Was wäre das hier für ein armseliges Forum, wenn nicht der Sozialversicherungsberater wie auch hier sein fundiertes Wissen preisgibt. Ich lese immer wieder auf's Neue was wir in der Schweiz für Gesetze und Vorschriften haben, von denen die Wenigsten wissen.
Auf der anderen Seite staune ich auch immer, wie sich Menschen wie Euli einfach sehenden Auges in ein Risiko stürzen, ohne sich vorher zu informieren, oder abzuklären wie die Lage ist.
Klar ist es nicht lustig in der Schweiz von der Sozialhilfe zu leben, aber meines Erachtens immer noch besser als in Deutschlanf von Hartz lV, und sich auf die Hilfe eines Partners zu verlassen. In der Schweiz lässt der Staat im Moment noch niemand verhungern, und wenn frau sich auf einem Amt schikaniert fühlt, kann immer noch der Vorgesetzte des Sachbearbeiters angerufen werden, aber wie man in den Wald schreit, so tönt es zurück.
Denke nicht, dass eine Sachbearbeiterin ohne Grund eine solche Massnahme beschliesst, da muss was Gröberes vorgefallen sein, und dass die Mitteilung, dass bei einem Wohnungswechsel nach Deutschland die Sozialhilfe entfalle, von der Sachnearbeiterin nicht erwähnt wurde, lässt auf keinen guten Gesprächsverlauf schliessen!
Hoffe doch sehr, dass sich die Fragestellerin nochmals das Ganze überlegt, und sich für die für sie günstigste Lösung entschliesst. Die Fakten wurden vom Sozialversicherungsberater aufgezeigt.
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Einfach schrecklich was sich Frauen heute noch alles gefallen lassen, und praktisch niemand meiner Vorschreiber rät Ihnen zu einem Anwalt, Sie werden hier doch so über den Tisch gezogen, dass Sie die Reibungswärme als Nestwärme empfinden!
Die Probleme in der Ehe, die Sie für sich behalten wollen, und sicher auch dafür noch die Schuld bei sich suchen, sollten Sie bei einer Scheidung Ihrer Anwältin aber sicher mitteilen. Ebenso soll Sie etwas gegen das "Schlechtmachen" wie Sie es so niedlich bezeichnen unternehmen. Es gibt einige Artikel im Strafgesetzbuch, die das verbreiten von Verleumdungen und Tatsachen auch wenn sie wahr sind unter Strafe stellen.
Denke nicht, dass Sie ihn finanziell schädigen, eher werden Sie zu kurz kommen, und diese Tatsache sehr lange bereuen, vor allem Angesicht dessen, was er sich geleistet hat,: lieblose Ehe und aus dem Haus werfen, Ihren Fehltritt vergesse ich dabei nicht, aber messe ihm nicht soviel Gewicht bei, dass sich Ihr Mann
deswegen so sehr grämt, verbittert ist und was ihm sonst noch alles angedichtet worden ist, sondern er hätte nachdem mit Ihnen reden sollen, Ursachenforschung betreiben und wenn alles nichts genützt hätte, einen anständigen Schlussstrich ziehen müssen. Rauswerfen ist keiner.
Bleiben Sie stark, holen Sie anwaltliche Hilfe, und Sie werden nichts bereuen, nachgeben können Sie immer noch. -
Hätte ich auch so vorgeschlagen, genau für solche Fälle spende ich regelmässig an den Beobachter, da bleibt das Geld und die Soforthilfe hier, denn auch in der reichen Schweiz steht nicht alles zum Besten.
Zudem finanziere ich nicht den Direktor und viele andere in der Verwaltung eines Hilfswerkes, es ist erstaunlich was da für Löhne herumgeboten werden,
da spendet mancher der ein Bruchteil des Einkommens hat, von denen die das Hilfswerk verwalten.
Der Beobachter lässt alle Spenden ohne Abzüge in die Hilfe fliessen.
Ihnen Herr Dustin wünsche ich viel Erfolg, und keine Zahnschmerzen mehr. -
Chapeau Herr Sozialversicherungsberater,
wie immer genial, fehlerlos, und perfekt auf den Punkt gebracht. Andere würden mit dieser Arbeit viel Geld verdienen, und Sie stellen sich der
Allgemeinheit gratis zur Verfügung, und werden deswegen noch oft belächelt, oder sogar angefeindet.
Aber eigentlich ist es ja zum verrücktwerden, dass in der heutigen Schweiz, mit dem heutigen Wissen noch soviele Menschen von den Ämtern, den
Versicherungen etc. über den Tisch gezogen, oder sogar grausam verarscht werden.
Danke für Ihre sehr grosse Hilfe.
silberrugge -
Am besten wäre es, Sie wären in einem solchen Verzeichnis unbekannt. Sind Sie einmal dort drin, so sicher wegen einem schlechten Eintrag, denn nur die machen einen solchen nötig, und ob Sie dort je wieder mal einen positiven solchen haben werden, wage ich zu bezweifeln.
Wer meldet sich schon bei z.B Intrum-justitia und drängt auf einen positiven Eintrag, weil jemand seine Rechnung püktlich bezahlt hat.??? Das ist bei Moneyhouse und wie sie alle heissen nicht anders. Schlechte Bonität wird vermerkt, und von den anderen wissen die nichts, weil die nicht angefragt wurden, oder die Rechnung über das Betreibungsamt bezahlt wurde, Von denen gibts dann keinen Eintrag in einem ZEK, weil es eine solche Institution in der Schweiz nicht gibt, -
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Wer zahlt befiehlt, und umgekehrt, Wer bestellt, zahlt. So einfach, wer den Service aufbietet, der muss ihn auch bezahlen, Hat der Vermieter die Rechnungen vom Sanitär und vom Elektriker, so hat er wahrscheinlich auch den Auftrag gegeben und muss demzufolge diesen auch bezahlen. Ihre Arbeit können Sie höchstens als Goodwill anführen, bezahlen wird sie der Vermieter kaum mehr, und sollte er seine Rechnungen mit der Kaution verrechnen wollen, sofort Einspruch erheben, und ich denke die Anschluss-Rechnungen werden ohnehin mehr sein, als die vom Mieter normalerweise zu übernehmenden Kosten von 1- eineinhalb Prozent vom monatlichen Mietzins.
Wer den Auftrag gibt, muss auch die Kosten tragen, passiert auch, wenn jemand ein verletztes Tier zum Tierarzt bringt, wenn es böse kommt bleibt dieser Tierfreund auf der Rechnung sitzen und er muss sie bezahlen.
Ob es heute noch so ist, weiss ich nicht, kann mich aber erinnern, dass Lehrer, wenn sich ein Kind in der Schule verletzt hat, den Eltern anläuten mussten, statt einen Arzt oder die Ambulanz aufzubieten, aus Angst, dass die Kosten an der Schule hängen bleiben. -
Hier noch der Rest meiner Recherche!
Am 10.11.2011 14:40, schrieb silberrugge an den k-tipp
> Sehr geehrter Herr Diener,
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> herzlichen Dank für ihre rasche Antwort, eines würde mich jetzt aber schon interessieren, Ich dachte immer, dass die Post ein flächendeckendes Verteilnetz unterhalten muss, vor allem für die Postsendungen bis 50 gramm , also auch für Refüse Briefe, vor allem wenn diese frankiert sind! Wer berechtigt die Post private Abmachungen stärker zu gewichten, als ihren (vielleicht per Gesetz vorgeschriebenen) Verteilauftrag.) Und wo steht das geschrieben, dass die frankierten Refüse Briefe einfach entsorgt werden dürfen, wenn der Empfänger das will. Ich frankiere ja die Briefe genau deswegen, damit der Empfänger meine Adresse streichen kann, und nicht damit sie entsorgt werden, das kann ich selber, und erst noch noch billiger!!
>
> Zudem erfährt der Kunde ja nicht, dass ich seine Bettelbriefe nicht mehr will, und von Ihnen höre ich heute zum ersten mal, dass die Post einen solchen Kundendienst liefert, und mich als auch Kunde nicht orientiert, dass das eben auf Wunsch des Kunden möglich ist!
>
> Vor allem würde mich interessieren, ob diese Abmachung mit den Grosskunden irgendwo zu lesen ist, damit ich mir die Kosten des frankierens sparen kann, oder ob das am liebsten unter dem Deckel gehalten wird, und niemand etwas erfahren soll, dann wäre das aber ein Fall für Ihr Blatt.
>
> In diesem Sinne besten Dank und freundlichr Grüsse
>
silberrugge -
Also ich habe meine Korrespondenz mit dem K-tipp Redaktor nochmals durchgelesen, und Ohh Wunder konnte den Originaltext sogar hieher kopieren. Also
es ging um die Frage, ob ich, wenn ich einen normalen Bettelbrief erhalte, diesen mit einem Retour Kleber versehe, er dann an die Organisation zurückgeschickt wird. Wenn es mit der Spenderorganisation abgemacht ist, dass ALLE Retouren vernichtet werden, dann nicht! Was passiert aber, wenn ich diese Retoure mit 85 Rappen frankiere, so dass die Organisation meine Adresse sicher streicht und auch löscht? Wenn mit der Post abgemacht ist, dass ALLE Retouren vernichtet werden, so fallen auch die frankierten darunter!!! Die einzige Möglichkeit, dass die Spenderorganisation unsere Adressstreichung auch erhält ist umpacken und neu adressieren. Aber wenn ich einen Brief frankiere, verstösst die Nicht-Beförderung doch gegen das Postbeförderungsgesetz!
Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Originalauszug vom k-tipp:
mehrere Leser haben uns in den letzten Tagen gefragt, ob refüsierte, aber frankierte Couverts der Spendenorganisation zurückgeschickt würden. Zu unserem Erstaunen hat uns die Post mitgeteilt, dass frankierte und unfrankierte Couverts diesbezüglich gleich behandelt würden. Das heisst: Auch frankierierte Couverts werden vernichtet, wenn die Spendenorganisation das mit der Post so vereinbart hat. -
Ich denke nicht, dass ein eingeschriebener Brief viel länger braucht, als normale A-Post. Also nach 2 Tagen die Tel. Nummer kontaktieren die auf der Postquittung steht, und dann dieser Firma mal die Hölle heiss machen. Wenn sich das wirklich so abgespielt hat, ist es nur noch Verarschung!
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Das würde ich auch so machen. Allerdings würde ich die Belege als erstes kopieren, dann mal die Kopien eingeschrieben senden, Kommen die nicht an, dann online senden, dann hat die Kasse wenigstens einen schriftlichen Beleg, generell ist das aber schon ein wenig dubios, und sollte unbedingt der Ombudsstelle gemeldet werden, Aber wenn ein Brief eingeschrieben verschickt wurde, so hat es auf der Postquittung eine Telefonnummer, und die sind wirklich kompetent, ich wollte mal wissen, ob mein Brief angekommen sei, und er konnte mir das fest zusagen, dass der eingeschriebene Brief vom Empfänger angenommen wurde. Diese Möglichkeit haben Sie auch, der Briefverlauf kann so überblickt werden.
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Also auf der CS funktioniert das, ob die CS einen Absender hinzufügt weiss ich nicht!! Denke aber dass weder Post noch eine Bank einen Absender hinzufügen darf, Briefgeheimniss, aber bei der Bank weiss die ja, wessen Konto das ist, wo das Geld abgebucht wird. Darum bezweifle ich auch, dass die Post Namen von Einzahlenden bekannt geben darf, ausgerechnet diese Organisation, die sich bei jedem Shit hinter das Postgeheimnis versteckt!!
mupli: Die Idee hatte ich auch mal, funktioniert aber nicht in allen Fällen, lesen Sie meinen Breitag vom 15. 01 2015 unter Unerwünschte Briefkasten werbung Petition, (leider weiss ich nicht, wie ich jenen Text hieher verschieben kann!) Wenn der Absender der Bettelbriefe der Post den Auftrag gibt, alle Retouren zu entsorgen, auch die frankierten, so erhält der Versender nicht eine einzige Rückmeldung. -
Habt Ihr keinen GAV (Gesamtarbeitsvertrag) darin würde praktisch alles geregelt, so könnte darin stehen, dass Ü50 nur maximal 5 Tage Nachtschicht arbeiten müssten, und ab Ü60 gar keine Nachtschicht mehr geleistet werden darf..
Oder, dass nach 5 Tagen Nachtschicht, zwingend 72 Stunden Ruhezeit einzuhalten sind.usw.
Aber wo kein Kläger ist kein Richter, jeder der in einem solchen Betrieb arbeitet, denkt das mache ich nur kurze Zeit, was interessieren mich die Umstände, und für manchen ist das dann die einzige Arbeitsstelle, weil es nichts anderes mehr gibt.
Sehe es auch so, dass Du am kürzeren Hebel sitzt, vielleicht bringt ein Gespräch mit dem Dienstplaner etwas, aber mache Dir keine zu grossen Hoffnungen.. -
Das Schweizer Arbeitsrecht bietet nicht nur, (wie Sozialversicherungsberater richtig schreibt) keinen Schutz gegen eine Rachekündigung, sondern generell gegen jede Art von Kündigungen. Jedem Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Ist der Arbeitnehmer krank, hat Unfall, oder ist im Militärdienst, verzögert sich einfach die Dauer nach hinten.
Es ist schon klar, dass sich die bürgerlichen Parteien für diese Regelung einsetzen, aber jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, das heisst einem Verband wie dem VPOD dem VHTL oder dem SKV beizutreten, dort würde ihm im Kündigungsfalle geholfen, oder einen Anwalt gestellt.
ABER schaut mal wie viele Verkäuferinnen oder andere Niedriglohn Arbeitnehmerinnen organisiert sind, und es ist schon so, die Schwächsten trifft es immer zuerst.
silberrugge -
Habe zu obigem Beitrag eine Frage: Im Link zum K-tipp steht geschrieben, Ist der Schuldner mehr als einen Monat im Verzug, kann die gesamte Summe auf ein Mal verlangt werden, sofern dies im Vertrag steht?
In meinem Vertrag steht, dass der Schuldner explizit darauf aufmerksam gemacht wurde, dass nur pünktlichr Zahlungen Voraussetzung für diese lange dauernde Rückzahl-Vereinbarung sind. Sechstausend Franken plus Zins, in 23 aufeinanderfolgenden Raten je Fr. 300.- erstmals im Februar 2014 die letzte im Dezember 2015. Bis zum heutigen Datum habe ich Fr. 1'050.- erhalten statt Fr. 3'600.-
Kann ich jetzt das Darlehen auf 6 Wochen kündigen oder muss ich die ganze Laufzeit abwarten, oder kann ich direkt zum Amt gehen.
Diese Darlehensgeschichte begann schon im Jahre 2010 damals gab ich ihm Fr. 5'000.- er zahlte etwas brauchte aber kurze Zeit später das doppelte, und schon im Jahre 2013 fragte ich ihn mal, warum er das ganze Jahr nichts bezahlt hätte, und sich von sich aus auch nicht gemeldet habe???
Er hat also in 5 Jahren statt zurück zu zahlen die Schuld noch vergrössert. -
Was steht denn im Darlehensvertrag? (Hoffe sehr, Sie besitzen einen solchen) Ist darin eine monatliche Summe zur Rückzahlung ab einem bestimmten Datum fällig, und läuft diese Frist bereits, und die Zahlungen kommen regelmässig, so ist nichts dagegen einzuwenden, und Sie müssen halt abwarten bis das Darlehen zurückgezahlt ist, Ist kein Zins vereinbart, so ist bei pünktlicher Zahlung auch keiner geschuldet.
Anders sieht es aus, wenn im Vertrag steht, der Schuldner zahlt das Darlehen bei Gelegenheit bei besserem Einkommen, oder irgendwann zurück. Jetzt können Sie das Darlehen auf 6 Wochen kündigen, und ab diesem Zeitpunkt auch Zins verlangen Normal sind 5%
Besitzen Sie keinen Vertrag, müssen Sie Ihren Schuldner betreiben, der macht Rechtsvorschlag, dann gehts vor Gericht, Sie müssen dort Vorauszahlungen leisten, die Sie allerdings zurück erhalten, sollten Sie Recht bekommen.
Meine Erfahrung hat mich gelehrt, immer, auch bei Kleinstbeträgen einen Vertrag machen der kann handschriftlich auf einer Zeitung sein, allerdings mit Datum, Summe, Art der Rückzahlung und einen eventuellen Zins.. Die Unterschrift des Schuldners darf nicht fehlen, und ich würde ein Datum setzen, bis wann die Gesamtsumme restlos zurück bezahlt sein muss. Dieses Datum zählt bei einer eventuellen Verjährung, denn ab jetzt gelten 10 Jahre Verjährungsfrist.
Im Internet (K-tipp) finden Sie viele wertvolle Hinweise, allerdings nützen die wenig, wenn schon Fehler bei der Geldübergabe gemacht wurden. -
Kassensturz am Schweizer Fernsehen von gestern Dienstag 10. Februar 2015 anschauen (geht auch im Internet)
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Und das machen diese Gutmenschen aus reinem Herzen, ohne was daran zu verdienen!!!
Heilige Einfalt, es gibt in jeder Gemeinde eine Anlaufstelle oder auch die Caritas etc, die machen das fast unentgeltlich, und sicher genau so gut, vor allem witschaften sie nicht zuerst in ihre eigenen Taschen und haben ein Interesse daran, dass der Schuldner wirklich von seinen Schulden loskommt. -
Ist es möglich, dass zwei nicht verheiratete IV und EL Bezüger zusammen in einer Wohnung leben, und jedes den ihm als Alleinstehender zustehender Betrag erhält, also nicht zusammengezählt wird?