Beiträge von P.Hug

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

    Oh ja, sowas nervt total, also eigentlich wie bei mir vor 20 Jahren, blockiertes Geld während 2 Monaten.

    Nach erwirkter Fristverlängerung hat das Betreibungsamt der Aufsichtsbehörde vorgegriffen und die Verfügung bezüglich des verspäteten Rechtsvorschlages von sich aus aufgehoben. Als Begründung führt es einen Fehler der Post auf. Der Zahlungsbefehl gilt nun als dann zugestellt, als ich auch wirklich von ihm Kenntnis bekommen habe und mein Rechtsvorschlag ist rechtzeitig und rechtsgültig erfolgt. Es ist jetzt also alles so, wie es sich auch wirklich abgespielt hat.


    Die Beschwerdeantwort des Betreibungsamtes habe ich nun auch schon erhalten, warte aber noch den Entscheid der Aufsichtsbehörde ab, bevor ich dazu auch noch was poste, denn da gibt es so einiges.


    Sozialversicher: Ich traue Nichts und Niemandem mehr solange das Verfahren noch läuft. Daher sage ich hier im Moment noch nicht mehr zu den Details. Nur vielleicht soviel, ich habe sehr sehr wenig Post/Prospekte, da geht nichts verloren, wirklich nichts. Und es kam ausser der ersten Abholungseinladung der Post gar nichts an. Ich habe das Schuldner-Exemplar des Zahlungsbefehls übrigens bis heute noch nie gesehen. Aber wie gesagt, die Post selbst hat gegenüber dem Betreibungsamt begründete Zweifel an der rechtmässigen Zustellung geäussert. Das würden die niemals tun, wenn sie nicht tatsächlich krasse Zweifel haben, dass der Postbote seine Arbeit ordentlich gemacht hat.

    Transmitter


    Ich glaube Ihnen sofort, denn ich habe in meinem Leben schon sehr jung sehr viel Rechtliches durchmachen müssen und dadurch auch sehr viel Unrecht erfahren.


    Seit dieser Geschichte hier weiss ich sogar, dass ich die betreffenden Personen, die mich damals (vor 20-30 Jahren) rechtlich regelrecht schikaniert haben, in zwei besonders einschneidenden Fällen sogar strafrechtlich hätte belangen können, nachdem ich wegen Ihren unhaltbaren Anschuldigungen freigesprochen wurde. Und ich rede hier nicht von Verleumndung, das wusste ich damals schon. Es geht um Straftaten im Amt. Das ist heute natürlich alles verjährt, aber trotzdem gut zu wissen, wird mir nicht noch einmal passieren.


    Als ich oben sagte, dass ich teilweise an Ihren Aussagen gezweifelt hatte meinte ich bloss einzelne Aussagen und nicht das Gesamtbild, das Sie und Sozialversicher hier repräsentieren. Letzteres widerspiegelte und widerspiegelt für mich auf jeden Fall die Realität.

    Mit e-Banking hatte ich nur einmal eine Geschichte, die war aber nicht so schlimm. Damals, im Jahr 2002, löschte die Bank tatsächlich eine Aktie aus meinem Anlagenkonto, einfach so.


    Ich schrieb die (Schweizer) Bank an, wo meine Position denn sei. Die Bank antwortete und schrieb, diese Aktie sei an der Börse nicht mehr kotiert. Ich schrieb zurück, dass das keine Rolle spiele, der Betrag meiner Position am letzten Handelstag sei mir unverzüglich auf mein Konto gutzuschreiben.


    Zwei Monate später hat mich ein Mitarbeiter der Bank abends um 19:30 (!) angerufen und mir mitgeteilt, mein Geld werde meinem Konto selbstverständlich sofort gutgeschrieben. Und das nach zwei Monaten (!), was im Aktienhandel durchaus äusserst relevant sein kann...


    Ihre Geschichte würde mich jedoch auch interessieren.

    Kurzes Update über den aktellen Stand:


    Das ganze befindet sich nun während 15 Tage in der Vernehmlassung. Soll heissen ich werde jetzt wohl 2 Wochen lang nichts mehr hören.


    Wie versprochen werde ich mich aber wieder melden, sobald es Neuigkeiten gibt.


    Nochmals vielen Dank an Diejenigen, die sich hier eingebracht haben. Einiges von Euren Posts ist in meine Beschwerde eingeflossen.

    @Sozialversicher danke. mehr kann ich nicht mehr sagen. Sie sind der Hammer, Sie bringen hier so viele gute Hinweise rein..., ich bin einfach nur sprachlos.


    Ich habe heute mit Berner Betreibungsämtern telefoniert und auch sonst sehr viele Infos zur Akteneinsicht im Betreibungsrecht eingeholt. Soweit alles. Klar, bis auf das Telefonat mit dem in meinem Fall zuständigen Betreibungsamt. Die liessen mich zuerst gar nicht durch ohne dass ich eine Betreibungsnummer bekannt gab, und selbst dann versuchten sie mich abzuwimmeln. Ich musste dann einen verbalen Rundumschlag starten (keine Drohungen, nur Argumente), um überhaupt weiterverbunden zu werden und eine einigermassen akzeptable Auskunft von einer einigermassen kompetenten Person zu erhalten.


    Was mir danach am Telefon zu Ohren gekommen ist, meine Haare stehen jetzt noch zu Berge.


    Vorsichtshalber möchte in diesem Forum in diesem Zusammenhang vorerst nichts mehr weiter zum aktuellen Stand sagen. Vielleicht noch, bei einigen Dingen, die @Sozialversicher und @Transmitter geschrieben haben dachte ich in den vergangenen Tagen: die spinnen doch, habe ich selbst nie so erlebt, ist undenkbar, grenzt and Verschwörungstheorie.


    Nach dem heutigen Tag, nach dem einen Telefongespräch von heute, bin ich ich mir da ganz und gar nicht mehr sicher.


    Ich verspreche aber, sobald es der Fortschritt des Verfahrens zulässt, werde ich den weiteren Verlauf hier posten.

    Aber Moment, seit der Einführung von A- und B-Post war da noch was. 2005: Abfalleimer bei den Poststellen abmontiert, dafür Kioskartikel zum Verkauf aufgestellt (Kioske mussten per Gesetz immer noch Abfallkübel bereitstellen). 2012 (oder so): Briefmarkenautomaten abmontiert, Briefmarken sollen an den Kiosken oder per SMS bezogen werden. Ebenfalls 2012 (oder so): Opt-out Zustellung von Einschreiben an den Nachbarn. Danach kam A-Post-Plus. Und nun noch die Covid-19 Verordnung oben drauf.


    Ach was solls, fahrt den Karren doch gleich frontal gegen die Wand.

    "Es scheint immer noch die Meinung vorzuherrschen, dass es bei der Schweizer Post keine Fehler gibt."


    Nun der Post wird schon mindestens seit Einführung der A- und B-Post nachgesagt, dass Briefe regelmässig viel zu spät oder gar nicht ankommen würden. Und die Menschen hatten damals auch schon grosse Angst, dass nicht eingeschriebene Sendungen verloren gehen könnten, sie bezahlten lieber die Fr. 5.-- für das Einschreiben.


    Was jedoch Einschreiben betrifft stimme ich zu, da würden wohl 95% der Schweizer die Hand ins Feuer legen, dass keine Fehler passieren.

    Sozialversicher Vielen Dank für die neuen Erläuterungen und Hinweise. Mit den meisten Punkten war ich längst vertraut aber 2-3 neue Dinge haben sie noch eingebracht, ich werde sie berücksichtigen.


    Den Gesamtüberblick habe ich nun schon mal. Ich weiss, womit ich in der Beschwerde argumentieren kann/will/werde und welche Informationen/Akten ich dazu brauche rsp. bei der Einsicht verlangen muss.


    Es geht jetzt also bis mitte Woche hauptsächlich um die Akteneinsicht, die Beschwerde ist dann der zweite Schritt.


    Unangenehm ist, dass diese Akteneinsicht komplett anders ist als das, was ich kenne. Es ist kein Stapel, der alles beinhaltet, auf Grund dessen ein Gericht entscheidet. Man sieht nicht, was da ist und worauf basierend entschieden wird. Es ist ein grosses Nichts, eine riesengrosse Blase ohne Inhaltsverzeichnis, ohne Auflistung aller vorhandenen Fakten (Akten).


    Und ich soll gezielt nach Akten aus diesem riesigen Nichts fragen. Dabei kenne ich noch nicht einmal die Abläufe in einem Betreibungsamt. Ich habe z.B. keine Ahnung, was die alles protokollieren/notieren/aufzeichnen müssen und was nicht. Oder ob sie mir bei der Akteneinsicht z.B. schriftlich bestätigen müssen, dass es zu einem bestimmten Sachverhalt, z.B. einem Zustellversuch oder einer Mitteilung, gar keine Aufzeichnungen/Akten gibt.


    Solche Fragen habe ich im Moment ganz viele.


    Vielleicht gibt es hier Jemanden, der schon einmal bei einem Betreibungsamt Akten eingesehen hat und mir mehr darüber sagen kann?


    Ansonsten werde ich morgen bei den Berner Betreibungsämtern nachfragen. Gewinn machen die ja genug, und alles was deren Gewinn schmälert macht ihre gängige Gewinn-Praxis etwas weniger rechtswidrig. Quasi eine Win-Win Situation.

    Ja finde ich auch komisch. Eine Beratungsstelle sagte, sie hätten es intern wegen der Covid-19 Verordnung hypothetisch diskutiert, das sei aber auch alles.


    Ich habe vorgestern auch dem Schuldenberater (Anwalt) im oben verlinkten Ktipp Artikel geschrieben. Er hat mir netterweise zwar geantwortet und mir geschrieben, wie ich vorgehen/in der Beschwerde argumentieren soll, auf meine eigentliche Frage, ob ihm andere solche Fälle bekannt sind ging er aber leider gar nicht erst ein.

    Sozialversicher


    Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die vielen hilfreichen und wichtigen Informationen. Ich erinnere mich von früher an Ihren Nickname, das liegt aber schon viele Jahre zurück, müsste 2012 oder 2016 gewesen sein, ich weiss es nicht mehr. Damals war ich zwar nur passiver Mitleser in diesem Forum, Sie haben mir jedoch damals schon in einem zufällig auch mich betreffenden Fall geholfen, auch hierfür nachträglich vielen Dank!


    Seit gestern habe ich weitere Schuldenberatungsstellen angefragt, keine hat jemals von einem Fall wie meinem gehört, weder mit noch ohne Covid-19 Verordnung. Mir wurde aber gesagt, dass ich mit einer Beschwerde gute Chancen auf Wiederherstellung der Frist für den Rechtsvorschlag habe.


    Heute ist auch die versprochene Verfügung des Betreibungsamtes eingetroffen. Wie erwartet wurde verfügt, dass der von mir erhobene Rechtsvorschlag verspätet ist, als nicht erfolgt gilt und die Betreibung durch den Gläubiger fortgesetzt werden kann. Nun habe ich also 10 Tage Zeit, um mich um die Akteneinsicht und um die Beschwerde zu kümmern.


    Den Gesetzestext der Covid-19 Verordnung, insbesondere Art. 7, kenne ich seit gestern, und ich werde in der Beschwerde wahrscheinlich unter anderem damit argumentieren. Denn es gab ausser der Abholungseinladung der Post (erster ordentlicher Zustellversuch Art 7 Abs. 1 Ziff. a.) weder eine Mitteilung (Art 7 Abs. 1 Ziff. b.) noch wurde der Zahlungsbefehl überhaupt jemals zugestellt (mein Exemplar, also das für den Schuldner, ist bis heute verschollen). Ich habe von diesem Zahlungsbefehl schlichtweg erst seit dem Tag meines Rechtsvorschlags Kenntnis, als mir das Exemplar für den Gläubiger auf meine Intervention hin im Original vorgelegt wurde.


    Alles andere was Sozialversicher gepostet hat, insbesondere bezüglich der horrenden (!) Gebühren für die Akteneinsicht ist für mich neu. Und solche Gebühren muss ich mir zudem von einem Amt gefallen lassen, das im Jahr 2019 rechtswidrig 18.7 Millionen Gewinn (gem. Eidg. Finanzkontrolle) gemacht hat. Das sind übrigens 18 Fr. pro Jahr und Einwohner des Kt. Bern.


    Ich habe vor 20 Jahren zwar schon einmal Akten eingesehen, das war jedoch eine "normale" Gerichtsverhandlung, Akteneinsicht erfolgte im Amtshaus Bern. Der Gerichtsdiener kam damals mit einem 5cm dicken Stapel an Akten und sagte, ich solle sagen, wenn ich Kopien haben wolle. Ich nahm den Stapel gar nicht erst entgegen sondern fragte, was eine Kopie denn koste. Er sagte 15 Rappen. Ich sagte ok, dann kopieren sie alles. Er sagte, das gehe so nicht, ich dürfe nur einzelne Auszüge haben. Er gab mir gelbe PostIts, mit denen ich die zu kopierenden Dokumente einzeln markieren sollte.


    Ich dachte damals schon, was das soll, was der Gerichtsdiener denn wohl gemacht hätte, wenn ich meine Digitalkamera mitgebracht hätte (das gab es damals schon). Und mit dem, was ich jetzt in den Posts von Sozialversicher sehe dürfte es heute noch viel schlimmer sein als damals. Ich meine, viele der Akten dürften nur digital über deren System abrufbar sein. Und jeder Ausdruck daraus dürfte bereits eine Kopie und damit kostenpflichtig sein.


    Kommt hinzu, dass heute jeder ein Smartphone mit Kamera in der Tasche hat. Dann fängt es schon mal damit an, ob man deren Bildschirm beim Abrufen der jeweiligen Infos abfotografieren oder gar filmen darf, oder ob man die vorgelegte Akten damit selbst "kopieren" darf.


    Im Vergleich dazu ist das "Akteneinsichtsrecht" z.B. bei Facebook geradezu ein Traum, denn dort bekommt man mit wenigen Mausklicks einfach wirklich alles auf einen Schlag. Ach mein Gott, schöne neue Welt.


    Wie auch immer, die ausführlichen Hinweise in den Posts von Sozialversicher muss ich jetzt erst einmal genau recherchieren, wird wohl eine Weile dauern.

    Schreiben Sie ruhig mal, ein bisschen Unterhaltung kann mir im Moment nicht schaden. Das ganze nervt dermassen...

    @Transmitter


    Einen möglichen Beweis gibt es, den werde ich hier jedoch noch nicht nennen, könnte ja sein, dass Jemand mitliest. Schliesslich will ich ja den fehlbaren Boten zur Rechenschaft ziehen.


    Eigentlich bräuchte man in der heutigen Zeit zwei Dashcams im Briefkasten, die 24/7 im innern des Kastens jeden Einwurf von oben und von unten scannen und live verschlüsselt ins Internet streamen. Wenn danach sowas wie hier passiert gibt man den Schlüssel dem Gericht und Voila, nix mehr Aussage gegen Aussage. Der Briefkasten ist ja der Machtbereich des Empfängers, nicht wahr?

    @Transmitter


    Ja genau, der Postbote darf nicht unterzeichnen, ohne die Sendung auch wirklich zuzustellen, ansonsten würde er sich strafbar machen (siehe obige 5 aufgelistete Artikel StGB).


    Die Fachperson auf der Beratungsstelle hat mir aber auch klargemacht, dass mein Fall gerade wegen der Covid-Verordnung noch schwieriger zu beweisen wäre als sonst.


    Ich rufe morgen wahrscheinlich noch Beratungsstellen in anderen Kantonen an und frage dort mal nach, ob derartige Fälle, sei es nun während oder vor Corona, bekannt sind.


    Wie gesagt, so etwas kann und darf einfach nicht sein, und ich werde alles mögliche daran setzen, um es zukünftig zu unterbinden.

    sirio


    Ja, diese "Geschichte" ist leider derart unglaublich, dass ich langsam selbst Angst habe, mich rechtlich dagegen zu wehren. Einfach weil mir wahrscheinlich kein Richter glauben wird. Für mich ist sie jedoch Tatsache, und ich sage Ihnen, dieses Gefühl der Machtlosigkeit, die Erschütterung des Urvertrauens in Treu und Glauben, in den Rechtsstaat, ist alles andere als schön.


    Wie auch immer, ich danke Ihnen für Ihre Hinweise bezüglich der Beschwerde. Natürlich will ich die Forderung nicht bezahlen, darum (Frist Rechtsvorschlag abgelaufen) geht es ja gerade. Meine Formulierung oben ("Er ist nichtig,...") war missverständlich, nicht der Zahlungsbefehl ist nichtig (etwa Art. 22 SchKG), sondern die zugrundeliegende Forderung, gegen die ich rechtsgültig Rechtsvorschlag erheben will.


    Sie waren mit Ihrem Rat zur Beschwerde gegen die versprochene Verfügung nicht der einzige. In der Zwischenzeit hat mir auch ein sehr netter Anwalt (spontan und unentgeltlich!) und eine Schuldenberatung zu genau diesem Schritt geraten.


    Der Anwalt hat mich zudem darauf hingewiesen, dass ich mit der Beschwerde Akteneinsichtsrecht erhalten würde und so nachvollziehen könnte, wie das ganze genau abgelaufen ist. Und er hat mich darauf hingewiesen, dass bereits der Zahlungsbefehl an sich eine Verfügung ist, gegen die ich Beschwerde einreichen könnte. Ich müsste also nicht einmal die mündlich versprochene Verfügung abwarten, sondern könnte direkt gegen den Zahlungsbefehl beschwerde einreichen.


    Die Fachperson der Schuldenberatung sagte, dass sie zum ersten Mal von so einem Fall hört. Sie habe jedoch Kenntnis von möglichen Problemen im Bezug auf die Covid-Verordnung, nach derer Postboten den Empfang von "Einschreiben" aktuell mit der eigenen Unterschrift quittieren könnten. Die Postboten müssten in diesem Fall jedoch selbstverständlich das "Einschreiben" auch in den Briefkasten werfen, was in meinem Fall jedoch nicht geschah.


    Medienmitteilung der Post zu selbstquittierten Empfangsbestätigungen von Einschreiben:


    https://www.post.ch/de/ueber-u…virus-einen-sondereinsatz


    Was mich sehr erstaunt ist, dass mir von den angefragten Stellen davon abgeraten wurde, Strafanzeige zu erstatten. Sie geben mir zwar Recht in meiner Annahme, dass hier folgendes vorliegen könnte:


    Urkundenfälschung (Falschbeurkundung) Art. 251 StGB


    Unterdrückung von Urkunden Art. 254 StGB


    Amtsmissbrauch Art. 312 StGB


    Ungetreue Amtsführung Art. 314 StGB


    Urkundenfälschung im Amt Art. 317 StGB


    sie sagen jedoch, dass ich mit einer Beschwerde wahrscheinlich mehr Erfolg haben werde. Das erstaunt mich sehr, geht es doch darum, dass hier einfach ein Zahlungsbefehl rechtskräftig wurde, der niemals zugestellt wurde. Ich meine, sowas darf nicht Schule machen und gehört im Keim erstickt.


    Ich schaue nun was ich mache, wahrscheinlich befolge ich den 3-fachen Rat, den ich nun erhalten habe, und erhebe Beschwerde gegen die versprochene Verfügung. Danach Akteneinsicht und danach Entscheiden ob Strafanzeige oder nicht.


    Diesen Thread halte ich natürlich auf dem Laufenden.


    Und danke schon mal an alle die sich hier eingebracht haben.

    Ich war wegen einer anderen Sache auf dem Betreibungsamt und habe dadurch Kenntnis von einem Zahlungsbefehl erhalten, der mir angeblich 13 Tage zuvor zugestellt wurde. Ich habe diesen Zahlungsbefehl jedoch nie erhalten. Er ist nichtig, die Frist für den Rechtsvorschlag ist jetzt jedoch natürlich abgelaufen.


    Die Schalterbeamten meinten, alles was ich tun könne sei, doch noch Rechtsvorschlag zu erheben. Dieser würde dann mittels anfechtbarer Verfügung abgelehnt und gegen diese Verfügung könne ich dann rechtlich vorgehen. Also habe ich formell zwar verspätet, aber am Tag der Kenntnis dieser Betreibung Rechtsvorschlag erhoben.


    Für mich ist das Ganze einerseits ein Skandal, andererseits auch unerklärlich. Ich meine, wer macht sowas und weshalb?


    Wenn ein Paketbote z.B. unter Zeitdruck steht, dann würde er doch nicht die Zustellung unterzeichnen, sondern lediglich den (nicht erfolgten) Zustellversuch aufschreiben? Und wie könnte er den Zahlungsbefehl an eine falsche Person zustellen, diese würde doch wegen des Namens/Adresse sofort intervenieren?


    Die Frage ist nun:


    1. Wie kann ich den Rechtsvorschlag durchsetzen?


    2. Kann ich den fehlbaren Zustellbeamten oder seinen Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen?


    Liegt hier ein Vergehen oder gar eine Straftat vor? Kann ich da Strafanzeige gegen unbekannt erstatten? Oder gibt es für Beamte spezielle Verfahren?


    Beides könnte ja auch korrelieren, wenn ich z.B. Strafanzeige erstatte, dürfte das ja auch die Einsprache gegen die Verfügung wegen des Rechtsvorschlags betreffen?


    Ich weiss noch nicht mal, wer oder welche Firma die Zustellung ausgeführt hat. Das Betreibungsamt weigert sich, Informationen zu den Zustellversuchen, deren Daten oder Informationen über die zustellenden Firmen/Personen herauszugeben.


    Das einzige, was ich habe, ist die Handschrift (Datum) sowie Unterschrift des zustellenden Beamten (auf einer Kopie des Zahlungsbefehls, die mir das Betreibungsamt ausgehändigt hat).


    Was soll ich tun?