Danke DamienS und
Peter_69
für die Antwort(en).
In meinem Arbeitsvertrag steht das ich 30% Arbeite. Von
Abruf und dauernder Erreichbarkeit steht kein Wort im Arbeitsvertrag.
Hauptarbeitgeber ist die IV. Das mit den 30% Arbeiten habe
ich damals mit der IV und der Firma zusammen am Tisch angeschaut. Dabei spielt
es für die IV keine Rolle, wenn ich mal im Monat über CHF 1000 verdiene. Da ich
normal bei den 30% im Monat zwischen CHF 250 und CHF 700 habe.
Angestellt bin im Lager/Umschlag und Transport in einem
Warenlager ohne Lebensmittel und ohne Detailhandels Produkten.
Stunden Lohn seit 15 Jahren CHF 19 inkl. 8,8% Ferien Zulagen
die Ausbezahlt werden. Inkl. die Üblichen Abzüge für AHV, IV, ALV und 2% PK.
Die AAB (Allgemeinen Arbeitsbedienungen) umfassen 60 A4
Seiten. Und sind für Angestellte im Monatslohn.
So
Beispiel 1: werden denen bei Nachtarbeit (Spezialtransporten,
dieses Jahr ca. 30 Stk.) die Nachtarbeitszulagen von CHF 40 bezahlt. Mir der
jeweils BF von den Spezialtransporten machen muss. Da es niemand anders machen
will. Werden nur die Kilometer a’ CHF 0.60 bezahlt. Da ich mein Privat PKW dazu
brauchen muss. Die Nachtzulagen kenne ich nur vom Hörensagen.
Beispiel 2: Angestellte, die im Monatslohn angestellt sind,
haben alle im 2020 Kurzarbeitsentschädigungen bekommen. Als ich nachfragte.
Bekam ich die Antwort. Kurzarbeitsentschädigung gilt nur für Angestellte im
Monatslohn. Da bei denen ALV vom Lohn abgezogen wird. Darauf habe ich gesagt.
Dann schaue man sofort meine Lohnabrechnungen an. Da wird auch ALV Abgezogen,
also habe ich auch Anrecht darauf. Antwort – Nein. Wir werden sie nicht
Anmelden. Also musste ich irgendwie schauen das ich mit der IV Rente (CHF 1912)
und EL (CHF 444) über die Runden kam. Da musste ich so einiges Abstreichen. So
z.B. kaufte ich nur ½ Preis oder Budget Produkte, um überhaupt Lebensmittel zu
haben. Gegessen habe ich nur einmal am Tag.
Ich habe mich dann auf der Gemeinde Erkundigt, was man da
machen kann, wenn die Firma sich weigert Kurzarbeitsgelder zu beantragen.
Antwort war. Sie als Gemeinde können da nichts machen. Melden sie sich beim
Kanton auf der Arbeitslosenkasse. Die Zahlen diese Gelder aus. Die wiederum
haben mir zwar bestätigt, dass ich Anrecht habe auf Kurzarbeitsgelder. Sie mir
diese nicht Auszahlen dürfen. Sie dürfen dies erst, wenn die Firma die
Anmeldet. Ich habe mich dann noch beim SECO erkundigt und die sagten. Dasselbe
wie die Arbeitslosenkasse. Sie kennen dies und ich sei nicht der Einzige, der
dieses Problem hat. Ausser dem sagte das SECO noch. Ich könne diese Gelder auch
nach träglich Einfordern. Wenn der Arbeitgeber diese Rückwirkend Anmeldet. Dies
muss er aber innert 2 Jahren vornehmen. Danach verfällt der Anspruch. Selbst
Anmelden geht nicht.
Ich habe im November 21 dem Chef mitgeteilt das ich am 5. Und
7. Januar Arzt Termine habe für Untersuchungen und für die Ergebnis Besprechung
der Untersuchung. Er hat beides im E-Kalender eingetragen und im Dezember
nochmals Nachgefragt. Ob die Termine noch aktuell sind. Meine Antwort war – JA.
Heute beim Arzt hat der Chef Angerufen und mir gesagt ich
müsse den Termin am Freitag absagen. Da dieser Termin nicht wichtig sei. Eine
allfällige Besprechung kann man auch noch später machen. Arbeiten sei
wichtiger.
Zum Glück habe ich Geistes gegenwärtig das Smartphon auf
Mithören gestellt. So hörte die Ärztin das Gespräch und schüttelte nur den
Kopf. Nach Beendigung des Gespräches sagte sie nur. Sie frage sich jetzt für
was sie Medizin und Ärztin Studiert hat und die Entsprechenden Arbeiten
abgelegt hat, um die Zulassung und das drum herum zu bekommen. Wenn da ein
Normaler Firmen Chef sowas sagt, und das gefühlt hat das sei richtig und das Mass.
Zum Glück ist dieser Chef nicht bei Ihr in der Kundenkartei. Denn würde sie
nicht behandeln und stehen lassen.
Sie meinte. Wehren sie sich. Dafür gibt es Anwälte, die sich
mit Arbeitsrecht auskennen und es gibt Arbeitsgerichte, die da auch weiterhelfen
können.
Bezüglich Gespräche mit dem Chef und Betriebsleiter. Die
fruchten so maximal 1- 1 1/2 Monat. Dann fängt das wieder von Vorne an.
Mittlerweile bin ich wieder zuhause und habe mit 5 Anwälten
ein Telefongespräch gehabt. Keiner dieser hat Interesse mir da zu helfen.
Obwohl sie spezialisiert, sind auf Arbeitsrecht. Ich habe dann einer sehr
bekannten Anwaltskanzlei in der Stadt Zürich angerufen. Die da mit einer
Sängerin in diversen Medien war. Da sie angeblich zu dieser Familie gehöre und
Verwand sei. Was sie nicht ist. Diese Anwaltskanzlei Signalisierte Interesse.
Sie es aber mit ihrem Anwalt für Arbeitsrecht abklären müssen. Da dieser
Ausgebucht ist bis Ende April 22. Ob er noch Termine annimmt. Sie hören das
dies nicht aufgeschoben werden kann.
Nun warte ich mal auf deren Antwort.