Sozialversicher
Ich danke ihnen wirklich Herzlich das sie sich für mich so sehr ins Zeug gelegt
haben !
Und das auch noch in Ihrem Urlaub.
Sie haben mir innert kürzester Zeit so sehr Weitergeholfen.
Es rührt mich sehr da ich eigentlich selber einen Sozialarbeiter habe (Coach)
den ich Jede Woche sehe aber dieser meinte ich müsse das Thema doch einfach
gehen lassenund mich um meine eigene
Psychische Verfassung kümmern und wollte das ich in eine Klinik gehe um die
Komplexe mit meiner Mutter da aufarbeite.
Ich weiss wirklich nicht wie ich das Gut machen kann.
Wen sie mal aus irgendeinem Grund eine Illustration Brauchen würde ich mich Sehr
Gerne revangieren !
Wie von ihnen vorgeschlagen habe ich mich an die Rechtshilfe gewandt.
ich durfte da meine Dokumente Zuschicken und habe ein Paar stunden Später auch
gleich eine Antwort gekriegt.:
«Sehr geehrte Frau S
besten Dank für Ihre Mail und die Anhänge. Sie sollten die Erklärung nicht unterschreiben! Da die IV-Rente ab 2017 geschuldet ist, die Sozialhilfezeiten aber früher war (2007-2014) ist eine Verrechnung nicht möglich. Auch eine Rückerstattung ist nicht möglich, weil Ihre Mutter denjenigen IV-Bezügern gleichgestellt werden muss, die die Rente rechtzeitig, d.h. allmonatlich "in Tranchen" beziehen können.
Überdies ist grundsätzlich fraglich,ob sie dies im Namen Ihrer Mutter tun können; mir ist nicht klar,ob Sie überhaupt von ihreine Vollmacht haben.
Ich würde der Gemeinde das Folgende schreiben:
"Sehr geehrter Herr ...
mit einer Rückzahlung bzw. Verrechnung sind weder meine Mutter noch ich einverstanden. Deshalb schicke ich Ihnen die Erklärung ununterschrieben zurück. Ich habe mich bei der Fachstelle für Sozialhilferecht beraten lassen. Eine Verrechnung der Leistungen ist nicht möglich, weil die IV-Rente ab 2017 nicht für denelben Zeitraum gewährt wurden wie die Sozialhilfezahlungen von 2007 bis 2014. Zum andern ist auch eine Rückerstattung nicht möglich, weil meine Mutter gleichgestellt werden muss mit einer IV-Rentnerin, dieihre Rente allmonatlich rechtzeitig erhalten hat."
Mit freundlichen Grüssen