Hallo..ich bin deutscher Parkettleger und ich denke, das ich dir hier helfen kann.
Das Problem ist mir selber in einer Mietwohnung passiert und offensichtlich ist es in der Schweiz üblich, die Instandhaltungskosten für Parkettböden
dem weniger informiertem Mieter auf zu drücken. Daher einmal folgendes:
In Deutschland (und das müsste in der Schweiz auch dringend gesetzlich geregelt werden) ist der Parkettleger gesetzlich verpflichtet, jedem Kunden eine entsprechende Pflegeanleitung auszuhändigen. In dieser Anleitung steht dann, in welchen Abständen und mit welchen Produkten der Boden gepflegt werden muss. Denn ein Parkett muss zwingend regelmässig gepflegt (entweder mit Bodenseife gereinigt und alle 2 Jahre nachgeölt oder irgendwann nachlackiert) werden und spätestens der Mieter kann ja oft nicht einmal einschätzen, ob sein Boden jetzt geölt oder lackiert ist und wann eine neue Pflege notwendig ist. Deswegen ist ohne eine solche Information eine Pflege durch den Mieter gar nicht möglich. Und ohne Pflege kann ein Parkett, wenn zum Beispiel geölt, schon nach wenigen Jahren kaputt gehen.
Daher ist in meinen Augen hier der Vermieter vollumfänglich dafür Zuständig, den Boden regelmässig zu pflegen. Wenn der Vermieter es versäumt, den Boden entweder nachzuölen (alle 2 Jahre) oder neu zu lackieren (ca. alle 5 Jahre), den Mieter nicht einmal sagt ob der Boden jetzt lackiert oder geölt ist, dann kann er eigentlich kaum den Mieter für irgend etwas noch haftbar machen. Leider ist das soweit mir bekannt, in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt.
Und lass dir nicht das Märchen vom angeblichem Wasserschaden erzählen. Solange die Oberflächenbehandlung intakt ist, verträgt auch ein Parkettboden ein ausgekipptes Glas Wasser völlig problemlos. Problem gibts nur, wenn da der Lack schon ab ist, weil sich der Vermieter einfach die Kosten für die notwendige Pflege sparen wollte...
Nun wie würde ich mich verhalten? Frage den Vermieter doch einfach mal nach Belegen, die eine korrekte Pflege des Bodens dokumentieren würden. Also wurde der Boden überhaupt schon einmal nachgeölt oder nachlackiert? Welche Oberfläche (geölt oder lackiert) der Boden überhaupt hat?. Wenn er das vermutlich nicht einmal nachweisen kann, dann würde ich ihn ganz klar darauf hinweisen, das die Ursache für Schäden hier ganz klar die Versäumnisse des Vermieters sind. Wenn er wahrscheinlich nicht einmal sagen kann, wann und mit welchem Lack der Boden behandelt ist, würde ich direkt fragen, woher dann der Mieter wissen soll, wie der Boden richtig zu behandeln ist???
LG Dirk