Sozialversicher
Ich habe heute per Post folgenden Brief vom Leiter des RAV erhalten:"
Sehr geehrter Herr ...
Wir bestätigen Ihnen Ihr Schreiben vom 19. September 2022, worin Sie die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse beantragen.
Gemäss Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 45 Abs. 1 übernimmt der Versicherungsträger die Kosten der Abklärung, soweit er die Massnahmen angeordnet hat.
Das RAV hat Sie angewiesen zukünftig Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag mit einem Arztzeugnis zu belegen.
Sie reichen eine Leistungsabrechnung der ... ein. Dies ist nicht Gegenstand unserer Weisung. Somit werden wir Ihrer Forderung, Fr. 190 zu bezahlen, nicht nachkommen.
Die von Ihnen bis heute eingereichten Arztzeugnisse von Dr. .... in ... sind unserer Meinung nach kostenlos ausgestellt worden. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie um Rechnungskopien des Arztes, damit wir Ihnen die Kosten vergüten können.
Sie erhalten mit seperater Post eine einsprachefähige Verfügung mit der Weisung inskünftig ab dem ersten Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis zu belegen.
Freundliche Grüsse
Leiter RAV "
----------------------------->>>>
Ich habe ebenfalls eine Rechnungskopie von meinem Arzt erhalten. Auf dieser Rechnungskopie steht, was genau wieviel gekostet hat, also z.B. "Konsultation erste 5 Min. = 50 Fr... etc." Auf dieser Rechnungskopie steht genau derselbe Betrag total, also 190 Fr. wie auf der Leistungsabrechnung.
Diese Rechnungskopie werde ich dem RAV senden.
Was genau ist gemeint mit : "Die von Ihnen bis heute eingereichten Arztzeugnisse von Dr. .... in ... sind unserer Meinung nach kostenlos ausgestellt worden." Will der RAV-Leiter damit sagen, dass das Drucken vom Arztzeugnis kostenlos war ? Anderst verstehe ich diesen Satz nicht. Kostenlos kann ein Arztbesuch nie sein. Wegen der Anweisung musste ich ja zum Arzt gehen um das Arztzeugnis zu erhalten.
Gemäss Art. 27 ATSG ist die versicherte Person auf die Kostenübernahme hinzuweisen. Ich plane später irgendwann mal eine Beschwerde gegen das RAV einzuleiten, da ich seitens RAV nicht auf die Kostenübernahme hingewiesen wurde.
"Sie erhalten mit seperater Post eine einsprachefähige Verfügung mit der Weisung inskünftig ab dem ersten Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis zu belegen."
Wie stehen eigentlich meine Chancen mit dem Einspruch gegen die einsprachefähige Verfügung wegen der Anweisung ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einzureichen ? Diese einsprachefähige Vergügung werde ich demnächst, wie im Brief erwähnt, erhalten.
Danke und Gruss