Beiträge von Annarella

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    Hallo Mikado

    Hast du die Möglichkeit die Schlüssel einem STV oder Personalverantwortlichen gegen Unterschrift zu übergeben? Und falls du die Schlüssel doch eingeschrieben schicken möchtest/musst: Ich würde die Angestellte am Postschalter als Zeugin aufschreiben (mit Unterschrift), den Schlüssel vor ihren Augen einpacken und eingeschrieben versenden. Datum und Zeit des Versandes steht ja auf der Quittung. Mit der Nummer auf der Quittung kannst du im Internet verfolgen, wann der Brief zugestellt wurde (Zettel ausdrucken). Mehr Beweise gehen wohl nicht, ausser mit Anwalt.

    Da er dich "davon gejagt" hat, interpretiere ich das als Freistellung (er verzichtet somit freiwillig auf deine Arbeitskraft bei voller Bezahlung). Hat das jemand gehört? Ich empfehle dir gleich ein Protokoll mit so exaktem Wortlaut wie möglich zu erstellen. Wer hörte mit, wer lief vorbei usw. Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst: ruf vor deinem nächsten Arbeitstag nochmal an oder per mail, und biete deine Arbeitskraft an. Falls er nicht will, dann hast du meiner Meinung nach alles gemacht, was möglich ist. Gericht? Soll er doch. Wenn du willst, kannst du die Schlichtungsstelle deiner Region einschalten, ev. haben die noch einen Tip.

    Viele Grüsse



    Ich kann das Problem von TomG durchaus nachvollziehen. Musste auch so stempeln. Wir hatten es damals so gelöst, dass wir 15 Minuten "Übergangszeit" hatten. Alle die bis 8, 25h pro Tag gearbeitet haben, kriegten keinen Abzug, vorausgesetzt, sie machten eine schriftliche Eingabe. Alle über 8,25h oder die keine Eingabe machten, denen wurde dann eben die lange Pause abgezogen.

    Natürlich kann nicht ALLES im Gesetzt geregelt werden, aber fragen darf man hier, ohne gleich angemacht zu werden *kopfschüttel*

    TomG: Ja, es ist erlaubt, soweit ich das in meinen Unterlagen finden kann. Es geht hier wohl auch um das Verständnis des Arbeitgebers. Ich hoffe, ihr findet gemeinsam eine gescheite Lösung. Weil wenn er darauf beharrt, beginnen die Leute an die Minuten zu zählen. Bei uns stempelten damals einige lieber bei 8Std. 55 ab, machten dann noch 10 Minuten etwas fertig und "kompensierten" die geleistete "Gratis"-Zeit mit Nichtstun am nächsten Tag.



    Sorry, das sollten 9.25 Stunden sein, nicht 8.25.

    Ich kann das Problem von TomG durchaus nachvollziehen. Musste auch so stempeln. Wir hatten es damals so gelöst, dass wir 15 Minuten "Übergangszeit" hatten. Alle die bis 8, 25h pro Tag gearbeitet haben, kriegten keinen Abzug, vorausgesetzt, sie machten eine schriftliche Eingabe. Alle über 8,25h oder die keine Eingabe machten, denen wurde dann eben die lange Pause abgezogen.

    Natürlich kann nicht ALLES im Gesetzt geregelt werden, aber fragen darf man hier, ohne gleich angemacht zu werden *kopfschüttel*

    TomG: Ja, es ist erlaubt, soweit ich das in meinen Unterlagen finden kann. Es geht hier wohl auch um das Verständnis des Arbeitgebers. Ich hoffe, ihr findet gemeinsam eine gescheite Lösung. Weil wenn er darauf beharrt, beginnen die Leute an die Minuten zu zählen. Bei uns stempelten damals einige lieber bei 8Std. 55 ab, machten dann noch 10 Minuten etwas fertig und "kompensierten" die geleistete "Gratis"-Zeit mit Nichtstun am nächsten Tag.

    Hallo Tyler

    Ich kenne mich in der Informatikbranche nicht aus (wird bei uns von Externen betreut). Bei uns in der Industrie (ländliche Gegend Ostschweiz) hat ein Mitarbeiter nach 4-jähriger Lehre 4500x13 als Anfangslohn.

    Rein gefühlsmässig finde ich 4700 für einen 27-jähringen plus Pikett in der Stadt Zürich zu wenig. Ich finde deine Gehaltsvorstellung nicht überrissen. Gibts denn sonst noch irgendwelche Leistungen, die einen Teil des Lohnes wieder wett machen würden? Kantine, Auto, Ferien usw.?

    Gruss

    Ach ja: wir hatten bisher "nur" ein paar Geschwindigkeitsbussen.

    Wie das bei Überladung der Fzg auf Anweisung rechtlich aussieht weiss ich nicht. Aber schlussendlich wird in diesem Fall der Fahrer zur Kasse geben und nicht die Firma.

    Hallo Split

    Habe die Revisoren beim letzen Abschluss gefragt und die hatten keine Einwände. Wird der Fahrer jedoch während einer privaten Fahrt geblitzt, muss er diese selber zahlen (ist bei uns so geregelt, auch der Chef zahlt sie dann selber).

    Gruss

    Hallo innocent

    Hier einige Beispiele:

    Ich hatte damals nebenberuflich die 1-jährige HS gemacht und einen Job als Einstieg gesucht. Nach einem Jahr beim Stellenvermittlungsbüro wurden mir die Unterlage zurückgeschickt: nicht vermittelbar. Wieviele Bewerbungen ich geschrieben habe, weiss ich nicht mehr, auf jeden Fall einen ganzen Ordner voll. Durch Zufall hab ich dann einen Bürojob erhalten und bin nun happy.

    Meine Coiffeuse hat eine nebenberufliche zweijährige HS gemacht und nach wenigen Wochen einen guten Job gefunden.

    Eine gelernte Zahnarzthelferin arbeitet ohne jegwelche Büroerfahrung als Sachbearbeiterin ein einer Produktionsfirma.

    Eine Freundin mit KV, die schon seit Jahren im Büro arbeitet, sucht einen neuen Bürojob und findet nix.

    Eine Bekannte hat überhaupt keine Büroerfahrung und arbeitet seit längerer Zeit als Sachbearbeiterin für Bürobedarf.

    Ich kann dir die HS nur empfehlen. Allerdings würde ich persönlich nur eine Schule mit "Handelsdiplom edupool.ch/KV Schweiz" machen. Du lernst ganz viele Dinge, die du auch im sonstigen Leben brauchen kannst. Und wenn du dann einen Job in Aussicht hast, dann bist du bereit und hast deinen Abschluss schon in der Tasche. Zudem alle Augen und Ohren offen halten und auch im Bekanntenkreis deine Absichten bekannt machen.

    Als Tip: Auf der Steuererklärung schon bei Beruf "Sachbearbeiterin" o.ä. schreiben, dann sollte es mit dem Abzug der HS-Kosten keine Probleme geben.

    Es gibt keine "Anleitung". Du musst es einfach versuchen und dran bleiben.

    Viel Glück und alles Gute!

    Ich kann dir nur zum Ferienabzug sicher antworten:

    ist jemand in einem Dienstjahr (nich Kalenderjahr!) 8 Wochen oder länger krank, dann darf ein Abzug für die ersten 8 Wochen von 1/12 machen. Für jeden folgenden Monat nochmals je 1/12. Steht auch so im OR.

    Zu der Vorholzeit hab ich nur eine Vermutung, keine juristisch abgesicherte Antwort: Ich denke, dass diese Vorholzeit nicht vergütet wird. Sonst müsste diese auch via Krankentaggeld dem Arbeitgeber gutgeschrieben werden. Wer bei uns zuwenig Gleitzeitsaldo hat, muss für Brückentage Ferientage nehmen. Aber wir haben eben Gleitzeitsaldo und nicht speziell ein Vorholzeitkonto, da kenn ich mich nicht aus.

    Hallo Piccolo

    Meine persönliche Meinung:

    Ober der Chef das "darf", weiss ich nicht. Jedoch sagt mir mein Verstand, dass ich das als Chef genauso handhaben würde, wenn ein Lehrling seine Aufgaben nicht oder ungenügend erledigt.

    Ein Arbeitsbuch ist ja keine Strafe, sondern eine Hilfe für den Alltag und die Lehrabschlussprüfung. Und wenn der Lehrling zu bequem ist und keine Zeit für das Arbeitsbuch unter dem Monat aufwendet, dann muss er es eben dann machen, wenn der Chef ein Auge drauf hat. Das hat was mit Eigenverantwortung, Pflichtbewusstsein und Vertrauen zu tun.

    Unser Lehrling musste auch schon am Samstag antraben, weil er Prüfungen verhauen hatte. Da hat er alle Prüfungen nochmals im Betrieb an Samstagen nachgearbeitet und Zusatzafgaben gelöst. Geschadet hat es nicht :o)

    Hallo Neo

    Bei uns ist das auch so. Wir haben ebenfalls Gleitzeit und im Reglement des Verbandes steht ganz klar, dass Arztbesuche keine bezahlten Abwesenheiten sind. Bei uns geht das vom Gleitzeitsaldo oder von den Ferien ab.

    Deinen letzten Satz verstehte ich nicht. Wenn du Schicht hast, wäre doch vielleicht ein Abtauschen möglich gewesen?

    Gruss

    Hallo berni

    Ohje, das hört sich mühsam an.

    So wie du schreibst, hast du einen schriftlichen Vertrag über 90%. Wenn die neuen Chefs dein Pensum kürzen wollen, können sie das tun. Das ist dann eine Änderungskündigung. Sie müssen dir einen neuen Vertrag mit 60% ausstellen. Du musst diesen nicht unterzeichnen, sondern es ist ein "Angebot". Wenn du diesen neuen Vertrag nicht möchtest, dann gilt die normale Kündigungsfrist und der bisherige Vertrag gilt bis zum letzten Arbeitstag. Erst dann gilt der neue Vertrag mit dem 60% Pensum.

    Die neuen Chefs werden schon ihre Begründung zurechtgelegt haben, warum sie das so wollen. Sei es, weil sie selber ein grösseres Pensum haben wollen oder sonst ein Grund. Somit, denke ich, dürfen sie schon an "deiner Existenz herumschrauben".

    Alles Gute für dich!

    Gruss Annarella

    Hallo Coolphan

    Meiner Meinung nach liegt der Hase im Pfeffer begraben, weil du im Geitzeitmodell arbeitest und wieder voll arbeitsfähig bist (was ja super ist! :) ). Lasse mich aber von einem Arbeitsrechtler gerne belehren.

    Empathie: Mir ist nicht bekannt, dass es nur 1 Gleizeitreglement für alles und jeden gibt. Weil wenn es so wäre, dann gäbe es ja nur DAS Gleitzeitreglement und alle Eventualitäten wären geregelt. Dass du in diesem Zusammenhang Loyalität vom AG erwartest, aber nicht vom AN, finde ich unfair. Arbeitsklima und so: Da gehören ja immer zwei dazu.

    Viele Grüsse von Annarella, der Bürogumsel, die freiwillig diesen Samstag und Sonntag in der Werkstatt helfen geht, weil der Kunde seine Ware braucht und die das in Einzelfällen auch gar nicht schlimm findet.

    Hallo Coolphan

    Bei uns im Geschäft (Reglement) ist das auch so geregelt. Sonst würden ja alle ihre Termine auf die Arbeitszeit legen. ;o) Es ist ja oft nicht nur die Abwesenheit für die Zeit beim Doc, sondern Heimweg, Duschen, Weg zum Doc. Da ihr ein Gleitzeitmodell habt, bist du ja flexibel.

    Gute Besserung weiterhin!

    Gruss Annarella

    Hallo kaja

    Du kündigst unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist auf den den 30. Juni.

    Achte darauf, dass die Kündigung spätestens am 31.03. beim AG ist (Poststempel zählt nicht!). Lieber einenTag füher per Einschreiben aufgeben, dann bist du auf der sicheren Seite!



    Hallo

    In der Schweiz muss jeder AG alle Mitarbeiter für Bu/NBU versichern, egal ob Fest- oder Teilzeit, ob Lehrling oder Praktikant. Je nach Branche muss dies bei der SUVA sein (z.Bsp. Chemie, Bau) oder kann bei einem anderen Anbieter sein. Die Versicherungen bieten Taggeld in Form von 80% des Lohnes ab dem vierten Absenztag, es steht dem AG frei die restlichen 20% zu bezahlen.

    Die Versicherung gilt bis 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag, aber eben 30 Tage und nicht ein Monat ! Es kann eine Abredeversicherung bis max. 180 Tage gemacht werden. Kostet bei der SUVA 25CHF/Monat.



    Ergänzend: Der AG muss den MA für NBU/BU versichern, wenn dieser min. 8 Stunden pro Woche beim gleichen AG beschäftigt ist. Hat man je Arbeitgeber ein kleineres Pensum, muss man sich privat versichern.

    Mu: Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch über den AG abgeschlossen. Schliesst der AG eine solche ab, dann kann man die private KTG-Vesicherung auflösen. Die Unfallversicherung ist für den AG obligatorisch (ab 8Stunden/ Woche). Das sind zwei verschiedene paar Schuhe, die man auseinander halten muss. Unfallversicherung= 30 Tage Nachdeckung, danach Abredeversicherung. KTG keine Nachdeckung, jedoch Übertritt in die Einzelversicherung möglich. Aber wissen muss man es und machen muss man es.

    Gruss



    - Hallo Annarella

    Was der KTG-Versicherung betrifft:

    Da Tron offensichtlich nicht im Krankenstand ist und danach ein Job hat (=muss sich nicht bei der ALK anmelden) denn wäre ein Übertritt von der Kollektiv- in die Einzelversicherung nicht machbar/angezeigt.

    Oder was meinst Du?



    Hallo Mu

    Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass nicht alle Mitarbeiter wissen, dass die KTG -Versicherung des AG freiwillig ist und welche Konsequenzen es bei einem Austritt haben kann, weise ich beim Austritt speziell darauf hin (Empfangsbestätigung mit Unterschrift). Für mich persönlich ist ein Monat lang, da kann einfach alles passeren. Z.B. ein Bandscheibenvorfall gilt i.d.R. als Krankheit und nicht als Unfall.

    Es mag sein, dass ich zu vorsichtig bin und deshalb für diese Zeit zusätzlich eine Versicherung abschliessen würde. Und falls Tons noch-AG keine KTG-Versicherung abgeschlossen hat, dann ist er ja sowieso privat versichert und es entsteht keine Lücke. Und ev. hat der neue AG keine KTG-Versicherung oder eben schon... Das wissen wir ja nicht. Daher: Kontrollieren muss er, nicht dass er nachher nicht versichert ist.

    Schönes Wochenende!

    Hallo Tron

    Bei der NBU-Versicherung besteht eine Nachdeckung von 30 Tagen nach dem Austritt (wenn du mehr als 8h/ Woche beim gleichen AG gearbeitet hast, bist du gegen NBU versichert). Eine Abredeversicherung wäre bei einer längeren Pause zu empfehlen.

    Bei unserer (freiwilligen) Krankentaggeldversicherung besteht keine Nachdeckung nach dem Austritt. --> Versicherung abschliessen empfohlen. Schau mal im Vertrag nach, was dort genau steht.

    Beim Austritt müssten dir die Unterlagen mit den Informationen abgegeben werden. Frag doch mal bei der entsprechenden Person nach, da bekommst du bestimmt Antworten.

    Gruss

    Hallo employee

    Von der rechtlichen Seite her kann ich keine Auskunft geben, ob der AG das "darf".

    Jedoch habe ich auch schon im Stundenlohn gearbeitet und bekamm den Lohn auch am 25. des Folgemonats und in einer anderen Firma am 15. des Folgemonats ausbezahlt. Ich kenne es nicht anders, da ja der Monat mit den Stunden abgeschlossen sein muss, bevor der Stundenlohn ausbezahlt werden kann. Ich denke, es handelt sich einfach um eine schlechte, bzw. keine Information des AG. Hast du denn nachgefragt, bevor du ins neue Arbeitsverhältnis gewechselt hast? Wenn du von einem Monatslohn in den Stundenlohn gewechselt hast, dann hättest du auch einen neuen Arbeitsvertrag bekommen sollen.

    Gruss

    Hallo Fabienne

    Ich habe mich ehrlich gesagt schon bei 3300.00 fast verschluckt, aber 4300.00 ist ja mehr, als viele im Monat verdienen. Das kann sich ja nicht jeder leisten. Eine seriöse Beraterin hätte dir auch einige Tage Bedenkzeit gegeben, denn wer überzeugt ist, der macht es und meldet sich auch am nächsten Tag noch. Somit finde ich die Art und Weise schon forsch.

    Ich kenne persönlich niemanden, der mit diesem Programm erfolgreich das Gewicht gehalten hat. Es ist egal, was für eine Diät oder Umstellung du machst: du musst den Grund für dein Essverhalten kennen. Denn nur wenn du das erkennst und ändern kannst, dann hast du Erfolg und keine Rückfälle mehr.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute!

    Viele Grüsse einer "Leidensgenossin"

    Annarella