Und das Absurdenste und Schlimmste bei unserer IV ist:
Weil die z.B. bei mir mit 58 Jahren CHF 23.000.-- Rente einsparen wollen - obwohl sich an meinem Gesundheitszustand NICHTS, aber GAR NICHTS geändert hat - im Gegenteil - gem. Uniklinik Balgrist in Zürich habe ich NEU auch noch Arthrose im Bein - was dazu führt, dass ich IMMER Schmerzen habe - man wird Schikaniert bis zum "GehtNichtMehr" und wirft unser einbezahltes Geld für unlautere Gutachter, Observationen, Scheinjobs, absurde Eingliederungen - die schon im Vorhinein zum Scheitern verurteilt sind und überbezahlte Beamtensaläre zum Fenster raus.
Noch schlimmer: die IV tut dann alles, dass man auch keine Pensionskasse und andere Zusatzversicherungen mehr bekommt - und hofft auf Suizide oder was auch immer. Man will kranke Menschen entsorgen - wenn möglich aufs Sozialamt.
Diese Rechnung kann und wird NIE aufgehen. Sollte man mir die Rente lediglich aufgrund eines Hirntests bei so einem komischen Psychiater - der mich 1 3/4 Stunden gesehen hat und muss es halt nochmals wiederholen: NICHT zu den anerkannten MEDAS seit März 2012 gehört und nicht mal FMH hat und welcher die Frechheit zusätzlich besitzt, alle vorangegangenen Diagnosen von zig Aerzten, Psychologen, Kliniken usw.usf. seit 1985 - die vorhergehenden sind NICHT MEHR auffindbar , als "falsch" zu betiteln ist an Grössenwahnsinnigkeit nicht mehr zu überbieten.
Dafür bekam er von der IV mindestens CHF 9.000.--, schneller kann man kein Geld verdienen bzw. so geht die IV mit den von uns jahrzehnte lang einbezahlten Prämien dito unseren Steuergeöderm - und ich bezahle nach wie vor m.E. viel zu viel - mehr als in Zürich - um.
Ich bezahle nach wie vor inkl. Bundessteuern fast CHF 10.000.--/Jahr als alleinstehende Person.
Da mir dann ja auch die Pensionskasse dank der liebenswürdigen IV nichts mehr bezahlen muss, würde ich auch keine Steuern mehr bezahlen können dito könnte nicht noch zusätzlich CHF 2.200.--/Jahr wieder in die Sozialversicherungen einbezahlen -
dann müssen halt die anderen Steuerzahler für mich aufkommen, da ich dann ein Sozialamts-Fall würde - das ist so absurd und unlogisch - aber es ist ja nicht das Geld von diesen Beamten. Die Hauptsache ist, sie bekommen ein überbezahltes Salär - und das ist es - ich kenne einige Beamtengehälter - die sind besser bezahlt als eine Bankerin - zusätzlich bekommen die überall Vergünstigungen usw.usf. und finden sich noch im Recht, unsere Steuergelder so in den Sand zu setzen. Die werden dafür bestimmt NIE zur Rechenschaft gezogen. Und im Alter haben sie dann auch wieder eine überbezahlte Pension - vom Beamtenstatus ganz zu schweigen und obwohl man solche Leute in der Privatwirtschaft mit ihrer unexakten. langsamen und fehlerhaften Arbeitsweise schon längstens gefeuert hätte.
Kleines Beispiel:
Die Kosten für diesen Psychiater aus Chur werden ja zurückerstattet. Da bekommt man wieder zig Formulare, die man ausfüllen muss dito die Bahntickets etc. beilegen.
Habe ich im September 2012 erledigt. Im April 2013 war dies immer noch pendet. Ich schrieb der IV, was da los sei?
Die lesen meine Mails - auch wenn sie so tun - als würden sie das nicht. Auf jeden Fall kam bei dieser Frage umgehend eine Antwortmail - man würde mir das in den nächsten Tagen erstatten - es müsse wohl bei ihnen untergegangen sein (!!??)
Da man mir immer unterstellt - ich schreibe Märchen - hier die entsprechende Mail:
----Ursprüngliche Nachricht----
Von:
Datum: 25.04.2013 13:44
An: "'
Betreff: AW: Kostenrückerstattung über CHF 165.-- für Hirnkontrolle
Guten Tag Frau .....................
Besten Dank für Ihr Mail. Ich habe es der zuständigen Sachbearbeiterin Weitergeleitet und Sie werden die Zahlung nächstens erhalten.
Freundliche Grüsse
.........................
sozialversicherungen glarus
IV-Stelle
(Deutsches Sprache, schweres Sprache , weiterleiten schreibe ich immer noch klein *fg)
Von:
Gesendet: Donnerstag, 25. April 2013 12:33
An: ........... AK-GL
Cc:
Betreff: Kostenrückerstattung über CHF 165.-- für Hirnkontrolle
Sehr geehrter Herr .........
Ich habe Ihnen schon vor Monaten dieses blöde Formular ausgefüllt zusammen mit den 3 Bahntickets nach Chur und den 3 Tickets für die Parkplatzgebühren in Ziegelbrücke zu CHF 5.--/Tag vom August/September 2012 zugeschickt und natürlich bis heute diese Kosten NICHT zurückerstattet bekommen, veranlassen Sie das endlich und überweisen Sie diese CHF 165.-- auf mein
...........................................
Von uns wird gefordert und gefordert - aber man hat nicht den Anstand - offene Fragen zu beantworten noch den Verpflichtungen nachzukommen - dafür werden für den Versand der quartalsmässigen Rechnungen noch Administrationskosten über CHF 30.-- verlangt - was m.E. an Frechheit nicht mehr zu überbieten ist.
Die letzte Nachzahlung fürs Jahr 2011 - die ich begleichen soll - wird warten müssen, bis das alles geklärt ist. Sie haben mich in die grösste Verzweiflung getrieben - DANKE dafür.
Freundliche Grüsse
Ich muss noch anmerken, dass ich dann 2 x in die Klinik Waldhaus in Chur musste, wo man mit mir jeweils 4 1/2 Stunden so Hirntest am PC gemacht hat, mit Stoppuhr (!!) richtiggehende Idiotentests - primitive Fragen betr. Sexualleben etc. gestellt - was die nun ganz bestimmt nichts angeht und nichts, aber rein gar nichts mit meinen körperlichen Gebrechen zu tun hat. Aber man muss sich ja fügen - sonst wird man bedroht. Auch so einen Fragebogen - wo ich diesem Psychiater im voraus gewisse Fragen hätte stellen können - usw.usf. - wie es seit 2011 und teilweise ab März 2012 vorgegeben ist, vom Staat
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
(6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)
Änderung vom 18. März 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 2010, beschliesst:
Art. 3b Abs. 2 Bst. l und 3
2 Zur Meldung berechtigt sind:
l. der Krankenversicherer.
3 Die Personen oder Stellen nach Absatz 2 Buchstaben b–l haben die versicherte
Person vor der Meldung darüber zu informieren.
Art. 3c Abs. 5
5 Die IV-Stelle informiert die versicherte Person oder deren gesetzliche Vertretung, den Krankentaggeldversicherer, den Krankenversicherer, die private Versicherungseinrichtung nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe f oder den Unfallversicherer sowie den Arbeitgeber, sofern dieser die versicherte Person zur Früherfassung gemeldet hat, ob Massnahmen zur Frühintervention nach Artikel 7d angezeigt sind;
sie leitet die medizinischen Auskünfte und Unterlagen nicht weiter.
Erneut eine Lüge, bei mir wurde mein gesamtes Dossier einer Firma geschickt, die NICHTS, aber rein gar NICHTS mit meiner Pensionskasse zu tun hat - dies zum ach so hochgepriesenen Datenschutz der IV, die sie als Vorwand nimmt, nicht zu ihren Fehlern stehen zu müssen:-(
2 Massnahmen zur Wiedereingliederung sind:
a. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung nach Artikel 14a Absatz 2;
b. Massnahmen beruflicher Art nach den Artikeln 15–18c;
c. die Abgabe von Hilfsmitteln nach den Artikeln 21–21quater;
d. die Beratung und Begleitung der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger und ihrer Arbeitgeber.
3 Integrationsmassnahmen können mehrmals zugesprochen werden und insgesamt länger als ein Jahr dauern.
4 Versicherte Personen, deren Rente nach Abschluss der Massnahmen nach Absatz 2 aufgehoben wird, und deren Arbeitgeber haben noch während längstens drei Jahren ab dem Entscheid der IV-Stelle Anspruch auf Beratung und Begleitung.
Beratung und Begleitung - wie lange dürfen die noch das Volk so veräppeln - man wird weder informiert geschweige betreut - die haben mich noch NICHT EINMAL gesehen 
Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011
(6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)
a. Überprüfung der Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden
1 Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden, werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft. Sind die Voraussetzungen nach Artikel 7 ATSG18 nicht erfüllt, so wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, auch wenn die Voraussetzungen von Artikel 17 Absatz 1 ATSG nicht erfüllt sind.
Bei mir wurden die körperlichen Gebrechen aussen vor gelassen - das akzeptiere ich NICHT!!
2 Wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, so hat die Bezügerin oder der Bezüger Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung nach Artikel 8a.
3 Werden Massnahmen zur Wiedereingliederung nach Artikel 8a durchgeführt, so wird die Rente bis zum Abschluss der Massnahmen weiter ausgerichtet, längstens aber während zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Herabsetzung.
Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket). BG AS 2011
4 Absatz 1 findet keine Anwendung auf Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder im Zeitpunkt, in dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine Rente der Invalidenversicherung beziehen.
Trifft beides bei mir zu, wird aber seitens der IV einfach ignoriert - warum erstaunt mich das wohl nicht ? 
und, und, und...............