Dass der Vermieter, der nicht im Haus wohnt, abends Fenster und Türen öffnet ohne diese wieder zu schliessen-aus reiner Nachlässigkeit-, sodass ich Nachts um 23h dies machen muss ist meiner Ansicht nach eine Grobfahrlässigkeit. Nachts Türen spaltbreit offen zu lassen in der heutigen Zeit-verstehe ich nicht. Denn wenn ich dann plötzlich nachts einen "Unbekannten" vor /in meiner Wohnung habe od. anderes finde ich das nicht lustig. Da bin ich mit Ihnen nicht einig-geschrieben habs ichs schon. Ob man dagegen nichts unternehmen kann, frage ich mich allerdings schon??
@tansmitter wäre froh, wenn Sie mich informieren könnten über Schlüsselsache und Argumente bei Gerichtsentscheid.
Vermieter ist nicht immer zum vornerein einzuschätzen. Aber zwischen neugierig und dauernd in Wohnung ist ein Unterschied-das belastet.
Wollte einzelnes Zimmertürschloss auswechseln, aber geht nicht ohne Schlüssel-da muss man scheint es das ganze Schloss auswechseln und es geht dann kaputt. Oder hat jemand and. Erfahrungen bei keinem Schlüssel?? Beweis-Sammlung gestaltet sich als schwieriger als gedacht.
Sonst bin ich auf dem Weg nach Abklärungen und Suche nach geringem Aufwand für Schlosswechsel.
Danke für Eure Antworten und Tipps. LG