Beiträge von pointyear

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    @Transmitter Mit etwas Verzögerung danke für die eigene Geschichte, die ja der meinen gar nicht so unähnlich ist. Ich habe seit meinen Nachrichten noch nichts gehört. Weder eine Bestätigung, dass die Sache erledigt ist, noch einen Zahlungsbefehl. Jedenfalls wurde die Zahlung dieses mal nicht zurückgebucht. Gut möglich, dass diese Firma einfach solches Säbelrasseln anwendet, um ihr Geld einzutreiben. Das ist zwar nicht besonders freundlich und langfristig gedacht wohl auch nicht zielführend, aber legitim und kurzfristig vermutlich effektiv. Ich warte einfach einmal weiter zu und nehme es, wie es kommt. Etwas Genugtuung erhalte ich immerhin durch die Tatsache, dass meine Kündigung des Vertrags auf 2022 direkt durch den unfreundlichen Umgang mit mir als Kunden zurückzuführen ist.

    Danke @Transmitter für alle ausführlichen Antworten. Ich werde nun einmal abwarten, bis ich tatsächlich einen Zahlungsbefehl erhalte. (Ich habe dem Gläubiger die Zahlungsbestätigung am Montag geschickt, mit der Bitte, den Eingang der Zahlung zu bestätigen. Da ich bis jetzt keine Antwort erhalten habe, gehe ich eher davon aus, dass das ignoriert wird und ich tatsächlich einen Zahlungsbefehl erhalten werde.) Dann habe ich ja 10 Tage Zeit um Rechtsvorschlag zu erheben, bzw. 20 Tage um zu bezahlen, und werde in dieser Zeit juristischen Rat suchen, ob überhaupt und gegen welche Forderungen ich rechtlich vorgehen kann/soll. Ein Betreibungsregistereintrag ist für mich nicht das Ende der Welt, aber ein Ärgernis. Und es ist offensichtlich, dass Firmen wie der Mieterschutz Schweiz auch deshalb handeln, wie sie handeln, weil sich die meisten Leute nicht zur Wehr setzen. Für mich gilt es daher, eine Risikoabwägung zu machen. Welche Erfolgsaussichten habe ich, wie hoch sind die Kosten, die auf mich zukommen, wieviel Zeit werde ich aufwenden müssen, etc.

    Das ist ja eben die Frage, die ich nicht beantworten kann. Wenn das Gewähren einer Nachfrist rechtlich bedeutungslos ist und der Gläubiger wie angedroht das Verfahren sogleich eröffnet hat (ich nehme an, dass das an einem Wochenende nicht möglich ist, aber sehr wohl am Montag morgen), dann ist meine Zahlung heute zwar am gleichen Tag aber doch nach Eröffnung des Verfahrens getätigt. Wenn die Nachfrist rechtlich verbindlich ist, und ich also bis zum 28.2.2021 Zeit habe, um die Gebühr mit Mahnkosten zu bezahlen, dann habe ich rechtzeitig gezahlt. Ich verstehe zwar nicht, weshalb das rechtlich so geregelt ist, aber ich befürchte, dass ersteres der Fall ist.

    Zur besseren Übersicht hier die relevante Korrespondenz.


    Brief vom 12.2.2021 an mich


    Letzte Mahnung fur lhre Mitgliedschaft 2021 beim Schweizerischen


    Mieterschutz Mitgliederbeitrag 2021 zahlbar bis 31.12.2020 (inkl. 7. 7% MWST)


    Sparen Sie sich einen Eintrag im Betreibungsregister und weitere unnötige Kosten!


    Trotz Rechnung vom November 2020 und Zahlungserinnerung vom Januar 2021 sind Sie lhrer Zahlungspflicht für den Mitgliederbeitrag 2021 noch 3 Monaten seit Rechnungsstellung noch nicht nachgekommen. Offenbor sind Sie nicht gewillt diese Forderung gütlich zu begleichen.


    Wir gewähren Ihnen hiermit eine letzte Nachfrist bis 28.02.2021 um den Jahresbeitrog 2021 zzgl. der Mahngebühr von CHF 20.- (Zliff. 2 AGB) mittels nachstehendem Einzahlungsschein zu begleichen. Danach wird diese Forderung dem lnkassobüro bezüglich Einleitung des betreibungsrechtlichen Verfahrens übergeben.


    In lhrem lnteresse hoffen wir auf diese Massnahme verzichten zu können.


    Schweizerischer Mieterschutz


    Formular ohne Unterschrift


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    Email vom 13.2.2021, 19:31 an mich


    "Sehr geehrter Herr [Name]


    Wenn Sie den Sozi-Abfall-Medien alles abkaufen, dann ist es auf jeden Fall richtig gewesen, dass Sie bei uns gekündigt haben. Lieber kein Mitglied, als ein Solches wie Sie. Vom Geldfluss bei Einzahlungen haben Sie auch viel Ahnung. Wir haben doch nichts zurückgebucht. Wenn Ihre Zahlung bei Raiffeisen landet ohne Angabe unserer Kontoverbindung, dann weist die Bank das Geld zurück. Davon erlangen wir nicht mal Kenntnis. Aber noch eine Feststellung: Das e-banking wurde übrigens nicht gestern erfunden und komischerweise erhalten wir tausende von Gutschriften anderer Mitglieder, welche fähig sind das e-banking zu bedienen. Wo liegt denn nun das effektive Problem?


    Wir bedanken uns für Ihre Mitgliedschaft und bestätigen hiermit den Erhalt Ihrer Kündigung, datiert 13.02.2021.


    Gemäss Ziffer 2 AGB und weiterer Publikationen auf der Website kann die Mitgliedschaft mit 3-monatiger Frist jeweils per Ende Kalenderjahr der Vertragsdauer aufgelöst werden. Auszug aus den AGB: „Die Kündigung muss dem Zentralsekretariat bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich oder via E-Mail zugehen. Unterbleibt eine frist- und termingerechte Kündigung, so bestehen die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht für eine weitere Dauer gemäss der ersten Vertragsdauer von 1 oder 2 Kalenderjahren.“


    Ihre Kündigung gilt daher per 31.12.2021, womit der Jahresbeitrag 2021 noch geschuldet bleibt. Wir danken für die umgehende Begleichung (Termin 31.12.2020).


    Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden waren.


    Wir wünschen Ihnen somit ab 01.01.2022 ein problemloses Mietverhältnis.


    Freundliche Grüsse


    Schweizerischer Mieterschutz


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    Email vom 13. Februar 2021, 19:32 an "inkassodata.ch", cc an mich


    "Guten Tag


    Bitte umgehend Betreibung einleiten gegen folgenden Schuldner:


    ... [MigliederNr, Name, Adresse]


    Mitgliederbeitrag 2021 in Höhe von CHF 95.-, Mahngebühr von CHF 20.- (Ziff. 2 AGB), total CHF 115.-, fällig per 31.12.2020, Verzugszins 5%


    Besten Dank für Ihre sofortige Erledigung mit Feedback/Kopie Zahlungsbefehl.


    Freundliche Grüsse


    Schweizerischer Mieterschutz


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    "Falls sie wahr ist und man belegen kann, dass die Zahlung ausgeführt wurde, würde ich einer Betreibung mal gelassen entgegensehen."


    Die Geschichte ist wahr und der Betreibung sehe ich gelassen entgegen. Den Eintrag im Betreibungsregister möchte ich aber vermeiden oder, da man einen solchen Eintrag ja eigentlich überhaupt nicht verhindern kann, so schnell wie möglich wieder entfernen lassen. Wahrscheinlich ist meine beste Chance, darauf zu hoffen, dass es dem Gläubiger, der ja weiss, dass er sein Geld mittlerweile hat, zu dumm ist, gegen meinen Rechtsvorschlag gerichtlich vorzugehen. Aber vielleicht liege ich da falsch...

    "Meiner Ansicht nach sollte eine schriftlich geäusserte Frist im üblichen Geschäftsverkehr als verbindlich gelten. Aber das hat vielleicht mehr mit anständigem Geschäftsgebaren zu tun, als mit entsprechenden Gesetzen. " Das paraphrasiert ziemlich genau meine Frage...

    Wie schon in der Antwort oben geschrieben habe ich mich wohl nicht deutlich ausgedrückt und ging teilweise auch von falschen Annahmen aus. Kurz zusammengefasst kann man mittlerweile meine Zahlungsversuche ignorieren und der Stand der Dinge ist lediglich, dass ich per Brief eine letzte Mahnung erhalten habe, in der mir eine Nachfrist bis 28.2.2021 gewährt wird, dass die entsprechende Zahlung heute, am 15.2.2021, ausgeführt wurde, und dass der Gläubiger trotzdem möglicherweise bereits via Inkassobüro hat ein Betreibungsverfahren eröffnen lassen. Wenn diese Verfahren heute Morgen eröffnet wurde, ist das also tatsächlich auch vor dem Eingang meiner Zahlung.


    Wie hier ja in den Antworten erwähnt ist die Eröffnung eines Betreibungsverfahrens, wenn ich das richtig verstehe, so oder so möglich und führt zu einem Eintrag. Die Frage ist aber glaube ich, ob der Gläubiger als Reaktion gegen meinen Rechtsvorschlag wird belegen können, ob die Forderung berechtigt ist. Davon wiederum hängt es wohl ab, ob ich die Weitergabe des Eintrags im Betreibungsregister an Dritte nach dreimonatiger Frist verbieten lassen kann. (Ich hoffe das stimmt so.)

    Das entspricht in etwa dem, das ich auch herausgefunden habe. Machen kann ich direkt gegen eine Betreibung nichts, sondern nur Rechtsvorschlag einreichen und dann drei Monate später beantragen, dass diese Betreibung an dritte nicht mitgeteilt wird.

    Das ist ein Missverständnis (wohl von mir unklar formuliert). Die Firma ist zwar m.E. betrügerisch und meines Wissens in erster Instanz in Zug wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt worden, aber zum Zeitpunkt jetzt schulde ich den Jahresbetrag und habe ihn (zwar versehentlich, was natürlich keine Rolle spielt) nicht so überwiesen, dass er beim Empfänger tatsächlich angekommen ist. Das habe ich mittlerweile im Gespräch mit PostFinance eindeutig herausgefunden (und meine Benachrichtigungen so angepasst, dass ich das direkte Zurückbuchen eines Betrags nicht mehr übersehen kann).

    Kein Problem und danke auch für die Antwort. Ich dachte mein Anliegen wäre recht konkret, aber ich habe den Fall wohl ungenügend geschildert. Ich fasse gerne noch einmal zusammen.


    Ich habe eine Jahresrechnung für den Schweizerischen Mieterverband erhalten, Zahlungsdatum 31.12.2020. Diese habe ich beglichen, an das richtige Konto der Bank (Raiffeisenbank in Rohrschach), und mit Zahlungsempfänger "Schweizerischer Mieterverband", aber ohne zu beachten, dass ich hätte die IBAN des Endkunden verwenden sollen.


    Später habe ich die 1. Mahnung erhalten und im Glauben ich hätte die erste wohl vergessen noch einmal bezahlt (gleicher Fehler noch einmal).


    Beide Zahlungen sind von der PostFinance (meiner Bank) als "gebucht" markiert, der Mieterverband behauptet aber abwechselnd, beide Beträge seien gar nie angekommen oder sie hätten sie zurückgebucht.


    Nun habe ich die "letzte Mahnung" mit Androhung eines Betreibungsverfahrens erhalten. Darauf heisst es, mir werde eine letzte Nachfrist bis 28.2.2021 gewährt, um den geschuldeten Betrag – nun 95.– + 20.- Mahngebühren – zu begleichen. Gleichzeitig erhalte ich Einsicht in die Nachricht, das Inkassobüro solle umgehend ein Betreibungsverfahren gegen mich eröffnen (obwohl ich zugesichert habe, ich werde den Betrag falls noch ausstehend sogleich begleichen).


    VIelleicht macht es das klarer. Jedenfalls werde ich morgen meine Bank anrufen, um zu erfahren, ob sich verifizieren lässt, wo meine überwiesenen Beträge gelandet sind. Einerseits scheint mir das eine klare betrügerische Masche – und die Machenschaften des Schweizerischen Mieterverbandes sind auch reichlich dokumentiert. Ich befürchte also, dass sich diese Firma von mir zwei zusätzliche Jahresgebühren und eine Mahngebühr erschleicht, obwohl sie meinen Betrag längst erhalten hat. Andererseits will ich nicht eine Betreibung riskieren, die man ja in der Schweiz meines Wissens faktisch grundlos intiieren kann. Ich hoffe einmal, dass mir die PostFinance gute Auskunft geben kann und werde im Anschluss hier dokumentieren, in der Hoffnung dass es einmal jemand anderem helfen wird.

    Ich bin auf den Schweizerischen Mieterschutz hereingefallen und habe die Rechnung für die Mitgliedschaft 2021, zahlbar per 31.12.2020 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt glaubte ich noch, ich sei Mitglied des Mieterverbandes – jedenfalls habe ich sogleich die Zahlung per rotem Einzahlungsschein getätigt. Einen Monat später habe ich eine Mahnung erhalten, und wieder sofort die Zahlung im eBanking angeordnet. Am Donnerstag habe ich nun eine Letzte Mahnung erhalten. Darin steht, dass mir eine letzte Nachfrist gewährt wird bis 28. Februar 2021.


    Ich habe daraufhin per Email die Firma angeschrieben, auf die getätigten Zahlungen hingewiesen und um weitere Informationen gebeten. Aufgrund des unprofessionellen Tonfalls in Emails und schon in der Mahnung habe ich endlich gemerkt, dass es sich nicht um den Mieterverband handelt, sondern um die betrügerische Firma. Trotzdem liegt wohl der Fehler zumindest teilweise bei mir, weil sich herausstellt, dass meine Zahlungen nicht angekommen sind (Kontonummer der Bank statt IBAN des Empängers eingegeben.) Innerhalb dieser Email-Korrespondenz habe ich auf Ende 2021 gekündigt und eine Bestätigung dieser Kündigung erhalten, mit dem Hinweis, dass der Betrag für dieses Jahr weiterhin geschuldet bleibt und ich ihn umgehend bezahlen soll. Ich habe geantwortet, dass ich (sofern ich tatsächlich nicht bereits bezahlt habe) sogleich den Betrag begleichen werde. Wichtig ist jedoch, dass ich fast zeitgleich mit der Antwort an mich, als CC eine Email an ein Inkassobüro erhalte, mit der Aufforderung, umgehend Betreibung gegen mich einzuleiten.


    Die Frage ist nun folgende: Wenn mir schriftlich eine Nachfrist gewährt wird und ich nachweislich vor Ablauf derselben bezahle, darf der Gläubiger gegen mich als Schuldner trotzdem bereits ein Betreibungsverfahren eröffnen?


    (Ich weiss, dass keine Mahnungen notwendig sind, um ein Betreibungsfahren zu eröffnen. Die Frage ist aber, wenn in einer Mahnung eine Frist gewährt wird, ist diese Frist dann rechtskräftig?)