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    damiens

    1. Die Einsprache war je bezüglich dem Einreichen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag. Innerhalb der Rahmenfrist erhalte ich maximal 44 Taggelder. Diese habe ich bereits Ende September aufgebraucht. Über die Hälfte der Krankentaggelder habe ich bereits letztes Jahr aufgebraucht. Ich habe früher in diesem Beitrag gesagt, dass ich noch genügend Krankentaggelder habe. Dies war ein Fehler von mir.


    Somit spielt es keine Rolle mehr ob ich ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag vorweise.

    Wenn ich ein Arztzeugnis vorweise, erhalte ich sowieso kein Krankentaggeld für diesen Tag und wenn ich kein Arztzeugnis vorweise erhalte ich ebenfalls kein Krankentaggeld.


    Ich bekomme keine Einstelltage wenn ich kein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einreiche. Sondern ich bekomme einfach für diesen Krankheitstag kein Taggeld / Krankentaggeld.


    Ich habe jedoch bisher noch keine Antwort zu meiner Einsprache erhalten. Wahrscheinlich werde ich keine Antwort erhalten, weil es sich sowieso erübrigt hat.


    Ich könnte die Einsprache weiterverfolgen nur um zu sehen wer im Recht war, aber ich bin nicht sicher ob ich dies tun sollte.


    --->


    2. Ich erwarte noch die Rückvergütung von 100 Franken für die Arztrechnung.


    3. Ich möchte die AMM abbrechen, da ich mit bis zu 5 und schlimmstenfalls 10 Einstelltage "zufrieden" bin. Also ich würde dies "akzeptieren". 10 Einstelltage finde ich aber dennoch übertrieben. Ich bin ja noch 5 Tage Ferien (kontrollfreie Tage) und bin sowieso nur noch bis 30. November bei dieser arbeitsmarktlichen Massnahme.


    4. Ich bin gespannt was Sozialversicher meint, wie viele Einstelltage ich erhalten würde.

    Ich habe folgende Mail an meinen RAV-Berater geschrieben :


    Guten Tag Herr …


    Ich möchte gerne wissen wie viele Einstelltage ich erhalten würde, wenn ich die arbeitsmarktliche Massnahme (AMM) bei … abbrechen würde ?


    Bitte beachten Sie folgende Punkte:


    - Dies wäre mein erstes Verschulden.


    - Ich habe bereits an einer arbeitsmarktlichen Massnahme (AMM) bei … teilgenommen. Die erste AMM habe ich am 08. März 2021 beendet.


    - Ich nehme seit dem 18. Juli 2022 an der zweiten AMM teil. Die zweite AMM geht nur noch bis zum 30. November 2022.


    - Es sind noch 27 Kontrolltage bis zum 30. November. Ich habe meine Ferien (5 Kontrollfreie Tage) abgezogen.


    - Meine Rahmenfrist läuft am 30. November 2022 ab.


    Es ist offensichtlich, dass es sich hierbei um ein leichtes Verschulden (1-15 Tage) handelt.


    Bitte geben Sie mir baldmöglichst Bescheid, so dass ich einen Entscheid treffen kann.


    Besten Dank und freundliche Grüsse“




    ———————————————->>>>>>>>>



    Ich habe folgende Antwort erhalten:


    Herr …


    Ich kann nicht glauben, dass Sie allen Ernstes eine Antwort von mir auf diese Frage erwarten. Ich werde Sie ganz bestimmt nicht bei einem Weisungsbruch unterstützen.


    Bitte ersparen Sie mir weitere Mails zu diesem Thema, ich werde diese ignorieren.


    Freundliche Grüsse


    RAV-Berater




    ———————————————->>>>>>>>>



    Ich habe nur gefragt und nichts entschieden.


    Ist der RAV-Berater verpflichtet mir eine richtige Antwort auf meine Frage zu geben ?

    Sozialversicher


    Ich warte mal zwei Wochen ab. Wenn ich dann keinen Brief vom RAV / ALK erhalte, reiche ich die Einsprache eingeschrieben per Post ein.

    Folgende Antwort habe ich per Mail erhalten:

    "Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Einsprachen und Ihres Schreibens vom 26. September 2022.


    Die Einsprache werden wir so bald als möglich bearbeiten und Ihnen einen Entscheid zukommen lassen.


    Eine Antwort auf Ihr Schreiben vom 26. September 2022 erübrigt sich, da der Einspracheentscheid Rechtskraft erlangen wird."


    PS: Müsste mich das RAV / ALK gemäss Art. 27 ATSG informieren, falls sie nicht auf die Einsprache eingehen oder mir mitteilen dass ich diese Einsprache per Post schicken muss ? Ich habe meine Briefe ans RAV und ALK geschickt.

    Kann ich was besser machen ?


    Antwort auf Ihr Schreiben vom 21.09.2022 / Vergütung der Kosten


    Sehr geehrter Herr «Leiter RAV»


    Wie von Ihnen verlangt, lege ich Ihnen die Rechnungskopie von Dr. ... in ... bei. Eine Kopie der Leistungsabrechnung der ... ist ebenfalls beigelegt. Wie Sie sehen können, war dies mein erster Arztbesuch und der Betrag von Fr. 100 ist auf der Rechnungskopie, sowie Leistungsabrechnung der ... ersichtlich. Ich ersuche um Vergütung der Kosten von Fr. 100.


    Gemäss Art. 27 ATSG und gemäss den Erläuterungen zu Art. 45 ATSG auf Seite 28 des Schreibens des SECO von Dezember 2002, ist die versicherte Person beim Einverlangen eines Zeugnisses auf die Kostenübernahme hinzuweisen. Ein Ausdruck des Titelblatts und der Seite 28 dieses Schreibens des SECO sind meinem Antrag beigelegt.


    Die Anweisung ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einzureichen, habe ich am 24. August erhalten. Mein Arztbesuch war am 02. September. Ich wurde von Ihnen zum ersten Mal mit einem Schreiben am 21. September auf die Kostenübernahme hingewiesen. Die Anweisung vom 24. August, sowie eine Kopie Ihres Schreibens vom 21. September sind diesem Antrag beigelegt.


    Aufgrund Ihrer Anweisung ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einzureichen, war ich am 02. September beim Arzt. Deswegen sind Sie für die Kosten von Fr. 100 aufzukommen, bzw. rückzuvergüten.


    Wie bereits in meinem Schreiben vom 19. September 2022 erwähnt, ist gemäss Art. 100 Abs. 1 AVIG und Art. 49 Abs. 1 ATSG eine Verfügung zu erlassen, falls die Arbeitslosenversicherung meinem Ersuchen um die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse nicht oder nicht vollumfänglich entspricht. Eine Kopie meines Schreibens vom 19. September 2022 ist diesem Antrag beigelegt.


    Freundliche Grüsse

    ...


    Kopie an: Arbeitslosenkasse ...

    Ich habe eine Einsprache vorbereitet. Kann ich etwas besser machen ? Was empfehlt ihr mir ?

    Einsprache gegen die Verfügung vom 22. September 2022


    Sehr geehrter Herr «Leiter RAV»

    Sehr geehrter Herr «RAV-Berater»


    Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Verfügung vom 22. September 2022, bezüglich der Einreichung eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag. Eine Kopie dieser Verfügung ist meinem Antrag beigelegt.


    Mit meinem Schreiben vom 19. September 2022 habe ich eine Verfügung verlangt, falls die Arbeitslosenversicherung für die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse mir nicht oder nicht vollumgänglich entspricht. Auf mein Schreiben vom 19. September 2022 habe ich am 21. September 2022 eine Antwort erhalten. Eine Kopie meines Schreibens vom 19. September 2022, sowie die Antwort vom 21. September 2022 sind diesem Antrag beigelegt.


    Mit meinem Schreiben vom 19. September 2022 habe ich keine Verfügung für die Weisung für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag verlangt.


    Wie bereits in meinem Schreiben vom 19. September erwähnt, kann gemäss der Randziffer A 69 des Kreisschreibens AVIG-Praxis AMM ein Arztzeugnis ausnahmsweise schon ab dem ersten Tag verlangt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsverhinderung der berechtigten Person bestehen.


    Es bestehen keine berechtigten Zweifel an der Arbeitsverhinderung und die Gründe für das Vorliegen berechtigter Zweifel wurden nicht hinreichend dargelegt. Die Tatsache, dass jemand sich kurzfristig oder mehrmals krank meldet, ist keine ausreichende Grundlage für berechtigte Zweifel. Die Anweisung vom 31. August für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag ist diesem Antrag beigelegt.


    Hiermit ersuche ich Sie erneut um ein Schreiben, in dem die Anweisung vom 31. August 2022 ersatzlos aufgehoben wird.


    Freundliche Grüsse


    Kopie an: Arbeitslosenkasse ...



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    Ich plane den Brief am Sonntag ins Postfach des RAV und ALK zu legen und zusätzlich es per Mail zu schicken. Es dauert sonst zu lange.


    Kann man eine Einsprache auch nur per Mail senden ? Ich habe bisher alle Briefe per Mail gesendet. Ich habe jeweils eine elektronische Unterschrift gesetzt.

    Ich habe heute per Post folgenden Brief vom RAV erhalten:"


    Sehr geehrter Herr ...


    Mit Schreiben vom 19. September 2022 verlangen Sie, zu der Weisung vom 31. August 2022 eine Verfügung zu erhalten.


    Die versicherte Person ist in der Anspruchsberechtigung einzustellen, wenn sie die Kontrollvorschriften oder die Weisungen der zuständigen Amtsstelle nicht befolgt, namentlich eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antritt, abbricht oder deren Durchführung oder Zweck durch sein Verhalten beeinträchtigt oder verunmöglicht (Art. 30 Abs. 1 Bst. d Arbeitslosenversicherungsgesetz).


    Wir weisen Sie daher erneut an, uns ab dem 1. Tag einer Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis einzureichen.


    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen dieser Weisung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz Sanktionen vorsieht.


    Freundliche Grüsse


    Leiter RAV / RAV-Berater


    Rechtsmittelbelehrung:

    Gegen diese Verfügung können Sie Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert 30 Tagen seit Empfang der Verfügung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum ... einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie in deutscher Sprache abgefasst sein. Allfällige Beweismittel, auf die Sie sich berufen, sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Die Einsprache-Instanz kann die Verfügung auch zu Ihren Ungunsten abändern.


    Kopie an: Arbeitslosenkasse "



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    1. Mit meinem Brief vom 19. September habe ich eine Verfügung verlangt, wenn die Arbeitslosenkasse die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse verweigert. Ich habe keine Verfügung für die Weisung für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag verlangt.


    2. In diesem Brief vom RAV sehe ich keine Begründung für die Verfügung... Art. 30 Abs. 1 wird erwähnt und dann wird steht noch was geschrieben bezüglich Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag.


    3. Ich habe doch schon mit meinem Schreiben vom 19. September die Randziffer A 69 des Kreisschreibens AVIG-Praxis AMM erklärt. Also das keine berechtigen Zweifel bestehen.


    4. Ich werde einen Antrag mit Begründung vorbereiten.


    Gruss

    damiens


    Korrektur: Die Kosten sind 100 Franken und nicht 190 Franken.


    Auf der Rechnungskopie vom Arzt steht der Behandlungsgrund (Krankheit) und das Behandlungsdatum.

    Ich habe eine Blutentnahme und eine Konsultation gemacht. Mehr nicht.


    Auf der Leistungsabrechnung steht:

    Arzt - 70 Franken

    Labor - 30 Franken (Das Blut wurde in der Praxis entnommen und getestet. Die Ergebnisse hatte ich auch gleich)


    Das RAV ist verpflichtet mich über meine Rechte aufzuklären. Da sie es nicht gemacht haben, bin ich der Ansicht, dass sie die ganze Rechnung, also 100 Franken rückvergüten müssen. Ansonsten hätten Sie mich informieren müssen, was genau das RAV bezahlt...

    Sozialversicher


    Ich habe heute per Post folgenden Brief vom Leiter des RAV erhalten:"


    Sehr geehrter Herr ...


    Wir bestätigen Ihnen Ihr Schreiben vom 19. September 2022, worin Sie die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse beantragen.


    Gemäss Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 45 Abs. 1 übernimmt der Versicherungsträger die Kosten der Abklärung, soweit er die Massnahmen angeordnet hat.


    Das RAV hat Sie angewiesen zukünftig Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag mit einem Arztzeugnis zu belegen.


    Sie reichen eine Leistungsabrechnung der ... ein. Dies ist nicht Gegenstand unserer Weisung. Somit werden wir Ihrer Forderung, Fr. 190 zu bezahlen, nicht nachkommen.


    Die von Ihnen bis heute eingereichten Arztzeugnisse von Dr. .... in ... sind unserer Meinung nach kostenlos ausgestellt worden. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie um Rechnungskopien des Arztes, damit wir Ihnen die Kosten vergüten können.


    Sie erhalten mit seperater Post eine einsprachefähige Verfügung mit der Weisung inskünftig ab dem ersten Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis zu belegen.


    Freundliche Grüsse


    Leiter RAV "


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    Ich habe ebenfalls eine Rechnungskopie von meinem Arzt erhalten. Auf dieser Rechnungskopie steht, was genau wieviel gekostet hat, also z.B. "Konsultation erste 5 Min. = 50 Fr... etc." Auf dieser Rechnungskopie steht genau derselbe Betrag total, also 190 Fr. wie auf der Leistungsabrechnung.

    Diese Rechnungskopie werde ich dem RAV senden.


    Was genau ist gemeint mit : "Die von Ihnen bis heute eingereichten Arztzeugnisse von Dr. .... in ... sind unserer Meinung nach kostenlos ausgestellt worden." Will der RAV-Leiter damit sagen, dass das Drucken vom Arztzeugnis kostenlos war ? Anderst verstehe ich diesen Satz nicht. Kostenlos kann ein Arztbesuch nie sein. Wegen der Anweisung musste ich ja zum Arzt gehen um das Arztzeugnis zu erhalten.


    Gemäss Art. 27 ATSG ist die versicherte Person auf die Kostenübernahme hinzuweisen. Ich plane später irgendwann mal eine Beschwerde gegen das RAV einzuleiten, da ich seitens RAV nicht auf die Kostenübernahme hingewiesen wurde.


    "Sie erhalten mit seperater Post eine einsprachefähige Verfügung mit der Weisung inskünftig ab dem ersten Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis zu belegen."


    Wie stehen eigentlich meine Chancen mit dem Einspruch gegen die einsprachefähige Verfügung wegen der Anweisung ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einzureichen ? Diese einsprachefähige Vergügung werde ich demnächst, wie im Brief erwähnt, erhalten.


    Danke und Gruss

    Sozialversicher


    Ich habe am 19.09.2022 den Brief per Mail an die Arbeitslosenkasse gesendet und meinen RAV-Berater ins CC eingefügt.


    Ich habe folgende Antwort von der Arbeitslosenkasse erhalten:"

    Sehr geehrter Herr ...


    Sie haben der Arbeitslosenkasse .. am 19.09.2022 den Antrag auf Übernahme von Kosten zugestellt.


    Über eine allfällige Kostengutsprache hat das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum ... zu entscheiden.


    Wie Ihnen bereits per Mail mitgeteilt wurde, ist Ihr Antrag Ihrem RAV-Berater weitergeleitet worden.

    Nach Überprüfen des Sachverhaltes werden Sie zu gegebener Zeit seitens RAV ... eine Antwort erhalten."


    Freundliche Grüsse


    Leiterin Arbeitslosenkasse "


    -------->


    Was bedeutet das ? Sollte ich abwarten ? Ich glaube kaum, dass mein RAV-Berater diesem Antrag zustimmt. Was soll ich machen wenn er mir bis zum 23.09.2022 keine Antwort gibt ?

    Sozialversicher


    Ich werde den Brief sehr wahrscheinlich am Montag versenden, da ich die Leistungsabrechnungen leider erst dann erhalte.

    Ich habe 3 Briefe vorbereitet. Siehe Anhang. Ich bin offen für Verbesserungsvorschläge.


    Welcher Satz hört sich besser an ? :

    "Ich ersuche um Vergütung der Kosten für die einverlangten Arztzeugnisse von 190 Franken."

    oder
    "Ich ersuche um Vergütung der Kosten von 190 Franken für die einverlangten Arztzeugnisse."


    Im 2. Brief habe ich diese Sätze zusammen in einem Abschnitt genommen:
    "Ich ersuche um Vergütung der Kosten für die einverlangten Arztzeugnisse von 190 Franken. Die Kosten für die Vergütung der einverlangten Zeugnisse sind durch die Kopien der Leistungsabrechnungen belegt."

    Ist es besser diese Sätze zusammen zu nehmen oder sollte ich sie wie im 1. Brief getrennt lassen ?


    Im 3. Brief habe ich folgenden Satz auf die nächste Seite genommen:
    "Im Anhang finden Sie eine Kopie der Anweisung vom 31. August, sowie Kopien der Leistungsabrechnungen."


    Zusätzliche Fragen:

    1. Sollte ich die Titelseite vom Schreiben der SECO lassen oder entfernen ?

    2. In welcher Reihenfolge sollen die Anhänge sein ? Ich vermute: Ausdruck SECO, Anweisung vom 31. August und als Letztes die Leistungsabrechnungen.

    3. Sollte ich eine Frist für die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse setzen ?

    4. Sollte ich mehr Sätze ins Zitat einfügen ?


    Vielen Dank.

    Sozialversicher


    Ich habe zwei Briefe vorbereitet. Siehe Anhang. Welchen soll ich senden ? Was kann ich besser schreiben ? Was empfehlen Sie mir ?


    Diesen Satz verstehe ich nicht ganz:

    "Falls die Arbeitslosenkasse die Vergütung der Kosten für die Arztzeugnisse ablehnt, dann verlange ich gestützt auf Art. 49 Abs. 1 ATSG und Art. 51 Abs. 2 ATSG eine Verfügung über die Vergütung der Kosten der Arztzeugnisse, da es sich bei den Kosten um einen wesentlichen Betrag handelt und ich mit einer Ablehnung der Vergütung in der Verfügung nicht einverstanden bin."


    Wäre es nicht so richtig ? :


    Falls die Arbeitslosenkasse die Vergütung der Kosten für die Arztzeugnisse ablehnt, dann verlange ich gestützt auf Art. 49 Abs. 1 ATSG und Art. 51 Abs. 2 ATSG eine Verfügung über die Vergütung der Kosten der Arztzeugnisse, da es sich bei den Kosten um einen wesentlichen Betrag handelt und ich mit einer Ablehnung der Vergütung nicht einverstanden bin.


    Ich habe die Verfügung ja noch nicht erhalten. Deswegen verstehe ich diesen Satz nicht.


    Danke



    Sozialversicher


    Die Arbeitslosenkasse hat nachträglich fehlende Taggelder, aufgrund fehlender Arztzeugnisse ab dem 24. August gestern nachgezahlt, da sie die Arztzeugnisse nachträglich von mir erhalten haben. Taggelder wegen Krankheit vor dem 24. August habe ich schon mit der ersten Abrechnung korrekt ausbezahlt bekommen. Ich habe alles kontrolliert. Es stimmt alles mit den Abrechnungen. Das ist schon mal erledigt.


    Meine Ziele sind folgende:

    1. Ich möchte kein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag bringen.


    2. Ich möchte dass die Arbeitslosenkasse gemäss Art. 45 ATSG für die Kosten der Arztzeugnisse ab dem 24. August, mir rückwirkend vergütet.


    3. Falls das RAV / Arbeitslosenkasse für die Zukunft weiterhin ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag verlangt, dann sollen sie mir rückwirkend das Geld überweisen, dass mir von der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird.


    4. Schlussendlich ist es für alle Beteiligten am einfachsten wenn gar kein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag verlangt wird. Das sollte das Ergebnis vom Punkt 2 und 3 sein.


    Ich werde einen Brief heute vorbereiten und morgen versenden mit all den nötigen Unterlagen (Leistungsabrechnung, Kopie Weisung Arztzeugnis).

    Oder meinen Sie ich sollte besser noch nächste Woche warten ob mein RAV-Berater eine Antwort zu meinem Brief vom 06. September schreibt ?


    Danke und Gruss