Beiträge von Cyberblue

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

    Mit der Erklärung von Nachdenkerin sollte wohl definitiv (fast) alles klar sein.

    Was auch nicht befürchtet werden muss, dass erhaltene Alimente für die ersten 6 Monate nachträglich zurückgezahlt werden müssen.

    Wenn im Scheidungsurteil der fragliche Satz nicht stehen würde, gilt, dass die Alimente neu geregelt werden können, wenn die Alimentenempfängerin dauerhaft in einer "lebensbestimmenden" Gemeinschaft mit einem Freund/Partner lebt. Aber was ist lebensbestimmend? Wann ist dauerhaft?

    Können sich die Parteien darüber nicht einigen, muss der Richter entscheiden – und das kann gut ein, zwei Jahre dauern bis die Alimente nicht mehr gezahlt werden müssen. Und die Gefahr bei einem Richterspruch ist auch immer, dass die Ehepartneralimente zwar gestrichen werden, die Kinderalimente jedoch erhöht – vor allem, wenn bei kleineren Einkommen die Deckung der Lebenshaltungskosten der Kinder nicht gedeckt sind.

    Der fragliche Satz ist also eindeutig zu Gunsten des Alimentenzahlers ins Scheidungsurteil aufgenommen worden. Er kann fix nach 6 Monaten Zusammenlebens die Zahlung einstellen, ohne wenn und aber befürchten zu müssen.

    Speziell am fraglichen Satz finde ich, dass nicht von einem Partner oder Freund gesprochen wird, sondern von einer erwachsenen Person. Das heisst also, auch wenn nur Tisch und Stuhl, jedoch nicht Bett geteilt wird, ist die Alimenteneinstellung rechtens. Da hat sich wohl der Anwalt der Alimentenempfängerin etwas übertölpeln lassen, weil er ihr so zum Beispiel auch das Leben in einer Wohngemeinschaft erschwert.

    Das stimmt natürlich nicht, dass der Grundstückeigentümer zu unrecht parkierte Autos abschleppen darf. Wir kennen in der Schweiz das Faustrecht nicht.

    Höchstens wenn eine starke Behinderung vorliegt oder Gefahr droht, darf der Grundstückeigentümer Autos abschleppen lassen. Und auch dann erst, wenn er sich in angemessener Weise bemüht hat, das Fahrzeug von den Besitzern wegstellen zu lassen.

    Also, für mich ist der Satz glasklar, auch für den Fall, dass das Zusammenleben nicht klappt.

    Nach 6 Monaten Zusammenlebens RUHT die Unterhaltspflicht WÄHREND der Dauer des Zusammenlebens.

    Die Unterhaltspflicht wird in dieser Regelung nie aufgehoben, nur ausgesetzt. Sofort nach Trennung ist der Unterhalt wieder fällig.

    Heiratet die Fragestellerin ihren Freund, ist die Unterhaltspflicht sowieso aufgehoben, bei einer Trennung nach Änderung der Familienverhältnisse müsste der Unterhalt auch neu geregelt werden.

    Noch einmal Ups: Das Druckreduzierventil habe ich in meinem Wohnhaus jetzt auch gefunden, es ist "versteckt" in einem Wasserfilter.

    Noch eine Rechnung: Nach den Angaben des Fragestellers hatte er einen rechnerischen Mehrverbrauch von 565'000 Liter pro Jahr. (1 Kubikmeter Wasser = 1000 Liter). Das ergibt einen Wasserverlust pro Minute von rund 1 Liter. Ein derart rinnendes Überdruckventil entdeckt doch auch jeder Nichtfachmann innert kürzester Zeit…

    Ups, habe die Fragestellung noch einmal gelesen und jetzt gemerkt, dass das technische Problem gelöst ist und jetzt noch das kaufmännische ansteht. Bei meiner Antwort nahm ich an, dass der Wasserverbrauch jetzt noch höher sei als vor der Reparatur.

    Ich denke, dass die Verantwortlichkeit überall so geregelt ist, wie Rolf es beschrieben hat: Zuständigkeit des Wasserwerks geht bis zur Wasseruhr, Unterhalt und Reparatur der Leitungen ab Anschluss Wasserschieber ist in der Verantwortung des Liegenschaftsbesitzers.

    Gefragt werden kann ja, ob das Wasserwerk Kulanz zeigt. Aber ehrlich, wie ich in meiner Antwort oben geschrieben habe: Ein so grosser Wasserverlust hätte ohne weiteres frühzeitig entdeckt werden können.

    Ich versteh das Problem nicht ganz.

    In den allermeisten Fällen liefert das Werk das Wasser mit einem Druck, der für die üblichen Anwendungen im Haushalt gebraucht wird. Das Werk hat kein Interesse, das Wasser mit einem zu hohen Druck zu liefern, weil dadurch die Zuführleitungen stärker beansprucht werden. Ein Druckreduzierventil nach der Wasseruhr ist darum nicht notwendig. In meinem neueren Wohnhaus habe ich nachgeschaut, da gibt es keine solche Armatur. In meiner Firma habe ich Druckreduzierventile vor Maschinen, die einen niedrigeren Wasserdruck benötigen. Dies sind jedoch geschlossene Armaturen, wo nirgends ein Wasseraustritt stattfinden kann.

    Ich möchte warnen, planlos an irgendwelchen Boilerhahnen zu drehen. Neuere Elektroboiler haben auch keine Hahnen mehr, an denen gedreht werden könnte. Es ist aber so, dass bei einem Boiler in der Aufheizphase Überdruck im Wassernetz entsteht, weil heisses Wasser mehr Volumen hat als kaltes. Wenn während der Heizphase kein Warmwasser gebraucht wird, kann der Überdruck nicht über die Wasserhahnen abgebaut werden. Üblicherweise hat es darum zum Abbau des Überdrucks im Warmwasserteil der Installation ein Überdruckventil zum Abbau des vom Boiler entstandenen Überdrucks. Bei einem 300-Liter-Boiler ist dies jedoch ein Tröpfeln in die Auffangwanne.

    Wenn x Kubikmeter Wasser durch ein Druckreduzierventil verloren gehen sollte, würde das sofort gemerkt werden, weil das "Tropfen" in der Auffangwanne dann ein Fliessen wäre.

    Viel eher denke ich, dass in der Hausinstallation der Verlust entsteht. In einem ersten Schritt würde ich, wenn alle Hahnen geschlossen sind, auf der Wasseruhr schauen, ob Wasser gleichwohl fliesst.

    Der Grundstückeigentümer zieht keinerlei finanziellen Vorteil aus der Busse. Diese fliesst in die Staatskasse.

    Der Grundstückeigentümer könnte höchstens eine Entschädigung geltend machen, wenn ihm ein Schaden aus der "Besitzesstörung" entstanden ist, was hier kaum der Fall sein dürfte.

    Ich kann nur spekulieren, warum der Grundstückeigentümer den umständlichen Weg zum Gericht gewählt und nicht wie allgemein in einem solchen Fall üblich, dem "Besitzesstörer"eine Umtriebsentschädigung von höchstens Fr. 50.00 abverlangt hat.

    Vielleicht, weil er 100 % der ausgehändigten Umtriebsentschädigung-Einzahlungsscheine am Boden zusammenkehren darf...

    Zur Ergänzung von Barbara Mustermanns Beitrag: Von einem Grossverteiler weiss ich, dass ein Manko täglich bis Fr. 50.00 pro Kassierin akzeptiert wird. Bei grösseren Beträgen oder auffälligem oder häufigem Falschherausgeben wird hingegen sehr genau hingeschaut.

    So wie Snoopy geantwortet hat: Das Risiko, dass Mitarbeiter Wechselgeld falsch herausgeben, trägt der Arbeitgeber. Das gehört zum sogenannten Betriebsrisiko von jedem Detailhandelsgeschäft und kann nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Die Mitarbeiter können bestimmt intensiv geschult werden, vermeiden wird sich das Falschherausgeben aber wohl kaum. Diese Verluste werden in der Margenkalkulation berücksichtigt, so wie zum Beispiel auch der Verlust durch Warendiebstahl.

    Ich frage mich gerade, ob nicht auch die Storemanagerin von ihrem Arbeitgeber geschult werden müsste, damit solche Fragen nicht im Beobachter-Forum gestellt werden müssen.

    Als Arbeitgeber muss ich hier in meinem Wohnkanton spätestens bis 31. Januar der Steuerverwaltung alle Lohnausweise übermittelt haben.

    Ich würde nicht mehr lange "Bittibätti" bei meinem ehemaligen Arbeitgeber machen und direkt im Steuerbüro (dort, wo die Steuererklärung eingereicht werden muss) Mitteilung machen, dass du keinen Lohnausweis erhalten hast. Die werden ihm dann schon Beine (übers Portemonnaie) machen.

    Da ich kein Jurist bin, werde ich mich hüten, irgendwelche Gesetzesartikel auszulegen.

    Ich meine, der von Gallipoli erwähnte Artikel bezieht sich darauf, dass der angeschriebene Preis in einem Verkaufsgeschäft verbindlich ist.

    Aber so wie Barbara Mustermann auch meint, durch das Ausstellen der Ware (auch mit verbindlicher Preisangabe) ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Auch wenn der Käufer in den Laden kommt und dem Verkäufer seine Kaufabsicht bekanntgibt, ist immer noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, vielmehr ist das erst eine Kaufofferte des Käufers an den Verkäufer.

    Erst wenn sich Käufer und Verkäufer einig geworden sind und eine "übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung" zustandegekommen ist, ist der Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten abgeschlossen.

    Im vorliegenden Fall ist also gar kein Kaufvertrag zustande gekommen und darum kann der Käufer auch keinerlei Ansprüche an den Verkäufer stellen.

    Den ganzen Thread habe ich nur schnell überflogen.

    Bei mir schrillen aber die Alarmglocken auch.

    Wegen den unglaublichen 2 % Zins: Sind diese wirklich aufs Jahr gemeint, oder etwa auf jeden Monat oder jedes Quartal? Und so wie ich das verstehe, ist der Zins immer auf den ganzen Betrag geschuldet, auch wenn während der Laufzeit amortisiert wird.

    Was man nicht so richtig weiss, das Strassenverkehrsamt ist nicht Richter und schon gar nicht Gott von eigenen Gnaden. Das Strassenverkehrsamt ist eine Behörde, die Massnahmen erlässt bzw. verfügt. Der Entzug des Führerausweises ist darum auch keine Strafe, sondern eine Administrativmassnahme, die bezweckt, offensichtlich für das Führen eines Autos nicht geeignete Personen vom Strassenverkehr fernzuhalten – zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer.

    Dabei kann das Strassenverkehrsamt gar nicht anders handeln. Sobald der begründete Verdacht feststeht, dass ein Kiffer am Steuer sitzen könnte, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ob die Beweise dabei aus legalen Quellen stammen oder nicht, ist dabei kaum massgebend. Und ob du vor siebzehn Jahren gekifft hast, ist für den Entzug wohl eher nicht von Bedeutung, massgebend ist, ob du jetzt Drogen nimmst – und das hast du ja zugegeben.

    Ich glaube nicht, dass ein Anwalt hier helfen kann. Solange das Strassenverkehrsamt seinen Ermessensspielraum nicht falsch auslegt, wird der die Herausgabe des Führerscheins nicht erstreiten können. Das Strassenverkehrsamt hat ja dargelegt, was es von dir für die Prüfung deiner Fahrerlaubnis erwartet: Psychiatrischer Eignungstest und Drogenfreisein.

    Anstatt deinen Führerausweisentzug dauernd und kostenpflichtig auf dem juristischen Weg anzufechten, hättest du zum Beispiel schon vor zwei Jahren beginnen können, Urinproben testen zu lassen und so dem Strassenverkehrsamt beweisen können, dass du keine Drogen konsumierst und darum auch ein Auto verantwortungsvoll führen kannst. Ich bin überzeugt, dass bei deinen geschilderten Umständen so auf den Psychiater verzichtet worden wäre und du deinen Führerschein zurückerhalten hättest.

    Aber es ist ja offensichtlich, warum du dich weigerst, den vom Strassenverkehrsamt aufgezeigten Weg einzuschlagen. Dein Grund mit den Kosten ist doch nur vorgeschoben, die vielen Einsprachen bezahlst du ja auch. Aber es bringt ja nicht allzuviel, eine Urinprobe abzugeben, wenn du von vornherein weisst, dass das Testresultat positiv ausfallen wird.

    Und auch das Strassenverkehrsamt kennt ja seine Pappenheimer und weiss genau, warum die einen lieber ins Glas pinkeln und die anderen lieber Juristen engagieren.

    Nur jemand, der es nicht selber erlebt hat, wie viel Unrecht (bis hin zum Diebstahl am Ehepartner) das Scheidungsrecht legalisiert, kann so dümmlich daher plappern wie der Sozialversicherungsberater.

    Um aber auch noch eine Antwort auf die Frage beizusteuern:

    Wenn es nur um ein "bisschen" sparen geht, behält man das Geld einfach zuhause unter der Matratze oder man belässt es auf dem Lohnkonto. Solange das Ersparte im Rahmen der Lebenshaltungskosten liegt, wozu auch Reserven für den Ersatz zum Beispiel von TV-Apparat oder Computer gehören, wird dieses "Vermögen" heute von den meisten Gerichten nicht mehr geteilt. Heikel wird es erst dann, wenn der Betrag als nicht für den laufenden Lebensunterhalt benötigt gilt und zum Beispiel auf einem Sparbuch geparkt ist.

    Sozialversicherungsberater, habe ich irgendwo erwähnt, mit Ihnen eine Diskussion führen zu wollen?

    Ich habe in meinem Posting eine These aufgestellt, um diesen geradezu absurden Thread einzuordnen.

    Eine vernünftige Antwort auf mein unzweifelhaft provokatives Posting wäre von Ihnen gewesen, diesen These aufzugreifen und ihrerseits die Antithese dazu zu liefern.

    Stattdessen verstricken Sie sich geradezu in einem Rechtfertigungsexess in der von Ihnen offensichtlich über jeden Zweifel erhabenen Argumentation. Zusammen mit den Beiträgen von Katzenmutter und Sarina untermauern Sie so meine These in geradezu grotesker Art.

    Seien Sie froh, dass ich mit Ihnen nicht diskutieren mag. Wer seinen vermeintlichen Gegner schon zu Beginn persönlich angreifen und seinen Nick verballhornen muss, dem seine Argumente scheinen nicht besonders gut zu sein.

    Danke, Snoopy, für die Nachforschungen im Archiv. Aber eigentlich ist ja auch so unübersehbar, dass einmal mehr aus Sarinas Account ein ganz dicker Bär ins Beo-Forum losgelassen wurde.

    Was Sarina damit bezweckt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Modalität zur Kündigung/Rückzahlung des Darlehens ist ja offenbar zwischen Kreditgeber und -nehmer damals schriftlich vereinbart worden. Fragen darum eigentlich überflüssig...

    Und wenn schon: Anstatt nüchtern eine sachliche Frage zu stellen, webt Sarina hier im Beo-Forum stets ein Gespinst von Gefühlen, Lebenserfahrungen, Weinerlichkeit um ihre Postings herum, auf diese immer konträre und emotional geladene Antworten folgen. Sind "polternde" Postings à la Snoopy von Sarina vielleicht bewusst gesucht, damit dann auch wieder die von Sarina geliebten Trost, Verständnis und die "polternden" Antwortschreiber zurechtweisenden Antworten folgen? Ist Zuspruch hier im Forum das Gesuchte und gar nicht Antworten?

    Seelsorge im Konsumforum? Ob dies wohl wirklich der richtige Platz ist?

    Pöbelantworten sind hier im Forum aus meiner Sicht kaum ein Problem.Vielmehr sind es die Fragesteller selber, die vielfach kein Füllhorn an Antwortversuchen für ihr spezielles Problem möchten, sondern Verbündete für ihre Lebenssituation suchen.

    Und ein ganz grosses Problem sind aus meiner Sicht die Poster, die sich auf jede Frage hier im Forum stürzen und wohl in dienstbeflissenem Übereifer von der Fragestellung abgekoppelte Selbstläufer produzieren. So auch hier: Da will der Sozialversicherungsberater doch tatsächlich die Rente überprüfen von einer Frau, die gerade noch mal 2 Monte Lebenserwartung hat.