Beiträge von maiglocke

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    Jemand in meiner Verwandtschaft erzählt herum, dass ich früher eine Hure gewesen sei. Das erzählt diese Person allen im Dorf, der restlichen Verwandtschaft, alle, die er antrifft, auch meinem Ehemann.

    Daran ist absolut nichts wahr.

    Mit der genannten Person aber kann ich nicht reden, die ist überzeugt von Ihrer Meinung.

    Was geschieht, wenn ich die wegen Verleumdung anklage?

    Gruss

    Muri

    Danke Oase, danke Perrine

    Mittlerweile erheilt ich eine ganz nette Antwort des Tourismusvereins Leventina:

    Die Eigentümer von Ferienwohnungen- und Häusern, sowie die Mitglieder der Familien bezahlen eine Aufenthaltsgebühr in Form von einem jährlichen fixen Betrag. Dieser Betrag in Leventina Tal ist von Fr. 60.- pro Bett (Aufenthalt erreichbar mit dem Auto) oder Fr. 40.- pro Bett (Aufenthalt erreichbar nur zu Fuss). Dieser fixen jährlichen Gebühr sind auch jene Gäste unterstellt, die Ferienwohnungen oder –Häuser für mehr als 3 Monate in Nutzniessung haben oder mieten.

    Gruss

    Muri

    Hallo

    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Meine Eltern besitzen ein Ferienhaus im Tessin (Leventina) und sollen für sich selber Kurtaxe bezahlen, stimmt das so?

    Sie vermieten das Haus nicht, verbringen nur ab und zu die Wochenenden oder Ferien dort.

    Vielen Dank

    Muri

    Hallo nouilles

    So weit ich weiss muss der Arbeitgeber 5 Jahre rückwirkend bezahlen.

    Erkundige Dich nicht beim Arbeitsamt, sondern beim Arbeitsgericht, die bieten gratis Rechtsberatungen an. Und Klagen beim Arbeitsgericht sind immer umsonst, sollten vielleicht alle Stricke reissen...

    Alles Gute

    Muri