Beiträge von desingning15

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    Der Entscheid der Akteneinsicht der Beistands- und KESB Akten liegt nun beim Bundesgericht in der Einsprache vor angeforderter Akteneinsicht vor ca. 6 Monaten für 3 Jahre Akteneinsicht. Jetzt benötige ich aber noch zusätzlich die Schlussakten und Schlussberichte sowie aller zusätzlicher Akten der letzten 2 Jahre. Habe hier wiederum eine Beschwerde für Rechtsverzögerung gemacht, da mir beim angefragen Termin bei der KESB auch diese Akten nicht gezeigt wurden d.h. ich ging zur Akteneinsicht-es waren aber keine Akten dort und ich bekam auch keine Antwort auf mein Schreiben für die terminierte Akteneinsicht. Es sollte mir doch möglich gemacht werden, die Schlussabrechnungsakten einzusehen sowie die letzten Jahre? Das weiss ja die KESB-eine erneute Verweigerung. Was kann ich weiter machen? @Sozialversicher

    Es ist ein Schreiben des Verwaltungsgerichts und hier ist folgendes vermerkt. Inzwischen habe ich eine Fristerstreckung gemacht und Text lautet nun: Eine Kopie der Eingabe vom 31.8.2020 geht an übrige Parteien 2. Gesuch die angesetzte Frist sei zu verlängern, wird abgewiesen. Gemäss Art. 10Abs.2 VRG wird eine kurze Nachfrist bis 13.9.2020 zur Bezahlung des Kostenvorschusses oder zur Einreichung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege gesetzt. 3. Bezahlt Klientin den Kostenvorschuss nicht rechtzeitig und reicht sie innert der gesetzten Frist auch kein Gesuch ein, tritt das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein. Bemerkungen: Die angesetzt Frist bezieht sich lediglich auf die Bezahlung des Kostenvorschusses oder Einreichung des Formulars für ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdeführerin wird, wie bereits in der Verfügung vom Mitte August festgehalten, noch Gelegenheit erhalten, sich zur Stellungnahme zu äussern. Beistand hat keine Stellungnahme eingereicht.


    Frage: Wie ich sehe, kann ich noch Stellungnahme machen. Bei unentgeltliche Rechtspflege kann ich Anwalt zuziehen lassen, der sich für mich einsetzt od. kriege ich Anwalt gestellt? Was ist, wenn es mir nicht reicht die Stellungnahme zu verfassen? Kann ich dann die Beschwerde zurückziehen und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufgreifen? Danke im Voraus @Sozialversicher

    Es ist ein Schreiben des Verwaltungsgerichts und hier ist folgendes vermerkt. Inzwischen habe ich eine Fristerstreckung gemacht und Text lautet nun: Eine Kopie der Eingabe vom 31.8.2020 geht an übrige Parteien 2. Gesuch die angesetzte Frist sei zu verlängern, wird abgewiesen. Gemäss Art. 10Abs.2 VRG wird eine kurze Nachfrist bis 13.9.2020 zur Bezahlung des Kostenvorschusses oder zur Einreichung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege gesetzt. 3. Bezahlt Klientin den Kostenvorschuss nicht rechtzeitig und reicht sie innert der gesetzten Frist auch kein Gesuch ein, tritt das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein. Bemerkungen: Die angesetzt Frist bezieht sich lediglich auf die Bezahlung des Kostenvorschusses oder Einreichung des Formulars für ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdeführerin wird, wie bereits in der Verfügung vom Mitte August festgehalten, noch Gelegenheit erhalten, sich zur Stellungnahme zu äussern. Beistand hat keine Stellungnahme eingereicht.


    Frage: Wie ich sehe, kann ich noch Stellungnahme machen. Bei unentgeltliche Rechtspflege kann ich Anwalt zuziehen lassen, der sich für mich einsetzt od. kriege ich Anwalt gestellt? Was ist, wenn es mir nicht reicht die Stellungnahme zu verfassen? Kann ich dann die Beschwerde zurückziehen und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufgreifen? Danke im Voraus @Sozialversicher

    Es ist ein Schreiben des Verwaltungsgerichts und hier ist folgendes vermerkt. Inzwischen habe ich eine Fristerstreckung gemacht und Text lautet nun: Eine Kopie der Eingabe vom 31.8.2020 geht an übrige Parteien 2. Gesuch die angesetzte Frist sei zu verlängern, wird abgewiesen. Gemäss Art. 10Abs.2 VRG wird eine kurze Nachfrist bis 13.9.2020 zur Bezahlung des Kostenvorschusses oder zur Einreichung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege gesetzt. 3. Bezahlt Klientin den Kostenvorschuss nicht rechtzeitig und reicht sie innert der gesetzten Frist auch kein Gesuch ein, tritt das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein. Bemerkungen: Die angesetzt Frist bezieht sich lediglich auf die Bezahlung des Kostenvorschusses oder Einreichung des Formulars für ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdeführerin wird, wie bereits in der Verfügung vom Mitte August festgehalten, noch Gelegenheit erhalten, sich zur Stellungnahme zu äussern. Beistand hat keine Stellungnahme eingereicht.


    Frage: Wie ich sehe, kann ich noch Stellungnahme machen. Bei unentgeltliche Rechtspflege kann ich Anwalt zuziehen lassen, der sich für mich einsetzt od. kriege ich Anwalt gestellt? Was ist, wenn es mir nicht reicht die Stellungnahme zu verfassen? Kann ich dann die Beschwerde zurückziehen und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufgreifen? Danke im Voraus @Sozialversicher,

    Es ist ein Schreiben des Verwaltungsgerichts und hier ist folgendes vermerkt. Inzwischen habe ich eine Fristerstreckung gemacht und Text lautet nun: Eine Kopie der Eingabe vom 31.8.2020 geht an übrige Parteien 2. Gesuch die angesetzte Frist sei zu verlängern, wird abgewiesen. Gemäss Art. 10Abs.2 VRG wird eine kurze Nachfrist bis 13.9.2020 zur Bezahlung des Kostenvorschusses oder zur Einreichung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege gesetzt. 3. Bezahlt Klientin den Kostenvorschuss nicht rechtzeitig und reicht sie innert der gesetzten Frist auch kein Gesuch ein, tritt das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein. Bemerkungen: Die angesetzt Frist bezieht sich lediglich auf die Bezahlung des Kostenvorschusses oder Einreichung des Formulars für ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerdeführerin wird, wie bereits in der Verfügung vom Mitte August festgehalten, noch Gelegenheit erhalten, sich zur Stellungnahme zu äussern. Beistand hat keine Stellungnahme eingereicht.


    Frage: Wie ich sehe, kann ich noch Stellungnahme machen. Bei unentgeltliche Rechtspflege kann ich Anwalt zuziehen lassen, der sich für mich einsetzt od. kriege ich Anwalt gestellt? Was ist, wenn es mir nicht reicht die Stellungnahme zu verfassen? Kann ich dann die Beschwerde zurückziehen und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufgreifen? Danke im Voraus @Sozialversicher


    PS: Habe das Schreiben per E-Mail gemacht und die UPS per Post gesandt und mal alles angekreuzt

    Beistandsverlängerung infolge Unstimmigkeiten


    Sozialversicher


    Vielen herzlichen Dank für alle Ausführungen und Infos. Sie benötigen noch Angaben.


    Nein, bin in keiner Klinik od. betreutem Wohnen. Wohne selbständig. Betreffend Computer-Einschränkungen ist folgendes: Infolge Corona sind div. öffent. Computer nur noch begrenzt nutzbar, hat weniger, Wartezeiten und auch die -varieren und deshalb ist es so schwierig. KESCHA ist leider immer besetzt-komme nicht durch.


    Freizügigkeitskonten werden in grossem Mass aufgelöst ohne dass ich sagen kann, was er sich für Kosten davon nimmt. Sicher mal seine und zus. Aufwendungen, die er selbst verursacht,deklariert-ganz suspekt-aber Ausmass gigantisch. Infolge Verweigerung Akteneinsicht kann ich es nicht genau ausmachen, weiss aber dass es nie stimmen kann.Meine Ausgaben zahle ich selbst, bekomme aber weit unter Existenzminimum Geld und er zeigt kein Budget oder irgendwelche Unterlagen. Es hat überall Unstimmigkeiten-ich weiss und fühle es; kann es auch schon an Zahlungen ausmachen an mich.


    Auf Verfügung ist entweder Kostenvorschuss, kostenloses Verfahren oder Nichteintretung auf Verfahren vermerkt. Fristerstreckung läuft. Da ich vor allem wegen Unstimmigkeiten, Auszahlungen und Wertsachen den Beistandswechsel verlängert habe, muss ich es auch beweisen können und benötige Akten,welche ich nicht erhalten habe. Akteneinsicht wurde vom Verwalt.Gerichtabgelehnt, da er mir Akten aushändigte, bloss nichts finanzielles. Habe leider Bundesgerichtsverfahren verpasst aufgrund eines falschen Datums im Kopf-d.h. dies ist abgelaufen; ausser es gäbe noch Möglichkeiten. So möchte ich diese Unstimmigkeiten jetzt mit diesem Verfahren (Beistandsverlängerung) versuchen zu erledigen; auch mit den wenigen Angaben die ich habe. Gibt es sonst noch Möglichkeiten, für Verfahren, Beschwerden, Aktenherausgabe?? Aufgrund des COVID hatte ich so massive Probleme überhaupt an Infos und Computer zu kommen, dass die Frist verpasst wurde. Ist es evt. möglich dass die Frist aufgrund der Ferien anders berechnet wird? 28 Tage waren im Juli (während Ferienzeit) und deshalb sowieso fast alles zu? Kann ich die 2 Sachen (Blätter mit Unstimmigkeiten)ohne weitere Akten mit den wenigen Angaben bei Verwaltungsgericht so einreichen? Was denken Sie? Oder was schlagen Sie vor? Danke für Info. Falls ich Akten wegen Schlussabrechnung nochmals verlange und nicht bekomme; müsste ich das gleiche Verfahren mit Rechtsverweigerung, etc. nochmals anzetteln, das ginge doch oder??.LG Sozialversicher

    @Sozialversicher


    Verwaltungsgericht - Verfügungsverlängerung 2. Mal auf Ende Aug und Kostenvorschuss


    Sorry, habe leider nur sehr begrenzt Zeit bei Computerbenützung, was dann schnell gehen muss. Beschränkter Zugang.Richtigerweise hat dies nichts mir Versicherungsgericht zu tun-Schreibfehler.


    Beistandswechsel angefochten bei Verwaltungsgericht; da Unstimmigkeiten finanz. Art vorhanden sind. Hatte im Schreiben schon auf kostenloses Verfahren gepocht bei Beschwerde Verw.Gericht. War nichts. Verfügung ist vom Verw.Gericht. Ja kann unentgelt. Rechtspflege od Kostenbevorschussung bei Verwaltungsgericht machen-muss mich aber sofort entschieden.Problem ist auch, dass ich beim Verw.Gericht Urteil Absage von Akteneinsichten habe und mir deshalb alle Akten Beistand fehlen für sein Fehlverhalten,was es komplizierter macht. Muss etwas machen,weil sonst Beistandsverfehlungen nicht offen gelegt werden können. Ist mir aber unklar warum die einfach alles ablehnen-obwohl ich bis heute keine richtigen Akten erhielt. Aber die Zeit ist unzureichend-komme nicht vorwärts. Deshalb Ueberlegung evt. Beistandswechselverfahren irgendwie zu sistieren od. Rückzug und in separatem neuem Verfahren das Ganze nochmals beschweren,falls dies gehen würde? Habe bis jetzt wenige Unterlagen. Befürchte, dass dies jetzt nicht richtig angeschaut wird (gemäss and. Verfahren), ich meine Beweise offenlege und ich nachher nicht zu zusätzl. Akten komme für das Bundesgericht. Darum auch Frage wer ist am Verwaltungsgericht von KESB-sind das Sozialarbeiter od. jur. Mitarbeiter oder warum lehnen die einfach alles ab, obwohl gut dokumentiert.mit allen getätigten Schreiben. Kann ich als Einzelperson zum Bundesgericht, falls Anwalt nicht gefunden wird so schnell? Und was müsste ich berücksichtigen um zum Bundesgericht zu gehen? Hoffe ist ein bisschen klarer nun und sie können mir was raten. Ein Verfahren muss ich machen, um Unstimmigkeiten Beistand offenzulegen,geht um einiges Geld. Aber wenn der einfach einen Zettel od. Behauptung bringen kann dass dies nicht so sei-wird es schwierig. Genügt scheinbar nur Stellungnahme und dann wirds als richtig angeschaut? Offenlegung Beweise (einzelne die ich habe) weiss ich nicht ob diese besser bei Bundesgericht erst angegeben werden sollten od schon bei Verw. Gericht. Letzmals haben Sie die ganzen Belege nachher an KESB geschickt bei abgelehntem Urteil-wie soll ich dann mit den Beweisen noch weitergehen zu Bundesgericht? Liebe Grüsse @Sozialversicher

    Hatte Beschwerde für Beistandverlängerung um 3 Monate hängig. Verfügung mit 10TageFrist verlängert paar Tage das vor Versicherungsgericht geht. Anwaltssuche sehr schwierig-brauche mehr Zeit. Problem ist, dass Unstimmigkeiten und offenes von Beistand vorhanden und fehlende Akten v.Beistand. Kann ich das Verfahren sistieren lassen, für mehr Zeit? Kann es unterbrochen werden und wie? Evt. zurückziehen und neu machen? Stehe vor Kostenvorschuss. Was für Personen sitzen im Gremium Verwaltungsgericht KESB? Was ist Unterschied von Rechtssprechung Verwaltungs- und Bundesgericht? @Sozialversicher

    Lieber Sozialaversicher


    Vielen herzlichen Dank für die Mitteilung. Es geht mir eigentlich primär um die Fristen.


    Wie ist das möglich, dass bei einer Anhörung praktisch 1 Tag später ein Entscheid der KESB gefällt werden kann, ohne dass noch zusätzlich wie abgemacht Unterlagen eingeschickt werden können, wie das bei der Anhörung besprochen wurde?


    Ich hatte am selben Tag , wo bereits der Entscheid kam, noch Unterlagen eingereicht die offensichtlich nicht berücksichtigt wurden und nochmals um eine Fristverlängerung gebeten für den Rest der aufgeführten Punkte


    Gibt es keine Minimunfrist, wie lange es geht, bis von einer Anhörung zum Entscheidversand?


    Ist sehr komisch, dass so schnell reagiert wurde-nehme an, dass ich mich dort geweigert hatte Stellung zu nehmen, da ich bereits 3 Tage zuvor um eine Fristerstreckung angefordert hatte.


    Wenn ein Sachverhalt nicht richtig im Entscheid ist, kann man da Beschwerde machen bezüglich Unangemessenheit oder unvollständiger Aktenlage?


    Danke für Info. Grüsse

    Hatte Anhörung für Beistandswechsel verschoben, um noch Gründe, Recherchen und Abklärungen vorzunehmen um 2 Wochen. Dazu war noch Akteineinsicht fällig für die Akten KESB und Beistand.


    Am Fälligkeitsdatum wurde ich zur Besprechung eingeladen. Dachte, es gehe um Akteneinsicht. Hier wurde mir ein Bündel Akten gegeben und auf Anhörung gedrängt, obwohl eine Verschiebung angefordert wurde meinerseits. Hatte erklärt, dass ich nicht vorbereitet, weder die Abklärungen bereit hätte-da wurde mir Verzicht angedroht wenn ich nichts sage. Brachte Punkte vor und erklärte,, dass ich noch Abklärungen machen müsste und Akten dazu einreichen. Nach 7 Min war Anhörung und Aktenfrage vorbei. 1 Tag später war Entscheid von KESB im Briefkasten. Einsprache gegen Beistandswechsel (Verschiebung von Wechsel auf 3 Monate verzögerung, da noch viele offene Sachen ungeklärt und grössere Unstimmigkeiten vom alten Beistand hängig). Mein Einsprache wurde als Wiedererwägung taxiert da Eingabe verspätet sei. Zu sagen hierzu ist, hatte erst 7 Wochen, nach Entscheid davon erfahren und dann von Erhalt Verfügung innert 10 Tagen Einsprache für Verzögerung von Beistandswechsel die Einsprache gemacht. Wieso Wiedererwägung-hatte dies ausdrücklich im Schreiben erwähnt. Hatte auch erwähnt, dass ich Beistandschaft neu anpassen möchte und evt. von Berufsbeistand zu Gemeinde-od. and. Beistandschaft wechseln möchte. Wollte Beistand neu zuerst auch kennen lernen. Alter Beistand hat Speedwechsel vorgenommen, neue Beistand vorgeschlagen und sich rausgenommen. Rest-Akteneinsicht wurde nicht gewährt, Beistandsakten wurden nicht eingeholt, stattdessen Bündel von Akten die mir abgegeben wurden (nur nicht meine angeforderten Akten und Buchführung, Bilanz/Vermögensrechnung und Rechenschaftsberichte).


    Entscheid ist: Begehren um Widererwägung wird abgewiesen, Akteneinsicht KESB wurde Unterlagen ausgehändigt, was als vollständige Akteneinsicht erfolgt ist. Begehren um Einschreiten gegen den Beistand im Sinne von Art. 419 ZGB wegen Verweigerung der Akteneinsicht Mandatsführung wird in separatem Verfahren behandelt.Beistand neu sei eingesetzt.


    Hatte alle Beschwerden mit beschwerdefähigen Verfügungen angefragt. Rechtsmittelbelehrung, hätte innert 30 Tagen Beschwerde an Verwaltungsgericht zu machen. (Habe jetzt immer noch nicht meine Akten gesehen Hatte noch Brief 2 Tage nach Anhörung gemacht und Sachlage erklärt und Fristverlängerung um 2 Wochen ersucht).


    2 Tage später kam Entscheid über Akteneinsicht: B


    egehren um Einschreiten gegen früheren Beistand wegen Akteneinsicht wird abgewiesen. Keine Begründung. Sachverhalt: der Fallführende hat sich bei Beistand erkundigt und dieser hat bestätigt, mit Quittung Empfang Aktenordner, wobei Bemerkung angefügt sei, dass sie vermute, dass noch Unterlagen fehlen würden. KESB sehe keine Anhaltspunkte einen unvollständigen Aktenornder ausgehändigt zu haben.


    Dazu ist zu sagen, dass ich gleich einen Tag nach Erhalt Ordner Beistand die KESB informierte, dass absolut keine angeforderten Unterlagen im Ordner seien, keine Abrechnungsbelege, Buchführung oder fianz. Belange. Dies hatte ich dann mind. in 3 weiteren Schreiben wiederholt und die KESB beauftragt, die vollständigen Unterlagen an die KESB zu senden um dort die Akteneinsicht vornehmen zu können mit der Beschreibung diverser angeforderten Unterlagen. Da wurde nicht mal Bezug dazu genommen. Weiter habe ich noch eine Beschwerde gegen KESB betr. Rechtsverzög.- beim Gericht und machte KESB darauf aufmerksam-stattdessen hatte sie Entscheid gegeben. Auch war bei Besp. KESB noch Rechnungsbelege ein Thema, welche er abklären würde-nichts, die 2 Tage hat KESB benützt um den Entscheid zu tätigen und mich mit Akten hängen zu lassen. Finde dies unmöglich. Was habe ich für Möglichkeiten um nicht alles per Anwalt bei Gericht einzufordern und ich benötige Akteneinsicht um bei Gericht Beschwerde zu machen. Was kann ich machen? @Sozialversicher

    Also. Die Anhörung, die innert 2 Tagen angesetzt wurde hatte ich schriftlich verschoben. Wollte zuerst einmal die Akten des Beistandes einsehen inkl. Rechnungen und Buchführung. Leider bekam ich die Akten nicht zu sehen, die hatte er gar nicht eingefordert beim Beistand. Im Brief stand Akteneinsicht und Anhörung drin und ging natürlich trotzdem bei der KESB vorbei in der Annahme dort die Akten einzusehen. Aber die Beistandsakten wurden nicht beschafft, hat scheinbar nicht mal meine Korrespondenz gelesen, aber er wollte den Punkt Anhörung klären. Mein Hinweise auf Verschiebung ignorierte er, gewährte sie nicht und ich könnte jetzt sagen was ich dagegen hätte. War nicht vorbereitet und er forcierte mich etwas zu sagen.Er brach ab, sonst würde ich sagen, dass er mich genötigt habe und beeendete die Anhöerung, ohne Einwände eine Verfügung. Das Gespräch 7Minuten und ich wurde quasi rausspediert. Wollte keinen neuen Anhörungstermin.Nicht lustig. Werde noch meinen Standpunkt zu Beistandswechsel abgeben. Sollte das vor oder nach der Verfügung sein und wieviel Zeit habe ich dafür?Bin auch nicht sicher, ob er mir so eine Verfügung schickt. Ist blöd ohne Akten. Verfügung abwarten? Wenn ich ich in1 WO was einreiche würde es in den Entscheid aufgenommen? Obwohl er sagte, dass es abgeschlossen sei? Nein bin separates Mitglied-nicht gleiche Person wie andere. @Sozialversicher

    Hallo. Hatte Akteneinsicht von Beistand verlangt, diese nicht erhalten und Einsprache gegen Beistandswechsel gemacht, da er mir noch Geld schuldet und diverse Sachen offen sind. Auch sonst ist einiges nicht ok dort. War vom Beistand eine Nacht-Nebel-Aktion um sich aus der Affäre zu ziehen und darum rasch Abgabe des Mandats. Nun hatte ich sehr wenige Akten bei der KESB eingesehen, wollen aber wesentliche Akten nicht zeigen. Akteneinsicht war mit Beschwerde und Terminierung gemacht, mit beschwerdefähiger Verfügung-Akten habe ich keine gesehen bis heute. Ist eigentlich abhängig voneinander, wobei Akten zentraler sind. Beistandswechsel würde ich verschieben bis Sachen geklärt sind und Geld und andere Sachen bei mir sind. Nun kam Brief für eine Anhörung. Was erwartet mich dort? Auf was muss ich gefasst sein und welche Sachen muss ich aufpassen? Habe Gründe für späteren Wechsel aufgeführt und neue Beiständin scheint mir ungeeignet. Vermute auch eine Attacken gegen mich in verschied. Weise von bish. Beistand d.h. er ist hinterhältig. Danke für Eure Meinungen @Sozialversicher

    Wer weiss wie es aussieht mit Aufgaben/Pflichten Beistand? Der Beistand ist seit wenigen Jahren aktiv und informiert mich nicht über seine Tätigkeiten. Weder informiert er mich über Verfügungen betr. IV, Jahresabrechnungen noch Budgets. Wenn ich Unterlagen verlange, bekomme ich nichts, verzögert Gespräche und Rechnungskopien erhalte ich auch nicht. Er hat einfach keine Zeit sagt er. Dachte, er muss über Verfügungen und Finanzielles Infos abgeben?? Wer kann hier was dazu sagen? LG