Ich werde mal den Antrag mit dem Zinssatz machen, danke.
Beiträge von nexan
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Ich habe den Entwurf zur Einsprache gegen die neuste Verfügung vom 17.7. vorbereitet und bin mir nun plötzlich nicht mehr sicher, ob es gut ist, bereits in dieser Einsprache den Antrag zu stellen; neu den Zinsertrag auf dem Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft zu berücksichtigen. Meine Unsicherheit rührt daher, da ich zum Beweis ja den Verkaufspreis nennen (belegen) muss. Der Verkaufspreis ist viel höher als der in der aktuellen Verfügung vermerkte Verkehrswert. Ich möchte mit der Preisgabe dieses Verkaufbetrages nicht unnötig "schlafende Löwen" wecken, welche dann - bei Ablehnung dieser Einsprache - diesen Verkaufspreis als Anlass nehmen um in der bestehenden Verfügung den Verzicht auf Einkünfte anpassen, zu Ungunsten meiner Mutter.
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Nochmals besten Dank für das update. Jetzt gehe ich in Klausur und melde mich wieder wie schon geschrieben.
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Nach weiterem Studium gelange ich an Rz 3482.12 WEL welche für die Bemessung des Mietwertes (und damit der Verzicht auf Einkünfte) angewendet wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mittels Einsprache nun für die Berechnung dieses fiktiven Einkommens - wiederum entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichts - bei einem Verzicht auf das Nutzniessungsrecht, ohne dass meine Mutter für die Zustimmung zur Löschung eine Gegenleistung erhalten hat, die Zinseinnahmen basierend auf dem durchschnittlichen Zinssatz für Kassenobligationen des Vorjahres in Prozent multipliziert mit dem Verkehrswert der Liegenschaft anzurechnen, von der El akzeptiert würde.
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Jetzt gibt es doch noch eine Info auf meine Frage wie der Verzicht auf Einnahmen zustande kam, nämlich;
Es handelt sich hierbei um die Schenkung der Liegenschaft bzw. Löschung der Nutzniessung. Dieser Wert wurde wie folgt berechnet: 5% (durchschnittlicher Ertrag, Mittelwert) vom Verkehrswert Fr. 250000 abzüglich 1% für Unterhalt, netto 4% von 250000
??
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Ich bereite die Einsprache vor und werde diese Anfang August einreichen. Je nach Ausgang werde ich mich da wieder melden.
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Danke und wie könnte ich mich nötigenfalls an Sie wenden?
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So, jetzt ist mir das klar. Ich ziehe mich zurück und bedanke mich für die Bemühungen.
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So, jetzt ist mir das klar. Ich ziehe mich zurück und bedanke mich für die Bemühungen.
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MIr wurde berichtet, dass es sich um entgangene Mietzinseinnahmen handelt > Verzicht auf Einnahmen.
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1. Alle Bankbelege von allen Konten. Stand aller Vermögenswerte per 30. Juni 2020.
2. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich im öffentlichen Netz keine solche Zahlen nennen werde. Wie schon geschrieben. Der daraus erzielbare Mietzins dünkt mich persönlich realistisch da ich dieses Objekt früher auch vermietet hatte. Bitte nennen Sie mir die Formel zur Ermittlung des Einnahmenverzichts.
3. Betrag für persönliche Ausgaben = Maximalbetrag und entspricht genau den Vorgaben gemäss.
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Vielen Dank für die Erläuterungen.
Die neuste Verfügung stammt vom 17. Juli 2020 aufgrund "Periodische Überprüfung" und die Vermögenswerte sind somit aktuell und die EL bezahlt neu auch eine Kleinigkeit mehr. Der Betrag Verzicht auf Einkünfte wurde vermutlich - ich bin mir aber nicht mehr sicher - eingesetzt unter Berücksichtigung vom Steuerwert (Repartitionswert) der Liegenschaft von 2004, auf dieser waren keine Hypotheken mehr belegt. Der daraus erzielbare Mietzins dünkt mich persönlich realistisch da ich dieses Objekt früher auch vermietet hatte. Anlässlich der Eröffnung der 1. Verfügung in 2019 wurde mir das persönlich im Amt mündlich so mitgeteilt. Der Betrag für die persönlichen Auslagen im Heim stimmt mit den Vorgaben überein.
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Wissen Sie zum letzten geschilderten Sachverhalt noch eine Antwort zur Frage:
Wie wirkt sich dieser Verzicht auf Einnahmen aus der EL auf den Antrag auf Sozialhilfe aus? Wird dieser Einnahmenverzicht auch berücksichtigt, und wenn ja, wie?
Danke und Gruss
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Danke für die prompte Stellungnahme. Die Liegenschaft wurde in 19.. an mich verschenkt und vor Jahren wurde auch die Nutzniessung im GB gelöscht. Meine Mutter hat nun schon jahrelang weder vertragliche Rechte noch Pflichten und auch keine Einnahmen mehr an der verschenkten Liegenschaft und die Liegenschaft wurde durch mich zwischenzeitlich veräussert.
Der Grund wird mir von der EL so mitgeteilt:
Das Vermögen, auf welches verzichtet wurde, wird jährlich um Fr. 10'000 amortisiert (Art. 17a ELV). Dies gilt jedoch nicht für Einnahmen (in diesem Fall Verzicht auf Einnahmen aufgrund der Löschung der Nutzniessung) – dieser Verzicht bleibt quasi lebenslang, da diese Einkünfte ebenfalls lebenslang geflossen wären.
Danke und Gruss
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Danke für die ausführlichen Angaben. Vermögensverzicht ist nicht das Thema. Ich schreibe ausdrücklich vom EINNAHMENVERZICHT. Der Vermögensverzicht ist definitiv amortisiert, alle Jahre CHF 10'000.- bis letztes Jahr.
Auch das Thema der Verwandtenunterstützungspflicht ist mir bestens bekannt.
Der Verzicht auf EINKÜNFTE - was mit Mieteinnahmen möglich gewesen wäre im Falle der nicht verschenkten Liegenschaft - ist in der aktuellsten Verfügung aufgeführt und bleibt bestehen bis ans Lebenende der unterstützungpflichten Person. Deshalb nochmals die gleiche Frage:
Wie wirkt sich dieser Verzicht auf Einnahmen aus der EL auf den Antrag auf Sozialhilfe aus? Wird dieser Einnahmenverzicht auch berücksichtigt, und wenn ja, wie?
Danke und Gruss
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Guten Tag allerseits
Meine betagte Mutter im städtischen Altersheim in Zürich bezieht bereits EL und in dieser Verfügung ist ein Verzicht auf Einnahmen (Schenkung Liegenschaft) vermerkt welcher zu den Einnahmen dazu gerechnet wird in der EL. Das Vermögen wird bald bei ca. 4000.- sein. Der Vermögensverzicht aus der Schenkung ist bereits amortisiert.
Wie wirkt sich dieser Verzicht auf Einnahmen aus der EL auf den Antrag auf Sozialhilfe aus? Wird dieser Einnahmenverzicht auch berücksichtigt, und wenn ja, wie?
Vielen Dank und Grüsse