Beiträge von Kandrew88

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    Mir geht es auch darum, dass ich vollkommen blockiert bin.


    Meine Ambition ist eine neue Stelle im Ausland. Jedoch habe ich keine Ahnung auf wann ich mich bei der Gemeinde Abmelden soll, auf wann ich alles weitere kündigen solle, weil der AG den letzten Tag nicht bestätigen will. Wenn ich mit Gewissheit wüsste am Tag XY ist der letzte, dann gäbe sich mir zumindest die Möglichkeit einer anständigen Planung.

    Im Vertrag steht zwar Ferienanspruch pro Jahr 25 Tage, aber auch, dass ich Pro Rata 2 Tage für jeden Monat zur Verfügung habe.

    Vielen Lieben Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Ich weiss dies sehr zu schätzen :)


    das der Arbeitgeber eine Weisungsbefugnis hat, dies bestreite ich nicht. Dies bleibt, soweit meines Erachtens, auch weiterhin bestehen wenn das Arbeitsverhältnis gekündet wurde bishin zum Kündigungstermin.


    was Sie schreiben macht mir vollkommen Sinn und leuchtet, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen Betrifft auch ein. So habe ich es in Erinnerung von meinem HF Studium.


    Nun Frage ich mich einfach, wie sich die Lage verhält in einem gekündeten Verhältnis.


    In meinem E-Mail von letzter Woche an meinen Chef bekundete ich meine Kompromissbereitschaft, aber es müssen Vorschläge Seiten Arbeitgeber kommen..
    Im Gegenteil ich wurde durch den Fleischwolf gedreht. Nun meinte mein Chef, mündlich, « Voraussichtlich 5 März evtl. 26 Februar, je nachdem wie es aussieht.


    Ich mache Sorgen nochmals zu fragen, für eine schriftliche Bestätigung bzgl. letzter Tag, dass es wieder Eskaliert.

    Hallo @Sirio


    Dasselbe dachte ich auch.


    Ich hoffe mit diesem Beitrag anderen etwas zu helfen mit meiner Erfahrungswerten.
    Die Sache ist noch nicht wirklich ausgestanden.


    Im Gegenteil, letzten Freitag ist diese noch Eskaliert. Man bat mich auf ein Gespräch zu kommen mit der Personalleiterin sowie CEO zusammen.


    Grund war meine zweite E-Mail, mit dem Versuch in Erfahrung zu bringen wann mein letzter Tag sei. In dieser Mail erwähnte ich nochmals die Eckdaten, sowie die Rechtsgrundlage. Es keinen entsprechenden Gesetzesartikel gibt, welcher dem AG die Urlaubsansprüche zu verweigern und diese auszuzahlen (in der Kündigungsfrist) auch dass es nur schweizweit anerkannte Rechnungsgrundlagen gibt wie die Ferienentschädigung aussehen könnte. Zudem machte ich nochmals meine persönlichen Bedürfnisse geltend. Ich in einem anderen Land eine Stelle antrete und wenn ich bis weit in den März hin arbeite mir Mehrkosten entstehen würden. Das in Extremfällen nach richterlichem Ermessen entschieden werden würde.


    Wie auch immer, ich machte meine Kompromissbereitschaft kund, da ich nicht wollte/will, dass die Abteilung vor die Wand gestellt wird. Auch mit dem Vermerk, dass ich nur Vorschläge unterbreite, und auch für Gegenvorschläge bereit bin. Alles schwarz auf weiss



    naja, dies wurde vom CEO sowie Personalleiterin als Angriff, als Erpressung und als Drohung aufgefasst. Ich die Situation ausnütze, mein E-Mail sei Pietätlos. Auch das man meine Kündigung als Missbräuchlich auffassen könnte wurde mal erwähnt.



    auf die Aussage hin, dass der AG immer das Recht hat, unabhängig der betrieblichen Situation, die Ferien zu verweigern, habe ich sofort verneint, dem sehe ich kritisch entgegen.


    nur um zu zeigen, wie es zwar, bzw. ein aggressives und emotional man diese Angelenheit nahm. Der CEO sagte etwas, was ich zunächst nicht verstand, auf anfragen meinte er, die Maske rutsche die ganze Zeit runter. Worauf ich erwiderte, ja das kann ich gut verstehen. Bei mir ist es vor allem wegen dem Bart, wegen der kleinen Bartstoppeln. Ich versuchte mit diesem Kommentar das Gespräch etwas zu lockern.


    Die Personalleiterin meinte daraufhin: sie habe selber keinen Bart. Trotzdem rutsche ihr der Bart runter. Ich solle mal nicht ao tun.


    Dies war gleich zubeginn des Gespräches. Weshalb mir bewusst war, dass ich mich auf ein hartes Gespräch einstellen musste. Recht hatte ich bekommen. Da beide sehr emotionsgeladen waren. Der CEO klopfte auf den Tisch, hatte grosse Augen etc.


    Was mir während des Gespräches klar wurde, so empfand ich es, das man jede Gelegenheit suchte, jeden Einwand o.ä. sucht um den Arbeitnehmer (mich) zu verunsichern, ein schlechtes Gewissen einzureden. Beispielsweise: von der Personalleiterin: ich hätte diese zweite E-Mail von mir, während der Arbeitszeit geschrieben. Diese Anschuldigung stimmt nicht. Ich schrieb diese Mail in meiner Mittagspause nicht während der Arbeitszeit.


    Meiner Arbeitskollegin erging es gleich. Sie hätte am Freitag, letzte Woche den letzten. Nachdem sie nichts hörte, machte sie eine E-Mail an unseren Chef. In welcher sie erwähnte, dass sie nichts anderes hörte und sie darum ihr Firmenhandy und laptop abgeben würde an den anderen Abteilungsleiter.


    Gleichauf musste sie zum CEO und Personalleiterin. Ihr wurde gleich gesagt, so wenn sie nicht käme am Montag (Heute) so würde man ihr den Februarlohn nicht auszahlen. Zur Erinnerung, sie hat angefragt wann der letzte ist,dass rechnerisch, mit ihrem Feriensaldo, sie am 5 Februar den letzten hätte. Ihr wurde nichts bestätigt.


    Soweit der Stand

    Hallo zusammen


    Ich kündigte am 15 Januar. Kündigungsfrist 2. Monate. Kündigungstermin 31 März.


    weil ich vom letzten Jahr keinen Urlaub hatte nehme ich von den 25 Tagen ganze 23 mit ins Jahr 2021 plus 2 Tage Pro Rata bis 31 März (total 6 Tage) ergeben 29 Tage Resturlaub.



    nun mir ist klar, der Arbeitgeber hat das Recht den Urlaubszeitpunkt zu bestimmen, auch während der Kündigungsfrist. Wie sieht es aus mit „Urlaub verweigern“



    die Personalleiterin meine sofort, der Arbeitgeber habe das Recht Urlaub zu verweigern, auch während der Kündigungsfrist und diese aus zuzahlen.


    Wenn mein letzter Arbeitstag der 18 Februar wäre. Ab welchen Zeitpunkt spätestens müsste der Arbeitgeber mir Bescheid geben ob diese mich auszahlen? Dürfte er jetzt eine Woche bis einige Tage vor dem 18 Februar kommen und sagen „hey, du kannst noch nicht gehen, du musst noch bis Tag xy weiter arbeiten. Wir zahlen dich aus.


    Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber frühzeitig Bescheid geben, damit der Arbeitnehmer anständige Planung für seine Private Angelegenheiten machen kann. Im nicht gekündigtem Verhältnis gilt ja als Faustregel 2 bis 3 Monate vorher.



    Und wie viele Tage von den 29 könnte er mich zwingen auf meinen Urlaubsanspruch zu verzichten?



    auch frage ich mich, wenn er sagt, ich zahle dir Betrag Xy pro Tag.


    Muss ich die hinnehmen oder kann ich sagen ich sei mit dieser Entschädigung nicht einverstanden.


    Es stellt sich mir auch die Frage, was, wenn der Arbeitgeber noch immer nicht bestätigt, wann der letzte Arbeitstag ist (nur die Anzahl Resturlaub bestätigt). Es sieht für mich so aus, als würde dieser es hinauszögern und ein paar Tage vorher Situative entscheiden.


    Meiner Meinung nach, muss der Arbeitgeber nicht nur begründen „betriebliche Situation“ wenn der Arbeitnehmer auf Resturlaub verzichten soll. Er müsste auch frühzeitig kommunizieren, damit der Arbeitnehmer noch die Chance hat für anständige Planung beispielsweise für Urlaub etc. auch in der Kündigungsfrist und nicht erst eine oder zwei Wochen vorher beispielsweise 2 Wochen vor dem letzten Arbeitstag (nicht Kündigungstermin)

    Hallo zusammen



    bei mir ist es etwa ähnlich.


    Ich kündigte am 15 Januar. Kündigungsfrist 2. Monate. Kündigungstermin 31 März.
    weil ich vom letzten Jahr keinen Urlaub hatte nehme ich von den 25 Tagen ganze 23 mit ins Jahr 2021 plus 2 Tage Pro Rata bis 31 März (total 6 Tage) ergeben 29 Tage Resturlaub.



    nun mir ist klar, der Arbeitgeber hat das Recht den Urlaubszeitpunkt zu bestimmen, auch während der Kündigungsfrist. Wie sieht es aus mit „Urlaub verweigern“



    die Personalleiterin meine sofort, der Arbeitgeber habe das Recht Urlaub zu verweigern, auch während der Kündigungsfrist und diese aus zuzahlen.


    Wenn mein letzter Arbeitstag der 18 Februar wäre. Ab welchen Zeitpunkt spätestens müsste der Arbeitgeber mir Bescheid geben ob diese mich auszahlen? Dürfte er jetzt eine Woche bis einige Tage vor dem 18 Februar kommen und sagen „hey, du kannst noch nicht gehen, du musst noch bis Tag xy weiter arbeiten. Wir zahlen dich aus.


    Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber frühzeitig Bescheid geben, damit der Arbeitnehmer anständige Planung für seine Private Angelegenheiten machen kann. Im nicht gekündigtem Verhältnis gilt ja als Faustregel 2 bis 3 Monate vorher.



    Und wie viele Tage von den 29 könnte er mich zwingen auf meinen Urlaubsanspruch zu verzichten?



    auch frage ich mich, wenn er sagt, ich zahle dir Betrag Xy pro Tag.


    Muss ich die hinnehmen oder kann ich sagen ich sei mit dieser Entschädigung nicht einverstanden.