Die Zahlen, die Sie angeben, sind die aktuellen und im Grunde genommen ein totaler Witz. Mit der Reform sollen die Beiträge für Bezüger, die in den Städten leben, angehoben werden, aber nicht diejenigen in den Dörfern und Agglogemeinden.
Beiträge von Dr. Shiva
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Also wenn das RAV sagt, dass die Frau wegen Krankheit nicht vermittelbar ist, das schriftlich vom RAV verlangen und bei der EL einreichen, um das hypothetische Einkommen zu löschen? Denn Sie haben geschrieben, dass der Gesundheitszustand mitberücksichtigt werden muss. Denn eine kranke Person kann real gar kein Einkommen erzielen. Danach die Frau via Arzt bei der IV anmelden.
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Ausgangslage:
Ich beziehe eine volle IV-Rente mit EL. Meine Frau hat eine Teilzeitfeststelle im Reinigungswesen. Nun ist meine Frau an einem schweren Cervical-Syndrom erkrankt. Der Arzt meint, dass sie die Stelle künden sollte. Nur was soll sie sich suchen, wenn Hals, Nacken, Schultern und der Rücken betroffen ist?Das Problem: Die Pro Infirmis hat mich informiert, dass die EL weiterhin das Einkommen der Frau als fiktives/hypothetisches Einkommen anrechnen wird, ausser sie ist entweder:
a) beim RAV gemeldet oder
b) bezieht eine (volle?) IV-Rente.Problem bei a) ist, dass eine kranke Person nicht vermittelbar ist. Und bei b), dass das sehr lange dauern kann und nicht sicher ist.
Das würde künftig heissen, dass meine ganze Rente für Miete und Krankenkasse draufgehen wird und wir nichts mehr zum Leben haben.
Irgendwelche Lösungen oder wird man wahrhaftig mit einer Krankheit in unserem Land im Stich gelassen?
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An die Stadt Zürich habe ich schon geschrieben. Aber bis jetzt keine Antwort auf eine relativ banale Frage erhalten. So wie es aussieht, kriege ich eine Zusage, aber für eine viel zu teure Wohnung. Darum suche ich noch weiter. Die idealen Wohnungen sind leider schon weg oder bekam Absage, obwohl billiger.
Mit der EL-Reform gibt es mehr Mietbeiträge, aber nur für die, die in Städten wohnen. Das ist auch unfair.
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Konnte die ersten zwei Wohnungen besichtigen. Die eine Wohnung ist toll, aber sie haben im Inserat die NK nicht eingetragen. Somit wird die Wohnung zu teuer für uns. Und die andere Wohnung innerhalb der Preisspanne ist in so einem schlechten Zustand, dass diese höchstens als Notreserve dienen kann. Ansonsten sogar bei bezahlbaren Wohnungen nur Absagen. Als Unterschicht und untere Mittelschicht ist es schwierig geworden, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Entweder abgelegen und somit ein Auto notwendig ist (was auch wieder Zusatzkosten verursacht) oder Wohnungen in einem suboptimalem Zustand oder dann zu kleine Wohnungen (vor allem ein Problem bei Familien). Und wenn mal alles passt, kann es sein, dass der Vermieter nicht mitspielt (auch schon erlebt, dass Vermieter keine (IV-)Rentner wollen).
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Und wie ändert man den Nick? Das haben Sie noch nicht erklärt. Und zur Diskussion haben Sie auch noch gar nichts beigetragen,
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Und wieso haben Sie ein Problem mit dem Nick? Hatte mal einen anderen Nick und der wurde einfach ersetzt. Zudem keine Ahnung, wie man den wechselt.
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Als EL-Bezüger mit Familie auf Wohnungssuche ist die Limitation auf CHF 1250.- Bruttomiete sehr mühsam. Und die kommende EL-Reform steigert den Beitrag nur in den Städten marginal an auf CHF 1420.- Wenn man eine 4-Zimmerwohnung braucht und ein Spital in relativer Nähe haben muss, wird es noch schwieriger.
Kann mir aber jemand sagen, wieso es in St. Gallen und allenfalls noch Schaffhausen noch bezahlbare Wohnungen gibt, während man in anderen Städten (Ja auch Kleinstädte wie Aarau oder Olten) kaum mehr was für die CHF 1250.- brutto gibt?
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Im Endeffekt lösen wir jetzt das Problem, in dem wir die Hypothek erhöhen. Die Bank hat schon die Zusage gegeben.
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Hallo Versicherungsberater
Wir erhalten seit Anfangs dieses Jahres nur noch die Krankenkassenprämienanteil und die Selbstbehalte von der EL vergütet. Eine Zusatzrente von der EL gibt es nicht mehr. Nach einer groben Durchrechnung ist dieser Anteil auch mit dem Erbe nicht gefährdet.
Und wir müssen noch EL von letztes Jahr zurückzahlen, weil meine Frau etwas zuviel verdient hatte.
Vielen Dank für jegliche Unterstützung.
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Hallo Versicherungsberater
Das meiste, was Du gelistet hast, ist mir bekannt. Die EL hat das Inventar letzthin erhalten. Dort sind auch alle Schulden enthalten.
Um den offenen Rest handelt es sich um die Kremationskosten und die Kosten vom Bestattungsinstitut. Zudem wird da noch Nachlass/Erbsteuer erhoben. (Hat mir der Berater auf dem Erbschaftsamtes des Kt. SO so gesagt). Die eigentliche Erbschaftssteuer fällt weg, da direkter Nachkomme. Die Gesamtsumme dieser Ausstände beträgt zwischen CHF 5000.- und CHF 6000.- weil die mir nicht sagen konnten, wie hoch die Nachlass/Erbsteuer wird.
Frau arbeitet voll, erzielt aber nur ein Kleineinkommen. Dadurch haben wir (ganze Familie) weiterhin Anrecht auf EL. Wie es nach der Inventurabrechnung aussieht, weiss ich nicht.
Die andere Wohnung muss zuerst mal total saniert werden, bevor die vermietet werden kann. Als wir das Haus kauften, war ja mal geplant gewesen, dieses total zu sanieren. Leider ging es mir nach dem Kauf beruflich nur noch abwärts und am Schluss hiess es Sozialhilfe und dann IV-Rente. Das ersparte Geld ging in den langen Perioden der Arbeitslosigkeit (In den letzten 15 Jahren hatte ich nur in 6 Jahren ein normales Erwerbeinkommen erzielt) komplett drauf.
Vielen Dank für die Hilfe.
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Ausgangslage: Ich besitze mit meiner Mutter zusammen ein Haus. Sie die eine Hälfte (Obergeschoss) und ich die andere Hälfte (Erdgeschoss). Bargeld ist in beiden Haushalten Mangelware (IV- und AHV-Rentner jeweils mit EL). Leider ist meine Mutter verstorben. Da mir ein halbes Haus nichts bringt, und bei einem allfälligen Fremdbesitz sogar wertlos werden kann, musste ich das Erbe antreten. Ein Teil der Bestattungskosten und andere Kosten konnten mit dem Geld der Mutter und mit unserem Geld bezahlt werden. Doch leider reicht das Geld nicht mehr für den Rest. Und als EL-Bezüger hat man nicht viel Geld. Das was man kriegt, reicht nur für das Alltägliche und ein bisschen Reserve.
Die Frage ist, wo kriege ich finanzielle (Überbrückungs-)Hilfe? Weil ein Hausteil in der Erbmasse ist, lehnen die meisten Stellen und Stiftungen jegliche Hilfe ab oder nehmen schon keine Anfragen mehr von Privatpersonen an. Aber ein Haus lässt sich nun mal nicht so schnell verkaufen. Die ersten Versuche sind bereits gescheitert. Aber wenn wir nicht bald Geld auftreiben können, wird unsere ganze Existenz im Eimer sein. (Haus weg und wohl einen viel grösseren Haufen Schulden als der Betrag unten.) Der noch benötigte Betrag liegt zwischen ca. CHF 5000.- und CHF 6000.- Unklar ist es darum, weil wir nicht wissen, wie viel Erbsteuer und Nachlasssteuer noch bezahlt werden muss. (Erbschaftssteuer fällt als direkter Nachkomme meines Wissens weg.)
Vielen Dank für Hilfe und Unterstützung.