Hallo veritim,
Da aber das Gesetz die Aufteilung und Zeitpunkt der Ferien nicht beschreibt, muss man diesen Gedanken wohl fallen lassen.Es kann im AV oder GAV geregelt werden.
Besten Dank, das ist die Antwort auf meine Frage: das Gesetz schreibt nirgendwo vor, dass eine Ferienwoche ein Wochenende beinhalten muss.
Im GAV ist diesbezügl. nichts geregelt und der AN hält sich an die gesetzlichen Minima.
Wie kommen Sie zur Annahme, dass ein Anwalt billiger zu stehen kommt als die Inanspruchnahme einer Rechtsauskunft über eine Gewerkschaft?
Das war eine Antwort an Mu, weil ich nicht in der Gewerkschaft bin, aber eine private Rechtsschutzversicherung (die aber erst aktiv wird, wenn es brennt und keine präventiven Auskünfte für Drittpersonen erteilt) habe.
So oder so sollten Sie sich überlegen, wie wertvoll diese Arbeitsstelle für Sie ist und vielleicht auch bleiben sollte.
Ein Broterwerb ist es... Ich suche schon seit Jahren etwas Neues. Aber lieber Sklave als arbeitslos. (Aber das hat nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun).
Sie schreiben von langjährigen Arbeitsverhältnissen in diesem Betrieb. Grundsätzlich kann damit vermutet werden, dass die Anstellungsbedingung so schlecht nicht sein können. Warum wollen Sie nun diese Regelung rechtlich hinterfragen und begründet wissen? Wurden Sie beim Stellenantritt nicht über die speziellen Arbeitszeiten und die dadurch entstehenden persönlichen Inkonvenienzen aufgeklärt? Oder ist es womöglich so, dass Sie den dadurch vielleicht etwas höheren Lohn gerne annehmen, aber die damit verbundenen Verpflichtungen gerne abschütteln möchten?
Die Anstellungsbedingungen sind relativ schlecht. Aber das war nicht meine Frage...
Doch, beim Arbeitsantritt kannte ich die Arbeitszeiten, das war aber auch nicht meine Frage...
Hier nochmal meine ursprüngliche Frage:
mein Arbeitgeber zwingt mehrere meiner Kollegen dazu, Ferien ohne Wochenende zu beziehen [schnipsel] Die Kollegen wurden nicht persönlich angefragt, ob sie damit einverstanden seien! [schnipsel]
Im GAV steht nichts von Ferienanspruch an Wochenenden, im OR heisst es, dass der AG auf Wünsche des AR Rücksicht nehmen muss. Wer weiss mehr dazu? Ich finde keine rechten Infos dazu, keine Gesetzestexte.
Diese Frage wurde nun beantwortet, besten Dank.
Der AN hat sich diesen Interessen weitgehend anzupassen, solange die Forderungen mit geltendem Recht vereinbar sind.
Die betroffenen Kollegen haben die Ferien letztes Jahr im November für das ganze Jahr 2011 eingegeben und seither war Funkstille seitens des AG.
Am 15. Januar (Tag der Veröffentlichung der Arbeitspläne für Februar), erfahren sie nun, dass die Ferien zwar bewilligt, aber um Samstage und Sonntage gekürzt sind.
Dies scheint mir relativ spät... Damit stellt sich die Frage wie lange vorher der AG den AN über eine derartige Ferien-"kürzung" (sorry, mir fällt momentan kein besseres Wort ein) informieren sollte...