Die Probleme und Diskussionen im Bereich der medizinischen Abklärungen, insbesondere bei den polydisziplinären Gutachten, müssen vor dem Hintergrund der Entwicklung der Beschwerden gegen Ren-tenentscheide der IV-Stellen betrachtet werden. In den letzten Jahren haben die Beschwerden in der IV kontinuierlich zugenommen. So haben sich in der Zeit von 2004 bis 2010 die Beschwerden vor den kanto-nalen Gerichten im Zusammenhang mit Renten mehr als verdoppelt und im Zusammenhang mit Verfah-rensfragen nahezu verdreifacht. Vor Bundesgericht haben die Beschwerden im Zusammenhang mit Renten um fast die Hälfte zugenommen und im Zusammenhang mit Verfahrensfragen mehr als verdreifacht. Dies trotz den per 1. Juli 2006 in Kraft gesetzten Massnahmen zur Straffung des Verfahrens.
Gleichzeitig mit dieser Zunahme der Beschwerden haben sich die Zahlen der Zusprachen bzw. Ablehnun-gen von Rentengesuchen deutlich verändert. Die IV gewährt heute 47% weniger neue Renten als im Jahr 2003, dem Jahr mit der höchsten Anzahl Neurenten. Diese Entwicklung lässt sich unter anderem damit be-gründen, dass die mit der 4. IV-Revision geschaffenen regionalen ärztlichen Dienste (RAD) die Rentenge-suche versicherungsmedizinisch immer eingehender abgeklärt und beurteilt haben, so dass es auch zu weniger Zusprachen von Renten als früher kommt.
Im gleichen Zeitraum haben die Fälle von nicht objektivierbaren, nur auf den subjektiven Angaben der Ver-sicherten beruhenden Gesundheitsschäden zugenommen. Der geltenden Rechtsprechung folgend können bei solchen Gesundheitsschäden dennoch invalidisierende Leiden vorhanden sein. Damit diese Frage rechtsgenüglich beantwortet werden kann, ist eine polydisziplinäre Abklärung in einer Gutachterstelle nahe-zu unumgänglich.
Wie die Erfahrung und die Zahlen zeigen, werden die Rentengesuche seit einigen Jahren versicherungs-medizinisch eingehender geprüft als früher und gerade bei den Fällen mit nicht objektivierbaren Gesund-heitsschäden wird nur selten ein rentenbegründender Invaliditätsgrad festgestellt. Diesbezüglich spielen die rund 4000 polydisziplinären Gutachten pro Jahr eine wesentliche Rolle, und auch mit ihnen lässt sich nur in den seltensten Fällen eine entsprechende Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit begründen.
Es erstaunt daher nicht, dass diese polydisziplinären Gutachten eines der Hauptthemen in Beschwerden gegen Rentenentscheide der IV-Stellen darstellen. Weil eine objektive medizinische Argumentation bei
1 Es werden drei und mehr Fachdisziplinen eingesetzt, wobei die Allgemeine / Innere Medizin immer vertreten ist.
2/4 Hintergrund | Polydisziplinäre Begutachtung in der IV
25. Oktober 2012 Bundesamt für Sozialversicherungen | CH-3003 Bern | http://www.bsv.admin.ch
nicht objektivierbaren Leiden praktisch unmöglich ist, führen die Anwälte der Gesuchsteller fast aus-schliesslich Einwände formeller Art gegen die Begutachtungen ins Feld.
Trotz der grossen Zunahme an Beschwerdefällen sind sowohl vor den kantonalen Gerichten wie auch vor dem Bundesgericht in den letzten 7 Jahren die Zahlen zum Ausgang der Verfahren konstant geblieben. So obsiegen die Versicherten sowohl vor den kantonalen Gerichten wie auch vor dem Bundesgericht in rund 7.5% der Fälle. Die IV-Stellen obsiegen vor den kantonalen Gerichten in rund 54.5% und vor Bundesgericht in 71% der Fälle. Zu Rückweisungen zur weiteren Abklärung kommt es vor den kantonalen Gerichten in 28.5% und vor Bundesgericht in 14% der Fälle. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Abklärungen und Entscheide der IV-Stellen nach wie vor den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vor den Gerich-ten standhalten. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die IV stets strikte an die Rechtsprechung des Bundesgerichts gehalten hat.
Politische Diskussion im Parlament und Bundesgerichtsurteil vom 28. Juni 2011
Im Februar 2010 wurde ein Rechtsgutachten des emeritierten Professors Jörg Paul Müller und des Rechts-anwalts Johannes Reich publiziert, das untersuchte, inwiefern die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur medizinischen Begutachtung durch Medizinische Abklärungsstellen (MEDAS) betreffend Ansprüche auf Leistungen der Invalidenversicherung vereinbar sei mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK2
In der Folge befasste sich das Bundesgericht im Entscheid 9C_400/2010 vom 9. September 2010 an Hand eines konkreten Einzelfalls mit den Argumenten des Rechtsgutachtens von Müller/Reich. Das Bundesge-richt bekräftigte dabei, dass das geltende Begutachtungsverfahren in der IV EMRK-konform sei. . Das Gutachten kam zum Schluss, dass „die gegenwärtige Ausgestaltung des Verfahrens zur Beur-teilung von Leistungsansprüchen gegenüber der Invalidenversicherung im Hinblick auf das grosse Gewicht der von den MEDAS erstellten [medizinischen] Gutachten dem Anspruch auf ein faires Verfahren (Art.6. EMRK) nicht genügt“.
Nationalrätin Margret Kiener Nellen nahm das Gutachten zum Anlass, am 19. März 2010 eine Parlamenta-rische Initiative zum Thema „Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren“3
Nach Anhörung der Verwaltung und angesichts der von der Verwaltung bereits getroffenen oder geplanten Massnahmen kam die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass der Bundesrat und die Verwaltung auf dem richtigen Weg seien, um die Probleme zu lösen. Es sei deshalb nicht nötig, dass das Parlament ge-setzgeberisch tätig werde. Der Nationalrat beschloss daher am 28. September 2011 mit 46 zu 91 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben. einzureichen und ver-langte, dass die Gesetze, welche die Abklärung des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen regeln, dahingehend zu ändern seien, dass unabhängige Gutachterinnen und Gut-achter den Gesundheitszustand der gesundheitlich beeinträchtigten Personen feststellen und dabei die Ga-rantien eines rechtsstaatlichen Verfahrens gemäss Artikel 6 EMRK eingehalten werden.
Das Bundesgericht nahm schliesslich in seinem Urteil 9C_243/2010 vom 28. Juni 2011 zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit einer polydisziplinären Begutachtung Stellung und änderte in drei Punkten seine langjährige Praxis. Grundsätzlich hielt das Bundesgericht fest, dass die Beschaffung medizinischer Entscheidungsgrundlagen durch externe Gutachtensinstitute wie die MEDAS in der IV sowie deren Ver-wendung auch im Gerichtsverfahren an sich verfassungs- und konventionskonform ist. Anderseits sah das Bundesgericht die Verfahrensgarantien auf Grund des Ertragspotentials der Tätigkeiten der MEDAS zu-
2 Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
3 10.429
Hintergrund | Polydisziplinäre Begutachtung in der IV 3/4
Bundesamt für Sozialversicherungen | CH-3003 Bern | http://www.bsv.admin.ch 25. Oktober 2012
handen der IV und der damit gegebenen wirtschaftlichen Abhängigkeit als latent gefährdet an. Diesbezüg-lich wurde das BSV dazu aufgefordert, binnen angemessener Zeit folgende Korrektive vorzunehmen:
• Vergabe der MEDAS-Begutachtungsaufträge über eine IT-Plattform nach dem Zufallsprinzip
• Mindestdifferenzierung des Gutachtenstarifs
• Verbesserung und Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und -kontrollen
• Stärkung der Partizipationsrechte der versicherten Personen
o Bei Uneinigkeit ist die Expertise durch eine anfechtbare Zwischenverfügung anzuordnen
o Der versicherten Person stehen vorgängige Mitwirkungsrechte zu
Das Bundesgericht kam in seinem Urteil auch zum Schluss, dass das BSV die MEDAS-Begutachtungen im Laufe der Zeit zunehmend dem Markt der Gutachtensanbieter überlassen habe. Diese behördliche Zurück-haltung sei nur schwerlich vereinbar mit Art. 64 Abs. 1 IVG, wonach die Aufsicht des Bundes, wahrgenom-men durch das Bundesamt, in ihrem unverzichtbaren Kerngehalt darin bestehe, für die einheitliche Anwen-dung des IVG zu sorgen. Das gelte zweifellos im Hinblick auf die Offenheit und Konkretisierungsbedürftig-keit der medizinischen Komponenten der Anspruchsprüfung auch und gerade für das System der externali-sierten medizinischen Tatsachenerhebung, welche für die administrative und gerichtliche Beurteilung der Leistungsberechtigung von erstrangiger Bedeutung sei.
Umsetzung in der IV
Prof. Erwin Murer lancierte anlässlich der Freiburger Sozialrechtstage 2010 die Idee einer zentralen Zuweiserstelle, mit welcher die Gutachten unabhängig unter den MEDAS verteilt werden sollen. Die IV hat-te dieses Anliegen bereits aufgenommen und das Projekt „SuisseMED@P“ gestartet, welches sowohl dem Parlament wie auch dem Bundesgericht vorgestellt wurde. Dabei handelt es sich um eine IT-Plattform, auf welcher die IV-Stellen ihre Aufträge platzieren können, die Gutachterstellen im Gegenzug ihre vorhandenen Kapazitäten. Mittels Zufallsgenerator werden dann die Aufträge an die Gutachterstellen vergeben.
Entsprechend der Forderung des Bundesgerichts, die Arbeiten an dieser IT-Plattform ohne Verzug weiter-zuführen und in der Praxis der Gutachtensvergabe umzusetzen, forcierte das BSV zusammen mit den IV-Stellen den Aufbau dieser Vergabeplattform.
Auf den 1. März 2012 setzte der Bundesrat den neuen Artikel 72bis IVV in Kraft, mit welchem sichergestellt wird, dass polydisziplinäre Gutachten für die IV nur noch von Gutachterstellen erarbeitet werden dürfen, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen, die in einer Vereinbarung mit dem BSV festgehalten sind. In der Vereinbarung sind auch die Kontrollmassnahmen und die entsprechenden Befugnisse des BSV defi-niert. Zudem wird bundesrechtlich verankert, dass die Zuweisung von Aufträgen für polydisziplinäre Gut-achten nur noch nach dem Zufallsprinzip erfolgen darf.
Gemäss der neuen Verordnungsbestimmung und um die vom Bundesgericht wie auch vom Parlament ge-forderten Qualitätsanforderungen an die Gutachterstellen zu gewährleisten, erarbeitete das BSV einen Ka-talog von Kriterien, welche die Gutachterstellen seit dem 1. März 2012 erfüllen müssen. Diese Kriterien um-fassen einerseits formelle und fachliche Vorgaben (u.a. Facharzttitel, Konsensbesprechungen), anderseits werden aber auch Angaben im Hinblick auf mehr Transparenz und Unabhängigkeit der Institute verlangt (u.a. Rechtsform, Trägerschaft, Auftraggeber).
Im Weiteren erliess das BSV einen neuen, nach Aufwand und Anzahl Fachdisziplinen differenzierten Tarif. Dieser beinhaltet neu auch eine separate Abgeltung von Zusatzleistungen wie z.B. Laboranalysen oder Röntgenbilder. Zudem wurde vereinbart, dass die Gutachten grundsätzlich innerhalb einer Frist von 110 Tagen zu erstellen sind.
4/4 Hintergrund | Polydisziplinäre Begutachtung in der IV
25. Oktober 2012 Bundesamt für Sozialversicherungen | CH-3003 Bern | http://www.bsv.admin.ch
Entsprechend dem Bundesgerichtsurteil vom 28. Juni 2011 wird den Versicherten vor der Begutachtung neu der von der IV-Stelle vorgesehene Fragenkatalog zugestellt, und sie haben das Recht, eigene Fragen an die Gutachter zu stellen. Zudem erlassen die IV-Stellen künftig eine anfechtbare Zwischenverfügung, wenn sich die versicherte Person mit der IV-Stelle nicht über die Begutachtung an sich oder die vorge-schlagenen Gutachter einigen kann.
Nichts von dem wurde bei mir angewandt!!!!!
Die Qualität der psychiatrischen Begutachtung in der IV
Das BSV liess die Qualität von IV-Gutachten von Personen mit psychischen Störungen aus den Jahren 2008 und 2009 durch ein Forschungsteam der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel evaluieren. Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede waren die Hauptergebnisse dieser Studie. Sie flossen in die Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung in der Invalidenversi-cherung ein. Die IV führte diese in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten der Standesorganisationen ein. Die Leitlinien der SGPP bilden ein Qualitätsraster für die Vollzugsorgane der IV, die in der Qualitätskontrolle der psychiatrischen IV-Gutachten involviert sind. Sie sind seit dem 1. Juli 2012 verbindlich für alle in der psychiat-rischen IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Akzeptanz des neuen Verfahrens
Seit Einführung des neuen Verfahrens per 1. März 2012 kam es bereits zu einigen Beschwerden vor kanto-nalen Versicherungsgerichten. In diesen Beschwerden wurde weiterhin der Vorwurf erhoben, das neue Ver-fahren genüge nicht dem Anspruch auf ein faires Verfahren.
SuisseMED@P
Weitere Informationen zu SuisseMED@P finden Sie unter folgendem Link:
http://www.suissemedap.ch
Auskünfte
Tel. 031 322 91 60
Ralf Kocher, Leiter Rechtsdienst
Geschäftsfeld Invalidenversicherung, Bundesamt für Sozialversicherungen
Beiträge von marginoser
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Der Beobachter kann mir keinen Rechtsschutz geben, aber man riet mir, an die Pro Infirmis zu wenden, was ich auch getan habe. Ich kann jetzt am nächsten Dienstag dort vorbei. Musste meine Akten verlangen - die sind heute auch gekommen - ein extrem dickes File.
Da die IV natürlich - bevor der Entscheid rechtskräftig ist schon die Pensionskasse - bei mir noch die falsche (!!?) - nicht mal dazu sind die fähig und meine Zusatzversicherung bei der Axa-Winterthur darüber informiert hat, damit man mir JA NICHTS MEHR bezahlt ab Juni - habe ich heute bei der Axa Wainterthur angerufen und dieser Person gesagt, dass ich Einsprache erhoben habe.
Sogar die Person von dieser Versicherung hat mir am Telefon gesagt, sie sei schockiert gewesen, dass die IV das nach 18 Jahren und in meinem Alter mit mir mache - aber sie hätten in letzter Zeit immer mehr solche Fälle - was einiges zeigt.
Ausserdem wurde bei mir nicht wie seit März 2012 vom Gesetzgeber bestimmt vorgegangen (siehe u.e. Artikel)
Ich bin gerne bereit, gegen die IV vorzugehen - je mehr Leute da mitmachen um so eher kann dagegen angegangen werden und dank Facebook, Twitter und Google könnten viele Betroffene schnell informiert werden.
Schreibe mir doch, falls Du möchstest - auf meine Gmx-Mail-Addi - ich gebe Dir dann von dort meine Hauptadresse an - würde mich sehr freuen. Vielen Dank und ein schönes Weekend.
_______________________
Bundesamt für Sozialversicherungen | CH-3003 Bern | http://www.bsv.admin.ch 25. Oktober 2012
Polydisziplinäre Begutachtung in der IV: Qualitätssicherung, Unabhängigkeit, faire Verfahren
Art. 72bis der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)
Am 1. März 2012 ist der neue Artikel 72bis IVV (Verordnung über die Invalidenversicherung) in Kraft getre-ten, der sicherstellt, dass nur noch Gutachterstellen polydisziplinäre medizinische Gutachten1
Ausgangslage für die IV er-stellen dürfen, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen, die in einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vorgesehen sind. In der Vereinbarung sind auch die Kontrollmassnahmen und die entsprechenden Befugnisse des BSV definiert. Zudem wird bundesrechtlich verankert, dass die Zuweisung von Aufträgen für polydisziplinäre Gutachten nur noch nach dem Zufallsprinzip erfolgen darf. -
Ich erlebe das gleiche. Nach 18 Jahren Rente (!!!??) bekam ich am Montag uneingeschrieben die Nachricht der IV-Stelle, meine Rente würde per Ende Mai 2013 gestrichen - nicht mal eine Eingliederung ist vorgesehen - am Liebsten würde ich mir die Kugel geben - aber dank durch meinen Glauben sind mir das solche Idioten nicht wert.
Ich musste im August 2012 auch eine so demütigende Untersuchung bei einem Psychiater aus Chur machen - der nicht mal bei der MEDAS ist - dann bei einem so komischen Psychiater mit Idiotentests und primitiven Fragen mein Hirn kontrollieren lassen - die beiden werden eindeutig von der IV bezahlt und wollen natürlich soviel wie möglich Patienten - schneller kann man CHF 9.000.-- pro Person und für so einen Müllbericht nicht verdienen - die körperlichen Gebrechen - ich war jahrelang im Rollstuhl, kann nicht mehr richtig beissen, meine Augen sind sehr schlecht und ich leide seit Jahrzehnten unter Depressionen - die werden gar nicht angeschaut.
Die Berichte meiner Aerzte - die mich jahrelang betreut haben - werden einfach als falsch bestätigt von einem, der mich EINMAL gesehen hat und zwar nur, weil ich Antidepressiva geschluckt habe, sonst hätte ich diesen Termin gar nicht wahrnehmen können.
Nach 8 Monaten bekommt man so einen Bescheid - der mich fast in den Suizid treibt. Wie soll ich nach so langer Krankheit noch einen Job finden. Ich habe nicht mal mehr meine Zeugnisse von damals ........ welche sowieso auch nichts mehr wert wären. Ausserdem habe ich Angstzustände, die verhindern, dass ich mich oft unter Menschen begebe.
Mein IQ sei durchschnittlich und ich hätte simuliert - steht in diesem Bericht. Sowas muss an die Oeffentlichkeit - so geht man nicht mit kranken Menschen um, nur weil die IV saniert werden muss.
Aber für solche Firmen gem. TV-Bericht haben die Geld. Das ergibt eine Rente. Dito für diese befangenen nicht neutralen Gutachter werfen die das Geld zum Fenster hinaus.
Keine Ahnung - wie es weiter geht - ich werde morgen früh mal die Help-line vom Beobachter kontaktieren.
Ich hoffe nur, dass ich bald gehen kann.......... mein Leben ist auch ohne diese Schickanen schon nicht mehr lebenswert....und nur weil ich bei diesem Idiotentest erwähnt habe, die IV-Verantwortlichen sollten das mal machen müssen schreibt man, ich sei nicht bereit, mich eingliedern zu lassen. Von Eingliederung steht nicht mal etwas - Fakt ist im Moment: in 6 Wochen habe ich kein Einkommen mehr, wie ich meine Miete, Krankenkasse etc. dann noch bezahlen soll.......steht in den Sternen.
Ich bete zu Gott - dass jeder von denen, die uns nicht als Menschen sondern als Nummern behandeln, selber mal in so eine missliche Lage kommen..........erst dann würden die evtl. mal realisieren, was es heisst, krank zu sein............