Beiträge von Ihelena

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

    An Steinbock.

    Es ist nicht das was Du gesagt hast, sondern wie Du es gesagt hast?

    Die rote Karte zeigt man nicht einem Kranken. man kann sich in der Distanz üben. Denn der Depressive hat keine Gefühle, und kann er kann nichts dafür.

    Bitte an Ika.

    Du wirst ihm nicht helfen können. Dafür hat es geschultes Personal in der Klinik.

    Die Äusserungen des Freundes sind Normal.

    Er wird Dich nicht verlassen.

    Aber er wird Dich durch Äusserungen verletzen.

    Denke daran, dass Depressive anders ticken.

    Sie können nicht wollen. Es funktioniert nur noch der Selbserhaltungstrieb, wie Schlafen, Essen, Leben.

    Versuche mit der Betreungsperson Deines Freundes ein aufklärendes Gespräch zu suchen.

    Informiere dich über Depressionen.

    Es geht vorbei.

    Wann?

    Das weiss niemand.

    Hallo

    Schaue mal unter Google, mit Kaufsucht.

    Dort findest Du sicher nie nötige information.

    Es ist eine Sucht Ware zu kaufen, die man nicht braucht.

    Zu Hause ist vieles im Doppel und mehr.

    Es könnte sein, dass man sich etwas beweisen muss, und eben es geht an sein Geld und das Konto ist leer.

    In einem solchen Fall kan man sich selber versuchen zu therapieren, indem man die Bank anweist, dass pro Tag nur 50 Fr. freigeschaltet wird.

    Mann kan das Geld über die Verwandschaft kontrollieren lassen, indem diese Deine Karte haben.

    Und Du musst mit diesen auf die Bank gehen.

    Ich hoffe es hat daurch keine Schulden gegeben.

    Ansont eine Schuldenberatung aufsuchen bei der Gemeinde vielleicht, oder sich Therapieren lassen.

    Genau habe ich nicht in diese Regelung geschaut. Doch kann es nicht sein,dass wenn der Mann von einem auf den anderen Tag seine Arbeitsstelle verliert, für die gleichen kosten aufkommen kann.

    Im Weiteren, kann ich nur von einem Fall berichten, da der Ex von einem auf den anderen Tag 3000 Fr mehr verdient hat, so waren diese veranlasst die Berechnung neu zu machen.

    Sicher sind es mehr als 10 Jahre die man die Alimente für die Kinder bezahlt, das heisst bis sie ausgelernt , Lehrabschluss haben.

    Das mit den 45, ist nicht in jedem Falle zwingend, doch habe ich dies auch aus einem Scheidungsurteil.

    Wichtig ist, dass beide Parteien sich irgendwie einig werden können, und das die Frau versucht zu arbeiten, damit tut sie sich selber einen Dienst.

    Es kommt auf das Alter Deiner Ehefrau an. Ist sie über 45 so ist nach dem neuen Scheidungsrecht, nicht gesagt, dass sie arbeiten muss.

    Doch wenn Sie mit ihr noch darüber reden können, so sollten doch beide einsehen,dass die Frau zum beispiel innerhalb eines Jahres wieder eine 50% Arbeit aufnehmen kann. Vielleicht eine Ausbildung als Pflegehelferin SRK machen, kosten 1800 Fr. Auf diesem Beruf findet man immer eine Stelle.und diese sind nicht schlecht bezahlt.

    Für beide gilt, jeder sollte so weiter Leben können wie bisher. Sonst müssen beide irgendwelchen Luxus streichen.Es kommt auch darauf an, ob einer von beiden einen neuen Partner hat. Wohnt dieser Partner im gleichen Haushalt, so bekommt diese Seite weniger Geld für die Wohnungsberechnung.

    Für die Kinder ergibt sich fast 10 Jahre Alimente.

    Im Scheidungsurteil die Klausel einarbeiten, wenn eine Partei weniger,oder mehr verdienen würde, weil dieser eine neue Arbeit annimmt, so soll der Unterhalt neu berechnet werden.Auch nach dem Index schauen, dass dieser deklariet wird.

    Es ist eine leidige Sache, diese Trennungen, doch sollte man schauen, dass das Einvernehmen den Kindern gegenüber nicht getrübt wird.

    Behandeln sie den Partner wie ein Kollege. Dies ist am Anfang schwierig, doch es kostet Sie weniger Nerven. Und vielleicht findet man später einen anderen, neuen Zugang zum ehemaligen Partner.

    Hass und Streit führt zu eigenen Schmerzen. Kollegiales Verhalten dagegen trägt irgenfwann Früchte.

    Für diese 32 Stunden, ist dies ein sehr guter Lohn.

    Zum Vergleich.

    Ich hatte auch einen solchen Jop, nur dass ich für die Wäschebesorgung noch zustaändig war.

    Bei 34 Stunden bekam ich 3800 Fr. brutto. Inklusive die Krankentaggeldversicherung.

    an Arielle.

    Leider kann ich nicht zwische den Zeilen lesen,von beolight. Ich kann ihm auch keine Unterstellung machen, da ich ihn nicht persönlich kenne.

    Wenn das Besuchsrecht schreibt alle 14 Tage so ist dies verbindend.

    Sicher wenn das Kind nicht will, so kann er das Kind nicht zwingen.

    Wenn der Vater Gewaltätig ist, so würde ich das Kind auch nicht heraus geben.

    Doch ich gehe von einem positiven Fall aus und, dass beolight nicht verschweigt.

    das mit dem Sperrkonto sollte verheben.

    er muss nicht alles auf dieses konto einzahlen.

    das Kind darf man immer abholen,wenn er das Besuchsrecht hat. die Mutter ist ja benachrichtigt, und sicher zugegen, wenn das Kind nach Hause kommt?

    Der Vater kann die Mutter darauf hinweisen, dass er zu der angegebenen Zeit am entsprechenden Ort sei, und das Kind mitnehmen möchte.

    Vielleicht ist mein Schreiben sicher etwas hart, doch die Partner wissen, gar nicht was sie ihrem Kind antun. Und solche Mütter gehen mir auf den Geist.

    Oder Vater verzichtet auf dieses Besuchsrecht, und lässt die Mutter machen.

    Aus welchen Gründen immer diese Umstände sind, es ist doch auch schön mal fei zu haben, in Anbetracht der Mutter.

    Das Gerichtsurteil ist verbindend.

    Es muss alles eingehalten werden. Wende Dich an die Unentgeltliche Rechtsauskunft Deiner Gemeinde.

    Wenn Dein sohn schon älter ist, so hole diesen einfach nach der Schule,Kindergarten ab.

    Du musst ja auch Unterhalt für Deinen Sohn bezahlen.

    Zahle mal nicht oder auf ein Sperrkonto. Da kommt sicher die Mutter auf andere Gedanken.

    Wer kennt diese Tailändische Droge?

    Wer hat diese schon geraucht, inhaliert?

    Wer hat ein Entzug gemacht?

    Es ist eine syntethische Droge auf Methamphetamin.

    Eine Freundin von mir hat seit 14 Monaten, diese nict mehr einnehmen können.

    Nun hat sie einmal inhaliert und ist schon wieder drinn.

    1g kostet 1100 Fr.

    Haben sich einige die hier schreiben sich vergegenwärtigt, was es heisst eine IV zu beantragen?

    Krank sein.

    Nicht arbeiten zu können.

    Arztbesuche.

    Operationen.

    Schmerzen.

    Den Ämtern zu beweisen, dass man krank ist.

    Das geht über Kahre.

    Mann wird von der 1. 2. 3. Kammer herumgeschoben, Expertisen werden ungenau bearbeitet, nicht gelesen, falsch intepretiert.

    Die Folge davon ist, dass der Mensch sicher nicht gesund wird.

    Und diese Misswirtschaft, wurde durch die Jahre von IV Auszahlungen begünstigt, wo jeder einfach eine Rente bekommen hat, nur weil er gehinkt hat oder sich den Finger abgeschnitten hat.

    Das nun die Neuen leiden müssen ist doch klar. Wo soll man den Sparen, wenn von oben die Devise kommt, es gibt keine neuen IV Fälle.

    Ist doch am einfachsten, als die alten Fälle zu kontrollieren, die mit grösserem Aufwand zu einem Erfolg führen könnten.

    Die neue These des Bundesrates ist nun, die alten Fälle zu kontrollieren, in ein Wiedereingliederung zu stecken, und bei nicht bestehen dieser, müssen sie wieder einen neuen Antrag stellen, erleichterte Aufnahme in die IV.

    Denkste.

    Die kommen aufs Sozialamt, die haben andere Gesetze, und bezahlen dir die 2700Fr. im Monat.

    Hasst Du eine teure Wohnung, dann darfst Du in eine Wohnung ziehen, die nicht an der Golküste ist.

    Der Soziale Abstieg ist dadurch vorprogrammiert.

    Ich hatte früher nicht sehr viel am Hut mit Politik.

    Doch diese Sache wäre doch lohnenswert, denn Herren zu sagen wie diese sch.....wirtschaft funktioniert.

    Vom Schreibtisch ist vieles einfach zu erledigen. Was es aber in der Einzelheit bedeutet, das wollen diese gar nicht wissen.

    In diesem Fall habe ich mein Erspartes an den sicheren Ort gebracht, auch wenn keine IV gesprochen wird.

    Mein Sohn unterstützt mich und muss daher fast keine Steuern mehr bezahlen.

    Steuerausfall von 5000 Fr.

    Mir tun einfach diese Menschen Leid, die über keine solchen Resourcen verfügen und den Ämtern ausgeliefert sind.

    Und im Weiteren.

    Es gibt EL zu IV

    EL zu AHV.

    Wenns Kosten über das Sozialamt laufen, dann nur als Kontrolle derselben.

    Was die Ausländer betrifft, will ich da nicht alzu sehr verurteilen.

    Doch es ist bewiesen, dass diese mehr

    IV Fälle sind,

    mehr Sozialfälle,

    mehr Arbeitslose.

    Mehr Kranke.

    Sie haben Deutschkurse zugute.

    Andere Stützstunden in der Schule.

    Habe ich ein Kind, dass Mühe in der Schule, so kann ich in den Mond schauen, denn meistens bekommt man keine Hilfe.

    Und nach 10 Jahren, beantrage ich den Schweizerpass, und bekomme diesen razfaz ins Haus geliefert.

    wenn wir in 20 Jahren dan etwelche Ethnien in der Politik haben, so können wir Schweizer diesen dann die Scheisse putzen.

    All dies, was Du erlebt hast führt zu einer grossen Wut, und es macht Dir Bauchschmerzen, all dies nochmals zu erwähnen.

    Doch damit Du mit all diesen negativen Gedanken fertig wirst, braucht es eine längere Zeit, als diese Zeit jetzt.

    Es ist jetzt aber wichtig dass Du, für Dich, jetzt schaust. Alles andere bringt Dich in einen negativen Sog, und macht Dich verwundbar.

    Mache Dir Notizen, wenn Du auf ein Amt gehst,

    stelle Fragen, lasse Sie Dir beantworten,

    schreibe Dir diese Antworten auf,

    und lasse sie Dir diese unterschreiben.

    Mache weiter. Stelle auf stur. Bleibe aber korrekt, auch wenn es Dir Mühe macht.

    - Auf die EL gehst und Dich mit Herr Kälin in Verbindung setzt.Telefon siehe oben in den Posting von mir.

    Dich dort beraten lässt und einen Antrag machst mit allen Angaben.

    - Bei der IV eine Beschwerde einreichst, dass Dir neu und rückwirkend die IV nach den 100% berechnet wird, da Du ja viele Jahre zu 100% gearbeitet hast.

    (Wegen 3 Monaten 50% Lohn, heisst nicht, dass von diesem Betrag gerechnet wird.)

    - Dass, das Steueramt den Lohnausweis beim Arbeitgber einfordert.

    - Schuldenerlass beanträgst.

    - Beim Arbeitgericht, die Meldung bringst, dass Arbeitgeber die Beiträge und evtl Lohn nicht bezahlt hat.

    Die ALV kann Beiträge die sie Dir bezahlt haben während dem IV Verfahren, von der IV zurück vordern aber nicht auch noch Beträge von Dir.

    Dass Du IPV (Prämienverbilligung) für 2007,2008, 2009 beanträgst, da Du noch keine EL bekommst.

    Wenn EL ausbezahlt werden, gibt es keine IPV, da der Betrag der EL mit 3800 Fr für Krankenkasse berechnet werden.

    - Mache zuerst Deine Arbeit.

    Wenn das mit Deinem Arbeitgeber stimmt, dann würde ich das einmal der IV melden unter einem Pseudonymnamen.

    Deine Freundin wird wohl diese Beweise nicht aus der Hand geben. Wen Sie wirklich 2700 Fr bekommt,dann hat sie vielleicht noch Kinder.

    Im Weiteren, wenn Deine Sache läuft, und Du zu Geldern kommst, dann kannst Du immer noch eine indirekte Anzeige machen.

    Also eins nach dem anderen. Du machst es gut. Deine Schreiben sind gut und verständlich, also voll drauf los.

    Und wenn Du Hilfe brauchst, so bilden wir für Dich einen Geleitschutz als Zeugen.Schreibende Helfer hast Du auf dieser Seite einige.

    Hallo Steinbock.

    Alles richtig gerechnet. Auf diesen Betrag bin ich ohne Lohn auch gekommen. Mit dem Lohn von 1000Fr. wird 2/3 berechnet,70%, der Rest ist frei.

    Da ich bereits vorgängig mit Schaffhausen direkt Kontakt hatte, bitte ich nun memo, dass Sie sich dort meldet.

    Aus den Postings konnte ich nicht lesen, ob memo Sozialgelder bekommt.

    Jedenfalls weiss sie selber ws jetzt zu tun ist.

    Im weiteren soll sie sich Informieren, wegen diesen AHV Geldern des letzten Arbeitgebers.

    Ansonst ist es ein leichtes diesen Arzt auf die schwarze Liste zu setzen.

    An nike.

    Sicher haben wir jetzt ein Verwirrung gestiftet, mit diesen Berechnungen. Diese sind individuell. Doch mit den Angaben die ich hatte, kamen diese Zahlen heraus.Da heisst doch, dass sie sicher etwas bekommt.

    Mit dem Pro senectute Rechner lässt sich dies errechnen.

    Ich hoffe nun, dass bald Papier mit Zahlen geschrieben werden.

    ich finde es einen Graus, wenn Personen wie memo einfach abgewimmelt werden.

    Ich habe selber einen solchen Fall indirekt hören können. wo eine EL Chefin behauptete, dass wenn die Miete zu hoch ist, und

    jemand die Differenz bezahlt, dies als Einkommen berechnet wir. Doch Ausswertige, Fremde, Fr.-Unterstützung darf mann bekommen.

    Mann muss wirklich voll taff sein, und sich nicht einschüchtern lassen, und am besten zu 2. hingehen. Da hat man mehr Ausdruck, und einen Zeugen, der gesagtes speichern kann.

    So, memo

    nun mache Dich auf die Beine.Du hast jede Chance. Es kommt gut.

    Hallo

    Der Name wo Du gefragt hast, gehört mir.

    Ich habe im Kanton SH direkt über E.mail angefragt. Mit Deinen Daten die ich wusste. Die Angaben sagten, dass Du EL zugute hast. Habe gerade jetzt Bescheid bekommen. Packe alle Deine Sachen zusammen, und wende Dich an EL Schaffhausen, 052 632 61 24, bei Herr Kälin, und sage dass Du die Frau bist die Krebs hat und IV hat von 1200Fr.

    Ich hoffe das Du im Kanton Schaffhausen wohnst.Schaffhausen ist die Hauptzentrale die alle Fälle entscheidet.

    Das Ablehnungbegehren, kannst Du auch erwähnen, wenn Du dieses schriftlich hast.

    Das nur als Anhang.

    Das mit Deiner Kollegin, ist etwas komisch und skuril.

    Wenn Sie 400`000 Vermögen hat, so wird der Betrag ab 25000 die man haben darf als 1/10 vermögensverzehr berechnet, das wären, bei ihr ein Betrag von 25000 die dann als Einkommen berechnet werden. Also hätte sie gar keine EL zu gute.Dan hat Sie Eigentum,das einen Freibetrag von die auch als Einnahmen berechnet werden.Nach dieser rechnerei hat sie wirklich keine EL zugute.

    Doch eben es geht um Dich.Die Bundes Gesetze ELG sind überall gleich.Die Kantonalen untescheiden sich etwas. Du hast einen Antrag gestellt, und der wurde abgelehnt. Das heisst nicht, dass Du einen neuen stellen kannst.

    Der Bescheid inach meinem Wissen ist falsch.

    Die Stelle für den Zahnarzt in Zürich. Es ist unter www.@zzz-bs.ch zu finden.

    Und lade Dir das Gesetz von EL herunter.Da hast Du weitere infos.

    Also machs gut. Wenns Probleme gibt, dann melde Dich. Die Email Adresse ist ja ersichtlich. Ich arbeite gratis.Gruss Ihelena

    Vielleicht gelingt dies auf einem solchen Weg.

    Mal sehen, ob eine Antwort kommt.

    AHV

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    Das Unternehmen

    Betrifft Ergänzungsleistungen

    Meine Frage, mein Anliegen In Ihrem Kanton bezieht eine krebskranke, Person, eine 100% IV von 1200Fr.

    Mietzins 700FR.

    Vermögen 0

    Schulden,ja

    Diese Person hat mal gearbeitet, zu 1000Fr.damit sie die Schulden bezahlen kann.

    Nach der Selbstberechnung hätte Sie eine EL zu gute von bis 20`000.

    Sie hat sich verschiedene Male an die EL ihrer eigenen Stadt wo sie wohnt, gewannt, und hat abschlägigen Bescheid bekommen.Das Sozialamt hat erwähnt, dass sie doch arbeiten solle. Was meinen Sie dazu?Können Sie da weiter helfen? Diese Anfrage ist kein Jux.Diese Sache ist beschrieben in Beobachter unter Foren,Arbeitsrecht.

    Frendliche Grüsse

    Iris Weber

    E-Mail iris.weber@tele2.ch

    Hallo

    Ich habe mal gehört, dass der 24 Stundenzahnarzt unter dem Bahnhof Zürich bei Härtefällen die Behandlung übernimmt.

    Wenn Du wirklich nur diese 1200 bekommst,dann hast Du die EL zu gute.In welchem Kanton lebst Du?Du hättest zwischen 17000 und 19000 zu gute.Also nichts wie los.Mache nochmals einen Antrag.Denen wird es schon verleiden.Die müssen ja einen Grund haben, dass sie sagen, dass es nichts gibt.Und die werden auch die Zahnarztrechnung übernehmen,wenn sie es vorher beantragst.Die EL berechnet sich an dem, dass Du jetzt hast.Wenn Du früher einen hohen Lohn hattest, dann können die es nicht nach früheren Zahlen berechnen.Und die IPV individuelle Prämienrückerstattung hättest Du schon lange bekommen sollen.Das Steueramt gibt Dir Auskunft. Bei 20000 einnahmen, wirst Du wohl fast keine Steuer bezahlen müssen?Setze Dich ein.Irgendwann wird Dich jemand ernst nehmen.

    Es wäre die Stelle.Zentralstelle 2.Säule.0041 31380 79 75, die sind in Bern zu Hause.Über Internet.www.sfbvg.ch,findest Du auch Angaben und kannst mit Mail direkt eine Anfrage starten.

    Die EL kannst Du manuell selber berechnen die folgendeSchritte.

    http://www.aeis.ch / Freizügigkeitskonten / Links /Bundesamt für Sozialversicherungen /Beratung,FAC / Berechnung der EL zu IV oder AHV.

    Diese Seite ist von der Pro Juventute.

    Auf diesen Seiten findest Du einige verständliche Infos.

    Hallo.

    Da ist doch etwas faul. Wie wollen Sie sich über die Runden bringen mit 1200 IV.

    Hast Du BVG bezahlt früher?

    Wenn ja, generieren diese auch einen IV Betrag.

    BVG Gelder kommen nach einer Gewissen Zeit in ein Feizügikeitskonto und oder in eine Auffangeinrichtung.

    Die IV berechnet auch diese BVG Gelder für die höhe der IV Gelder.

    Nehmen wir an "übertreiben" gesagt, dass Du von der BVG eine IV Rente bekommst von 3500Fr. Da würde die IV bei einer 100% IV natürlich die IV kürzen, da Du ja dann 4700 Fr Gelder bekommen würdest.Da hättest Du mehr, als Du vielleicht als Lohn bekommen hast.

    Nun:Hast Du Vermögen über 25`000Fr?

    Wenn Du mehr hättest, dan wird von der Summe 1/15 als Einnahme berechnet, dass wäre dann der Vermögensverzehr.

    Erwerbseinkünfte werden mit Betrag ab 1000Fr, mit 2/3 als Einnahme berechnet.

    Bei selbstbewohnten Liegenschaften berechnet die EL einen Freibetrag von 112`500Fr.

    Nicht angerechnet werden Unterstützung von Verwandten,von Institutionen die privat oder öffentlich sind.Hilflosenentschädigung.Stipendien.

    Das Sozialamt hat Dich sehr schön abgewimmelt.

    Informiere Dich im Internet.In google.Sozialamt,(Dein Kanton) eingeben. da findest Du weitere Angaben.Das Minimum,mit dem Du leben musst ist 2750Fr.

    Die Integration Handicap an der Bürglistr.11 in 8002 Zürich gibt Dir Auskunft, und dort bekommst Du für 60-100Fr. einen Anwalt, der Deine Sache vertreten wird.Ob diese auch Deinen ehemaligen Arbeitgeber vornehmen wird, kann ich Dir hier nicht sagen.Wenn Dein Arbeitgeber keine AHV bezahlt hat, so macht er sich strafbar. Setze eine Brief auf, und schreibe genau und übersichtlich der Obgennanten Institution in Zürich, was ist, wie Deine Verhältnisse sind,was Du versucht hast, wo Du negativen Bescheid bekommen hast.Frage was Du selber machen kannst.Und lasse nicht locker.Gib nicht auf.Unter "EL" in Google findest Du die Gesetzgebung,und diese ist sehr gut verständlich.

    Vergleiche Dich nicht mit anderen.Du weisst zu wenig.

    Wenn Du nicht weisst ob Du BVG Gelder irgendwo hast, so kannst Du Dich nach Bern wenden,dort hat es eine Stelle die nach verloren BVG Geldern sucht.Ich sende Dir die Adresse wenn ich diese gefunden habe.Machs gut.

    Sicher braucht die Schweiz frische Schweizer Kinder. Doch würde ich mir gut überlegen, wo doch jede 3.Ehe geschieden wird, ob dies den Kindern gerecht ist.

    Und im weiteren, wenn wir weiterhin zulassen, dass die Schweiz mit Ausländern überschwemmt wird, da ja unser Sozialsystem so toll und gerecht ist, wie Mutterschaftsurlaub,Kindergeld,Krippengeld,Sozialhilfe,AHV,IV, um nur die wichtigsten zu nennen.

    So wird sich auch in den Schulen nichts ändern.

    Ich habe nichts gegen andere Sitten und Bräuche und fremde Kulturen.Es gibt sehr gut integrierte Personen.

    Doch die wenigen, die hier in der Schweiz sich nicht anpassen wollen, die machen uns schon lange Sorgen.

    Ich habe etwas dagegen, wenn man dieses System benutz,ausnutzt, und dan noch den Antrag macht. Ich will Schweizer werden.Ein Bangladescher heiratet eine eingeheiratete Schweizerin.5 jahre nachher wird geschieden.Holt in seinem Land eine Frau, heiratet, erzeugt Kinder.Beide müssen arbeiten, und schickt die Kinder in die Krippe, da diese ja subvensioniert ist.Es gibt sogar Firmen, die 40000Fr. bezahlen, wenn man einen Ausländer heiratet für 5 Jahre.

    Nächstes Jahr werde ich Grossmutter.Und mich schauert es schon, wenn ich Schulklassen sehe mit 26-28 Kinder.Und Nationalitäten die nicht aus der Schweiz kommen zu 80% das Klassenzimmer belegen.Sicher, die Kinder sind untereinander sehr sozial, doch werden sie älter, wissen sie woher sie kommen, und was die Eltern verkörpern.Die Mentalität der Eltern wird sich auf die Jungmanschaft kopieren.So kann es einfach nicht weiter gehen mit unserer ach so guten Familienpolitik.Den diese werden vielleicht keine Arbeit finden, und auch keine AHV bezahlen und vom Sozialstaat leben.So erhöhen sich die Steuern,AHV Beiträge,Mehrwertsteuer.Und wer bezahlt das alles. Wir die Arbeiten.Und dürfen mit 70 Jahren froh sein, wenn wir mit von einem Umwandlungssatz von 5,2% eine Rente bekommen.

    Hallo

    Wenn Ihr Mann Sie nur geheiratet hat, damit er das C bekommt, dann können Sie Ihren Mann anzeigen. Es ist Srafbar nach dem neuen Gesetz. Und nun meint er, ass die gute Schweiz ihn unterstützt.

    Oder mit dieser Sache Ihren Mann in die Ecke treiben, damit er Ihnen die hälfte der Schulden bezahlt.Ist zwar etwas gemein. Doch er nützt die Situation selber aus.

    Auf der RAV können Sie auch melden, dass Ihr Mann noch Steuerschulden hat. Es gibt vielleicht eine Geldeintreibung des ausstehenden Betrages in Raten.

    Beim Steueramt können Sie eine Ratenzahlung verlangen, und erklären Sie Ihre Situation.

    Hallo subaru

    Hast Du auch schon daran gedacht, dass du in dieser stetigen Überforderung und Stress Deinen Arzt zu konsultieren?Liegen eventuell Hormonelle disfunktionen oder Schilddrüsenüberfunktion vor.Eine verdeckte Depression.Mit nicht essen können schaltet der Körper auf Stur, weil er nicht kann.Der Körper und die Seele braucht Ausgeglichenheit,Ruhe und Entspannung.In einer starken Spannung bei Stress und Überforderung kann der Verdauungsaparat nicht funktionieren.Das Resultat lässt nicht lange auf sich warten.Vielleicht helfen Entspannungsübungen,Meditation,Spaziergänge.

    Der Teufelkreislauf sollte unterbrochen werden.Am Wichtigsten ist der Beizug eines Arztes.