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    Ich habe jetzt einen Anwalt für Arbeitsrecht gefunden der mir da HILFT. Hatte bis jetzt zwei Telefonate mit ihm und habe ihm die aktuellen AAB vom 2021 und 2017 gesendet und den Arbeitsvertrag. Sowie die Auflistung der Nacht Einsätze. Von den letzten 5 Jahren. Welches einen Gesamtbetrag von ca. CHF 2000 ergibt. Die sie nicht Ausbezahlt haben. Pro Einsatz müssen sie laut den AAB vom 2021 unter «(D Übrige Zulagen),3. Variable Spesen: Nachtentschädigung in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr (*) (gilt für Nachtfahrten), je Einsatz, CHF 40.00, (*) Diese Entschädigungen haben Lohncharakter und sind im Lohnausweis als Bruttolohn auszuweisen.»



    Ebenso Hilft er mir. Das es endlich einen Arbeitsplan gibt. Der jeweils 1 Woche im Voraus abgegeben wird und für die nächsten 2 Wochen verbindlich ist. Ebenso will er erreichen das sie Nachträglich eine Abruf Entschädigung auszahlen.



    Er meint auch. Das Notfalls das Arbeitsgericht das Sagen hat und die macht Wörter spricht.



    Von der Coop Rechtsschutz habe ich die kosten Gutsprache von CHF 1000. Ebenso hat dies der Anwalt direkt von der Coop Rechtsschutz mitgeteilt bekommen. Sollte es teurer werden, werde ich wohl den Rest selbst bezahlen.



    Morgen treffe ich mich mit dem Anwalt. Da er bis dann alle gesendeten Dokumente durchgesehen hat und ein Einforderungsschreiben inkl. Abruf und Arbeitsplan Vorbereitet hat. Abgeleitet von meinem Muster Einforderungsschreiben. Und wie ich weiter vorgehen muss.

    Ich habe jetzt nochmals mit der Protekta Jurline Telefoniert. Die dürfen mich laut meiner Mobiliar Police. Nur Beraten mehr nicht. Ich darf dem Beratenden Juristen auch keine Dokumente, Arbeitsvertrag, etc. senden. Ebenso darf ich kostenlos die Ratschlag und Rechtshilfe Datenbank vom Beobachter Nutzen. Ebenso wenig darf mir der Beobachter da Helfen und unterstützen. Dies nur weil in meiner Police steht «Protekta Jurline – Nur Rechtsberatung und Beobachter Ratschlag und Rechtshilfe Daten kostenlose Nutzung. Inkl. Mobi App und entsprechende Beobachter App. Ohne Juristischen Fall und Vertretung bei Behörden, Gerichten».


    Ich habe dann noch die Coop Rechtsschutzversicherung Kontaktiert. Welche ich durch die Hausratsversicherung inkl. habe. Da musste ich der Telefon Zentrale mein Anliegen schildern und die haben dann gleich einen Fall eröffnet. Mit dem Hinweis, dass es normal 48 Std. dauert. Bis sich ein Jurist oder Juristin direkt melden wird. Da es Freitag ist. Wird sich die Juristin oder der Jurist erst am Montag melden. Sich können auch nicht versprechen, ob es ein Jurist ist. Da haben sie an der Zentrale keinen Einfluss. Sie können nur die Fälle aufnehmen und Eröffnen. Mehr können sie nicht machen, Einfluss haben sie auch keinen.


    Etwa 2 Stunden Später hat mich dann eine Juristin Kontaktiert. Mit welcher ich etwa ein 1 Stündiges Telefon Gespräch hatte. Sie hat mir ihre E-Mail-Adresse gegeben. Damit ich ihr mal die Kündigung und die Einforderung zusenden kann. Sie diese anschauen kann und korrigieren kann. Ebenso habe ich hier den Arbeitsvertrag und die Aktuellen AABs vom 2021 (35 A4 Seiten) gesendet. Sie wird sich am Montagnachmittag wieder melden. Wenn sie die Dokumente angesehen hat und überprüft hat. Sie meint nur. Wir sollen es erst mit der Rückforderung versuchen. Und zwar 5 Jahre zurück. Weiter zurück geht nicht. Da ab 5 Jahren der Lohn verjährt ist und somit nicht rückwirken eingefordert werden kann. Respektive in meinem Fall die Nachtarbeitszulagen. Diese Zulagen betrag insgesamt bis 2017 zurück CHF 2140.00.


    Ebenso will sie schauen das sie, irgendwie in dasselbe schreiben auch das mit dem Arbeitsplan schreiben kann. Welcher jeweils 7 Tage im Voraus für die nächsten 14 Tage mir in Papierform abgegeben wird und dann für die 14 Tage verbindlich ist.


    Sollte dies nicht fruchten. Respektive nichts bringen und die Firma sich quer stellen. Sollte die Firma mir dann umgehend Kündigen. Wird beim zuständigen Arbeitsgericht das Verfahren eingeleitet und ein Richter oder Richterin muss dann entscheiden.


    Sollte die Firma nicht kündigen. Erfolgt dann die Ausserordentliche Kündigung auf das aktuelle Monatsende. Und umgehend wird beim zuständigen Arbeitsgericht das Verfahren eingeleitet und ein Richter oder Richterin muss dann entscheiden.


    Das ist mal der grobe Ablauf. Ob das auch so zutreffen wird. Wisse sie jetzt nicht. Dies sehen wir dann wenn es soweit ist. Meine die Juristin.

    So soeben einen Anruf bekommen von der Rechtschutz Versicherung. Die würden das ganze übernehmen. Sprich die kosten. Wenn ich Anwalt XY nehme. Ich habe darauf geantwortet. Dieser Anwalt habe ich am Anfang schon Kontaktiert. Nur er übernimmt den Fall nicht. Da ein Interesse Konflikt besteht. Darauf bekam ich die Antwort von der Rechtsschutzversicherung, wenn das so ist. Können wir ihnen maximal CHF 500 bezahlen an die Anwaltskosten ohne eventuelle Gerichtskosten. Hätte es der Anwalt XY übernommen. Hätten wir unbegrenzt bezahlt. Da wir mit dem Zusammen arbeiten. Er Respektive auf unserer Anwaltsliste steht und geprüft ist.


    Super hilft mir sehr viel und weit. So zusagen von nichts bis gar nicht.


    Rechtsschutz ist die Protekta in Bern und Zürich und läuft über die Mobiliarversicherung.

    ET44C4


    Wissen sie was das Schönste am Handy ist?

    Es hat einen Knopf zum ausschalten!

    Genau - Transmitter!


    Inzwischen habe ich das mirt dem PKW sein lassen. Dafür habe ich die Kündigung geschrieben.


    Schade für die COE von der Firma. Mit der ich damals vor vielen Jahren zusammen in den Kindergarten ging.


    Was mir jetzt eigentlich sowas von egal ist.


    Ich habe auch mittlerweile auch das Kündigungsschreiben mal soweit geschrieben.


    Ich hoffe jetzt das dies soweit gut ist. Man die nötige sorgfaltspflicht und Datenschutz anwendet und war nimmt.sofortige Kündigung indermuehle gruppe ag 03022022.pdf

    So endlich wieder Zugang zu diesem Fred.


    Ich habe in zwischen 15 Anwälte/innen und Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht Kontaktiert. Dies per E-Mail und den Sachverhalt. 2 Anwälte und 1 Anwältin haben umgehend mit mir Kontakt aufgenommen und mir Mitgeteilt das sie bis September 23 Ausgebucht sind und keine neuen Mandate annehmen können. Bezüglich Arbeitsrecht. Die restlichen finden es wohl nicht für nötig zu Antworten.


    War inzwischen auch auf der Unentgeltlichen Rechtsauskunft bei uns auf der Gemeinde. Da meinte der anwesende Anwalt nur als er den Firmennamen hörte. Stop ich müsse nicht weiter Erzählen, er darf mir da keine Auskunft erteilen und unentgeltlich Beraten. Da er auch für diese Firma tätig sei. Bei Gewissen Sachen und somit ein Interesse Konflikt besteht.


    Was soll man da noch dazu sagen?


    Neuster Fall:


    Gestern (02.02.22) Gearbeitet und nach Beendigung der Arbeit kam der Chef und sagte. Morgen (03.02.22) hast du Frei erst wieder am Freitag (04.02.22) um 10 Uhr.


    Was soll ich jetzt schreiben. Wir haben den Donnerstag, 03.02.22 und der Chef ruft seit 8 Uhr alle 15 min. an. Du kannst nichts mehr Planen. Wollte eigentlich in den Schwarzwald. Das lasse ich jetzt sein. Ich habe mir in zwischen zwei (2) weitere Biere genehmigt. Das Smartphon lasse ich heute den ganzen Tag ausgeschaltet. Soeben der 5 und 6 Anruf vom Chef.


    Es reicht jetzt. Da man mir nicht Helfen will. Werde ich mir jetzt noch ein weiters Bier genehmigen und dann mit dem PKW irgendwo hinfahren und vielleicht einen Hang hinunterfahren oder einen Baum aussuchen. Dann können sich die Betreffenden Personen. Die nicht zwischen Frei und Arbeit, 24 Std. Erreichbar, Wohnt ja nur 8 min vom Arbeitsort weg UNTERSCHEIDEN. Sich das restliche lebenslang GEDANKEN machen, was sie FALSCH GEMACHT haben und ob sie auch Freude hätten. Man gibt Ihnen frei und am freien Tag ruft man sie 8 Uhr morgens an und sie müssen Arbeiten.


    Ja die können sich jetzt GEDANKEN machen!

    @Transmitter


    Ich habe 69% IV. Was für die IV = 100% IV ist.


    Seit 4 Jahren bekomme ich noch EL. Da mein Steuerbares Vermögen unter 35'000 CHF ist.


    Aktuell bekomme ich 444 CHF EL.


    Da ich 100% habe. Darf ich nebenbei noch 30% Arbeiten. Auch wenn es mal im Monat über 1000 CHF ist.


    Diese 30% Arbeite ich in einem grossen Familienbetrieb (FB). Welcher inzwischen in 3. Generation geführt wird. Da im Lager und Umschlag. Sowie BF von Schwer- und Spezialtransporten.


    FB hat ca. 250 Mitarbeiter an ungefähr 20 Standorten in der CH.


    Hauptgebiet ist Containertrucking mit eigenem Containerterminal und Bahnanschluss. Chemietransporte, Sauerstofftransporte für Messer Schweiz und Lungenliga, Wasserstofftransporte für die Wasserstofftankstellen in der Schweiz, Petrologistik und Tanktransporte für Shell und BP, Jet A1 (Kerosin) Transporte für Regionalflughäfen, Heizöltransporte, etc. Sowie ca. 10 Reisebusse inkl. eigenem Reisebüro, ca. 15 ÖV Busse (inkl. Gelenkbusse) für die Postauto AG und anderen ÖV Stadt.


    Bezüglich meines Problemes habe ich mit der IV/EL Kontakt und habe sie um Rat gefragt. EL meint dazu. Das ich die IV da fragen soll. Da sie nur Auszahlungen machen. Egal ob da gearbeitet wird oder nicht.


    Die IV meint dazu nur. Ich solle mir da an das Arbeitsgericht wenden und einen Anwalt oder Jurist nehmen. Der sich mit dem Arbeitsrecht gut Auskennt. Sie selbst, als IV können da nichts machen. Da sie keinen Vertrag mit der besagten FB abgeschlossen haben. Sie zu dem ein Bundesbetrieb sind zumindest dem Bund unterstellt sind.


    Sollte ich allerdings selbst Kündigen. Werden sie die IV. Sprich den Betrag, den sie Auszahlen nicht erhöhen. Zu dem kann ich mich nicht beim RAV als Arbeitsloser melden. Da die IV Rente als Haupt Einnahme/Hauptverdienst eigestuft ist und so auch in der Steuererklärung ausgewiesen ist und Ausgewiesen werden muss.


    Sollte die FB mir Kündigen. Kann die IV neu berechnet werden und eventuell erhöht werden oder aber auch reduziert werden.


    Super grossartig. Dies Hilft mir sehr viel. Von nichts bis gar nicht.


    Darf man Ihnen den Arbeitsvertrag (3 A4 Seiten) als PDF und die AAB (ca. 60 A4 Seiten) PDF zu senden?

    So habe in zwischen 25 Anwälte für Arbeitsrecht im AG und ZH Kontaktiert. Ergebnis sofortige Absage und kein Interesse oder dann gar keine Antwort. Ich habe jetzt mal die ganze Sache dem Schweizer Anwaltsverband 1 zu 1 Mit geteilt inkl. Alle Anwaltskanzleien und Namen deren die kein Interesse zeigen oder gar keine Antwort gaben. Die ich Kontaktiert habe. Mal schauen welche Antwort die mir zurückschreiben.


    Pro Infirmis hat bis jetzt noch keine Antwort gegeben. Ob sie mir Helfen wollen.


    Sollten die nicht Helfen wollen. Werde ich wohl oder übel per Sofort Kündigen und dann mit dem ganzen An die Medien gehen. Ebenso werde ich dann mit Sicherheit keine neue Stelle mehr suchen. Arbeitslos Melden kann ich mich auch nicht. Da ich IV habe. Dies wurde mir so von der Gemeinde, RAV und selbst von der IV/EL gesagt. Die IV/EL haben auch gesagt, dass sie bei einer Kündigung, welche von dem Arbeitgeber aus kommt. Mir die IV/EL komplett neu berechnen müssen. Sollte aber ich Kündigen, werden sie die IV/EL nicht anpassen, da dies selbst verursacht wurde.


    Warte jetzt mal bis ende Januar. Ob sich der Arbeitgeber bessert.


    Wobei er in dieser Zeit (15min.), wo ich jetzt diesen Text geschrieben habe schon 5-mal Angerufen und ein WhatsApp gesendet hat. Obwohl ich frei habe. Das, ich umgehend arbeiten kommen muss.

    Danke DamienS und Peter_69 für die Antwort(en).


    In meinem Arbeitsvertrag steht das ich 30% Arbeite. Von Abruf und dauernder Erreichbarkeit steht kein Wort im Arbeitsvertrag.


    Hauptarbeitgeber ist die IV. Das mit den 30% Arbeiten habe ich damals mit der IV und der Firma zusammen am Tisch angeschaut. Dabei spielt es für die IV keine Rolle, wenn ich mal im Monat über CHF 1000 verdiene. Da ich normal bei den 30% im Monat zwischen CHF 250 und CHF 700 habe.


    Angestellt bin im Lager/Umschlag und Transport in einem Warenlager ohne Lebensmittel und ohne Detailhandels Produkten.


    Stunden Lohn seit 15 Jahren CHF 19 inkl. 8,8% Ferien Zulagen die Ausbezahlt werden. Inkl. die Üblichen Abzüge für AHV, IV, ALV und 2% PK.


    Die AAB (Allgemeinen Arbeitsbedienungen) umfassen 60 A4 Seiten. Und sind für Angestellte im Monatslohn.


    So


    Beispiel 1: werden denen bei Nachtarbeit (Spezialtransporten, dieses Jahr ca. 30 Stk.) die Nachtarbeitszulagen von CHF 40 bezahlt. Mir der jeweils BF von den Spezialtransporten machen muss. Da es niemand anders machen will. Werden nur die Kilometer a’ CHF 0.60 bezahlt. Da ich mein Privat PKW dazu brauchen muss. Die Nachtzulagen kenne ich nur vom Hörensagen.


    Beispiel 2: Angestellte, die im Monatslohn angestellt sind, haben alle im 2020 Kurzarbeitsentschädigungen bekommen. Als ich nachfragte. Bekam ich die Antwort. Kurzarbeitsentschädigung gilt nur für Angestellte im Monatslohn. Da bei denen ALV vom Lohn abgezogen wird. Darauf habe ich gesagt. Dann schaue man sofort meine Lohnabrechnungen an. Da wird auch ALV Abgezogen, also habe ich auch Anrecht darauf. Antwort – Nein. Wir werden sie nicht Anmelden. Also musste ich irgendwie schauen das ich mit der IV Rente (CHF 1912) und EL (CHF 444) über die Runden kam. Da musste ich so einiges Abstreichen. So z.B. kaufte ich nur ½ Preis oder Budget Produkte, um überhaupt Lebensmittel zu haben. Gegessen habe ich nur einmal am Tag.


    Ich habe mich dann auf der Gemeinde Erkundigt, was man da machen kann, wenn die Firma sich weigert Kurzarbeitsgelder zu beantragen. Antwort war. Sie als Gemeinde können da nichts machen. Melden sie sich beim Kanton auf der Arbeitslosenkasse. Die Zahlen diese Gelder aus. Die wiederum haben mir zwar bestätigt, dass ich Anrecht habe auf Kurzarbeitsgelder. Sie mir diese nicht Auszahlen dürfen. Sie dürfen dies erst, wenn die Firma die Anmeldet. Ich habe mich dann noch beim SECO erkundigt und die sagten. Dasselbe wie die Arbeitslosenkasse. Sie kennen dies und ich sei nicht der Einzige, der dieses Problem hat. Ausser dem sagte das SECO noch. Ich könne diese Gelder auch nach träglich Einfordern. Wenn der Arbeitgeber diese Rückwirkend Anmeldet. Dies muss er aber innert 2 Jahren vornehmen. Danach verfällt der Anspruch. Selbst Anmelden geht nicht.


    Ich habe im November 21 dem Chef mitgeteilt das ich am 5. Und 7. Januar Arzt Termine habe für Untersuchungen und für die Ergebnis Besprechung der Untersuchung. Er hat beides im E-Kalender eingetragen und im Dezember nochmals Nachgefragt. Ob die Termine noch aktuell sind. Meine Antwort war – JA.


    Heute beim Arzt hat der Chef Angerufen und mir gesagt ich müsse den Termin am Freitag absagen. Da dieser Termin nicht wichtig sei. Eine allfällige Besprechung kann man auch noch später machen. Arbeiten sei wichtiger.


    Zum Glück habe ich Geistes gegenwärtig das Smartphon auf Mithören gestellt. So hörte die Ärztin das Gespräch und schüttelte nur den Kopf. Nach Beendigung des Gespräches sagte sie nur. Sie frage sich jetzt für was sie Medizin und Ärztin Studiert hat und die Entsprechenden Arbeiten abgelegt hat, um die Zulassung und das drum herum zu bekommen. Wenn da ein Normaler Firmen Chef sowas sagt, und das gefühlt hat das sei richtig und das Mass. Zum Glück ist dieser Chef nicht bei Ihr in der Kundenkartei. Denn würde sie nicht behandeln und stehen lassen.


    Sie meinte. Wehren sie sich. Dafür gibt es Anwälte, die sich mit Arbeitsrecht auskennen und es gibt Arbeitsgerichte, die da auch weiterhelfen können.


    Bezüglich Gespräche mit dem Chef und Betriebsleiter. Die fruchten so maximal 1- 1 1/2 Monat. Dann fängt das wieder von Vorne an.


    Mittlerweile bin ich wieder zuhause und habe mit 5 Anwälten ein Telefongespräch gehabt. Keiner dieser hat Interesse mir da zu helfen. Obwohl sie spezialisiert, sind auf Arbeitsrecht. Ich habe dann einer sehr bekannten Anwaltskanzlei in der Stadt Zürich angerufen. Die da mit einer Sängerin in diversen Medien war. Da sie angeblich zu dieser Familie gehöre und Verwand sei. Was sie nicht ist. Diese Anwaltskanzlei Signalisierte Interesse. Sie es aber mit ihrem Anwalt für Arbeitsrecht abklären müssen. Da dieser Ausgebucht ist bis Ende April 22. Ob er noch Termine annimmt. Sie hören das dies nicht aufgeschoben werden kann.


    Nun warte ich mal auf deren Antwort.

    Darf der Chef einem am Samstag (31.12.2021) und Gesetzlichen Feiertagen und Regionalen Feiertagen per WhatsApp und E-Mail gleichzeitig Mitteilen. Das man z.B. am 03.01.2022 um 7Uhr Arbeiten muss?


    Somit hat mir mein Chef die Neujahrsfeier versaut.


    Hintergrund ist folgender. Ich habe den Chef gefragt am 24.12.2021 (letzter Arbeitstag im 2021). Wann ich im Neue Jahr wieder arbeiten muss. Seine Antwort war da NEIN. Sonst nichts.


    Weiteres Beispiel. Man Arbeitet am Montag und fragt Montagabend, ob man am Dienstag arbeiten muss. Antwort nein erst wieder Donnerstag. Also Plane ich jemand am Dienstag jemanden zu Besuch.Wo bei es beim Planen bleibt. Da genau am Dienstagmorgen um 8Uhr der Chef anruft ich müsse in 15min. Auf der Arbeit sein. Also schnell dem Besuch Bescheid geben, dass man nicht kommt. Da man Arbeiten muss. Genau sowas ist nicht nur einmal passiert. Sondern sehr häufig. Inzwischen bin ich auch so weit, dass ich nichts mehr abmache und so zusagen zuhause warte bis der Chef anruft. Da es nichts brachte als ich sagte. Wenn sie etwas von mir wollen. Sollen sie mir zwischen 7 Uhr und 9 Uhr morgen anrufen. Danach bin ich weg. Antwort war sie haben ein Smartphon und müssen immer erreichbar sein. Also auch wenn sie weg sind, müssen sie den Anruf annehmen. Dies auch wenn sie frei haben, Samstag, Sonntag und an den Gesetzlichen Feiertagen oder Regionalen Feiertagen. Wenn man aber den Chef anruft und er nicht erreichbar ist. Ist das laut ihm nicht schlimm und man muss ja nicht wissen, wo er ist. Aber selbst möchte er wissen, wo man ist. Ebenso muss man, auch wenn es 22 Uhr nachts ist und er Anruft den Anruf entgegennehmen. Schaltet man aber nachts sein Smartphon aus, welches mein PRIVATES ist. Dann hört man am anderen Morgen etwas. Das das nicht geht man 24/7h erreichbar sein muss. Sagt man aber, komisch, wenn man ihn Anruft ist sein Smartphon aus. Seine Antwort darauf. Das Ist privat, schon mal was von Privat und Privatsphäre gehört. Wenn man dann aber sagt. A so ist das, a nur er darf Privatsphäre haben. Also werde ich Nach 20 Uhr auch mein Smartphon ausschalten. Seine Antwort darauf, dürfen sie nicht. Sie müssen 24h am Tag erreichbar sein. Seit schaltet mein Smartphon Konsequent um 20 Uhr bis am Morgen um 7:30 Uhr auf Lautlos. Somit habe ich ruhe, auch wenn er anruft.


    Da ich von der Firma mit dem Auto 7 min. entfernt wohne.


    Nur davon steht in meinem Arbeitsvertrag nichts davon. Ebenso das ich nur auf Abruf arbeiten muss.


    Ebenso wenig habe ich in den letzten 15 Jahren einen Arbeitsplan oder Arbeitswochen Plan gesehen. Das Kenne ich NUR vom Hören sagen.


    Muss ich das vor ARBEITSGERICHT KLÄREN UND EIN RICHTER MUSS DA EIN FÜR ALLE MAL EIN MACHT WORT SPRECHEN?


    Etliche Gespräche haben nur kurzfristig eine Verbesserung gebracht. Für 1-2 Monaten. Danach war wieder alles beim Alten.