sirio
Ja, diese "Geschichte" ist leider derart unglaublich, dass ich langsam selbst Angst habe, mich rechtlich dagegen zu wehren. Einfach weil mir wahrscheinlich kein Richter glauben wird. Für mich ist sie jedoch Tatsache, und ich sage Ihnen, dieses Gefühl der Machtlosigkeit, die Erschütterung des Urvertrauens in Treu und Glauben, in den Rechtsstaat, ist alles andere als schön.
Wie auch immer, ich danke Ihnen für Ihre Hinweise bezüglich der Beschwerde. Natürlich will ich die Forderung nicht bezahlen, darum (Frist Rechtsvorschlag abgelaufen) geht es ja gerade. Meine Formulierung oben ("Er ist nichtig,...") war missverständlich, nicht der Zahlungsbefehl ist nichtig (etwa Art. 22 SchKG), sondern die zugrundeliegende Forderung, gegen die ich rechtsgültig Rechtsvorschlag erheben will.
Sie waren mit Ihrem Rat zur Beschwerde gegen die versprochene Verfügung nicht der einzige. In der Zwischenzeit hat mir auch ein sehr netter Anwalt (spontan und unentgeltlich!) und eine Schuldenberatung zu genau diesem Schritt geraten.
Der Anwalt hat mich zudem darauf hingewiesen, dass ich mit der Beschwerde Akteneinsichtsrecht erhalten würde und so nachvollziehen könnte, wie das ganze genau abgelaufen ist. Und er hat mich darauf hingewiesen, dass bereits der Zahlungsbefehl an sich eine Verfügung ist, gegen die ich Beschwerde einreichen könnte. Ich müsste also nicht einmal die mündlich versprochene Verfügung abwarten, sondern könnte direkt gegen den Zahlungsbefehl beschwerde einreichen.
Die Fachperson der Schuldenberatung sagte, dass sie zum ersten Mal von so einem Fall hört. Sie habe jedoch Kenntnis von möglichen Problemen im Bezug auf die Covid-Verordnung, nach derer Postboten den Empfang von "Einschreiben" aktuell mit der eigenen Unterschrift quittieren könnten. Die Postboten müssten in diesem Fall jedoch selbstverständlich das "Einschreiben" auch in den Briefkasten werfen, was in meinem Fall jedoch nicht geschah.
Medienmitteilung der Post zu selbstquittierten Empfangsbestätigungen von Einschreiben:
https://www.post.ch/de/ueber-u…virus-einen-sondereinsatz
Was mich sehr erstaunt ist, dass mir von den angefragten Stellen davon abgeraten wurde, Strafanzeige zu erstatten. Sie geben mir zwar Recht in meiner Annahme, dass hier folgendes vorliegen könnte:
Urkundenfälschung (Falschbeurkundung) Art. 251 StGB
Unterdrückung von Urkunden Art. 254 StGB
Amtsmissbrauch Art. 312 StGB
Ungetreue Amtsführung Art. 314 StGB
Urkundenfälschung im Amt Art. 317 StGB
sie sagen jedoch, dass ich mit einer Beschwerde wahrscheinlich mehr Erfolg haben werde. Das erstaunt mich sehr, geht es doch darum, dass hier einfach ein Zahlungsbefehl rechtskräftig wurde, der niemals zugestellt wurde. Ich meine, sowas darf nicht Schule machen und gehört im Keim erstickt.
Ich schaue nun was ich mache, wahrscheinlich befolge ich den 3-fachen Rat, den ich nun erhalten habe, und erhebe Beschwerde gegen die versprochene Verfügung. Danach Akteneinsicht und danach Entscheiden ob Strafanzeige oder nicht.
Diesen Thread halte ich natürlich auf dem Laufenden.
Und danke schon mal an alle die sich hier eingebracht haben.