Sofaheini Transmitter
Um hier qualifizierte Tipps geben zu können, wären weitere Informationen über das Mehrfamilienhaus nötig.
Baujahr, wie viele Stockwerke, wie viele Eigentümer, letzte Sanierung, Heizung, Isolierung, Anteil Selbstnutzer/Vermieter.
Wegen der stark gestiegenen Preise für Heizung und Heisswasser, ist die Finanzlage der eher einkommenschwachen Eigentümer sowieso angespannt.
Das ist in der heutigen Zeit eine ganz heikle Situation für Kapitalschwache mit geringer Kreditwürdigkeit, im Libertären (Neoliberalen) Raubtier-Kapitalismus, Für die Kapitalstarken Eigentümer, die Hausverwaltung und die von diesen vorgesehenen Bauträger kann es ein gefundenes Fressen sein, muss es aber nicht, wenn die Mehrheit der Eigentümer guten Willens und kompetent sind, in technischen Baudingen, StWEG-Recht, und Finanzierungen.
Beliebt ist die sogenannte Bauherren-Insolvenz. Wird ein Erneuerungsvorhaben gestartet, Eine angeblich unbedingt nötige Dachsanierung wird schnell eingeredet, mit viel Angstmache. Schon das kann als bauliche Veränderung gewertet werden. Mit der Installation einer PV-Anlage und oder einer Solarthermieanlage ist es unumgänglich eine "bauliche" Veränderung. Dies hat zur Folge, dass für das Mehrfamilienhaus nach den Gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich eine aufwändige, teure "Energetische Sanierung" gemacht werden muss.
Bei kompetenten böswilligen Eigentümern und inkompetenten aber gutgläubigen, kapitalschwachen Eigentümern mit blindem Vertrauen,
wird die Erneuerung mit der nötigen qualifizierten Mehrheit (2/3 aller Kopfstimmen und Anteilen) allzu schnell beschlossen.
Wie bei vielen Bauvorhaben wird der Beschluss getroffen, obwohl die Kosten arglistig täuschend viel zu niedrig geplant sind und dazu im Erneuerungsfonds zu wenig Geld ist. Eine böswillige Verwaltung wird ausstehende Zahlungen gar nicht erst betreiben, wenn im Laufe der baulichen Erneuerung das StWEG zahlungsunfähig wird, eine Teilzahlung an den Bauträger nicht fristgerecht geleistet wird.
Dann betreibt der Bauträger direkt die Bauherren, NEIN nicht das StWEG, sondern die einzelnen Eigentümer, weil ein StWEG aus gesetzlichen Gründen nicht betrieben werden kann. Der Bauträger erwirbt mit der einem Betreibungsbeschluss das Pfändungsrecht nicht nur für die Wohnung sondern in das gesamte Vermögen und den Lohn des säumigen (ehemaligen) Stockwerks-Eigentümer.
Die Kapitalstarken Eigentümer, die Verwaltung und der Bauträger teilen sich dann die Beute.
Die rausgekegelten Eigentümer verlieren z.B ihren Anteil am Erneuerungsfonds, den VerSaubande einheimst.
Transmitter liegt andererseits richtig, wenn die Entscheider gutwillig sind. (Was aber bei uns in der Schweiz zunehmend seltener wird.)
Dann gibt es vor allem eine gute Finanzplanung und die Bau-Kosten sind nahezu richtig geplant, für eine kosistente Erneuerung.
Wird einer Bank aufgezeigt, dass die Wirtschaflichkeit der Wohnung mit der Erneuerung und damit der Beleihungswert steigt.
Dann gibt es für geeignete Massnahmen Subvention.
Wenn die Baumassnahmen abgeschlossen sind, kann aus den hohen ersparten Kosten für die jetzt viel höheren Preise für Strom und Wärmeenergie die zusätzlichen Kosten für die Kreditzinsen und die Tilgung der kredite viel leichter geleistet werden.
Die böswillige Kapitalstarke Saubande profitiert genau davon auch noch, aber nicht mehr die rausgekegelten Eigentümer.
Leicht gesagt, verkaufen, aber was dann ?
Bleibt nur teure Miete zahlen und noch mehr arbeiten, damit sich kaum noch einer einen 80%-Job leisten kann.
Genossenschaftswohnungen werden von den Kapitalstarken Grossbürgern und ihren Politkern systematisch hintertrieben.
Nicht wegen den relativ wenigen Flüchtllingen und Asylanten steigen die Mieten, sondern wegen Vermietern, die sich immer teureren Wohnraum leisten können, aber auch weil sehr viele Treuhand-AG's ausländisches Geld für Ausländer in Miet-Liegenschaften investieren.
Aber auch weil die 55% der Zuwanderung (2002-2022 )mit tertiärer Bildung in die Schweiz kommt, die sich die steigenden Mieten mit einem kleineren Teil vom "Nettoeinkommen" leichter leisten können.