluss die gesamte Erbschaft gekostet. Du schreibst hier aus der Vergangenheit um deine IV-Rente zu retten und dazu ist dir jedes Mittel recht. Du schämst dich nicht einmal deine Familienangehörigen in den Dreck zuziehen. Auch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von deiner Tochter bei der UBS könnten hier evtl. mitlesen und kennen jetzt die gesamte Streitereien innerhalb von ihrer Familie. Um Karriere in einen Betrieb zu machen ist das alles andere als hilfreich!
So weiss u.a. jetzt zum Beispiel auch jeder der dich persönlich kennt und hier mitliest, dass die Tochter von deiner Schwester drei Mal durch die Autofahrprüfung gefallen ist. Im Kampf um deine IV-Rente schämst du dich nicht einmal die Kinder von deinen Geschwister öffentlich bloss zu stellen.
Woher snoopy44 das wieder hat, meine selten gute Mutter sel. sei von einem Bezirksarzt via FFE ins Altersheim eingewiesen worden, kann ich mir nicht erklären, er glaubt, Hellsehen zu können, aber sieht leider immer das Falsche.
Meine selten gute Mutter sel. wurde in die Ferien nach Amden geschickt - obwohl sie ja anscheinend so dement war - was an Unverantwortlichkeit nicht mehr zu überbieten gewesen wäre, sie hätte sich dort verlaufen oder was auch immer können.
In der Zwischenzeit haben meine Geschwister OHNE IHR Wissen ein paar Möbel von ihr ins Altersheim Letz gezügelt, damit deren inzwischen erwachsener Sohn das Parterre - dass Mutter sel. extra für sich im Jahre 2002 umbauen liess mit WC/Bad, kleiner Küche etc. - für sich als sturmfreie Bude benutzen konnte.
Das sahen die Nachbarn von Mutter sel., welche wussten, dass Mutter nach wie vor vollkommen gesund war und schickten mir daher gleichentags eine Mail nach Zürich mit Angabe von 2 Anwälten, um Mutter sel. zu helfen.
Meine Geschwisster holten am gleichen Tag, ich erinnere mich noch gut, das war der 7. Juli 2007 an einem Freitag, meine Mutter in Amden ab, fuhren an ihrem zuhause vorbei direkt ins Altersheim Letz nach Näfels und sagten ihr:
DU BIST JETZT HIER DAHEIM!!
So ist das abgelaufen und nicht anders, aber snoopy44 weiss es ja besser.
Ich habe nicht gegen einen FFE von Mutter sel. prozessiert, lesen scheint wirklich nicht Dein Ding zu sein.
Am Anfang nahm Mutter sel. selber einen Anwalt, der ihr helfen sollte, dass sie wieder in ihr Daheim konnte. Diesen hat man ihr mit Hilfe der Behörde GEGEN das Gesetz weggenommen, weshalb ich ja auch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Kant. Amtsvormundschaft und das Dept. Volkswirtschaft- und Inneres, damals noch getrennt - gewonnen und Akteneinsicht bekommen habe. Auch der befangene Beirat/Treuhänder musste deshalb zurücktreten, weil eindeutig war, dass Vetternwirtschaft betrieben wurde.
Dieser hat den Anwalt von Mutter sel. noch so beleidigt, er hätte ein Mandat von einer Geisteskranken angenommen - so eine verdammte Frechheit. Dieser Anwalt hat dann in eigener Sache diesen primitiven Beirat/Treuhänder vor den Friedensrichter gezogen und dieser musste sich bei ihm entschuldigen und etwas en ein gemeinnütziges Werk bezahlen, das ist die Tatsache.
Habe ich alles schwarz-auf-weiss in meinen Unterlagen.
Dann hat man versucht, als Mutter sel. schon im Altersheim eingesperrt war - und das war sie dort - wie in einem Knast, nur unter kranken Menschen - sie zu entmündigen mit Hilfe der Behörde im Jahre 2008 und hat ihr diesen Entscheid einfach vorenthalten bzw. der befangene Beirat/Treuhänder hat die Kosten für die Einsprache, welche ihr damaliger Anwalt gemacht hat einfach NICHT mit Mutter's Geld bezahlt, damit die Frist abgelaufen ist.
Da blieb mir nichts anderes übrig, als mir selber einen Anwalt zu nehmen, um Mutter sel. zu ihrem Recht zu verhelfen.
Diese "Scheisse" - sorry - anders kann ich das NICHT nennen - Mutter sel. hätte mir den Kaufvertrag nicht zeigen wollen, kann ich nicht so stehen lassen. Dieser Kaufvertrag wäre ohne meine beglaubigte Unterschrift damals, die man sich bei mir mit Versprechungen erschlichen hat - gar NIE zustande gekommen.
Ich sass damals im Rollstuhl und konnte an diesem Notariatstermin nicht teilnehmen. Deshalb schickte ich denen die Vollmacht, in meinem Namen zu unterschreiben. So war das.
Vorher haben die, ohne mein und sogar Mutter sel. Wissen - man hat ja "füremeinig" für sie die Finanzen gemacht - ihr gesamtes Vermögen einem Herrn, dem es Vater sel. anvertraut hat, weggenommen und einem Treuhänder, der neu in den Kanton Glarus gezogen ist und froh um jeden Auftrag war - neuer Freund einer meiner Schwestern - übergeben. Dieser hat ebenfalls diesen Dreck wegen dem verdammten Geld mitgemacht und war auch an diesem Notariatstermin.
Er hat nicht für Mutter's Rechte geschaut, sondern für das meiner primitiven Geschwister. Ist alles in den Akten. Auch meine ehemalige Beiständin weiss Bescheid.
Als ich nach diesem Termin meine Schwester anrief, und wissen wollte, was nun gelaufen sei, hing diese mir das Telefon auf und seit dann ist Krieg - wohlbemerkt - von denen aus.
Die und dieser Treuhänder haben weder mir noch meiner Beiständin eine Kopie vom Kaufvertrag geschickt - warum das so war - hat sich dann ja herausgestellt.
Fakt ist, ganz klar aus den 2 dicken A4-Filess ersichtlich - dass die das alles im Vorhinein geplant haben und man die lästige Schwester, die da nicht mitmachen wollte versucht hat, mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln auszuschalten.
Man wollte an Mutter sel. Haus und Vermögen - egal, wie sie darunter leiden musste.
Und dann hast Du mir schon irgendwo vorgeworfen, ICH SEI hinter dem Geld her gewesen, wie Du erneut so einen Schrott rauslässt, den Du gar nicht wissen kannst.
Dito stimmt es, dass eine Tochter einer meiner Schwestern 4 x die Fahrprüfung absolvieren durfte dank "Vetterliwirtschaft", ich stelle sie damit in keiner Weise blos, da ich keine Namen erwähnt habe und somit auch NIEMAND rausfinden kann, um wen es sich handelt.
Wie ich Dir schon mal geschrieben habe - betr. meiner Tochter - solltest Du eigentlich wissen, heissen die alle schon lange nicht mehr Noser nach der Heirat, also mach nicht aus einer Mücke einen Elefanten. Im Gegensatz zu meinen Geschwistern bin ich nach wie vor nett zu meinen Nichten und Neffen, die können nichts für ihre primitiven Eltern.
Aber meine liebenswürdigen Geschwister sind sogar mit primitiven Mails und Fax schon auf meine Tochter bei der UBS losgegangen, als sie noch in der Lehre war, sie waren nicht in der Lage, sich mit mir auseinanderzusetzen.
Ich wäre froh, solche Typen wie Du würden sich von diesem Forum verabschieden, Du verstreust andauernd Unwahrheiten und erzeugst dadurch Streit.
Meine selten gute Mutter hat kein einziges Mal in ihrem Leben so absurde Dinge erfunden, wie Du das am laufenden Meter tust.
Ausserdem schreibe ich immer grade so, wie es mir von der Seele kommt. Diese Unterstellung von Dir, ich würde meine Postings so abfassen für den Fall der Fälle, dass die IV mitlesen würde - an die habe ich noch keinen Moment gedacht, das wäre viel zu mühsam - aber dass sowas Deinem Gedankengang entspringt, erstaunt mich auch nicht mehr.
Ich denke mir meine Sache und ob ich noch arbeiten kann oder nicht, lass das ruhig die Sorge von mir und meinen Aerzten sein. -
Sozialversicherungsberater
Es ist noch darunter erwähnt es handle sich um:
(Kinderrente Vater und Mutter)
Ich nehme mal an, das hat dann die Alimente über CHF 450.-- ersetzt, ich nehme es an - beweisen kann ich es nicht mehr. Aber ist ja egal, diese Zeit ist Gott sei Dank vorbei.
Wollte mich etwas hinlegen - mir ist wieder richtig schlecht im Magen und ich habe grausige Kopfschmerzen - aber dann kreisen mir wieder so Gedanken durch den Kopf - es ist besser, ich lenke mich anderweitig ab.
Trotzdem hatte es was Gutes.
Ich habe jetzt auch all diese Fakten schwarz-auf-weiss - wie in der Angelegenheit meiner Mutter sel. - diese Dame hat sogar Briefe die ich damals geschrieben habe und sogar Kopie vom Lehrvertrag von meiner Tochter beigelegt - wo ich beweisen musste - dass ich das alleinige Sorgerecht für sie hatte.
Einmal mehr bewahrheitet es sich halt doch oft: alles Negative hat oft immer auch was Positives - auch wenn man das erst viel später realisiert.
Und ich weiss, diesbezüglich ist alles korrekt abgelaufen, was ich mehr denn je gebrauchen kann.
Meine Tochter hat leider keine Zeit, um mir beizustehen. Sie ist Mutter einer am 1.9.2013 2 Jahre alt werdenden Tochter, arbeitet zu 80 % bei der UBS - sie feiert heute ihr 10-jähriges Jubiläum) und ist verheiratet mit einem Afrikaner - Sie können sich ja vorstellen, dass das NICHT einfach ist für sie.
Sie hat genug mit sich und ihrer Familie zu tun und ist froh, wenn ich ihr ab und zu mit Rat und Tat oder auch finanziell etwas beigestanden bin, sie ist auch nicht auf Rosen gebettet.
Ich bin froh, wenn sie ihr Leben meistert und hoffentlich NIE in so eine missliche Lage geraten wird, wie ich.
Danke für Ihre Unterstützung. -
Jetzt geht es mir im Moment grade noch schlechter - das gibt mir sehr zu denken, dass ich mich nicht mehr daran erinnern konnte.
Mit den 50 % lag ich richtig, aber seit der 100 % Rente bekam ich damals tatsächlich eine Kinterrente für meine Tochter und zwar wie folgt:
01.2001 - 12.2002 Fr. 618.00 pro Monat
01.2003 - 10.2004 Fr. 633.00 pro Monat
11.2004 - 12.2004 Fr. 633.00 pro Monat
01.2005 - 08.2006 Fr. 645.00 pro Monat
Das gab dann so grob CHF 2.500.--, deswegen konnte ich wahrscheinlich das teure Heim nebst den normalen Auslagen, die sich ja nicht verändert haben (Miete, Krankenkasse usw.usf) begleichen, ohne Schulden machen zu müssen. Sollte logisch sein - aber ich stehe nicht grundlos dazu, dass ich krank bin und mich nicht mehr so konzentrieren kann, wie früher
Einerseits freut mich, dass alles mit richtigen Dingen abgelaufen ist, andererseits ...........
Dass die Ausgleichskasse mir so rasch detailliert Auskunft gegeben hat jedoch zeigt mir, dass die dort so arbeiten, wie ich es mir früher von der Privatwirtschaft her gewohnt war. Speditiv und exakt.
Ich lasse es jetzt auf mich zukommen, bestehe zwar auf eine Eingliederung aber ob ich diese dann durchstehe mit meinen Nerven - die sind nun einfach mal kaputt und ich bin sofort auf 180 - wird die Zukunft zeigen.
Ich haben Ihnen versichert
Sozialversicherungsberater
dass ich Sie auf dem Laufenden halte und das tue ich hiermit.
Einmal mehr muss ich zugeben, einen Fehler gemacht zu haben - teilweise - aber Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen.
Das muss ich jetzt zuerst mal sacken lassen............ -
Sozialversicherungsberater
Ich habe es ja auch auf Rat von gewissen Usern hier in letzter Zeit unterlassen, denen zu schreiben, mir ist auch klar, dass die damit überfordert sich - wer kommt überhaupt noch damit klar mit den zig Revisionen.
Siehe meinen Thread: Was denken die Kantone über diese Revisionen oder ähnlich.
Dort habe ich das Schreiben vom Regierungsrat Glarus veröffentlicht und denjenigen die das verfasst haben, kann ich persönlich voll und ganz zustimmen.
Ich bin nicht grundsätzlich gegen ALLE Behördenmitglieder - ich schreibe nur von denen, mit welchen ich es zu tun hatte und wie es aussieht hat auch meine Beiständin wieder geschlampt:-(
Das wäre nicht das 1. und auch nicht das letzte Mal. Und wer darf das dann wieder ausbaden? Die gutgläubigen Bürger wie ich es bin bzw. mal war.
Nur so nebenbei - diese Beistandschaft war auch nicht kostenlos, dafür bezahlte ich pro Jahr CHF 600.--.
Am 16. April 2013 - also einen Tag nachdem ich den Vorbescheid bekam, die Rente würde gestrichen, kam wieder so eine Nachzahlungsrechnung fürs Jahr 2011 über CHF 787.-- an die Sozialversicherungen. Jedes Jahr war das so, seitdem ich in diesem Kanton lebe. Auch mit dem Steueramt.
Diese Rechnung habe ich damals einfach zur Seite gelegt, die kam nun wirklich im falschen Moment. Und jetzt finde ich den Einzahlungsschein nicht mehr.
Ich habe denen und dem Steueramt geschrieben, solange ich meine Rente noch erhalte, würde ich meinen Verpflichtungen auch nachkommen. Die 1. Rate der ziemlich hohen Steuern und die Bundessteuer habe ich beglichen. Ich würde auch gerne noch diese CHF 787.-- begleichen, da ich keine Schulden mag.
3 x habe ich denen geschrieben, es kommt kein Einzahlungsschein, aber habe ich vorsorglich abgespeichert. Dies nur zur Arbeitsweise von gewissen Beamten - nicht allen - aber vielen. Die sollen dann ja NICHT mit einer Nachbelastung kommen, wenn möglich noch mit Mahngebühren und 5 % Zins wie bei der AHV - sie sind ja nicht in der Lage, mir einen EZ zu schicken, sonst wäre auch diese Rechnung inzwischen bezahlt.
Das mit dem Steueramt sollte jetzt aber geklärt sein und wenn mir die Rente NICHT genommen würde, wüsste ich endlich, mit was für Kosten ich definitiv zu rechnen habe - dank dem, dass mein Anwalt mit mir auf der Steuerbehörde war. Der Chef der Steuerbehörde und der Herr, der solche Bussentscheide etc. veranlasst, waren sehr nett.
Aber was die übrigen "normalen" Angestellten betrifft - sorry - ich könnte Ihnen zig Mails zeigen, welche Fehler von denen aufzeigen. Ausserdem bezahle ich für eine Rente nur 80 % Steuern und nicht 100 % - da diese aus der Zeit entstammt, als die Pensionskasse noch nicht obligatorisch war.
Deshalb verlangte ich von denen einen detaillierten Kontoauszug seit 2007 - wo ich hierher gezogen bin. Und nur deshalb ist es denen aufgefallen, dass im Jahre 2007/2008 ein Rentenbeleg gefehlt hat.
Hätte ich NICHT reklamiert und das genau wissen wollen, hätten die das gar nicht bemerkt. Das war ein "Schuss" nach hinten für mich - andererseits habe ich jetzt ein gutes Gewissen, was mir auch nichts bringt, wenn ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann.
Die Anwaltsrechnung und die Rechnung der Anwaltssektretärin für die Steuererklärung habe ich noch nicht erhalten und sind bis heute offen. Obwohl mein Anwalt mit mir am 5. Februar 2013 auf der Steuerbehörde war. Er kennt meine Situation und ist sehr menschlich.
Mit solchem Müll muss ich mich selber befassen - Gott sei Dank kenne ich mich etwas mit dem Internet aus und es gibt Google.
Es stimmt schon, was meine guten Eltern immer sagten:
Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott.
Auf andere kann man sich einfach nicht verlassen, aber leider bin ich so weit, dass ich ohne Hilfe alleine nicht mehr klar komme.
Das ist mit ein Grund, dass ich mich so oft hier im Forum aufhalte. Mir tut das gut. Auch wenn ich mich ab und zu nerve. Es entspricht dem Leben draussen, nicht alles ist Gold was glänzt.
Es fällt mir nicht einfach - aber ich stehe dazu - langsam lerne ich auch Ihre Anwesenheit hier zu schätzen. Ich habe Sie ganz falsch eingestuft, tut mir leid.
Ich stehe zu meinem Fehler und entschuldige mich dafür bei Ihnen.
Das muss mit meinen Depressionen und meinen negativen Erfahrungen zu tun haben, dass ich so wurde, wie ich bin. Und ich kann einfach NIEMANDEM mehr vertrauen, ich musste mein Leben lang zuviel Unrecht erleben.
Aber nach wie vor - als ich diesen Gerichtsentscheid gestern auf Google durchlesen wollte - mir wird übel - aus unerklärlichen Gründen und ich habe grösste Mühe, so lange Texte mit Paragraphen und Zahlen zu lesen - irgendwie schafft es mein Hirn nicht mehr, diese zu verarbeiten, leider............ -
Sehen Sie
Sozialversicherungsberater
Ich wusste immer, dass die meine Mails lesen, jedoch einfach nicht reagieren, wenn man Fragen hat, ausser es handelt sich um die Rückzahlung der Spesen fürs Hirngutachten oder jetzt wieder:
---Ursprüngliche Nachricht----
Von:
Datum: 12.08.2013 07:06
An: "
Betreff: AW: IV-Revision - Kinderrente - Vers.-Nr. 756..................
Sehr geehrte Frau Noser
In Bezug über Ihre Email bezüglich der Kinderrente wenden Sie sich bitte
an die zuständige Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes an der
Brunnmattstrasse 45 in 3007 Bern. Diese ist für die Auszahlung und Berechnung
der Invalidenrente zuständig. Die IV ist lediglich für die Ausrechnung des Invaliditätsgrad zuständig.
Besten Dank.
Freundliche Grüsse
.............................
sozialversicherungen glarus
IV-Stelle
Die sind einfach immer für NICHTS zuständig.
Habe jetzt dieser Kasse mit Kopie an Ritler eine Mail geschickt, werde Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten. -
Der soll von mir denken was er will, ich tue es auch über ihn
Ihre Nachricht
An: OOOO OOOO BSV
Betreff: IV-Revision - Kinderrente - Vers.-Nr. 756..............
Gesendet: Sonntag, 11. August 2013 08:54:26 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien
wurde am Sonntag, 11. August 2013 18:18:12 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.. -
Erneut so ein Fall - wo die IV an der falschen Stelle spart
http://selbstbestimmung.ch/pol…en-den-willen-der-eltern/
IV profitiert von Gesetzeslücke
Diese Feststellung wird nun auch von juristischer Seite gestützt. Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, schreibt in einem Gutachten, dass die Schweiz gemäss Bundesverfassung und internationalen Abkommen die Pflicht habe, Bedürfnisse von schwer kranken und behinderten Kindern zu berücksichtigen (siehe Box). Dessen ungeachtet seien Familien, die ihr schwerbehindertes oder krankes Kind zu Hause betreuten, aufgrund einer Lücke im geltenden Sozialversicherungsrecht benachteiligt. -
Danke für Ihre Ausführungen
Sozialversicherungsberater
Ja, ich hatte diese Beiständin vor allem wegen meiner unehelichen Tochter bzw. dieses Amt gab mir dann Alimentenbevorschussung und musste selber zuschauen, wie sie das Geld vom Erzeuger einholte.
Ausserdem war sie für meine Steuererklärung zuständig und alle Dinge, für die man als alleinerziehende Mutter mit Fulltime-Job keine Zeit hat.
Hauptsächlich jedoch für das Wohlergehen meiner Tochter.
Sie war es dann ja auch, welche dieses Heim für mich gesucht hat, ich war ja von heute auf morgen dazu gar nicht mehr in der Lage.
Leider hat auch sie in der Vergangenheit - jetzt nicht nur wegen dem vergessenen Rentenauszug an die Steuerbehörde - ziemlich oft Fehler gemacht - erstaunt mich auch nicht - hat ein Beistand von der Sozialbehörde Zürich hunderte Mündel.
Als ich damals mit meinem Anwalt auf der Steuerbehörde war, weil mir ja unterstellt wurde wegen diesem Fehler, ich hätte Steuern hinterzogen - was sich dann ja klärte - es lag in der Verantwortung meiner Beiständin und nicht mir - dieser sollte man vertrauen können - meinte auch der Chef vom Steueramt Glarus - übrigens ein sehr netter Herr - ich solle gegen die Sozialbehörde Zürich vorgehen.
Aber das würde neben dem Theater nur wieder extrem viele Unkosten mitsichbringen bzw. sich gar nicht lohnen. Ich glaube nicht mehr daran, dass man gegen den Staat gewinnt - obwohl ich das eiinmal geschafft habe.
Meine ehemalige Beiständin meinte immer, sie wäre froh, sie hätte mit den anderen so wenig zu tun wie mit mir.
Was das Finanzielle und alles andere betrifft, musste sie nie etwas für mich tun. Ich habe alles selber gesucht, wie Wohnungen, Krippe, Hort usw.usf. und auch bezahlt.
Ich wollte eine Beiständin, weil ich alleine war. Für den Fall der Fälle, wenn mir was passiert. Damit jemand da ist, der sich dann um meine Tochter kümmert.
Als meine Tochter volljährig wurde, hat man dann auf MEINEN Wunsch hin im Jahre 2007 die Beistandschaft aufgelöst.
Ich hatte sowieso vor, mal die Antwort der Ausgleichskasse abzuwarten. Aber ich bin mir jetzt zu 100 % sicher, dass ich von der IV NIE eine Kinderrente erhalten habe. Sowas kann man nicht vergessen, auch wenn man Depressionen hat.
Aber ob ich dann nochmals vor Gericht gehe - ich weiss es nicht. Ich mag einfach nicht mehr. Als ich heute dieses Gerichtsurteil auf Google nur so kurz überflog - kam mir wieder unsere Angelegenheit hoch und es wurde mir richtig schlecht, so dass ich meiner Tochter absagen musste. Und ich kann mich einfach nicht richtig konzentrieren, ob man mir das glaubt oder nicht, es ist so.
Dann ging ich kurz ins Bett und wollte schlafen, konnte aber nicht, wegen meiner Schmerzen im ganzen Körper. Die spüre ich immer am stärksten, wenn ich einschlafen möchte bzw. nicht abgelenkt bin.
Da dachte ich mir - ach wäre das jetzt schön, wenn ich einschlafen könnte und nie mehr aufwachen würde. Ich freue mich auf den Tod und habe keine Angst davor.
Mein Leben war sehr interessant, aber auf negative Weise - das bestätigen mir auch alle Aerzte.
Nun, mal sehen was die Zukunft noch bringt.......
Schönen Abend. -
Sehr, sehr interessant und berührend.......
Wer sich obigen Film nicht anschaut, verpasst was. -
Sehr interessant, soeben via Mail reingekommen:
http://ivinfo.wordpress.com/2013/08/11/zwei-filmtipps/
Zwei Filmtipps
Unter Wasser atmen - Das zweite Leben des Dr. Nils Jent
Als junger Mann verliert Nils Jent bei einem schweren Motorradunfall beinahe sein Leben. Ein medizinisches Wunder, dass er überhaupt überlebt. Als er aufwacht, ist er vollständig gelähmt, blind und sprechunfähig. Seine Intelligenz ist das einzige was unversehrt geblieben ist. Nur mit Hilfe seiner Augenlider kann er Kontakt zur Umwelt aufnehmen. Unermüdlich kämpft sich Nils gegen innere und äussere Widerstände ins Leben zurück.
Dank seines Willens und der bedingungslosen Unterstützung und Liebe seiner Eltern rücken Nils' Ziele langsam näher. Er holt die Matura nach, studiert, erlangt den Doktortitel. Doktor Nils Jent lehrt heute im Bereich Diversity Management an der Universität St. Gallen.
Ein grosses Anliegen ist dem frischgebackenen Professor und Direktor der angewandten Forschung am Center for Disability and Integration der Universität St. Gallen, wie Menschen mit einer Behinderung zum Nutzen aller in die Arbeitsprozesse und in die Gesellschaft einbezogen werden können. → Film angucken
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