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    Bitte um Mitteilung, ob Ihnen recht ist, mich, eine deutsche ETH Architektin, sofort aus unzumutbaren Massnahmen der KESB Horgen herauszuholen und zu vermeiden, dass die KESB Horgen mich erneut in eine Irrenanstalt einweist -

    Details:
    1 Erwartet wird, dass der gesuchte Anwalt der von KESB Massnahmen Geschaedigten, eine Deutsche, per Anruf die zustaendige Mitarbeiterin an der KESB Horgen veranlasst, per Stempel 'ungueltig' und ggf. 'Amtsmissbrauch' das falsche Gutachten der KESB Horgen zu entkraeften und die darauf beruhenden falschen Beschluesse der KESB Horgen, sogar das gesamte Dossier aufzuheben und die als ungueltig gestempelten Dokumente der Richterin am Obergericht Zuerich zuzustellen, die dann ohne Verhandlung das falsche Urteil aufheben soll " -

    2 die beiden schuldige Amtspersonen an der KESB Horgen, zwei Frauen ohne maennl. Vorgesetzen, eine "Zustaendige" und die "Praesidentin", ggf. eine dritte, die Unzistaendige, die die unberechtigten Massnahnen im Jahre 2014 vorsaetzlich falsch beschlossen haben und die die Aufhebung der unberechtigten Massnahmen seit dem Beschluss verzoegern und die immer wieder Schaden anrichten durch unbetechtigte Zwangseinweisungen sollten wegen 'vorsaetzlichem schwerem Antsmissbrauch' und wegen 'vorsaetzlicher Rechtsbehinderung' unbedingt ins Gefaengnis, ebenfalls der von der KESB Horgen im Rahmen der unberechtigten Massnahmen beauftragte "Sklavenhalter" der Geschaedigten in Waedenswil.

    3 Sechs Verwandte der Geschaedigten in Deutschland sind infolge der widerrechtlichen KESB Massnahmen seit dem falschen Beschluss im Jahre 2014 verstorben, hinzu kommt, die unberechtigten Massnahmen verursachen schlimmste Schaeden an Gesundheit, Recht und Vermoegen der Geschaedigten - keinesfalls sollen die zustaendigen KESB - Mitarbeiterinnen freigesprochen werden, vielmehr sollte von den beiden amtsmissbrauchenden Frauen sofort ein Schuldeingestaendnis unterzeichnet werden und auf geeignetem Weg sollten die 2- 3 amtsmissbrauchenden Frauen an der KESB Horgen und der von diesen beauftragte amtsmissbrauchende "Sklavenhalter" in Waedenswil ihres Amtes enthoben werden.



    Das wichtigste ist jedoch - sofortige Aufhebung der KESB Massnahmen ohne erneute Zwangseinweisung -

    aus diesem Grund geht es darum - per sofortigem Anruf - moeglichst noch heute - die unberechtigten Massnahmen der KESB Horgen aufheben lassen und die erneute Zwangseinweisung zu verbieten und erst spaeter ggf. mit 2- 3 Anwaelten klagend und strafend gegen die 2- 3 amtsmissbrauchenden Frauen an der KESB Horgen und gegen den " Sklavenhalter" in Waedenswil vorgehen.



    V. Vogel