Beiträge von marginoser

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    @Sozialversicherungsanbeter

    Zum letzten Mal. Wir befinden uns hier nicht in einem Seminar wo Anstand gelehrt wird, noch schreiben wir eine Doktorarbeit

    hat Ihnen schon die Organisation "Selbstbestimmung" klar gemacht,



    hier handelt es sich lediglich um ein Forum, wo man sich austauschen kann und Rechtschreibefehler oder was auch immer eine Nebensache sind,

    Aber typisch für Sie, wenn Sie nicht mehr weiterwissen kommen Sie und Ihresgleichen - und dass damit nicht alle gemeint sind, wess jeder - der das etwas mitverfolgt hat - und

    möchten Sie es wieder so hinstellen, als ob ich alle USER hier ungerechtfertigterweise beschuldigen würde.



    Trotz allem ist es schon komisch - dass beinahe bei jedem Thema das ich eröffne bzw. wo ich mitdiskutiere reger Anlauf herrscht. Warum wohl?



    Warum können z.B. SIE mich nicht einfach endlich ignorieren - ich lüge ja sowieso nur - gem. Ihnen - also bin ich es gar NICHT wert. Aber irgendetwas zwingt Sie immer und immer wieder dazu, Ihren Senf bei mir abzulassen *fg:-) und die beleidigte Leberwurst zu spielen - dito Ihren Anhängern.

    Lächerlicher und peinlicher gehts langsam nicht mehr - schreibe ich als einfacher Mensch - OHNE AKADEMISCHEN TITEL! Nochmals, auf so einen kann ich verzichten, wenn man so wird, wie SIE!

    Nach wie vor herrscht in der Schweiz Meinungsfreiheit und NEIN DANKE, mit IHNEN möchte ich nicht tauschen, auch wenn Sie von mir aus noch jung und gesund sind, eine süsse, verständnisvolle Partnerin haben und einen mehr als gutbezahlten Job, der Sie so ausfüllt, dass Sie tagtäglich einige Stunden im BEO-Forum verbringen *fg :)





    Dass dieser Lüthi sofort aus dem Busch gekommen ist, erstaunt mich nicht. Jetzt fehlt nur noch der lark, der @Selbständige und mein Freund der @Sozialversicherungsvertreter. Dem @Sozialversicherungsvertreter muss ich jedoch - wohl oder übel - im Gegensatz zu Dir @snoopy und Deinesgleichen - in einigen Dingen recht geben - nicht was jetzt die IV betrifft - in anderen Themen. Was Paragraphen und Gesetze betrifft ist er top - jedoch fehlt im gesunder Menschenverstand und Herz.



    Das ist wieder einmal typisch für marginoser. Wenn jemand ohne die Fakten prüfen zu können Ihre Meinung nicht teilt, fehlt ihm ihrer Meinung nach gleich gesunder Menschenverstand und Herz. Im andere Menschen beleidigen, welche marginoser nicht kennt ist marginoser ganz schell.



    Solange es so geldgierige, egoistische, verständnislose und rechthaberische Menschen gibt wie Euch, die auf uns "Kranken" noch rumhackt, nur weil wir uns erlauben, wenigstens im Netz etwas Abwechslung vom einsamen Leben zu finden - solange wird es immer schlimmer. Wie dieser Ritler - Arbeit überwinde den Schmerz - dieser Spruch könnte auch aus Eurem Mund gekommen sein

    @Sozialversicherungsanbeter



    Sie beschuldigen andauernd in rüdem Ton Behörden, Gerichte und andere Menschen und beklagen sich aber bei anderen über "unsinnige Anschuldigungen". Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück.



    Stimmt - der mit dem Wald wissen wir alle schon lange, also braucht das nicht erneut wiederholt zu werden.

    Somit könnte man ja jetzt - wie z.B. beim Fussball mal ein

    "unentschieden"

    machen.

    Das Wort "rüd" das sie immer wieder benutzen könnte darauf hinzeigen, dass Sie entweder aus dem Kanton Luzern oder Aargau kommen. Die benutzen das. Dort habe ich auch gelebt u.a. bei der Viscosuisse AG in Emmenbrücke bzw. der ELCALOR AG in Aarau gearbeitet. Ist mir grad so eingefallen.



    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich mich genauso verhalte - wie man es bei mir und meiner guten Mutter sel. getan hat - egal ob es sich dabei um Behörden, Gerichte, die IV oder was auch immer handelt.


    WIR mussten wegen denen ungerechtfertigterweise so leiden - ob Sie das glauben oder nicht, ist Wurst, Sie meinen doch nicht tatsächlich, dass ich denen zum Dank noch in den A........ krieche? Das sind auch nur Menschen und wenn auch in einem Amt und gesund, deswegen überhaupt NICHT MEHR WERT als ich.

    Ich habe genug lange Lebenserfahrung, um zu wissen, dass gerade hinter solchen Leuten Menschen stehen können, die am meisten "Dreck am Stecken" haben und dank der modernen Technik können auch die das nicht mehr ewig vertuschen. Mehr Schein als Sein. Nach aussen hin die sog. hochangesehene Person und im stillen Kämmerlein................

    ich bin nicht grundlos soweit, dass mir weder Titel noch Leute mit Geld mehr imponieren und nochmals für Sie:

    solange ich die Wahrheit schreibe - und das tue ich - habe ich NICHTS, aber rein GAR NICHTS zu befürchten.

    Achja - ich zeigte einen kurzen Ausschnitt Ihrer Statements meinem Anwalt - er konnte nur noch den Kopf schütteln, über soviel Müll :)


    Und jetzt kommt meine Tochter bzw. ich habe Besseres zu tun.

    @LuethyErnst

    Ich habe schon vor Wochen geschrieben - ob Dir oder einer anderen Person ist ja Wurst -

    dass DU mir jederzeit einen Heimjob anbieten kannst, jedoch dafür sorgen musst, dass ich dann einen Drucker/Scanner/Kopierer und Fax bekomme, dito mir das Office kaufst - um Word, Excel und Powerpoint benutzen zu können

    und dafür sorgst, dass dann diese Heimarbeit mir gebracht bzw. nach Erledigung wieder abgeholt wird, da ich max. einmal pro Woche - wenn überhaupt - ausser Hause gehen kann.

    Ich würde dieses Angebot NOCH SO GERNE annehmen - auch wenn ich nicht garantieren kann - ob ich dieser Arbeit dann auch gerecht würde - wie zig mal geschrieben ist meine Konzentration nicht mehr die Beste, weshalb ich meine Steuererklärung nach wie vor auswärts geben muss.

    Diese erübrigt sich dann ja auch, wenn ich zum Sozialfall würde - worüber ich ehrlich gesagt dann nicht traurig bin.

    Ich habe diesem Ritler eine Frage gestellt - es ist aber so sicher wie der akademische Titel vom Sozialversicherungsanbeter - dass da NIE eine Wntwort kommt, obwohl er diese gelesen hat.

    Ich kopiere:

    ----Ursprüngliche Nachricht----

    Von:

    Datum: 07.08.2013 18:21

    An:

    Kopie:
    Betreff: Warum wird das bei mir einfach nicht eingehalten......

    Sehr geehrter Herr Ritler

    Ich beziehe seit 1995 eine halbe Rente (andauernde Depressionen) und nach einem schweren Unfall im Jahre 2001/2002 – über 2 Jahre Rollstuhl, 3-maliger Pfusch Waid Spital Zürich usw.usf. eine ganze Rente und da wird man kurz vor der berechtigten Pensionierung seitens der IV so schikaniert und die körperlichen Gebrechen einfach aussen vor gelassen?

    Warum haltet sich die IV einfach NICHT an die geltenden Gesetze?

    Gerne erwarte ich Ihre diesbezügliche Antwort. Besten Dank.

    Freundliche Grüsse



    Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011


    (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)

    a. Überprüfung der Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden

    1 Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden, werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft. Sind die Voraussetzungen nach Artikel 7 ATSG18 nicht erfüllt, so wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, auch wenn die Voraussetzungen von Artikel 17 Absatz 1 ATSG nicht erfüllt sind.

    Bei mir wurden die körperlichen Gebrechen einfach aussen vor gelassen - das akzeptiere ich NICHT!!

    2 Wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, so hat die Bezügerin oder der Bezüger Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung nach Artikel 8a.

    3 Werden Massnahmen zur Wiedereingliederung nach Artikel 8a durchgeführt, so wird die Rente bis zum Abschluss der Massnahmen weiter ausgerichtet, längstens aber während zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Herabsetzung.

    Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket). BG AS 2011

    4 Absatz 1 findet keine Anwendung auf Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder im Zeitpunkt, in dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine Rente der Invalidenversicherung beziehen.

    Trifft beides bei mir zu, wird aber seitens der IV einfach ignoriert - warum erstaunt mich das wohl nicht ?


    Ihre Nachricht



    An: Ritler Stefan BSV


    Betreff: Warum wird das bei mir einfach nicht eingehalten......

    Gesendet: Mittwoch, 7. August 2013 18:21:51 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

    wurde am Mittwoch, 7. August 2013 18:28:46 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.

    Anmerkung:

    Bis zum Jahre 2002 bezog ich nur eine halbe Rente bzw. habe schon damals von dieser Rente wieder einiges zurückbezahlt bzw. durch die Abgaben bei meinem Job - ich hatte das Glück, nicht schlecht zu verdienen - meine Jobs waren auch entsprechend anspruchsvoll - also soll snoopy44 einmal mehr nicht wieder Unsinn hier ins Forum schreiben - das er gar NICHT wissen kann.

    Das hat er schon andauernd gemacht in der Angelegenheit meiner selten guten Mutter sel. und MIR unterstellt, ich sei aufs Geld ausgewesen.

    Wahrscheinlich kommt das davon, weil er von sich auf andere schliesst *fg - nur deshalb sein Gedankengut!


    Ich hoffe, diese unsinnigen Anschuldigungen hören endlich auf, ich bin nicht hier, um Märchen zu erzählen oder mich herumzustreiten - aber gewisse User sehen das einfach nicht ein *seufz* :(



    @luethi ernst

    Marginoser nimmt es mit der Wahrheit nicht nur mit ihren ständigen Abmeldungen aus dem Beo-Forum sondern ganz allgemein mit der Wahrheit nicht so genau.

    C-O-R-A

    Milena Moser schreibt in dem von dir eingefügtem Link: „Die Schweiz braucht mutige Menschen. Nicht mich. Ich bin ein Feigling. Ich kann noch nicht mal nein sagen. Es braucht Mut, um nein zu sagen. Hinzuschauen. Nicht wegzuschauen. Mut beginnt im Kleinen. Mut beginnt da, wo die Bequemlichkeit aufhört. Da, wo es einfacher wäre, zu lächeln und zu nicken. „

    Auch ich bin ein Kämpfer und ich lasse mir und allen die ein Leben lang hart gearbeitet haben von einer IV-Rentnerin die den ganzen Tag am PC sitzen und Ellenlange Postings am Laufmeter schreiben kann in denen sie ihre Geschwister und deren Kindern sowie den gesamten Kanton Glarus ja sogar die gesamte Schweizerbevölkerung schlecht redet nicht vorwerfen, wir alten Menschen würden zu hohe AHV-Renten erhalten.

    Marginoser bezahlt als IV-Retnerin pro Jahr ca. 2‘000 Franken in die AHV-Kasse ein und bezieht später aus dieser Kasse im Alter ab 64 Jahren pro Monat lebenslang eine AHV-Rente die höher ist, als sie heute pro Jahr in dieses Kasse einbezahlen muss.

    Ich mag ihr heute und in Zukunft ihre hohen IV-Renten sowie auch später ihre hohen AHV- Renten gönnen, aber ich lasse es nicht unwidersprochen zu, wenn sie uns AHV-RentnerInnen die zum Teil 45 Jahre lang hohe Beiträge (pro Jahr 10‘000 Franken und mehr) in die AHV-Kasse einbezahlt haben und auf Grund von diesen hohen Beiträgen heute die max. AHV-Rente von 2‘340 Franken pro Monat beziehen (ca. 200 Franken pro Monat mehr als sie seit 18 Jahren IV-Renten bezieht) als Abzocker der AHV durch den Kakao ziehen.

    Mutig von marginoser wäre, wenn sie die Zeit und die Kraft wo sie im Internet verbringt um uns Schweizer schlecht zu reden nutzen würde um eine bezahlte Heimarbeit zu finden und nicht um hier die IV schlecht zu reden. Sie ist so unsozial eingestellt und möchte die IV in private Lebensversicherungen umwandeln, obschon solche Versicherungen sich nur Besserverdinende leisten könnten. Mir ist noch nie eine Person wie marginoser begegnet die eine hohe IV-Renten bezieht und so unsozial älteren Menschen gegenüber eingestellt ist. Das sie in knapp 6 Jahren selber AHV-Rentnerin ist, schein sie heute noch nicht zu realisieren!



    Würden es alle mit der Wahrheit so genau nehmen wie ICH - liefe einiges besser in unserer prachtvollen Schweiz.



    snoopy44 - ich lasse mir von DIR sowas nicht unterstellen, damit das mal klar ist - nur weil DU alles Schönreden und Gutheissen willst, was nicht der Realität entspricht.


    Du und Deinesgleichen werft mir vor, beleidigend zu sein, wenn ich Eure Meinung nicht teile - was tut Ihr anderes als zu beleidigen und Menschen Dinge zu unterstellen, die Ihr gar nicht wissen könnt am laufenden Band?

    Ich bezahle von meinen monatlichen CHF 2.100.-- IV Rente im Jahr CHF 2.200.-- plus Administrationskosten wieder retour, also halt mal den Ball flach.

    Es haben nicht alle das Glück - wie DU es hattest - eine sehr reiche Frau zu finden, dank deren Erbe Du jetzt ein sorgenfreies Leben und halt auch ein paar Fränkli mehr in die Kasse als ich einzahlen konntest - auch DU profitierst jetzt davon, obwohl Du wahrscheinlich auf die Rente verzichten könntest. Warum tust DU das nicht? Du hast vor der Heirat zu dieser Frau gem. Deinen eigenen Angaben sehr schlecht verdient, was heisst sozusagen jahrelang fast nichts in diese Kasse einbezahlt und profitierst jetzt als AHV-Rentner vom höchsten Satz.



    DU bist noch NIE in die Lage gekommen, so krank zu sein noch wegen der AHV um Deine Existenz fürchten zu müssen - Du kämst wahrscheinlich auch mit dem auf Deinem Bankkonto und den 2 Eigentumswohnungen die Du ja besitzt - auch ohne die AHV durchs Leben.


    Was machst DU anderes - als Dich tagtäglich hier im Netz rumzutreiben und allen und jedem Deine Ratschläge unter die Nase zu binden, so absurd die auch sind?

    Du bist ja "nur" alt - bzw. gesund und könntest stattdessen einige Reisli etc. unternehmen.
    Du leidest nicht unter Depressionen geschweige Schmerzen, also bist Du sehr wohl in der Lage, ein "normales" Leben zu führen, im Gegensatz zu mir. Schreiben ist das einzige, was ich noch kann und zwar "blind" da ich mein Leben lang ein Bürogummi war. Somit brauche ich nicht mal meine Augen dazu - auch da sehe ich ohne Brille NICHTS oder sehr schlecht, wenn ich ganz nahe an den Laptop gehe.

    Dieser Begriff



    Die Monster-Kasse namens IV


    http://www.bernerzeitung.ch/sc…namens-IV-/story/31481843

    stammt auch nicht von mir. Es gibt sehr viele Organisatiionen und Menschen, die das genau so sehen.

    Dass dieser Lüthi sofort aus dem Busch gekommen ist, erstaunt mich nicht. Jetzt fehlt nur noch der lark, der @Selbständige und mein Freund der @Sozialversicherungsvertreter. Dem @Sozialversicherungsvertreter muss ich jedoch - wohl oder übel - im Gegensatz zu Dir @snoopy und Deinesgleichen - in einigen Dingen recht geben - nicht was jetzt die IV betrifft - in anderen Themen. Was Paragraphen und Gesetze betrifft ist er top - jedoch fehlt im gesunder Menschenverstand und Herz.



    marginoser

    Ich verstehe Dich, kann Dir nachfühlen und Du hast 100% Recht! Mit allem was Du schreibst und sagst!! Und vor allem DASS Du alles schreibst und sagst!!!

    Ich wünschte mir, dass mehr Menschen, welche Opfer von Behördenwillkür sind oder wurden, sich hier melden würden und ihre Meinung, sowie Erfahrungen hier so schreiben würden wie Du es tust marginoser.

    Du machst es Richtig! Auch wenn s den einen oder andern nervt und ganz vielen nicht passt!! Weil freie Meinung und Meinung sagen passt eben nicht in CH, weil das, ist dann nicht Angepasst!! Lobhudelei Ja und Noch und Nöcher für die Schweiz!!! Womöglich noch mit Kuhglocken, Alphörner und Schweizchrüzlifahne. Aber Kritik auwaja, dann wird man grad zum Querulanten, der versorgät werden muss in der Schweiz!!!

    Du hast keine Angst!! Das ist wichtig. Ganz, ganz viele Menschen haben Angst in der Schweiz!!! Höllische Angst!!! Die Schweiz ist ein Land der Angst!!

    Du bist ein Vorbild und Du sitzt nicht nur untätig vor dem PC, wie manche sagen oder schreiben.

    Nein!!! Du arbeitest!!! Für ganz viele Menschen, denen der Mut fehlt arbeitest Du!! Das ist wertvolle ARBEIT!! Welche ich um einiges mehr schätze, als gewisse Arbeiten von Lohnempfängern!!

    (Für Alle die immer von Arbeitslosen reden und schimpfen!!! In der Schweiz kann man gar nicht Arbeitslos sein, sondern nur Erwerbslos!! Denn Arbeit hat jeder der in der Schweiz lebt immer! Denn: Von der Wiege bis zur Bahre, schreibt man in der Schweiz Formulare!

    Und welche die immer von faulen Menschen reden, die zu faul zum Arbeiten seien!! Muss ich sagen, dass bringt jetzt auch nur die Schweiz und die Schweizer fertig, dass Tote in den Särgen auf dem Friedhof noch zur Arbeit müssen!! Denn nur wer gestorben und tot ist fault!! Und ist somit „faul“.)

    Mach weiter so und lass Dich bloss nie unterkriegen und Dir den Mund oder die Tastatur verbieten!

    L.G. memo





    Solange es so geldgierige, egoistische, verständnislose und rechthaberische Menschen gibt wie Euch, die auf uns "Kranken" noch rumhackt, nur weil wir uns erlauben, wenigstens im Netz etwas Abwechslung vom einsamen Leben zu finden - solange wird es immer schlimmer. Wie dieser Ritler - Arbeit überwinde den Schmerz - dieser Spruch könnte auch aus Eurem Mund gekommen sein.




    Ihr habt keinen blassen Schimmer, wie schlimm es ist, schwach und krank zu sein bzw. Leute wie Ihr seid daran schuld, dass es einige gibt, die keine andere Lösung mehr sehen, als den Suizid -und da seid Ihr noch stolz darauf. Dank EUCH hat dann der Staat wieder so 20-Tausend-Fränkli eingespart - auf Kosten von Menschen, die sich nicht mehr wehren können bzw. EURE RENTE ist dann wenigstens gesichert.


    Ich war auch einmal Mitglied der Geschäftsleitung in einer Firma, die nach wie vor noch besteht. Für mich war es erst recht schlimm, invalid zu werden. Was hätte ich für ein schönes Leben - nicht nur finanziell - sondern lebenswert mit Reisen unternehmen können usw.usf - vor allem keine Angst um meine Existenz haben zu müssen - hätte mich das Schicksal NICHT SO getroffen! Aber auch dafür wird es einen Grund geben - das wird sich dann im nächsten Leben zeigen.

    Aber schon als ich noch gesund war kämpfte ich um Gerechtigkeit. Ich hätte mir NIE erlaubt, so primitiv und gemein zu sein, wie Ihr und Euresgleichen, nur weil ich damals das Privileg hatte, gesund zu sein.

    Ihr meint nach wie vor, nur weil Ihr gesund seid, seid ihr was Besseres. Aber das seid Ihr in keiner Weise. Schämen solltet Ihr Euch mit Eurem Egoismus, Eurer Arroganz und vor allem den Lügen, die IHR verbreitet um vor dem Staat als "ehrenhafter Bürger" dazustehen.



    Ihr seid nicht ehrenhaft, eine Schande und widersprecht Tag für Tag der Menschenwürde.



    Ich bin meinem selten guten Vater sel. - der auch über 20 Jahre im Landrat war - sehr ähnlich. Er hat immer für die Schwächsten der Schwachen in unserer Gesellschaft gekämpft, nahm kein Blatt vor den Mund, hatte Zivilcourage und machte sich damit auch sehr viele Feinde - wie ich hier und auf den Aemtern. Aber er ist sich bis zum Schluss selber treu geblieben.

    Ich danke GOTT - dass ich so selten gute Eltern hatte - die mich lehrten, um was es im Leben wirklich geht und dass ich NICHTS, aber rein GAR NICHTS zu befürchten habe, solange das der Wahrheit entspricht, was ich schreibe/sage.

    Und das werde ich tun, solange ich noch da bin - ob es Euch passt oder nicht!!!

    Und das Absurdenste und Schlimmste bei unserer IV ist:



    Weil die z.B. bei mir mit 58 Jahren CHF 23.000.-- Rente einsparen wollen - obwohl sich an meinem Gesundheitszustand NICHTS, aber GAR NICHTS geändert hat - im Gegenteil - gem. Uniklinik Balgrist in Zürich habe ich NEU auch noch Arthrose im Bein - was dazu führt, dass ich IMMER Schmerzen habe - man wird Schikaniert bis zum "GehtNichtMehr" und wirft unser einbezahltes Geld für unlautere Gutachter, Observationen, Scheinjobs, absurde Eingliederungen - die schon im Vorhinein zum Scheitern verurteilt sind und überbezahlte Beamtensaläre zum Fenster raus.


    Noch schlimmer: die IV tut dann alles, dass man auch keine Pensionskasse und andere Zusatzversicherungen mehr bekommt - und hofft auf Suizide oder was auch immer. Man will kranke Menschen entsorgen - wenn möglich aufs Sozialamt.

    Diese Rechnung kann und wird NIE aufgehen. Sollte man mir die Rente lediglich aufgrund eines Hirntests bei so einem komischen Psychiater - der mich 1 3/4 Stunden gesehen hat und muss es halt nochmals wiederholen: NICHT zu den anerkannten MEDAS seit März 2012 gehört und nicht mal FMH hat und welcher die Frechheit zusätzlich besitzt, alle vorangegangenen Diagnosen von zig Aerzten, Psychologen, Kliniken usw.usf. seit 1985 - die vorhergehenden sind NICHT MEHR auffindbar , als "falsch" zu betiteln ist an Grössenwahnsinnigkeit nicht mehr zu überbieten.



    Dafür bekam er von der IV mindestens CHF 9.000.--, schneller kann man kein Geld verdienen bzw. so geht die IV mit den von uns jahrzehnte lang einbezahlten Prämien dito unseren Steuergeöderm - und ich bezahle nach wie vor m.E. viel zu viel - mehr als in Zürich - um.

    Ich bezahle nach wie vor inkl. Bundessteuern fast CHF 10.000.--/Jahr als alleinstehende Person.

    Da mir dann ja auch die Pensionskasse dank der liebenswürdigen IV nichts mehr bezahlen muss, würde ich auch keine Steuern mehr bezahlen können dito könnte nicht noch zusätzlich CHF 2.200.--/Jahr wieder in die Sozialversicherungen einbezahlen -



    dann müssen halt die anderen Steuerzahler für mich aufkommen, da ich dann ein Sozialamts-Fall würde
    - das ist so absurd und unlogisch - aber es ist ja nicht das Geld von diesen Beamten. Die Hauptsache ist, sie bekommen ein überbezahltes Salär - und das ist es - ich kenne einige Beamtengehälter - die sind besser bezahlt als eine Bankerin - zusätzlich bekommen die überall Vergünstigungen usw.usf. und finden sich noch im Recht, unsere Steuergelder so in den Sand zu setzen. Die werden dafür bestimmt NIE zur Rechenschaft gezogen. Und im Alter haben sie dann auch wieder eine überbezahlte Pension - vom Beamtenstatus ganz zu schweigen und obwohl man solche Leute in der Privatwirtschaft mit ihrer unexakten. langsamen und fehlerhaften Arbeitsweise schon längstens gefeuert hätte.

    Kleines Beispiel:

    Die Kosten für diesen Psychiater aus Chur werden ja zurückerstattet. Da bekommt man wieder zig Formulare, die man ausfüllen muss dito die Bahntickets etc. beilegen.

    Habe ich im September 2012 erledigt. Im April 2013 war dies immer noch pendet. Ich schrieb der IV, was da los sei?

    Die lesen meine Mails - auch wenn sie so tun - als würden sie das nicht. Auf jeden Fall kam bei dieser Frage umgehend eine Antwortmail - man würde mir das in den nächsten Tagen erstatten - es müsse wohl bei ihnen untergegangen sein (!!??)

    Da man mir immer unterstellt - ich schreibe Märchen - hier die entsprechende Mail:

    ----Ursprüngliche Nachricht----

    Von:

    Datum: 25.04.2013 13:44

    An: "'

    Betreff: AW: Kostenrückerstattung über CHF 165.-- für Hirnkontrolle

    Guten Tag Frau .....................

    Besten Dank für Ihr Mail. Ich habe es der zuständigen Sachbearbeiterin Weitergeleitet und Sie werden die Zahlung nächstens erhalten.

    Freundliche Grüsse

    .........................

    sozialversicherungen glarus

    IV-Stelle

    (Deutsches Sprache, schweres Sprache , weiterleiten schreibe ich immer noch klein *fg)



    Von:

    Gesendet: Donnerstag, 25. April 2013 12:33

    An: ........... AK-GL

    Cc:

    Betreff: Kostenrückerstattung über CHF 165.-- für Hirnkontrolle

    Sehr geehrter Herr .........

    Ich habe Ihnen schon vor Monaten dieses blöde Formular ausgefüllt zusammen mit den 3 Bahntickets nach Chur und den 3 Tickets für die Parkplatzgebühren in Ziegelbrücke zu CHF 5.--/Tag vom August/September 2012 zugeschickt und natürlich bis heute diese Kosten NICHT zurückerstattet bekommen, veranlassen Sie das endlich und überweisen Sie diese CHF 165.-- auf mein

    ...........................................

    Von uns wird gefordert und gefordert - aber man hat nicht den Anstand - offene Fragen zu beantworten noch den Verpflichtungen nachzukommen - dafür werden für den Versand der quartalsmässigen Rechnungen noch Administrationskosten über CHF 30.-- verlangt - was m.E. an Frechheit nicht mehr zu überbieten ist.

    Die letzte Nachzahlung fürs Jahr 2011 - die ich begleichen soll - wird warten müssen, bis das alles geklärt ist. Sie haben mich in die grösste Verzweiflung getrieben - DANKE dafür.

    Freundliche Grüsse



    Ich muss noch anmerken, dass ich dann 2 x in die Klinik Waldhaus in Chur musste, wo man mit mir jeweils 4 1/2 Stunden so Hirntest am PC gemacht hat, mit Stoppuhr (!!) richtiggehende Idiotentests - primitive Fragen betr. Sexualleben etc. gestellt - was die nun ganz bestimmt nichts angeht und nichts, aber rein gar nichts mit meinen körperlichen Gebrechen zu tun hat. Aber man muss sich ja fügen - sonst wird man bedroht. Auch so einen Fragebogen - wo ich diesem Psychiater im voraus gewisse Fragen hätte stellen können - usw.usf. - wie es seit 2011 und teilweise ab März 2012 vorgegeben ist, vom Staat




    Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

    (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)

    Änderung vom 18. März 2011


    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 2010, beschliesst:

    Art. 3b Abs. 2 Bst. l und 3

    2 Zur Meldung berechtigt sind:

    l. der Krankenversicherer.

    3 Die Personen oder Stellen nach Absatz 2 Buchstaben b–l haben die versicherte

    Person vor der Meldung darüber zu informieren.

    Art. 3c Abs. 5

    5 Die IV-Stelle informiert die versicherte Person oder deren gesetzliche Vertretung, den Krankentaggeldversicherer, den Krankenversicherer, die private Versicherungseinrichtung nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe f oder den Unfallversicherer sowie den Arbeitgeber, sofern dieser die versicherte Person zur Früherfassung gemeldet hat, ob Massnahmen zur Frühintervention nach Artikel 7d angezeigt sind;

    sie leitet die medizinischen Auskünfte und Unterlagen nicht weiter.



    Erneut eine Lüge, bei mir wurde mein gesamtes Dossier einer Firma geschickt, die NICHTS, aber rein gar NICHTS mit meiner Pensionskasse zu tun hat - dies zum ach so hochgepriesenen Datenschutz der IV, die sie als Vorwand nimmt, nicht zu ihren Fehlern stehen zu müssen:-(

    2 Massnahmen zur Wiedereingliederung sind:


    a. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung nach Artikel 14a Absatz 2;

    b. Massnahmen beruflicher Art nach den Artikeln 15–18c;

    c. die Abgabe von Hilfsmitteln nach den Artikeln 21–21quater;



    d. die Beratung und Begleitung der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger und ihrer Arbeitgeber.



    3 Integrationsmassnahmen können mehrmals zugesprochen werden und insgesamt länger als ein Jahr dauern.

    4 Versicherte Personen, deren Rente nach Abschluss der Massnahmen nach Absatz 2 aufgehoben wird, und deren Arbeitgeber haben noch während längstens drei Jahren ab dem Entscheid der IV-Stelle Anspruch auf Beratung und Begleitung.

    Beratung und Begleitung - wie lange dürfen die noch das Volk so veräppeln - man wird weder informiert geschweige betreut - die haben mich noch NICHT EINMAL gesehen :(

    Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011

    (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)

    a. Überprüfung der Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden

    1 Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden, werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft. Sind die Voraussetzungen nach Artikel 7 ATSG18 nicht erfüllt, so wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, auch wenn die Voraussetzungen von Artikel 17 Absatz 1 ATSG nicht erfüllt sind.



    Bei mir wurden die körperlichen Gebrechen aussen vor gelassen - das akzeptiere ich NICHT!!




    2 Wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, so hat die Bezügerin oder der Bezüger Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung nach Artikel 8a.


    3 Werden Massnahmen zur Wiedereingliederung nach Artikel 8a durchgeführt, so wird die Rente bis zum Abschluss der Massnahmen weiter ausgerichtet, längstens aber während zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Herabsetzung.

    Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket). BG AS 2011

    4 Absatz 1 findet keine Anwendung auf Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder im Zeitpunkt, in dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine Rente der Invalidenversicherung beziehen.



    Trifft beides bei mir zu, wird aber seitens der IV einfach ignoriert - warum erstaunt mich das wohl nicht ? :(



    und, und, und...............

    Ich persönlich bin auch GEGEN eine Krankenversicherungs-Einheits-Kasse.

    Dort würde es dann nämlich so zu und hergehen, wie jetzt bei der IV und das Volk würde am laufenden Band immer wieder aufs Neue veräppelt, siehe:



    IV spart bei Schwerbehinderten


    Ein neues Gesetz will Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Doch jetzt kürzt die IV einer schwerbehinderten Frau den finanziellen Rahmen so drastisch, dass ihr der Eintritt ins Heim droht.

    http://www.srf.ch/news/schweiz…art-bei-schwerbehinderten



    Es sollen mal ALLE, die nach wie vor der Ansicht sind, Arbeit überwinde den Schmerz mal tagtäglich solche Schmerzen haben wie ich und viele MitleidensgenossInnen - dann wüssten die grosskotzigen IV-Anbeter endlich, was SCHMERZ bedeutet -
    denen geht es immer NUR ums Geld - obwohl sie selber alles tun - um ja soviele Steuern wie nur möglich am Fiskus vorbei schleusen und auf Kosten unserer Nachkommen NICHT grad wenig AHV-Rente etc. bekommen - kein Vergleich zu dem, was sie früher einbezahlt haben, mit ihren selber veröffentlichen Lohnangaben hier überall im Forum bzw. meinen, mehr wert als kranke Menschen zu sein, nur weil es ihnen finanziell und gesundheitlich nach wie vor gut geht......

    Mir tun meine Nachkommen heute schon leid - wenn das so weitergeht und sich nicht bald was ändert, sehe ich für deren Zukunft schwarz..... :(

    Zaemestah · hat auf FB veröffentlicht:

    vor 3 Minuten ·



    Was würde eine freie Wahl der Invalidenversicherung bedeuten?

    Die Monster-Kasse namens IV


    http://www.bernerzeitung.ch/sc…namens-IV-/story/31481843

    Wer sich bei der Krankenversicherung für eine freie Wahl und gegen die Einheitskasse einsetzt, müsste sich das bei der IV auch überlegen. Was würde eine freie Wahl der Invalidenversicherung bedeuten?

    Die Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse» schlägt vor, anstelle der heutigen privaten Krankenversicherer eine einzige nationale Institution mit kantonalen Agenturen einzurichten. Die Initiative kommt voraussichtlich 2014 vors Volk. Die Gegner dieser ­Einheitskasse argumentieren, dass ­damit der Wettbewerb zwischen den Kassen wegfalle und die Versicherten voll und ganz dieser Kasse ausgeliefert wären. Bei der letzten Abstimmung über die Einheitskasse von 2007 ­machte das Schlagwort «Monster-Kasse» die Runde.

    Diese Monster-Kasse gibt es bereits. Es ist die Invalidenversicherung (IV). Sie ist eine nationale Einrichtung mit kantonalen Agenturen zur Durch­führung. Sie hat aktuell 14 Milliarden Franken Schulden bei der AHV und schreibt jedes Jahr mehr als eine Mil­liarde Verlust, wenn man das reine ­Versicherungsgeschäft betrachtet. Die Versicherungsbedingungen stehen in einem hochkomplexen Gesetzeswerk, dessen Reform im Parlament eben nach fast drei Jahren Arbeit gescheitert ist.

    Zwangsversicherung

    Die IV beruht auf Zwang: Niemand kann bei der IV austreten und sich bei einer anderen Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit versichern. Wer sich bei der Krankenversicherung für eine freie Wahl und gegen die Einheitskasse einsetzt, müsste sich das bei der IV auch überlegen. Was würde eine freie Wahl der Invalidenversicherung bedeuten?

    Den Privatversicherern würde ­erlaubt, eine Erwerbsunfähigkeitsver­sicherung anzubieten. Die Versicherten könnten unter unterschiedlichen An­geboten wählen und würden sich dort versichern lassen, wo sie die tiefsten Prämien bei den besten Leistungen erhalten würden. Jérôme Cosandey vom Thinktank Avenir Suisse meint, dass es definierte Grundleistungen bräuchte. Christian Hoffmann, Forschungsleiter beim Liberalen Institut, sieht das ­anders. Eine Vorschrift über den Ver­sicherungsgegenstand führe zu Ver­zerrungen des Versicherungsmarktes, zu Missbrauchsanreizen und zu Übernutzungsanreizen.

    Risikogerechte Prämien

    Die Versicherten bezahlten eine Prämie je nach dem Risiko ihres Berufs. Der Grund: Bei einer einheitlichen Prämie würde wie im Bereich der Kranken­versicherungen eine Jagd nach geringen Risiken entstehen, die dann wiederum kompliziert über einen Risiko­ausgleich bekämpft werden müsste. Dem stimmt der Freiburger Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger zu. «Einheitliche Prämien für alle sind der Tod des Wettbewerbs. So kann ein Markt nicht richtig funktionieren.»

    Vor Jahrzehnten hätten risiko­gerechte Prämien höhere Kosten für Landwirtschaft und Handwerk wie zum ­Beispiel den Bau bedeutet. Seit Mitte der Neunzigerjahre nehmen aber die psychischen Gründe für einen Eintritt in die IV stetig zu – 2012 waren es 43 Prozent der Neurenten –, und diese Ge­brechen haben nicht mehr unbedingt mit körperlich harter Arbeit zu tun. Die risikogerechten Prämien würden letztlich die externen Kosten eines Berufsstandes einbauen – statt wie heute auf die Gemeinschaft verteilen.

    Umstrittenes Obligatorium

    Bei der Frage, ob die Versicherung obligatorisch sein sollte, sind sich die Experten nicht einig. Cosandey erachtet einen Zwang als nötig, weil sich sonst niemand versichern und sich auf die ­Sozialhilfe verlassen würde. Umgekehrt erachtet er es als nötig, dass die Ver­sicherer gezwungen wären, jemanden aufzunehmen, weil sonst gerade Leute mit Risiken eventuell gar keine Ver­sicherung fänden. Das sehe man schon jetzt im Bereich der Pensionskassen, wo es ja eine private Versicherung des ­Invaliditätsrisikos gebe.

    Hoffmann sieht darin eine unnötige Bevormundung der Menschen mit ­negativen Folgen für das Funktionieren des Markts: «Es wäre falsch, Sozialpolitik zu betreiben, indem die Konditionen für Nichtbedürftige verschlechtert werden. Sozialpolitik muss sich subsidiär auf jene konzentrieren, die durch das privatwirtschaftliche System tatsächlich nicht ausreichend abgedeckt werden können.» Für die allermeisten Fälle würde ein solcher Markt funktionieren. «In Härtefällen kann eine subsidiäre ­sozialpolitische Massnahme greifen.»

    Sabine Alder, Mediensprecherin des Schweizer Versicherungsverbands, schliesst ein Angebot der Versicherer nicht aus: «Bei einer Privatisierung der IV wäre es theoretisch möglich, dass die Privatversicherer entsprechende Lösungen anbieten würden, da sie über das Know-how verfügen.» In Deutschland gibt es derartige Versicherungen schon: Eine private Betriebsunfähigkeits­ver­sicherung ist ziemlich verbreitet.

    Innovation für Eingliederung

    Für Eichenberger würde die freie Wahl umgehend zu mehr Wettbewerb führen, was nicht nur die Effizienz steigern, sondern insbesondere die Innovation im Bereich der Eingliederung von Erwerbsunfähigen verbessern würde. Derartige private Versicherer hätten ­zudem ein Interesse an der Vorbeugung von Erwerbsunfähigkeit, um ihre Kosten zu senken.

    Klar ist, dass Geburtsgebrechen nicht versicherbar wären. Dies müsste – vielleicht grosszügiger als heute – vom Staat durchgeführt werden. Das betrifft rund 800 Kinder pro Jahr, nur gerade fünf Prozent der neuen Renten der IV.

    Der Beobachter vertreibt immer wieder sehr gute Bücher, die es lohnt, zu kaufen, habe das soeben bestellt:

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    Genau das betrifft auch mich, ich habe dauernd am ganzen Körper Schmerzen - teilweise kann man die nachvollziehen - Bein und Kiefer - fand aber die IV nicht für nötig, das bei ihrem Versuch, kranke Menschen auf Teufel komm raus einzugliedern, um ein paar lächerliche Fränkli gegen jegliche Menschenwürde, einzusparen und bei mir kurz vor der Pension ebenfalls abzuklären.

    Sehr interessanter Artikel - in der Schweiz wird ja NUR das toleriert, das man "beweisen" kann - bzw. die Beweise werden von den Gerichten gar nicht gesichtet - bei einfachen, kranken Menschen wie mir :(


    http://ivinfo.wordpress.com/20…therapie-und-integration/



    Leben mit einer Schmerzkrankheit – Fakten und Fragen zu Therapie und Integration


    Die aktuelle Situation

    • Schmerzkrankheiten in der öffentlichen Diskussion: Einbildung oder Krankheit?

    • Schmerzkrankheiten und die IV


    Über Schmerzkrankheiten

    • Physiologie und Psychologie: Es gibt keine rein psychogenen Schmerzen

    • Erfolgversprechende Behandlungsansätze: Schmerzen bewältigen lernen

    Über die Therapie von Schmerzkrankheiten

    • Auseinandersetzen mit der Erkrankung: Schmerztherapie ist keine passive Massnahme

    • Leben mit einer chronischen Krankheit

    Über Integration

    • Wenn Therapie allein nicht ausreicht: Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben

    • Chancen einer strukturierten interinstitutionellen und interdisziplinären Zusammenarbeit

    Fazit

    • Chancen schaffen

    • Langfristige Planung für dauerhafte Lösungen

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    Diskussionen über Schmerzkrankheiten werden mit einer Emotionalität und Heftigkeit geführt, die zu denken gibt und besorgt macht. Die Auseinandersetzungen drehen sich oft um die Frage, ob Schmerzkrankheiten Krankheit oder Einbildung sind. Im öffentlichen Bewusstsein präsent sind vor allem die Kosten, die der Volkswirtschaft durch sie entstehen. Meist wird deshalb die finanzielle Seite der Thematik abgehandelt. Sachliche Informationen, Fakten und Wissen über chronische Schmerzen und ihre Folgeprobleme zu finden ist ungleich schwieriger.



    Die aktuelle Situation


    Alle Menschen kennen Schmerzen, wissen, wie sie darauf reagieren und mit ihnen umgehen. Der Mechanismus, wie akute Schmerzen chronisch werden und eine Schmerzkrankheit entsteht, ist dagegen nicht allgemein bekannt. Schmerzkranke stehen schnell einmal unter dem Generalverdacht, «SimulantInnen» zu sein.

    Vielfach ist eine Schmerzkrankheit nur die Spitze des Eisbergs. Darunter können sich viel brennendere Probleme verbergen:

    - die Angst, gefährlich krank zu sein;

    - Sorgen um den Arbeitsplatz, verstärkt durch das Wissen, dass die Aussichten gering sind, eine andere Stelle zu finden;

    - Sorgen um die Existenzsicherung.

    - Familie und Freundeskreis leiden mit, der Rückzug ins Private droht.




    Und dann kommt der Chef der IV - welcher Theologe und Psychologe sein will - und behauptet - obwohl er das Glück hat, gesund zu sein (noch??) mit Arbeit könne man die Schmerzen überwinden, primitiver gehts wohl nicht mehr :(


    IV spart bei Schwerbehinderten

    Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:18 Uhr, aktualisiert um 23:02 Uhr

    Ein neues Gesetz will Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Doch jetzt kürzt die IV einer schwerbehinderten Frau den finanziellen Rahmen so drastisch, dass ihr der Eintritt ins Heim droht.



    http://www.srf.ch/news/schweiz…art-bei-schwerbehinderten

    Normalerweise bin ich NICHT so - aber ich wünsche allen - die hier über kranke Menschen urteilen - obwohl sie selber gar nicht betroffen sind und somit auch nicht wissen können, wie schlimm solche tagtäglichen Schmerzen sind dito was es heisst, unter Depressionen zu leiden - das gleiche Schicksal. Wer weiss, evtl. kommen sie dann früher oder später mal zur Vernunft - oder auch nicht :(

    Sorry

    chacaranda

    Knnst DU pesönlich allem folgen, was der Sozialversicherungsberater vevtl. wirklich gut meint?

    Ich NICHT, diesbezüglich gestehe ich ein, ich bin zu dumm.

    Ausserdem frage ich mich nach wie vor - wie so eine intelligente ausgelastete Person tagtäglich Zeit hat, sich in Foren wie dem Beobachter aufhalten zu können.

    Ich habe meinem Anwealt - inzwischen ein guter Freund von mir - mal die Antworten von dem kopiert. Er gab mir gar keine grosswe Antwort meinnte lediglich:

    Frau NOSER, lassen Sie sich von solchen Idi9oten nicht beeindrucken, die sind es gar NICHT wert.

    Nun - jedem das Seine - und ich habe jetzt soviele private Mails bekonmmmen die mir dankbar sind, dass ich mir nicht den Mund verbietren lasse von Snoopy, Lüthiy, Lars und dmem Sozialversicherungsanbeter.

    Achja - diese Organisation auf FB ist sehr interessiert , dass wir uns gegen diese Ungerechtigkeiten whren - schreibe ich jetzt halt im falschen Forum - alber CORA etc. die das wissen müssen, werden das lesen und das ist die Hauptsache.

    Good Evening.

    @ chacaranda

    Schreib mir auf rebbie@gmx.ch und ich kann Dir sxchreiben, was ich mit unseren prachtvollen Behörden erlebt habe.

    Ich ZIEHE MICH vom BO-Frorum zurücj - der Sozailversicherungsvertreter, den ich -Anbeter nenne - dito Snoopy und Co. - mit denen kann man NICHT normal diskutieren - vor allem - wenn man keinen akademischen Titel hat. Den habe ich nicht und ehrlich gesagt, ich bin froh darüvber-

    so oder so - Good Luck for you und Deinen Sohn. Mag er evtl. auch USHER?

    Lass DICH einfach nicht unterkriegen, von idiotischen Kommentaren - ich gestehe ein - auch ich muss jeweils kämpfen - einfach ist das nicht.

    Und wie meine guten Eltern immer sagen: ob man gläubig ist oder nicht: DER ALTE GOTT LEBT NOCH.

    Ich kämpfe gis zum Schluss für Gerechtigkeit, egal was gewisse Leute denken wie Stefan Ritler, Chef der IV - der ist und wird NIE mehr wert sein, als ich es bin.

    Stay strong >3

    Interessantes Statement aus dem Thema "Zwangsarbeit" unter Politik zu finden:





    @ Schwarzrose

    Viel zu lange schon sind die lobbylosen "sozial Schwachen" ohnmächtig einer zunehmenden staatlichen Repression und Diskriminierung ausgesetzt. Wie Du richtig schreibst, wird sich dies rasch ändern, sobald die Unrechts-Betroffenen begreifen, dass sie nur so lange wehrlos sind, wie sie aufgespaltet in Einzelschicksale in einer Angst- und Ohnmachtsstarre verharren. Doch die Existenz gerade auch dieser Mitbürger/Innen ist viel zu wertvoll und achtenswert, als dass es hinnehmbar ist, dass abgehobene Schreibtischtäter in Politik und Verwaltung weiterhin völlig ungehindert mit ihrer amtl. bew. wirtschaftlichen Gewaltanwendung fortfahren können.

    Staatliche wirtschaftliche Gewaltanwendung an "sozial Schwachen" ist staatliches Unrecht. Die Unrechts-Betroffenen haben in Bundesbern keine Lobby. Doch sie haben es trotzdem in der Hand, sich Gehör zu verschaffen. Indem sie sich vermehrt zusammenzuschliessen und sich gegen die amtl. bew. Gewaltanwendung mittels Renitenz und zivilem Ungehorsam zur Wehr setzen. Wichtiger Bestandteil ist dabei, dass die Unrechts-Betroffenen ihren Unmut gegen schikanöse und diskriminierende Verwaltungsentscheide schriftlich verfassen und direkt an das zuständige Bundesamt in Bern senden, mit Kopie an den zuständigen Departementsvorsteher, bzw. den Bundesrat.

    Staatliche Repression und Diskriminierung unserer "sozial schwachen" Mitbürger/Innen hat in einer modernen Schweiz nichts mehr zu suchen. Diese Botschaft soll kraftvoll und unüberhörbar in Bundesbern ankommen und genau dort endlich Chefsache werden.

    Und warum verachten Sie dann nicht die Sozialversicherungen

    @Sozialversicherungsanbeter




    welche unsere einbezahlten Gelder und Steuergelder auf mehr als unlogische Art und Weise seit Jahren verschleudert?


    Die haben - ich erwähne es erneut - nicht ein Defizit wegen der "handvoll schwarzer Schafe"

    das Defizit resultiert daraus, weil sie nicht haushalten können

    und ich bin noch lange NICHT DIE EINZIGE - die das so sieht.

    Das ist m.E. um das millionenfache Mal schlimmer - als wenn mal eine Enzelperson den Staat betrügt - was ich nach wie vor auch nicht gut heisse. Schliesslich verschleudern die UNSER ALLER GELD!!



    Aber erspraren Sie sich diese Antwort - ich kann darauf verzichten *fg.





    Wenn ich etwas verachte, dann Menschen die sich Geld borgen und dann jene Menschen, welche ihnen das Geld geborgt haben um die Rückzahlung prellen. Damit meine ich durchaus auch Unternehmer, welche eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft betreiben und ihre Buchhaltung derart schlampig führen, dass sie viel zu spät Konkurs anmelden und dann den Menschen, welche dem Unternehmen das Geld geborgt haben, dieses nicht mehr zurückzahlen. Leider investieren die Konkursämter ihre Zeit nicht darin zu ermitteln, ab wann man den Konkurs bei korrekt geführter Buchhaltung hätte erkennen und anmelden müssen und machen den Geschäftsführer nicht persönlich haftbar. Die AHV-Ausgleichkassen machen das schon eher und machen dann eine Schadenersatzklage falls Sozialversicherungsbeiträge wegen des Konkurses nicht abgeführt wurden.

    Meine beiden Busenfreunde

    der @Sozialversicherungsanbeter und der snoopy44

    denen es nach wie vor finanziell und gesundheitlich gut geht sind wieder mal "on the Road again" - behaupten Dinge, die sie nicht wissen können und tun grad so, als ob sie erst kürzlich das Rad erfunden hätten.



    Egoismus pur und Paragraphen scheinen deren Lebensinhalt zu sein - die Hauptsache ist - es geht IHNEN gut und SIE können anderen predigen, was sie zu tun oder lassen sollten ....... das ist ja so einfach, wenn man es nicht selber muss *seufz*.

    Da wird einem vorgeworfen von denen, dass man eine Rente beziehen muss - obwohl der eine selber eine AHV-Rente - einbezahlt momentan durch meine Tochter, Schwiegersohn und später Enkelin bezieht - ich ebenfalls über 30 Jahre lang und nach wie vor einbezahle von meiner kleinen Rente - von den hohen Steuern ganz zu schweigen.....

    und meinen, sie seien was "Besseres" nur weil sie gesund sind. Traurig aber wahr.

    Eigentlich sollten sich solche Personen nicht hier aufhalten, die schaden dem Beo-Forum mehr als die was nützen, weil sie selber nicht betroffen sind und somit gar nicht mitreden können !!
    *

    Also ich persönlich kann da

    Schwarzrose

    zu 100 % beipflichten, ob sich dahinter nun eine Sie oder Er versteckt, ist unwichtig.


    Die Behörden sollen endlich mal checken, um was es hier eigentlich geht. Um Menschenschicksale.

    Die sollen froh sein, wenn Ihr Sohn weiterhin stark bleibt und dadurch ein einigermassen normales Leben führen kann. Würde er wieder abstürzen, käme das viel teurer für den Staat.

    Aber normaler Menschenverstand ist leider auch nicht jedermanns Sache *seufz*.

    So wurstelt auch die IV - wenn ich mir anhöre, was der Chef da von sich gibt, sträuben sich meine halblangen Haare, ob ich will oder nicht. Das ist alles so absurd, siehe:

    IV spart bei Schwerbehinderten

    Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:18 Uhr, aktualisiert um 23:02 Uhr

    Ein neues Gesetz will Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Doch jetzt kürzt die IV einer schwerbehinderten Frau den finanziellen Rahmen so drastisch, dass ihr der Eintritt ins Heim droht.

    http://www.srf.ch/news/schweiz…art-bei-schwerbehinderten

    Aber ähnlich. Man will z.B. diese Frau auf Teufel komm raus in ein Heim stecken, obwohl dieses den Staat um vieles teurer käme.

    Ich erlebe ja momentan das Gleiche, nach 18 Jahren Rente und mit bald 58 1/2 Jahren, will man mich eingliedern, obwohl schon gesunde Menschen in meinem Alter keinen Job mehr finden.

    Lediglich augrund eines psychiatrischen Gutachtens von einem befangenen Gutachter, der gem. neuem Gesetz gar keine Gutachten mehr erstellen darf. Meine körperlichen Gebrechen - kaputtes Bein, Kiefer und extreme Sehschwäche - ich schreibe mehr oder weniger blind - hat man einfach nicht untersucht.

    Für solchen Unsinn werden unsere einbezahlten Beiträge und die Steuergelder verschwendet dito für viel zu übertrieben hohe Beamtensaläre - auch da muss ich Schwarzrose recht geben - bei der Arbeitsweise die Beamte zutage bringen - wenigstens diejenigen, mit welchen ich es zu tun hatte - wären die in der Privatwirtschaft schon längstens zum Teufel geschickt worden - wohlbemerkt - mit viel weniger Lohn.

    Unterschreibe JA nichts und kämpfe weiter für Dein Recht - tust Du das nicht - wirst Du erst recht nicht mehr ernst genommen und man meint, mit Dir bzw. Deinem Sohn machen zu können, was man will.

    Dann heisst es - wenn es in sehr seltenen Fällen vor Gericht kommt - wenn die Behörde Fehler gemacht hat - Unwissen schütze uns Bürger nicht - also hat die Behörde IMMER Recht, auch wenn sie im Unrecht ist und das nennt sich, wie im Falle von dieser Frau Näf aus Küsnacht, welche durch die Behörde so veräppelt wurde in einer Erbangelegenheit und jetzt anstatt ein Erbe zu bekommen, auf CHF 40.000.-- Schulden sitzt.



    Sozialstaat Schweiz.




    Es müssen immer mehr Menschen den Mut aufbringen, gegen solche Ungerechtigkeiten zu kämpfen und an die Oeffentlichkeit zu gehen
    - dank den sozialen Netzwerken wird ja alles einfacher und auch sogenannte tolle Politiker wie Frau Fiala, Mörgeli und Co. können langsam aber sicher nicht mehr alles vertuschen - das ist m.E. das einzig Gute an der modernen Technik.



    Denkt Euch einfach: Dein Sohn hat im Moment nichts zu verlieren - höchstens dass es ihm endlich besser geht und er einen Job hat -
    und das ist viel wichtiger als was andere, vor allem die Behörde denkt.

    Beamtenwitze sind im Prinzip keine Witze - es sind mehr als traurige Tatsachen - gilt zwar nicht für alle - aber die meisten *seufz*.

    Vom Besitzstand merke ich mit bald 58 1/2 Jahren nichts :(

    Schweiz


    Der Nationalrat zeigt keinen Willen, die IV wirksam zu sanieren und vor erneuten Defiziten zu schützen. So lehnt eine Mehrheit aus SVP und Linken eine Schuldenbremse für die IV ab.



    fon. Bern ⋅ Die Entscheide, die der Nationalrat am Dienstag bei der zweiten Beratungsrunde zur IV-Revision getroffen hat, lassen für die kommenden Debatten im Sozialversicherungsbereich Schlechtes befürchten. Von der früheren Entschlossenheit, das mit gut 14 Milliarden Franken verschuldete Sozialwerk wirksam zu sanieren, ist praktisch nichts mehr zu spüren. Wenn das Parlament mit dieser Haltung bei der Reform der AHV oder der beruflichen Vorsorge ans Werk geht, ist der Misserfolg vorprogrammiert.

    20 statt 325 Millionen

    Der Nationalrat gehe bei der Invalidenversicherung ein «kalkuliertes Risiko» ein, sagte die Zürcher Nationalrätin Maja Ingold (evp.). Sie hatte zusammen mit den Christlichdemokraten, den Grünliberalen und den Linken – sowie mit Unterstützung von Innenminister Alain Berset – dafür gesorgt, dass die Sanierungsvorlage zum Nullsummenspiel geworden ist. Die eigentlichen Sparmassnahmen wie etwa die Kürzung der Zusatzrenten für IV-Bezüger mit Kindern – die selbst von Behindertenvertretern hinter vorgehaltener Hand als zu grosszügig bezeichnet werden – sind aus der Vorlage gestrichen worden. Von den ursprünglich geplanten Entlastungen von 325 Millionen Franken dürften am Ende noch etwa 20 Millionen Franken übrig bleiben.

    Vollrente ab 70 Prozent

    Finanziell bringt die Revision also kaum noch etwas. Die einzige wesentliche Neuerung ist die Einführung des stufenlosen Rentensystems, bei dem sich der Grad der Invalidität und der Rentenanspruch grundsätzlich entsprechen. Dadurch sollen die Arbeitsanreize für IV-Bezüger vergrössert werden. Anders als der Ständerat und der Bundesrat will der Nationalrat das neue System aber weniger konsequent umsetzen und Vollrenten bereits ab einem IV-Grad von 70 statt 80 Prozent ausrichten. Diesen Beschluss bekräftigte die Kammer mit 108 zu 78 Stimmen.

    Wie schon in der ersten nationalrätlichen Debattenrunde ist dies in erster Linie ein Erfolg für den Thurgauer CVP-Vertreter Christian Lohr: Er hatte erfolgreich dafür geworben, Schwerbehinderte nicht zusätzlich zu belasten. Einiges deutet darauf hin, dass sich der Ständerat dieser Lösung am Ende anschliessen dürfte. Ebenfalls vom Tisch ist der Vorschlag, nicht nur neue, sondern auch laufende Renten dem neuen stufenlosen System zu unterstellen. Hier schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerates ein, womit allen heutigen IV-Bezügern prinzipiell der Besitzstand garantiert wird.



    In einem zentralen Punkt sind sich die Räte dagegen nach wie vor uneins. Es geht um die Frage, ob für die IV eine griffige Schuldenbremse eingeführt werden soll, um einen Rückfall in die Defizitwirtschaft zu verhindern. Mit 112 zu 74 Stimmen lehnte der Nationalrat den zweistufigen Interventionsmechanismus ab, den der Bundesrat vorgeschlagen und dem der Ständerat zugestimmt hatte.

    Mein Rat, kurz und bündig:

    - überbezahlte Beamtensaläre kürzen,

    - sinnlose Eingliederungen beenden,

    - keine Scheinjobs für die Oeffentlichkeit mehr finanzieren,

    - die primitiven, menschenverachtenden Observationen beenden,

    - kein Geld mehr für unlautere Gutachter ausgeben,


    was dazu führt, dass gem. Sozialversicherungsberater wieder

    - zig Rechtsanwälte auf Kosten vom Staat für Behinderte kämpfen, die schon im vorhinein vor Gericht verloren haben

    Die Gerichte sind ja anscheinend nicht dazu verpflichtet, Beweise zu sichten - somit werden wir kranke Menschen - für gesunde Menschen rechtslose Nummern einfach ad Akta gelegt, traurig aber wahr :-(.

    Fazit:

    wenn endlich wieder mal Menschlichkeit mehr wert wäre, als das verdammte Geld, ginge es allen und jedem besser.


    Gemäss diesem Modell müsste bei einer finanziellen Schieflage in einem ersten Schritt der Bundesrat aktiv werden und dem Parlament Massnahmen vorschlagen. Sollte die Politik keine Lösung finden, würden in einem zweiten Schritt automatisch die Beitragssätze erhöht und die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesetzt. Eine unheilige Allianz aus SVP und Linken wollte davon aber nichts wissen.

    Präjudiz für die AHV

    Dass sich die (bürgerlichen) Parteien bis anhin nicht auf eine gemeinsam getragene Lösung einigen konnten, ist schwer verständlich. Dies vor allem auch deshalb, weil mit der Einführung einer Schuldenbremse für die Invalidenversicherung ein Präjudiz geschaffen würde, das namentlich bei der anstehenden AHV-Reform von grosser Bedeutung sein dürfte.

    Für alle, die nicht wissen bzw. keine Zeit haben, selber im Netzt zu recherchieren, sehr interessante Fakten:

    Medizinische Gutachten in der IV (Polydisziplinäre Gutachten)

    Polydisziplinäre Gutachterstellen, welche über einen Vertrag mit dem BSV nach Artikel 72bis IVV verfügen (Stand: 1. Mai 2012)

    Gültig ab 09.11.2012 | Grösse: 77 kb | Typ: PDF

    Mustervereinbarung (Kriterien, Tarif)

    Gültig ab 20.08.2012 | Grösse: 216 kb | Typ: PDF

    Hintergrund Polydisziplinäre Begutachtung in der IV

    Gültig ab 20.08.2012 | Grösse: 42 kb | Typ: PDF

    Link SuisseMED@P (externer Link, neues Fenster)

    Medizinische Gutachten in der IV: Qualitätssicherung und faire Verfahren

    Medienmitteilung vom 5.4.2012.

    Medizinische Gutachten in der IV: Qualitätssicherung und faire Verfahren

    Bern, 05.04.2012 - Auf den 1. März 2012 hat die Invalidenversicherung ein neues Vergabesystem für polydisziplinäre medizinische Gutachten eingeführt und gleichzeitig höhere und einheitliche Qualitätsanforderungen an die Gutachterstellen sowie Kontrollmassnahmen definiert. Zudem werden die Partizipationsrechte der Versicherten im Begutachtungsverfahren gestärkt. Damit erfüllt die IV die Forderungen des Bundesgerichts aus einem Urteil vom Juni 2011, welches im Nachgang zu einem Rechtsgutachten und der Parlamentarischen Initiative „Faire Begutachtung und rechtstaatliche Verfahren“ ergangen war.

    Auf den 1. März 2012 setzte der Bundesrat den neuen Artikel 72bis der IV-Verordnung in Kraft, mit welchem sichergestellt wird, dass polydisziplinäre Gutachten für die IV nur noch von Gutachterstellen erarbeitet werden dürfen, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen, die in einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV festgehalten sind. In der Vereinbarung sind auch die Kontrollmassnahmen und die entsprechenden Befugnisse des BSV definiert. Zudem wird bundesrechtlich verankert, dass die IV Aufträge für polydisziplinäre Gutachten nur noch nach dem Zufallsprinzip zuweisen darf, um die Unabhängigkeit der Gutachterstellen und die Neutralität der Gutachten zu gewährleisten.

    Gemäss der neuen Verordnungsbestimmung, und um die vom Bundesgericht wie auch vom Parlament geforderten Qualitätsanforderungen an die Gutachterstellen zu gewährleisten, erarbeitete das BSV einen Katalog von Kriterien, welche die Gutachterstellen seit dem 1. März 2012 erfüllen müssen. Diese Kriterien umfassen einerseits formelle und fachliche Vorgaben (u.a. Facharzttitel, Konsensbesprechungen), anderseits werden aber auch Angaben im Hinblick auf mehr Transparenz und Unabhängigkeit der Institute verlangt (u.a. Rechtsform, Trägerschaft, Auftraggeber).

    Im Weiteren erliess das BSV einen neuen, nach Aufwand und Anzahl notwendiger Fachdisziplinen differenzierten Tarif. Dieser beinhaltet neu auch eine separate Abgeltung von Zusatzleistungen wie z.B. Laboranalysen oder Röntgenbilder. Zudem wurde vereinbart, dass die Gutachten grundsätzlich innerhalb einer Frist von 110 Tagen zu erstellen sind.

    Entsprechend dem Bundesgerichtsurteil vom 28. Juni 2011 wird den Versicherten vor der Begutachtung neu der von der IV-Stelle vorgesehene Fragenkatalog zugestellt, und sie haben das Recht, eigene Fragen an die Gutachter zu stellen. Zudem erlassen die IV-Stellen künftig eine anfechtbare Zwischenverfügung, wenn sich die versicherte Person mit der IV-Stelle nicht über die Begutachtung an sich oder die vorgeschlagenen Gutachter einigen kann.

    Adresse für Rückfragen:

    031 322 91 60, Ralf Kocher, Leiter Rechtsdienst IV

    Herausgeber:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Internet: http://www.bsv.admin.ch