Vielen Dank für die Antwort.
Tatsächlich ist es so, dass mein AG keinem GAV untersteht.
Der Berner Skala zu Folge hatte ich 3 Monate lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ich war 6 Monate im Zivildienst.
Das heisst, mein Arbeitgeber war gesetzlich verpflichtet, mir während drei Monaten den Lohn auszuzahlen. Im 4. Monat hätte er nichts zahlen müssen. Da hätte ich einfach den Erwerbsersatz, also die 62.- am Tag zu Gute gehabt. Nach diesen 4 Monaten hätte ich ja so oder so Anspruch auf Erwerbsersatz in Form von 80% meines Lohnes gehabt.
Ich habe die ganzen 6 Monate 80% Lohn von meinem Arbeitgeber erhalten. Der Erwerbsersatz ging direkt in die Firma.
Während den ersten 4 Monaten lag mein Anspruch auf Erwerbsersatz bei 62.- am Tag, also knapp 1900.- im Monat.
Somit hat der Arbeitgeber während diesen 3 Monaten weniger Entschädigung bekommen als Lohn ausbezahlt wurde. Für die ersten 3 Monate war er ja gesetzlich dazu verpflichtet, mir den Lohn auszuzahlen. Der vierte Monat war aus gutem Willen und während den letzten beiden Monaten hat der AG ja die 80% von der Ausgleichskasse zurückbekommen. Sind sie soweit meiner Meinung?
Somit hat mir der Arbeitgeber in diesen 6 Monaten etwa 1.5 Monatslöhne bezahlt, also etwa 7'300.-
In den letzten beiden Monaten bekam er das Geld ja von der Ausgleichskasse zurück.
Das schätze ich sehr und bin im Allgemeinen für alles dankbar.
Aber welcher AG verpflichtet denn einen Arbeitnehmer bei so einer Summe? Wie gesagt werde ich an meinem letzten Arbeitstag genau noch 1.5 Jahre dort gearbeitet haben. Der AG ärgert sich ja, keinen Vertrag gemacht zu haben. Wie lange hätte den dieser Vertrag gehen sollen? 3 Jahre? 5 Jahre? Solche Verträge macht man doch bei grösseren Summen, also für eine Weiterbildung oder ähnliches?
Grüsse