Fuer eine Bewerbung braucht es ueblicherweise kein Zwischenzeugnis. Es gibt ja viele Chefs die erst von der Kuendigung erfahren wenn man einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Insofern wuerde ich es auch wie Regentropfen geschrieben hat einfach erst mal gar nicht beilegen.
Beiträge von Lunastar
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Wenn der Chef nach einem persoenlichen Gespraech nichts aendert und man es so stehen laesst, akzeptiert man das Zwischenzeugnis. Dies war der Fallstrick bei meinem Mann vor Jahren in einer aehnlichen Situation.
In Toxelchens Fall wuerde ich wohl eher so schnell wie moeglich einen Job suchen. Wenn sowas im Zwischenzeugnis steht und man eh das Gefuehl hat so halb auf der Abschussliste zu stehen, waere dies wohl sinnvoller. Ich weiss natuerlich nicht in welcher Branche Toxelchen arbeitet und wie leicht man was neues findet. -
Dann kriegt man als Abschlusszeugnis auch was aehnliches vorgesetzt und wenn Du dann den Rechtschutz einschaltest hast Du schlechte Aussichten weil Du das Zwischenzeugnis akzeptiert hast!
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Darum eben auch erst den Rechtsschutz einschalten wenn der Arbeitgeber nach einem Gespraech immer noch kein neues Zeugnis gibt. Weil wenn er sich weigert ist ja eh der Wurm schon drin. Wenn das Arbeitszeugnis so geschluckt wird heisst es dann dass Du das akzeptiert hast und das ist im Falle einer ungerechfertigten Kuendigung schlecht!
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Bei meinem Ex Mann war es so, dass er fuer Voruntersuchungen seine Ferien opfern musste, die Woche nach der OP war er dann aber krankgeschrieben. Ob das gesetzlich so richtig ist, weiss ich allerdings auch nicht.
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Nein sowas geht definitiv nicht!! Ich wuerde sofort zum Arbeitgeber gehen und ihm sagen dass Du das nicht akzeptierst. Wenn Du einen Rechtsschutz hast, kannst Du den einschalten, falls Du kein anderes Zeugnis bekommst.
Ich hatte gerade so ein Fall. Weil meinem Arbeitgeber die Kuendigung nicht gepasst hat schrieb er folgendes:
Sie hat uns nach mehreren Wochen noch in der Probezeit im Stich gelassen.
Der Rechtschutz machte ein wenig Druck und drohte schlussendlich mit Arbeitsgericht. 2 Tage spaeter hatte ich ein tip toppes Zeugnis.
Uebrigens darf man selbst dann nichts negatives ins Zeugnis schreiben, wenn etwas gravierendes vorgefallen ist. Auch codierte Zeugnisse sind nicht erlaubt! -
Logisch waere es.
Aber bei meinen beiden letzten Arbeitgeber musste ich den Rechtschutz einschalten weil sie mich nicht bei der AHV angemeldet haben. Beim letzten hab ich sogar gaenzlich unversichert gearbeitet. Selbstverstaendlich haben sie mir trotzdem saemtliche Beitraege vom Lohn abgezogen. Mit ein Grund warum ich mittelfristig das Thema Tagesmutter wieder aufnehmen will.
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@ Bobcat danke.
@ Sirio anmelden muss man das schon, aber nur bei der AHV damit man schoen brav einbezahlt.Der Rest ist egal. Ich kenne niemand der dafuer eine Gemeindebewilligung braucht. Die meisten betreuen solche Kinder in ihrer Mietwohnung, da ists ja auch kein Problem.
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Nun wie geschrieben waeren es maximal 2 Fremde Kinder, mehr wuerde ich mir und meinen Nerven absolut nicht antun.
Somit eruebrigt sich die Mutmassung, dass es nach einem halben Jahr 5 Kinder oder mehr sein koennten. Zumal mehr als 5 Kinder eine Krippe waeren und Bewilligungspflichtig ist mit absolut nicht umsetzbaren Auflagen in einer solchen Wohnung. Ich kenne mich da gut aus, da ich GL-Assistentin eines Vereins mit drei Krippen war.
Im uebrigen haben wir in unserem Haus eine Massagepraxis und ein Architekturbuero dazu musste niemand den Segen geben.
Da in unserer Nutzungsordnung nichts drin steht, frage ich mich halt einfach, ob mein Nachbar alleine etwas gegen mich unternehmen kann, solange es nur zwei fremde Kinder sind und nur zwei bis drei Tage pro Woche. -
@ Regentropfen, dies ist von Kanton zu Kanton verschieden. Bei meiner Gemeinde muss man das nur anmelden wenn man die Tage oder Anzahl Kinder ueberschreitet. Dies habe ich abgeklaert. Anmelden kann man auch selber, wuerde nie ueber den Tagesfamilienverein gehen. Sind die groessten Abzocker!
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Ja das ist leider so. Hier ist der Wurm schon lange drin. Wir sind seit vier Jahren hier und jede Partei will uns auf ihre Seite ziehen. Als wir sagten dass wir unsere Entscheidungen selbstaendig treffen und uns von niemandem beeinflussen lassen, hat sich eben dieser Nachbar der bis dahin sehr freundlich zu uns war zurueck gezogen und schiesst nun bei jeder Gelegenheit auf uns, obwohl wir nur am Wochenende zu Hause sind.
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Danke fuer Eure Antworten und besten Dank fuer Ihre Buchempfehlungen Rolf.
Ich weiss ich bin vielleicht im falschen Forum, aber ich habe kein passenderes gefunden.
Also ich moechte keine Kinderkrippe eroeffnen sondern lediglich 1-2 Kinder an zwei bis drei Tagen bei mir betreuen. Natuerlich nicht gratis.
Von Seiten der Behoerden her ist es so, dass ich inkl. meiner Kinder unter 12 Jahren bis zu 5 Kinder ohne Bewilligung betreuen darf. Ist ein Kind mehr als 2 Tage bei mir, muss ich fuer dieses Kind eine Bewilligung haben, ebenso wenn eines regelmaessig bei mir uebernachten wuerde.
In unserm Kaufvertrag steht nichts ueber ein Verbot von Kinderbetreuung. Die Nutzung von gemeinschaftlichem wie Treppenhaus etc fuer Kinderwagen steht bei uns nicht zur Diskussion, da wir einen seperaten Eingang mit viel Platz haben.
Das Kinderzimmer in dem sich die Tageskinder haeufig aufhalten wuerden liegt ueber dem Keller, stoert also gar niemand.
Mein Nachbar wollte mir gar nicht zuhoeren. Als er das Stichwort Tagesmutter hoerte, wollte er gleich saemtliche Nachbarn mobilisieren gegen mich und hat eben behauptet ich haette ihm gesagt ich eroeffne eine Kinderkrippe. Das ganze hab ich dann abgebrochen, weil ich Auswaerts eine Stelle gefunden habe. Mittelfristig stellt sich jetzt aber die Frage, dass ich diese Idee wieder aufnehme und will das jetzt richtig abklaeren.
Es waeren mit meiner kleinen Tochter drei Kinder, mehr will ich gar nicht. -
Das ist schon ziemlich Dreist und wird auf jeden Fall rauskommen.
1. Muss er den Arbeitsvertrag vorlegen und da sieht man ja das richtige Datum.
2. Wie hier geschrieben wurde wuerde man es bei der AHV merken.
3. Wuerde ich meinem Freund gehoerig den Kopf waschen!!! -
Zusammen mit meinem Mann bin ich Besitzerin einer Eigentumswohnung.
Darf ich als Tagesmutter 1-2 Kinder an zwei bis drei Tagen in meiner Wohnung betreuen oder gibts ein Gesetz welches dagegen spricht?
Mein Nachbar will es mir verbieten.
Ich habe frueher in meiner Mietwohnung auch ein Tageskind betreut und das war kein Problem.
Danke fuer die Antworten!