Beiträge von tasse

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    @Palm


    Dass der Vermieter, der nicht im Haus wohnt, abends Fenster und Türen öffnet ohne diese wieder zu schliessen-aus reiner Nachlässigkeit-, sodass ich Nachts um 23h dies machen muss ist meiner Ansicht nach eine Grobfahrlässigkeit. Nachts Türen spaltbreit offen zu lassen in der heutigen Zeit-verstehe ich nicht. Denn wenn ich dann plötzlich nachts einen "Unbekannten" vor /in meiner Wohnung habe od. anderes finde ich das nicht lustig. Da bin ich mit Ihnen nicht einig-geschrieben habs ichs schon. Ob man dagegen nichts unternehmen kann, frage ich mich allerdings schon??


    @tansmitter wäre froh, wenn Sie mich informieren könnten über Schlüsselsache und Argumente bei Gerichtsentscheid.


    Vermieter ist nicht immer zum vornerein einzuschätzen. Aber zwischen neugierig und dauernd in Wohnung ist ein Unterschied-das belastet.


    Wollte einzelnes Zimmertürschloss auswechseln, aber geht nicht ohne Schlüssel-da muss man scheint es das ganze Schloss auswechseln und es geht dann kaputt. Oder hat jemand and. Erfahrungen bei keinem Schlüssel?? Beweis-Sammlung gestaltet sich als schwieriger als gedacht.


    Sonst bin ich auf dem Weg nach Abklärungen und Suche nach geringem Aufwand für Schlosswechsel.


    Danke für Eure Antworten und Tipps. LG

    Hallo zusammen.Danke für die Inputs.Es ist noch etwas komplizierter. Vermieter ist Eigentümer der Wohnung, deshalb hat er auch die Schlüssel. Und nein, es sind definitiv keine Notfälle-auch ich weiss,dass er dann rein darf-auch die andern üblichen Fälle wo er Zutritt hätte kann man vergessen-auch da nichts. Es ist reine Neugierde und ein kontrollieren-wie ich bisher annahm ; aber natürlich auch unterbinden will-denn dies geht nicht auf die Dauer.


    Mit einem Diebstahl kann ich es nicht zu 100% einordnen, aber auch nicht ausschliessen-es gibt ein Indiz. Der 2. Diebstahl ist befremdlicher. Dazu kommt noch ein versuchtes Eindringen wo ich zu Hause war und gesehen habe, wie das Auto wegfuhr. Dies passierte alles innert kurzer Zeit ca. 1 Monat.


    Transmitter-danke für deine Fragen-denn Präzisierungen könnten helfen. Keine Vormieter.Verdachtsmomente ergaben sich schon einige in vergangenen Monaten;hatte diese etwas verdrängt. Bei Polizei kann ich es nicht 100% beweisen. Möchte aber nicht, das VM mich rausschmeisst, wenn er es bestreitet od. die Polizei bei ihm auftaucht. Bin noch am weitere Beweise sammeln.


    Auch lässt VM immer wieder Eingangstüren offen und Kellerfenster-was mich ungemein stört, denn ich komme z.Teil spät abends heim und hasse es offene Türen vorzufinden. Hier ist Potential für fremde Person.


    Und ja habe mich auch schon erkundigt mit Schlösser auswechseln-was aber auffallen wird.


    Mich würde interessieren, ob und wie Polizei so einer Sache nachgeht. Ob diese dann auch z.Bps. nur dort einfach Person einvernimmt und ad acta legt od. ob sie zuerst etwa Kontrollgänge od. ähnliches vornehmen, womit sich Beweise ergeben/erhärten würden?? Falls hier jemand Ideen od. Erfahrungen hat gerne. LG

    Vielfaches Betreten der Wohnung durch Vermieter unerlaubt. Sachen sind aus der Wohnung verschwunden die ich der Polizei melden muss. Kann/sollte ich anfügen, dass der Vermieter die Wohnung regelmässig betritt und dass er auch öfters Eingangstüre offen gelassen hat? Was ist eure Meinung? Was kann ich dagegen tun? Sozialversicher