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    Sozialversicher
    Ich danke ihnen wirklich Herzlich das sie sich für mich so sehr ins Zeug gelegt haben !
    Und das auch noch in Ihrem Urlaub.
    Sie haben mir innert kürzester Zeit so sehr Weitergeholfen.
    Es rührt mich sehr da ich eigentlich selber einen Sozialarbeiter habe (Coach) den ich Jede Woche sehe aber dieser meinte ich müsse das Thema doch einfach gehen lassenund mich um meine eigene Psychische Verfassung kümmern und wollte das ich in eine Klinik gehe um die Komplexe mit meiner Mutter da aufarbeite.

    Ich weiss wirklich nicht wie ich das Gut machen kann.
    Wen sie mal aus irgendeinem Grund eine Illustration Brauchen würde ich mich Sehr Gerne revangieren !

    Wie von ihnen vorgeschlagen habe ich mich an die Rechtshilfe gewandt.
    ich durfte da meine Dokumente Zuschicken und habe ein Paar stunden Später auch gleich eine Antwort gekriegt.:

    «Sehr geehrte Frau S


    besten Dank für Ihre Mail und die Anhänge. Sie sollten die Erklärung nicht unterschreiben! Da die IV-Rente ab 2017 geschuldet ist, die Sozialhilfezeiten aber früher war (2007-2014) ist eine Verrechnung nicht möglich. Auch eine Rückerstattung ist nicht möglich, weil Ihre Mutter denjenigen IV-Bezügern gleichgestellt werden muss, die die Rente rechtzeitig, d.h. allmonatlich "in Tranchen" beziehen können.


    Überdies ist grundsätzlich fraglich,ob sie dies im Namen Ihrer Mutter tun können; mir ist nicht klar,ob Sie überhaupt von ihreine Vollmacht haben.


    Ich würde der Gemeinde das Folgende schreiben:


    "Sehr geehrter Herr ...


    mit einer Rückzahlung bzw. Verrechnung sind weder meine Mutter noch ich einverstanden. Deshalb schicke ich Ihnen die Erklärung ununterschrieben zurück. Ich habe mich bei der Fachstelle für Sozialhilferecht beraten lassen. Eine Verrechnung der Leistungen ist nicht möglich, weil die IV-Rente ab 2017 nicht für denelben Zeitraum gewährt wurden wie die Sozialhilfezahlungen von 2007 bis 2014. Zum andern ist auch eine Rückerstattung nicht möglich, weil meine Mutter gleichgestellt werden muss mit einer IV-Rentnerin, dieihre Rente allmonatlich rechtzeitig erhalten hat."


    Mit freundlichen Grüssen

    Guten Abend Miteinander ! Heute wahr ein sehr langer tag aber ich habe gute Nachrichten.


    Ich bin noch auf dem Nachhause Weg und muss leider früh aus dem Haus aber ich werde ihnen spätestens Morgen sagen was die Rechtshilfe gesagt hat.


    Auch gerne erläutere ich ihnen wie es genau um meine Mutter genau steht. Dies ist jedoch eine lange und etwas emozional aufreibende geschichze.


    Aber vielleicht haben auch gute anmerkungen für mich.

    Ich werde Morgen nochmals das Sozialamt anrufen um devinitiv auszuschliessen das meine Mutter keine Abtretung unterzeichnet hat.
    hoffentlich kan morgen auch die Sozialhilfeberatung ereichen.
    Ich werde sie Morgen Weiter darüber Informieren.

    Würde damit nicht wieder dieser Absatz in den Kraft Tereten ?

    " Ohne eine von Ihrer Mutter unterschriebene Rückerstattunsvereinbarung gemäss Paragraph 21 Absatz 2 SPG muss die Gemeinde gemäss Paragraph 21 Absatz 3 SPG in einer Verfügung entscheiden, ob Ihre Mutter verpflichtet ist die Sozialhilfe zurück zu erstatten oder nicht."

    Danke Vielmals ich muss mir das alles noch ein Paar mal durchlesen in der Hoffnung alles Richtig verstanden zu haben. Ich habe Vorhin gerade mit dem Zuständigen Sozialamt telefoniert und es ist nun Klar das sie Keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz hat.

    Ich habe vor einem Jahr die Vollmacht für Auskünfte/Akteneinsicht unterschrieben
    In dieser ist aufgeführt das sie mir Auskunft erteilen einschliesslich Medizinischer Berichte.
    Wen ich das nicht Komplet falsch verstehe sollte sich das nicht auf Ihre Auszahlungen beziehen.

    Ich habe alles was ich kann an Akten zusammengetragen und hoffe das ich Bestmöglich vorbereitet bin mit der UFS zu sprechen.
    Leider sind sie nur Zweit Tage in der Woche in einem 3h Zeitfesnster erreichbar.
    Glücklicherweise habe ich einen Sehr Freundlichen Arbeitgeber der mich das Telefonat im Büro Tätigen lässt.
    Sobald ich mit der Fachstelle Gesprochen habe lasse ich sie Wissen wie es Weiter geht !

    Oh das ist aber schon ein unglaublicher Zufall das man sich hier auf dem Forum liest.
    Ich hoffe ihre Familie und Natürlich sie Selbst sind Wohl auf !
    Ich kann mich nur Wiederholt bedanken ich habe hier in Kürzester Zeit Mehr hilfreiche Tipps und Aussagen bekommen wie nach Monate langen Telefonieren mit Zuständigen Ämtern.

    Ich habe mich nochmal erkundig, anscheinend bestehen Schulden, ob es Dafür aber festgehaltene Darlehensverträge gibt versuche ich noch in Erfahrung zu bringen.
    Nach Angaben meiner Tante die sich auch in Eswantini aufhält sind es vorallem Private Schulden in form von Anschreiben im Lokalen “Tuck Shop“
    Ich habe sie aber Darum gebeten falls Papiere vorhanden sind diese Zusammen zu suchen.

    Meine Mutter ist nach meines Wissens Offiziell Ausgewandert sie sollte keinen Wohnsitz mehr hier haben, Ob dies Bürokratisch alles Richtig gelaufen ist müsste ich jedoch nochmals Nachprüfen.Bei der Frage aber ob man Meiner Mutter mit einem Beistand helfen könnten heißt es sie hätte keinen Wohnsitz Mehr hier und somit kein Anrecht auf einen Beistand.Meine Mutter ist Schweizer Bürgerin Wen meine Mutter ihre Rente Regelmäßig erhalten würde bräuchte es keine Sozialhilfe, hierzulande wäre es wohl nicht möglich damit zu Leben aber in Eswatini sieht das anders aus.Leider hat sie aber keine Medizinisch Psychische Unterstützung vor Ort.Ich habe mir überlegt sie Zurück in die Schweiz zu holen aber das würde ich auch nicht mit einem Pferdebetäubungsmittel schaffen.Das die Sozialhilfe versucht an diese Rückzahlung zu kommen überrascht mich auch nicht.Danke aber für die Vielen Hilfreichen Informationen damit habe ich schonmal eine Gute Grundlage.

    Meine Mutter hat Sozialhilfe im Kanton Aargau Bezogen.Ja meine Mutter hat das Schweizer Bürge Recht.Ich bin mir nicht sicher ob es Darlehensverträge Zwischen Meiner Mutter und Familienmitgliedern gibt, aber ich werde mich Erkundigen ob solche Offiziellen Verträge vorhanden sind.Danke für den Tipp mit UFS Zürich ich werde umgehend mit ihnen Kontakt aufnehmen.

    Nein meine Mutter lebt zur Zeit wirklich nicht in guten Wirtschaftlichen verhältnissen, ihre Rente wurde ihr seid einigen Monaten wieder nicht ausgezahlt wieder aufgrund von Fehlenden Dokumenten. Jedoch würde die Summe der Nachzahlung dies Sicher nochmals in Frage stellen.


    Ja sie haben richtig verstanden sie lebt zurzeit in Eswatini. Aufgrund des Corona Virus und den Protestenwahr es für lange Zeit beinahe unmöglich Dokumente über die Post an meine Mutter zu übermittel und erhalten, was auch der Grund ist wieso das sich die Sozialhilfe bei Mir Gemeldet hat.

    Guten Abend Miteinander und Danke für die Antwort !


    Transmitter Nein meine Mutter lebt zur Zeit wirklich nicht in guten Wirtschaftlichen verhältnissen, ihre Rente wurde ihr seid einigen Monaten wieder nicht ausgezahlt wieder aufgrund von Fehlenden Dokumenten. Jedoch würde die Summe der Nachzahlung dies Sicher nochmals in Frage stellen.


    Ja sie haben richtig verstanden sie lebt zurzeit in Eswatini. Aufgrund des Corona Virus und den Protestenwahr es für lange Zeit beinahe unmöglich Dokumente über die Post an meine Mutter zu übermittel und erhalten, was auch der Grund ist wieso das sich die Sozialhilfe bei Mir Gemeldet hat.


    Sozialversicher Meine Mutter hat Sozialhilfe im Kanton Aargau Bezogen.Ja meine Mutter hat das Schweizer Bürge Recht.Ich bin mir nicht sicher ob es Darlehensverträge Zwischen Meiner Mutter und Familienmitgliedern gibt, aber ich werde mich Erkundigen ob solche Offiziellen Verträge vorhanden sind.Danke für den Tipp mit UFS Zürich ich werde umgehend mit ihnen Kontakt aufnehmen.

    Hallo Zusammen da ich bei fragen über das Sozialwesen öfters über das Beobachter-Forum stolpere dachte ich das ich mich vielleicht mit meinem Anliegen mal hier melden sollte. -Meine Mutter kriegt schon seit geraumer Zeit eine IV rente.


    -Diese bezog sie vom Ausland aus (Eswantini ehemaliges Swaziland) -


    -Die Zahlungen wurden aber über den Zeitraum vom 1.10.2017 -1.04.2020 eingestellt aufgrund von Fehlenden Dokumenten


    -Ich selber (Tochter ) habe davon erst anfangs 2020 gehört


    -Ich habe dan eine Vollmacht für Auskünfte und Akteneinsicht beantragt


    -Am 23.04.2020 wurde Verfügt das meine Mutter eine Rente/Nachzahlung zu gute hat über den Zeitraum wo sie ihre Rente nicht erhalten hat.


    -Die nachzahlung wurde ihr bis zum Heutigen Tag nicht ausbezahlt


    Nun hat sich das ehemalige Sozialamt meiner Mutter bei mir Gemeldet das ich doch bitte einen Zettel Unterschreiben soll das sie sich Rückzahlungen von Meiner Mutter holen können da sie sie über früher einmal Unterstützt haben .


    Meinte Mutter kriegt Nachzahlungen von der IV über den Zeitraum 2017-2020, das Sozialamt hat sie von 2007-2014 unterstütz. Sie hatte keine andere Finanziellen Mittel und wurde von Ihrer Familie über Wasser gehalten.

    1. Ist das Sozialamt wirklich berechtigt für diese Zeit Gelder Zurück zu verlangen, weil sie ja jetzt anscheined vermögen hat ?
    2. Ist es wirklich rechtmässig das ich da Unterschreibe ? (proinfirmis hat mir davon abgeraten)

    Und nund scheint sich das ganze zu wiederholen da sie seit Anfang diesen Jahres wieder keine Rente kriegt, Und da es einfacht verdammt schwirig ist jemanden bei der IV Genf zu ereichen die mir sagen kann was sache ist zieht sich das schon wieder über Monate hinaus.

    Ich möchte auch noch einige anfällige Fragen beantwortet.


    Das Verhältnis zu meiner Mutter ist durch Ihre Psychische Erkrankung nicht gut darum auch die lange Zeit dazwischen. Meine Mutter leidet an einer Schweren Schizophrenen Störung und wahr aus diesem Grund über Jahrzehnte in Vielen Anstalten/Institutionen/Betreuten Wohnen. Nach vielen erfolglosen Eingliederungsversuchen die alle wohl Gescheitert sind hat man sich dazu entschlossen Meine Mutter wieder zurück in die Heimat zu lassen, diesen Wunsch hat sie auch immer wieder oft geäußert, die aber meines Erachtens teil der Schizophrenen Desillusionen sind. Kurz gesagt es ist für mich Unverständlich wie man sie einfach so ohne Beistand einfach so gehen lassen konnte. Ich musste mich als Ihre Tochter von ihr lösen da diese Beziehung tiefe seelische Narben hinterlassen hat.