Beiträge von tichon

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.



    Unzumutbar [...] ist eine Arbeit, die

    f. einen Arbeitsweg von mehr als zwei Stunden je für den Hin- und Rückweg notwendig macht und bei welcher für den Versicherten am Arbeitsort keine angemessene Unterkunft vorhanden ist oder er bei Vorhandensein einer entsprechenden Unterkunft seine Betreuungspflicht gegenüber den Angehörigen nicht ohne grössere Schwierigkeiten erfüllen kann



    Jeder verheiratete Familienvater ist somit aus dem Schneider und kann eine derartige Arbeit mit so langem Arbeitsweg ganz legal ablehnen... O:-)



    tichon

    Warum klagen wir über die horrenden Krankenkosten? Ist doch ganz einfach: die Krankenkassenprämien erhöhen, und das Problem ist gelöst.......

    Ihre Sichtweise hat Lücken, tichon.

    veritim



    Es ging nicht um Krankenkassen (welche jedes Jahr Millionen in absolut unnötigen Werbekampagnen verbuttern), sondern um einen kleinen Verein...

    Schade, dass mein Sarkasmus nicht durchkam.

    Hallo Vereinskassier ;)

    Wenn Ihr Probleme damit habt, dass Euch die Post 1.20 abzieht, dann erhöht doch den Mitgliederbeitrag (für Schaltereinzahlungen) auf 51.20

    Ach so ein komischer Betrag, den kann sich doch keiner merken alos erhöht doch einfach für alle auf 55.- dann ist das Problem für Euch gelöst. ;)

    http://www.ezv.admin.ch/zollin…/00350/index.html?lang=de

    Andere Waren

    Andere Waren des Reiseverkehrs sind bis zu einem Gesamtwert von Fr. 300.- pro Person abgabenfrei.

    Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren oder der im Ausland ausgeführten Reparatur- und Unterhaltsarbeiten Fr. 300.–, so sind alle Waren und Kosten abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.

    Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Solche Warenposten sind, wenn sie die Wertfreigrenze von Fr. 300.- übersteigen, als Ganzes abgabenpflichtig.

    Abgaben

    Waren des Reiseverkehrs, welche die Wertfreigrenze von Fr. 300.-- übersteigen und damit grundsätzlich abgabenpflichtig sind, können zollfrei eingeführt werden (Ausnahmen: alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse). Indessen ist die Mehrwertsteuer von 2.4 % resp. 7.6 % des Wertes zu entrichten.

    Das Vorweisen einer Quittung oder eines anderen Wertnachweises erleichtert die Zollveranlagung.

    Abgabenpflichtige Waren sind unaufgefordert mündlich oder schriftlich zur Zollveranlagung anzumelden (s. a. Merkblatt 18.60 "Schriftliche Selbstanmeldung im Reiseverkehr").

    Link zu Kontaktdaten der eidg. Zollverwaltung: http://www.ezv.admin.ch/kontakt/index.html?lang=de

    Keine Schulden machen bzw. lieber mit Kreditkarte bezahlen? So einfach ist das leider nicht.

    Tja, ich hatte vor vielen Jahren (die Sache dürfte schon bald verjährt sein) mal ein Telefon-, Natel- und Internetabo bei einem grossen Telefonie-Anbieter (nein, es handelt sich weder um die ehemalige PTT noch um eine leuchtende Farbe; die Firma wurde noch vor $onnenaufgang mit einer Konkurrentin fusioniert oder von dieser aufgekauft).

    Da ich gezwungen war zu zügeln, habe ich der betreffenden Firma per Einschreiben frühzeitig und vertragskonform mitgeteilt, dass ich mein Telefon- und Internetabo per Zügeltermin künde, da ich am neuen Wohnort als Untermieter weder ein Telefon- noch Internetabo benötigte. Die Adressänderung stand zwei Zeilen tiefer auf demselben Blatt Papier.

    Komischerweise ist die Adressänderung angekommen, die restlichen Informationen gingen aber leider irgendwo "verloren".

    Kurz darauf erhielt ich Mahnungen, die ich jeweils postwendend und auch per Telefon ans Call Center bestritt. Jedes Mal wurde mir telefonisch bestätigt, dass die unberechtigte Forderung annuliert werde.

    Nach 3 Monaten erhielt ich dann regelmässig Post von Intrum Justitia (3 Monate später kamen Telefonanrufe zu absolut unmöglichen Nachtzeiten hinzu), ich musste dann beinahe ein Jahr lang kämpfen (u.a. mit einer Strafanzeige wegen Missbrauch des Telefons), damit die unberechtigten Forderungen (inkl diverser Mahn- und anderer Fanatasiegebühren) von der betr. Firma und von IJ endlich gestrichen und ich wieder in Ruhe gelassen wurde.

    Für mich sind die beiden Firmen gestorben und auch mein Natelabo wanderte nach Vertragsende nur noch zwischen $wisscom und Orange hin und her.

    Mein Beispiel zeigt klar, dass man Post von IJ bekommen kann, ohne im Internet etwas gekauft zu haben und ohne Schulden zu haben...