Beiträge von Bengelchen

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    @Transmitter


    Das Paul Ehrlich Institut, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, soll das in einer Studie behauptet haben. Verschiedene Mediziner teilen die Meinung und jetzt wird ein Wolfgang Wodarg diskreditiert, weil er auf die besagte Studie hinweist? Während das Paul Ehrlich Institut unter Amnesie leidet?


    Also, wenn du jetzt behaupten möchtest, dass das Paul Ehrlich Institut die Studie mit den besagten Behauptung nicht veröffentlicht haben soll und Wodarg ein Lügner ist, dann bitte ich dich jetzt das mitzuteilen. Ich schaue dann weiter ;)

    Ansonsten bitte ich dich darum, die Diskreditierung gegen diesen Mediziner zu unterlassen oder darauf hinzuweisen, das es bei der Behauptung zur Verklumpung in kleinen Kapillaren, wie sie z.B. in der Lunge anzutreffen sind, um eine Studie vom Paul Ehrlich Institut handelt.


    https://www.youtube.com/watch?v=QL-C3KT_jds&t=1480s

    Wolfgang Wodarg (* 2. März 1947 in Itzehoe) ist ein deutscher Mediziner und Politiker der SPD. Er war viele Jahre als Mitglied des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Fragen der Sicherheit, Medizin und Gesundheit zuständig. Er war der Initiator der Untersuchungen des Europarates zur Pandemie H1N1 2009/10 zur Rolle der Impfstoff-Hersteller und der WHO. Seine Äusserungen zur COVID-19-Pandemie in Deutschland stiessen bei Wissenschaftlern, Politikern und Medien auf Kritik.


    Ich empfehle jedem diesem Doktor zuzuhören falls sich jemand mit MRNA impfen lassen möchte.


    Was der Mediziner sagt wurde bereits durch Studien erforscht und behauptet, merkwürdigerweise leiden die Verfasser der damaligen Studien, welche die Verklumpung bestätigt hatten, plötzlich unter Amnesie. Das sollte jeden hellhörig machen, aber es herrscht Schweigen auf breiter Front. Wieso er jetzt auf Kritik stösst könnt ihr euch vielleicht selber denken.


    https://www.youtube.com/watch?v=QL-C3KT_jds&t=148s

    Unter den authentischen Berichten aus jener Zeit ist "Vaccination Condemned" von Eleanora McBean der meist zitierte. Hier einige Auszüge:
    "Alle Ärzte und Menschen, die zu der Zeit der Spanischen Grippe 1918 lebten, sagten, dass es die schrecklichste Krankheit war, die die Welt je gesehen hat. Starke Männer, die an einem Tag noch gesund und rüstig erschienen, waren am nächsten Tag tot." Auffällig ist, dass die Spanische Grippe die Eigenschaften genau jener Krankheiten hatte, gegen die diese Leute direkt nach dem 1. Weltkrieg geimpft worden waren (Pest, Typhus, Lungenentzündung, Pocken). Praktisch die gesamte Bevölkerung war mit giftigen Impfstoffen verseucht worden. Durch die Verabreichung von giftigen Medikamenten wurde die Pandemie geradezu "am Leben erhalten."
    Soweit bekannt ist, erkrankten ausschließlich Geimpfte an der spanischen Grippe. Wer die Injektionen abgelehnt hatte, entging der Grippe.


    So auch die Augenzeugin Eleanora McBean:
    "Meine Familie hatte alle Schutzimpfungen abgelehnt, also blieben wir die ganze Zeit wohlauf. Wir wussten aus den Gesundheitslehren von Graham, Trail, Tilden und anderen, dass man den Körper nicht mit Giften kontaminieren kann, ohne Krankheit zu verursachen. Auf dem Höhepunkt der Epidemie wurden alle Geschäfte, Schulen, Firmen und sogar das Krankenhaus geschlossen - auch Ärzte und Pflegekräfte waren geimpft worden und lagen mit Grippe danieder. Es war wie eine Geisterstadt. Wir schienen die einzige Familie ohne Grippe zu sein - wir waren nicht geimpft! So gingen meine Eltern von Haus zu Haus, um sich um die Kranken zu kümmern. (...) Aber sie bekamen keine Grippe und sie brachten auch keine Mikroben nach Hause, die uns Kinder überfielen. Niemand aus unserer Familie hatte die Grippe. Es wurde behauptet, die Epidemie habe 1918 weltweit 20 Millionen Menschen getötet. Aber in Wirklichkeit wurden sie von den Ärzten durch ihre groben Behandlungen und Medikamente umgebracht. Diese Anklage ist hart, aber zutreffend - und sie wird durch den Erfolg der naturheilkundlichen Ärzte bezeugt."


    Und weiter:
    "Während den Schulmedizinern ein Drittel ihrer Grippefälle verstarb, erzielten die naturheilkundlichen Krankenhäuser Heilungsraten von fast 100 Prozent."
    Spanische Grippe wurde durch Massenimpfungen verursacht
    Der Bericht von Eleanora McBean steht natürlich im Gegensatz zur offiziellen Hypothese, ein mutiertes Influenza-Virus habe die Spanische Grippe verursacht. Sie ist jedoch nicht die einzige Quelle mit der Vermutung, dass die Pandemie in Wahrheit durch Massenimpfungen verursacht worden sei.



    Ingri Cassel, Director of Vaccination Liberation in Spirit Lake / USA, bezieht sich im Juli 2003 in einem Beitrag für den "Idaho Observer" auf den zeitgenössischen Bericht eines Dr. Rosenow, Sanitätsinspekteur der US-Armee. Er berichtet über 31.106 hospitalisierte Fälle von "Lungentuberkulose" mit 1.114 Toten während der US-Beteiligung am ersten Weltkrieg. Den Armeeärzten jener Zeit war es wohl nicht möglich, zwischen "Lungentuberkulose", Impffolgen und Spanischer Grippe zu unterscheiden.



    Höchste Todesrate unter den geimpften Soldaten
    Cassel zitiert noch eine weitere Autorin, Anne Riley Hale aus dem Jahr 1935: "Wie jedermann weiß, hat die Welt noch niemals solch eine Orgie von Impfungen aller Art gesehen, wie die unter den Soldaten des (ersten) Weltkriegs." Auch diese Autorin stellt fest, dass gerade unter den "gepiekten Männern der Nation" die höchste Todesrate bei Tuberkulose auftrat. "Mehr Tote durch Impfung als durch feindliche Gewehre"



    Patric J. Carroll zitiert im "Irish Examiner" einen Report des US Kriegsministers Henry L. Stimson, der die tödlichen Folgen von Impfungen gegen Gelbfieber in 63 Fällen bestätigte. Insgesamt wurden den Rekruten zwischen 14 und 25 Impfungen verabreicht. Aus Armeeaufzeichnungen sei zu entnehmen, dass alle beimpften Krankheiten nach Beginn der Impfpflicht im Jahr 1917 in alarmierendem Ausmaß zugenommen hatten. Nach Eintritt der USA in den ersten Weltkrieg sei die Todesrate durch die Typhus-Impfung auf den höchsten Wert in der Geschichte der US-Armee gestiegen.



    Während des ersten Weltkrieges gab es in den USA das geflügelte Wort, es würden mehr Soldaten durch Impfungen umgebracht als durch feindliche Gewehre. Diese Aussage stamme von Dr. H. M. Shelton, dem Autor von "Vaccines and Serum Evils." Laut General Goodwin habe die britische Armee 7.423 Fälle von Typhus verzeichnet. In der französischen Armee habe es 113.165 Fälle bis Oktober 1916 gegeben. In beiden Ländern sei die Typhus-Impfung Pflicht gewesen.

    Ist es das Kolonialdenken welches gewissen Leuten das Gefühl gibt, man dürfe die Grundrechte anderer Menschen einschränken, sogar von Kindern, nur um seine Gesundheit präventiv zu schützen, vor einem Virus der eventuell gefährlich werden könnte? Ich verstehe solche Leute einfach nicht.


    Wer schützt mich vor diesen kriminellen Leuten, wer schützt mich vor den kranken Politiker, Beamten, Polizei und Justiz?

    Nach Art. 185 Abs. 3 BV kann der Bundesrat «unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.“ Das Epidemiegesetz (EpG)3 verleiht dem Bundesrat beim Vorliegen einer besonderen oder einer ausserordentlichen Lage, (welche im voraus nachgewiesen werden muss, also dank der Massnahmen keine Virus Verbreitung zieht nicht) weitreichende Kompetenzen zum Erlass von Verordnungsrecht (Art. 6 und 7 EpG). Art. 173 Abs. 1 Bst. c BV räumt auch der Bundesversammlung das Recht ein, Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse zu erlassen, „wenn ausserordentliche Umstände es erfordern“ und diese der Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität (Art. 173 Abs. 1 Bst. a BV) bzw. der Wahrung der inneren Sicherheit (Art. 173 Abs. 1 Bst. b) dienen.


    Meiner Meinung nach konnte der Bundesrat bis heute den klinischen Nachweis einer übertragbaren Krankheit nicht erbringen. Im Gesetz ist von einer unmittelbaren drohenden schweren Störung die Rede, wieso ist der Bundesrat bis heute nicht verpflichtet diesen Nachweis der angeblichen Gefahr Vorzuweisen? Wieso durfte der Bundesrat überhaupt solche massive Massnahmen aussprechen, obwohl überhaupt kein klinischer Beweis für eine bedrohende übertragbare Krankheit vorgelegt wurde? Es hat sich absolut nichts verändert, alles war im Normalzustand, die Abnormalität wurde durch die Massnahmen künstlich eingeleitet. Wie kann das legal sein?


    Wieso verstösst ein präventives handeln nicht gegen das Willkür Verbot? Wieso werden Speicheltest an Kinder und anderen Menschen vorgenommen, obwohl die Tests nichts über eine übertragbare Krankheit aussagen?


    Obwohl noch kein Nachweis zum Virus erbracht wurde und alles nach einem Fehlalarm aussieht, weil man präventiv gehandelt hat, was meiner Meinung nach eigentlich verboten ist, wieso besteht man darauf die Freiheiten langsam wieder an die Gewerbetreibende uns sonstigen Bürger zurückzugeben? Das einzige richtige müsste doch sein, zum Fehler zu stehen und alles wieder zu öffnen, oder verstehe ich das falsch?


    Wenn ich Lebensmittel kaufen möchte, dann werde ich genötigt eine Maske anzuziehen. Ich fühle mich in meiner Würde verletzt, wer gibt einem anderem Menschen das Recht dazu, willkürlich gegen meine Würde zu verstossen? Ein Virus bei welchem ich nicht merke wenn ich davon befallen bin und über 99% überleben? Ein neuartiges Virus welche nicht nachgewiesen wurde, das bisher in der Altersklasse von 0-49 Jahre angeblich bei 45 Menschen zum Tod führte, das soll dazu reichen? Das glaube ich nicht! Ich glaube nicht das jemand das Recht hat, aufgrund der vorliegenden Umstände und Fakten, mich zu Maskenpflicht zu zwingen. Und überhaupt, wer gibt euch das Recht über Restaurants zu entscheiden?


    Wenn das ein Geschäft in seine Hausordnung schreiben möchte, dann soll es das machen, es steht dem Gewerbetreibenden frei dies zu tun, ob es legal ist weiss ich nicht, immerhin besteht für mich die Möglichkeit ein anderes Geschäft aufzusuchen. Aber es kann doch nicht sein, dass der Bundesrat, BAG oder sonstiges Amt, mich oder die Geschäfte und Personal dazu nötigen darf. Das ist doch alles nicht zu fassen was in der Schweiz passiert. Wieso werden diese Beamten nicht verhaftet?


    Am Anfang dachte ich noch, den Politikern in Bern fehlen ein paar Latten am Zaun, aber mittlerweile sollte jeder verstanden haben, der ganze Zaun ist weg!

    Bundesverfassung
    der Schweizerischen Eidgenossenschaft

    vom 18. April 1999 (Stand am 1. Januar 2021)

    Präambel

    Im Namen Gottes des Allmächtigen!


    Das Schweizervolk und die Kantone,


    in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,


    im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,


    im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Ein­heit zu leben,


    im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegen­über den künftigen Generationen,


    gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Vol­kes sich misst am Wohl der Schwachen,


    geben sich folgende Verfassung1:


    Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns


    1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.


    2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.


    3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.


    4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

    1. Kapitel: Grundrechte

    Art. 7 Menschenwürde


    Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.


    Art. 8 Rechtsgleichheit


    1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


    2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebens­form, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.


    3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tat­sächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.


    4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behin­derten vor.


    Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben


    Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.


    Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit


    1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.


    2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.


    3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.


    Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen


    1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrt­heit und auf Förderung ihrer Entwicklung.


    2 Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.


    Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen


    Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein uner­lässlich sind.


    Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit


    1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.


    2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.


    3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzuge­hören und religiösem Unterricht zu folgen.


    4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.


    Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit


    1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.


    2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äus­sern und zu verbreiten.


    3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.


    Art. 17 Medienfreiheit


    1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffent­lichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.


    2 Zensur ist verboten.


    3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.


    Art. 18 Sprachenfreiheit


    Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.


    Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht


    Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.


    Art. 20 Wissenschaftsfreiheit


    Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.


    Art. 21 Kunstfreiheit


    Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.


    Art. 22 Versammlungsfreiheit


    1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.


    2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.


    Art. 23 Vereinigungsfreiheit


    1 Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet.


    2 Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.


    3 Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzu­gehören.


    Art. 27 Wirtschaftsfreiheit


    1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.


    2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.


    Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten


    1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Aus­genommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.


    2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.


    3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.


    4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

    Wie wir alle wissen hatte Schweden kein Shut- Lockdown, keine Maskenpflicht usw.


    Die Zahlen sind daher besonders interessant ;)


    Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit


    Bitte keine Fragen nach Quellen. Ihr könnt euch die Rohdaten bei den zuständigen Stellen herunterladen, Statistiken erstellen und prüfen ob ihr auf das gleiche Ergebnis kommt.


    Wer nichts konstruktives beizutragen hat, der soll doch bitte schweigen.