Beiträge von Eva-Maria.1

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    Nein leider nicht, das konnte sie mir nicht geben.

    Bezüglich Wohnsitz und Wohnung ist man frei diesen zu wählen.


    Ich werde mit ihm sprechen, dass er zur Gemeinde mitkommt. Vielleicht muss er sich ja auch daran beteiligen.

    Folgendes sieht das Gesetz vor:


    Aufenthalte bis zu 90 Tagen in sechs Monate sind nicht bewilligungspflichtig. Bei längeren Aufenthalten muss sich die Person beim Migrationsamt des Kantons als Nichterwerbstätiger anmelden. Die ausgestellte Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig (bei Studierenden für die Dauer der Ausbildung resp. für ein Jahr mit jährlicher Verlängerung) und wird automatisch verlängert, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.


    Das habe ich gemacht. Die Gemeinde sieht es anders und lehnt mich ab und nimmt nicht einmal meine Dokumente an. Ich kann mich erst im August anmelden und dann meinen Steuersitz hier her verlegen. Damit wäre ich overstayer und bekäme eine Busse. Dilemma.

    Mein Freund müsste sich darum kümmern? Das ist doch komisch, wenn ich von mir aus die Sachen dargestellt habe. Ich brauche keine Sozialhilfe. Und ich wollte mich bereits als Nichterebstätige anmelden. Das ist ja mein Ziel.

    Es ist nicht einfach so drei vier Tage, sondern Monate. Ich bin ja weder ein noch ausgereist. Das mit dem Spielraum ist mir klar, damit habe ich kein Problem. Ich will nur nach Gesetz handeln, so wie ich es verstanden habe

    Ich besuche ja meinen Freund nicht einfach so, sondern wohne ja auch bereits seit einigen Monaten hier. Deshalb habe ich nachgeschaut was ich machen müsste und dabei kam heraus, dass ich mich anmelden muss. Ich habe ja meinen Mittelpunkt hier in der Schweiz und nirgendwo sonst. Für mich und das Amt für migration ist es klar, die Gemeinde selbst sieht es anders.


    In Zukunft pendele ich zwischen zwei Wohnungen.

    Wochenaufenthalter sind Leute, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen. Bei mir ist es genau umgekehrt.

    Das ist eine gute Idee. Das werde ich versuchen

    Ich habe bereits im August 2020 darüber mit der Gemeinde gesprochen, was ich machen soll um ab Anfang 2021 hier anmelden zu können. Da hiess es, dass ich erst einmal abwarten sollte. Deshalb bin ich ja nicht einfach so gekommen, sondern mit Ansage.

    Ich will nicht wegen Aufenthalt heiraten

    Ich kann alles belegen. Ich habe genug finanzielle Mittel, das ist nicht das Problem. Das ist bereits bei der Gemeinde hinterlegt und abgegeben. Das akzeptiert sie gerade noch. Aber eben nicht den Grund für den Aufenthalt beim Partner. Wie gesagt, ich werde pendeln.

    Ich pendele zwischen zwei Wohnungen. Dort arbeite ich, hier ist mein sozialer Aufenthalt.

    Mit so einer großen Antwort habe ich nicht gerechnet. Zuerst einmal, vielen Dank für die Antworten.


    So, ich kann alles nachweisen: krankenversicherung, genügend finanzielle Mittel, eine Wohnung, ein Grund für meinen Aufenthalt.


    Ich habe allerdings keinen Ehepartner, sondern nur ein konkubinat. Und das möchte ich beibehalten. Deswegen trifft Familiennachzug nicht zu.


    Warum ich mich anmelden will? Ich möchte in der Schweiz legal sein, und sozusagen zwei Wohnungsitze haben. Das bringt mir leider Vorteile, da ich Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Und es ist einfacher bei der Grenze. Vor allem, wenn es wegen Corona vielleicht schwierig wird. So kann ich diese passieren und zu meinem Freund gehen.


    Grundsätzlich steht ja kein Hindernis im Weg mich nicht anzumelden. Selbst das Amt für Migration Bern fand die Ablehnung komisch und die Begründung auch. Nur muss ich über die Gemeinde gehen.


    Hilft es, denn wenn mein Freund mitkommen würde zur Gemeinde?

    Mit so einer großen Antwort habe ich nicht gerechnet. Zuerst einmal, vielen Dank für die Antworten.


    So, ich kann alles nachweisen: krankenversicherung, genügend finanzielle Mittel, eine Wohnung, ein Grund für meinen Aufenthalt.


    Ich habe allerdings keinen Ehepartner, sondern nur ein konkubinat. Und das möchte ich beibehalten. Deswegen trifft Familiennachzug nicht zu.


    Warum ich mich anmelden will? Ich möchte in der Schweiz legal sein, und sozusagen zwei Wohnungsitze haben. Das bringt mir leider Vorteile, da ich Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Und es ist einfacher bei der Grenze. Vor allem, wenn es wegen Corona vielleicht schwierig wird. So kann ich diese passieren und zu meinem Freund gehen.


    Grundsätzlich steht ja kein Hindernis im Weg mich nicht anzumelden. Selbst das Amt für Migration Bern fand die Ablehnung komisch und die Begründung auch. Nur muss ich über die Gemeinde gehen.


    Hilft es, denn wenn mein Freund mitkommen würde zur Gemeinde?

    Guten Morgen alle zusammen


    Ich habe folgendes Problem: Ich bin aus Deutschland, meine Freund mit dem ich ein Konkubinat habe wohnt und arbeitet in der Schweiz, ich arbeite in Deutschland (allerdings im Moment nicht, weil mein Betrieb geschlossen ist wegen corona). Deshalb wollte ich mich auf der Gemeinde anmelden, da ich länger als 3 Monate in der Schweiz bin. Das machte ich zuerst im Dezember 2020.


    1. Begründung


    Ich würde unter das Freizügigkeitkeisabkommen fallen und kann jederzeit Ein und Ausreisen. Die Gemeinde meldet grundsätzlich keine Fälle wie mich an, denn wenn das jeder machen würde.


    2. Begründung


    Dieser bezieht sich auf meinen Freund. Sie sehen dies nicht als Grund für eine Anmeldung an. Denn ich wäre nur vorübergehend hier und eine Fernbeziehung als eben unter das Freizügigkeitkeisabkommen fallend.


    3. Begründung


    Ich würde nicht arbeitslos sein, sondern einer Beschäftigung nachgehen. Corona ist nur vorübergehend und danach wäre ich wieder in Deutschland. Da spielt auch die zweite Begründung mit ein.


    4. Begründung


    Wenn sich bis Juli 2021 nichts ändert, kann ich mich gerne anmelden und meinen Steuersitz hier her verlegen und mich mit allen Rechten und Pflichten niederlassen. Dies wäre auch mit dem Migrationsamt Bern abgesprochen.


    Genau dieses sagte mir allerdings, dass ich mich anmelden muss und hat mich wieder an die Gemeinde geschickt. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und wie hoch wären die Kosten? Und was kann ich selber machen? Soweit ich weiss, muss die Gemeinde den Antrag nur weiterleiten. Dabei scheitert es aber. Denn ich erfülle die Voraussetzungen und alle notwendigen Unterlagen.