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RE: Muss ich für meine Exfrau weiterhin Unterhaltszahlungen leisten, obwohl sie schon seid Jahren Vollzeit arbeitet?
Was steht im Scheidungsurteil?
sie können nicht einseitig bestimmen, dass Sie gewisse Unterhaltsbezahlungen einstellen. Dazu braucht es ein Gerichtsurteil, das die Situation neu beurteilt und festhält, ob noch weiter Ehegattenunterhalt geschuldet ist. Bis zu einer neuen rechtskräftigen Entscheidung gilt das alte Urteil. Ihre Exfrau kann die auf den im Scheidungsurteil festgehaltenen Betrag betreiben.
sie können nicht einseitig bestimmen, dass Sie gewisse Unterhaltsbezahlungen einstellen. Dazu braucht es ein Gerichtsurteil, das die Situation neu beurteilt und festhält, ob noch weiter Ehegattenunterhalt geschuldet ist. Bis zu einer neuen rechtskräftigen Entscheidung gilt das alte Urteil. Ihre Exfrau kann die auf den im Scheidungsurteil festgehaltenen Betrag betreiben.
Im Scheidungsurteil steht das es ihr wahrscheinlich nicht möglich sein wird, nicht mal eine Teilzeitbeschäftigung, da sie unter Migräne leidet.
Trotz allem geht sie seid über 5 Jahren Teilzeit arbeiten und seid min. 2 Jahren sogar Vollzeit.
Gibt es hier die Möglichkeit für mich das Urteil durch eine Abänderungsklage zu ändern oder sind die Chancen gleich null?