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    Sozialversicher


    Ich hab diesen Brief gestern versendet. Siehe Anhang.

    Soll ich auf eine Antwort warten ?


    Oder soll ich schon den nächsten Brief bezüglich der Kopie der Leistungsabrechnung, sowie eine Kopie vom Brief vom 31. August (Weisung Arztzeugnis), sowie einem Schreiben bezüglich Art. 45 Abs. 1 ATSG und Seite 28 der Publikation des SECO meinem RAV-Berater schicken ?

    Ja, Ich habe die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit auf den monatlich einzureichenden Formularen "Angaben der versicherten Person" eingetragen und eingereicht.


    PS: Ich werde auf jeden Fall einen Brief bezüglich der restlichen Auszahlung der Taggelder (Krankheitstage mit Arztzeugnis) versenden.


    Vielen Dank !

    DamienS


    Ich habe noch genug Krankheitstage zur Verfügung. Ich bin bis Ende November 2022 beim RAV und bei dieser arbeitsmarktlichen Massnahme (Beschäftigungsprogramm).


    - keine zeugnisse bringen und sehen ob die wirklich sanktionen verhängen :

    Ich habe jetzt das Geld von der Arbeitslosenkasse erhalten aber die Tage an denen ich ein Arztzeugnis vorweisen muss, habe ich keine Taggelder erhalten. Wenn ich denen die Arztzeugnisse schicke, werde ich noch das Geld der restlichen Taggelder erhalten. Ich habe keine Sanktionen erhalten, also wie z.B. dass sie mir 15 Tage kein Geld ausbezahlen. Ich habe einfach für die Tage, an denen ich kein Arztzeugnis gebracht habe, kein Geld erhalten. Das sind nicht Sanktionen wie wenn jemand z.B. eine zumutbare Stelle ablehnen würde und 20 Einstelltage (Sanktionen) erhält.

    - zeugnisse jeweils einreichen

    Das Problem ist, dass ich mich schäme jede Woche zum Arzt zu gehen um ein Arztzeugnis zu holen. Ich komme mir wie ein Betrüger vor... Ich weiss einige würden sagen, ich sollte eiskalt sein wie die es sind, aber ich kanns einfach nicht... Obwohl ich wirklich nicht 100 % gesund bin.


    - rechtsweg beschreiten


    Ich habe nicht so viel Geld um mir einen Anwalt zu leisten oder ohne Anwalt den Rechtsweg zu beschreiten.



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    Es bleibt nichts anderes übrig als die Arztzeugnisse einzureichen und somit zu kapitulieren :D

    Und am Programm teilzunehmen...


    PS: Ich könnte noch versuchen den Brief (Weisung Arztzeugnis), indem sie Zweifel haben, zu widerlegen. Also dass es nicht berechtigte Zweifel sind... Aber die Chancen liegen gerade mal vielleicht bei 5-10 % ...

    DamienS


    Ich habe das Gespräch gesucht und es denen schon beim Programmstart erklärt. Doch leider hat dies nichts gebracht. Heutzutage muss man alles schriftlich beweisen, was ich schade finde. Die Leute glauben dir erst, wenn du ein Arztzeugnis bringst...


    Ausserdem haben viele Leute in diesen Organisationen persönliche Interessen. Ich hatte schon Gespräche mit dem Chef der Programmleitung und zu Beginn meinte er, er wolle mir helfen eine Stelle zu finden und mich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ich sei ihm wichtig, bla bla bla... Dieses Programm würde mir helfen und ich sei ihm wichtig, bla bla bla...


    Später dann als ich einige Nachmittage fehlte, war es seine Idee das Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag zu verlangen und er hat meinen RAV-Berater kontaktiert, etc. Als ich ihm sagte, ich bringe kein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag und wem sollte dabei geholfen sein wenn ich Sanktionen von der Arbeitslosenkasse erhalte ? Oder als ihn gefragt habe, ob er glaubt, dass dadurch sich meine Arbeitsmoral und Motivation steigert ? Daraufhin hatte er keine Antwort...


    Er sagt zu Beginn er möchte mir helfen und ich sei ihm wichtig und dann droht er mir mit dem RAV-Berater mit Einstelltage :D

    Sehr grosse Hilfe von ihm ;) Wem sollte damit geholfen sein ? :D


    Schönen Sonntag noch ;)

    DamienS


    Die Weisung gilt ab dem 24. August. Ich habe Arztzeugnisse rückwirkend ab dem 24. August eingeholt. Nicht früher...

    Wenn ich es nicht mache, gelte ich bei der arbeitsmarktlichen Massnahme als unentschuldigt und dies führt dazu, dass ich kein Taggeld für den gefehlten / unentschuldigten Tag erhalte. Ich verliere mehr Geld wenn ich mehrere Tage unentschuldigt gelte, als wenn ich zum Arzt gehe um das Arztzeugnis zu holen.


    Haben Sie die Weisung gelesen die ich am letzten Freitag als PDF hochgeladen habe ? (Weisung Arztzeugnis)


    Trotzdem möchte ich für die zukünftigen Tage keine Arztzeugnisse ab dem 1. Krankheitstag bringen. Doch bisher habe ich keine Tipps bekommen, wie ich das schaffen könnte...


    Die Arbeitslosenkasse / RAV möchte für meine Arztzeugnisse nicht aufkommen, weil sie glaubt, ich müsste für die Kosten aufkommen.

    Und Sie verlangen immer noch ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag. Mein Brief hat bei denen nichts bewegt... xD


    Was soll ich sonst machen ? :D Ich bin kein Anwalt...


    PS: Ich habe die Arztzeugnisse noch nicht dem RAV und der Arbeitslosenkasse zugestellt...

    Sozialversicher


    Ich hatte heute das Kontrollgespräch mit meinem RAV-Berater. Dieser hat mir folgenden Brief abgegeben. Siehe Anhang.

    Sind seine genannten Gründe berechtigt ? Er zweifelt an meine Krank-Meldung weil ich mich kurzfristig und mehrfach krank melde. Eine Krankheit meldet man in der Regel kurzfristig...


    Er hat von sich aus zu mir persönlich gesagt, dass Artikel 1 Absatz 1 AVIG und Artikel 45 Absatz 1 ATSG von meinem Brief, sich auf Begutachten beziehen, also wenn das RAV mich zu einem Vertrauensarzt schicken würde. Dies bezieht sich nicht auf das normale Arztzeugnis / Arztbesuch.

    Ist das wahr was er gesagt hat ? Die Arbeitslosenkasse hat diesen Brief auch erhalten. Somit gehe ich davon aus, dass das RAV und ALK in diesem Fall zusammengearbeitet haben.


    Ich habe ihn danach noch bezüglich Artikel 28 Absatz 5 AVIG angesprochen und er war glaube ich unsicher und meinte, dass ich das Arztzeugnis nachweisen und bezahlen muss.


    Wieso hat er in seinem Brief die genannten Artikel nicht erwähnt ? Er hat einen Teil von meinem Brief schriftlich mit seinem Brief und einen Teil mündlich beim Kontrollgespräch beantwortet.

    Kann ich mich noch wehren ? Was kann ich tun ?

    Gruss

    Sozialversicher


    Vielen Dank. Ich habe den Text bearbeitet und den Brief versendet. Ich bin wirklich gespannt was für eine Antwort ich erhalte.


    Können sie anordnen mich zum „Vertrauensarzt“ zu schicken obwohl keine berechtigten Zweifel zur Arbeitsverhinderung, gemäss Randziffer A69 bestehen und kein ersichtlicher Grund besteht mir nicht zu vertrauen ?


    Ich bin nur noch bis zum 30. November beim RAV, da meine Taggelder dann aufgebraucht sind.

    Sozialversicher


    Ich habe eine neue Word-Datei unter folgendem Link hochgeladen -> https://docdro.id/5DcZRhY
    Leider kann ich hier auf dieser Seite keine Word-Dateien hochladen.

    Ich bin froh, wenn Sie die Datei kontrollieren könnten und eventuell bearbeiten. Ich bin nicht sicher ob die Absätze an den richtigen Stellen gesetzt wurden. Ich weiss auch nicht ob der Titel gut ist und welche Stellen fett markiert werden sollten.
    PS: Ich habe die neue PDF-Datei ebenfalls hochgeladen.


    Ich plane den Brief morgen zu versenden.


    Vielen Dank nochmals

    Sozialversicher


    VIELEN VIELEN VIELEN DANK für die Infos.


    Ich habe keinen Arbeitsvertrag und keinen Lohn von einem Arbeitgeber. Ich erhalte die normalen Taggelder der Arbeitslosenversicherung und die normalen monatlichen Abrechnungen der Taggelder.

    Ich habe alles was Sie geschrieben haben, durchgelesen. Ich habe einen Brief vorbereitet. Wie finden Sie ihn ? Sollte ich den letzten Teil wegen dem guten Verhältnis mit der Arbeitslosenkasse und dem RAV-Berater weglassen ? Kann ich noch etwas schreiben ? Was kann ich besser schreiben ?


    Gruss

    Sozialversicher

    DamienS


    Siehe „Wann braucht es ein Arztzeugnis ?“


    https://sev-online.ch/de/deine…/2012_04_arztzeugnis.php/Zitat:

    WANN BRAUCHT ES EIN ARZTZEUGNIS?

    "Meldet sich ein Arbeitnehmer telefonisch, per E-Mail oder SMS bei der Arbeit ab und erscheint die angegebene Krankheit nicht als glaubwürdig, darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis zur Bestätigung verlangen. Eine Pflicht zur unaufgeforderten Vorweisung eines Zeugnisses besteht nicht, ausser es ist im GAV oder einer individuellen Vereinbarung geregelt worden. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Wurde aber vereinbart, dass ein Arztzeugnis erst ab dem dritten Tag vorgelegt werden muss, dann hat der Arbeitgeber für diese drei Tage zu beweisen, dass der Arbeitnehmer nicht krank war."


    Und dies ist von der SECO:

    Broschüren und Flyer (arbeit.swiss)


    Ein Leitfaden für Versicherte Arbeitslosigkeit

    Seite 17, Nr. 13:

    "Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft ab dem 4. Tag mit einem ärztlichen Zeugnis belegen."

    Mein RAV-Berater hat mir mit Einstelltage gedroht, falls ich kein Arztzeugnis ab dem 1. Tag vorweisen kann. Ist er im Recht ?

    Der Chef der AMM hat mir ein Mail geschrieben, dass er und mein RAV-Berater sich geeinigt haben, dass ich ab dem 1. Krankheitstag ein Arztzeugnis vorlegen muss, sonst gilt die Absenz als unentschuldigt -> Einstelltage...

    Von meinem RAV-Berater habe ich nichts schriftlich erhalten. Ich habe heute aber mit meinem RAV-Berater telefoniert und er hat mir dies bestätigt.

    Soll ich ihn bitten, dass er mir einen Brief schicken sollte ? So habe ich es schriftlich von meinem RAV-Berater ?

    Also um es noch leichter zu machen. Beispiel:


    Ich war 4 mal an einem Donnerstag Nachmittag krank und habe dies dem RAV und der AMM gemeldet.


    Ich war mal von Dienstag bis Mittwoch krank und habe dies dem RAV und AMM gemeldet.


    Ich habe nie ein Arztzeugnis abgegeben und es wurde nie eins verlangt.


    Jetzt aber sagt mein RAV Berater und der Chef der AMM, dass ich zukünftig (für die nächsten male) schon ab dem 1. Krankheitstag ein Arztzeugnis vorweisen muss.


    Ist das gesetzlich erlaubt ?

    Sozialversicher


    Nein nicht aufeinanderfolgend. Ich war immer einzeln krank. Also nie mehr als 2 Tage aufeinanderfolgend. Beispiel: Ich war am Donnerstag Nachmittag krank und bin am Freitag wieder arbeiten gegangen.


    Normalerweise muss ich erst ab dem 3. bzw. 4. Tag ein Arztzeugnis vorweisen, wenn ich aufeinander krank war, also z.B. von Montag-Mittwoch.


    Ist es erlaubt, dass das mein RAV-Berater und der Chef der AMM verlangen, dass ich schon ab dem 1. Tag ein Arztzeugnis abgeben muss ?

    Sozialversicher


    Vielen Dank für die Infos. Ich habe KEIN Ersuch um Abbruch der AMM eingereicht. Ich hatte immer ein gutes Verhältnis mit meinem RAV-Berater und wollte die Situation nicht schlimmer machen. Ich bin jetzt seit ungefähr 1 Monat bei dieser arbeitsmarktlichen Massnahme.

    Ich war insgesamt 4 Nachmittage und 2 ganze Tage (Heute und morgen) krank. Ich musste nie ein Arztzeugnis abgeben, da es erst ab dem 4. Tag verlangt wird von der AMM und RAV. Jedoch verbucht die AMM einen halben Tag krank als "ganzen Tag krank". Keine Ahnung wieso die so eine Regel haben.


    Jetzt ist es so, dass der Chef der AMM mit meinem RAV-Berater Kontakt aufgenommen hat. Sie haben sich geeinigt, dass ich ab dem 1. Tag, bzw. schon nach einem halben Tag ein Arztzeugnis vorlegen muss. Ich war das ganze Jahr nicht beim Arzt und müsste bei den nächsten Arztbesuche die Rechnungen bis 300 Franken selber bezahlen...


    Ist das erlaubt ?


    Das ist ein Zitat aus der "Pflichtinformation vom RAV":


    "Ab dem 4. Tag der Krankheit brauchen Sie ein Arztzeugnis, das Sie an das RAV senden müssen."