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    Im Moment bin ich am überlegen, ob wir die Presse einschalten sollen



    Geh doch zuerst zum Mieterverband.



    Bevor ich einen Vertrag für eine Wohnung unterschreibe, schaue (und höre) ich mir die Wohnung vorher an und wenn möglich auch die Nachbarn rundherum.



    Man sieht, du warst schon lange nicht mehr auf Wohnungssuche. Kann sein, dass du in den zehn Minuten, die du für eine Wohnungsbesichtigung hast, die Nachbarn gerade aus dem Haus sind.



    Die Fragen nach registrierter Partnerschaft und Zivilstand sind berechtigt, weil es spezielle Vorschriften in Sachen Familienwohnung gibt.



    Aber wenn man sich aus Budgetgründen auf Einzimmerwohnungen bewirbt, sind das eigenartige Angaben, auch wenn die Formulare der Einfachheit halber vom Vermieter generell für alle Wohnungstypen gestaltet werden.



    Zur Aufwandentschädigung: Ich sehe das so, dass Sie diese nicht bezahlen müssen, wenn Sie die Wohnung infolge anderweitiger Vergabe nicht erhalten.

    Falls Sie die Wohnung aber erhalten und der Vermieter inzwischen allen anderen Interessenten abgesagt hat...



    ...ist das der Fehler der Vermietergesellschaft. Sie könnte den Vertrag dem Interessenten schicken und erst dann, wenn dieser ihn ausgefüllt zurückgeschickt hat, den anderen die Absage erteilen. Ist doch eine Fehlüberlegung, ohne Sicherheit zuerst allen abzusagen. Besser ist: Wenn der erste Interessent den Vertrag nicht mehr ausfüllen will, kann immer noch der Zweitplatzierte gefragt werden usw.

    Habe eine Wohnung angeschaut und ein Bewerbungsformular mitgenommen. Nebst der Kaution von drei Mieten und einer Aufwandsentschädigung von 100 Franken bei nichtantreten des Vertrags, schockieren mich folgende Fragen:

    - Registrierte Partnerschaft ja/nein

    - Untermiete ja/nein

    - Zivilstand

    - Jahreseinkommen

    - Beruf

    - Arbeitgeber

    - bisheriger Mietzins

    Sind diese Fragen in einem Bewerbungsformular rechtlich zulässig und muss ich diese Felder zwingend ausfüllen? Ist das fordern einer Aufwandsentschädigung ebenfalls erlaubt? Ich schau mir zur Zeit lauter Wohnungen an, bewerbe mich fast überall und wenn das alle Verwaltungen so handhaben würden, hätte ich kein Geld mehr.

    So, weil ich den Schlüssel im Waschkeller gefunden habe und wir einen Waschplan haben, bin ich mal zu der ausländischen Mieterin gegangen die vor mir gewaschen hat. Tatsächlich war es ihr Schlüssel.

    Auf die Anfrage, ob ich den einen Finderlohn bekäme, bekam ich nur die harsche Antwort:

    "WAS IST DAS?".

    Ich hab ihr erklärt, dass es üblich ist, ein bisschen Geld als Dank zu geben, wenigsten so um die CHF 5.

    "HAB JETZT NIX GELD! MUSS WARTEN BIS MANN ZURÜCK IST!".

    Da hab ich es sein lassen, mich verabschiedet und beim umdrehen nur noch an böse Wörter gedacht.

    Das Beste ist, sie hat den Schlüssel gar nicht vermisst. Ich hab nach 15 Uhr ein Blatt an die Eingangstür geklebt, wonach man sich bei mir wegen des Schlüssels melden soll. Wahrscheinlich kann sie kein Deutsch lesen...

    Wir haben hier Hausfrauen die sich nicht an den Waschplan halten und alle Maschinen besetzen wenn ich dran bin. Über und unter mir wohnen Männer die sich nicht an die Nachtruhezeiten halten.

    Was glaubst wie nervtötend und kostspielig (Ohropax jede Nacht!) das ist?

    Wenn der Schlüssel einem von diesen Mietern gehört, hab ich keine Skrupel dafür eine Entschädigung zu verlangen.

    Habe im Haus einen Wohnungsschlüssel gefunden. Bevor ich bei allen Mietern nachfrage wem er gehört, hätte ich gerne gewusst, wieviel Finderlohn ich mindestens verlangen darf - schliesslich müssten sie sonst das Schloss auswechseln was sicher auch viel kostet.

    Ich muss wieder einmal über die Mieter lästern. Meine Wohnung zeigt auf einen Innenhof mit Garageeinstellplätzen. Viele Mieter, die eine Garage besitzen, lassen den Motor ihres Vehikels laufen.

    Der eine holt sein Motorrad aus der Garage, fährt es in die Mitte des Innenhofs, lässt dabei den Motor warmlaufen, geht nochmals in die Garage um in aller Ruhe Helm, Handschuhe etc. anzuziehen, schliesst langsam das Garagentor und fährt mit viel Gebrumme hinaus.

    Die Mieter mit Autos lassen den Motor laufen, während sie den Innenhof als Umschlagplatz benutzen. Da wird mal die Garage (die als Warenlager dient) des Kollegen/Verwandten ausgeräumt, Möbel und Werkzeuge vom einem Wagen ins andere Auto geladen, oder sie basteln am Auto herum/putzen es. Dies geht von 5 bis 30 Minuten, mehrmals am Tag.

    Auch wenn es mehrheitlich tagsüber geschieht (aber auch vor 7 und nach 22 Uhr), nervt es mich. Immer wieder scheppern bei mir die Fenster oder ich spüre (nicht nur höre!) das Brummen. Ich trage sehr oft Kopfhörer und selbst dann höre ich die Motoren (so im Sinn: "Wieso tönt der Bass bei diesem Lied plötzlich anders?"). Heute morgen stank es zudem, weil der eine sein Auto so parkiert hat, dass der Auspuff unter meiner Wohnung ist und die Abgase aufsteigen. Ich frage mich, ob diese Leute nie was von Umweltschutz gehört haben.

    Ist es nicht auch strafbar, einen Motor unnötig laufen zu lassen?

    nachdenkerin:

    Ich und andere Mieter haben schon ein paar Mal die Verwaltung telefonisch auf diese Hausfrau (bzw. eine andere) erfolglos aufmerksam gemacht. Persönliche Gespräche mit der Hausfrau haben wie oben beschrieben nichts gebracht. Der nächste Schritt ist wohl direkt ein eingeschriebener Brief an die Verwaltung.

    Der Abwart bzw. seine Witwe sind längst gestorben, nun wird die Immobilie von einer auswärtigen Abwartsfirma übernommen die nur das nötigste (= putzen) und nichts "soziales" übernimmt.

    Einen Schlüssel für die Waschküche gab es, der aber immer wieder gestohlen wurde. Seither weigert sich die Verwaltung, nochmals einen einzuführen.

    Beides unabhängige Probleme/Mietparteien im gleichen Haus. Wobei der Autofahrer zur Zeit eigenartigerweise etwas Einsicht zeigt und seine Musik nicht mehr minutenlang laufen lässt. Möglicherweise wurde er von einer anderen Mietpartei zurechtgewiesen. Dafür lässt jetzt ein junger Motorradfahrer um etwa 6.30 Uhr morgens den lauten Motor seiner Maschine mehrere Minuten lang warmlaufen.

    Ich bin schon länger daran, eine neue Wohnung zu suchen, allerdings ist mein Budget sehr begrenzt und für die ganze (organisatorische) Arbeit, die ein Umzug mit sich bringt, bin ich zur Zeit schlicht überfordert.

    Die anderen Mieter, die mit dieser (osteuropäischen, portugiesischen? Was weiss ich) Hausfrau Mühe haben, sind teilweise ebenfalls Ausländer - nur eben angepasst.

    ...

    Ihre Wäsche war fertig, nur lag sie noch in den Maschinen. Diesmal musste ich ihre Wäsche herausnehmen und in den Waschkorb legen, wobei ich wohl im Recht bin dies zu tun, da ich mich für diesen Tageszeit eingeschrieben habe und ich nicht bis... sagen wir 17.55 Uhr warten kann bis sie wieder auftaucht und sich dann alles für den darauffolgenden Mieter zeitlich verschiebt.

    > Wer zuerst kommt mahlt zuerst!

    Sie ist ausländische Hausfrau mit weiss-ich-wie-vielen Kindern, Tagesfreiheit und hat zuviel Zeit die Waschküche wie eine Festung zu kontrollieren.

    Diesen Nachmittag z.B. bin ich auf dem Waschplan eingeschrieben (12-18 Uhr), weil ich Montagnachmittags nicht arbeite. Gegen 12.15 Uhr komme ich nach Hause und mache gleich den Gang in die Waschküche. Keine Überraschung, die Waschmaschinen sind von ihr schon besetzt.

    Niemand sonst im Gebäude hat soviel Freizeit und Motivation, ständig rund um die Uhr zu waschen, zumal wir gar nicht soviel Wäsche haben. Mit ein paar anderen Mietern habe ich schon gesprochen, vielleicht schreiben wir der Verwaltung eine "Sammelklage".

    Es ist auch schon passiert, dass diese Hausfrau meine fertige, aber noch feuchte, Wäsche aus den Maschinen nimmt und sie wieder in meinen Waschkorb steckt, nur damit sie die Maschinen dann selber besetzen kann, obwohl ich vielleicht noch eine zweite Ladung zu waschen habe.

    Ich gehe jetzt gleich runter und schaue nach, ob die Waschküche endlich frei ist, zumal ich nach den Waschmaschinen auch noch den Trockner benutzen muss und sich somit der ganze Zeitplan für die eingetragene Mietpartei am Abend verschiebt.

    In dem Gebäude in dem ich wohne sind wir mehrere Mieter die drei Waschmaschinen teilen. Monatlich wird ein Waschplan aufgehängt an dem wir uns einmal in der Woche einschreiben, möglich sind Morgen, Nachmittag, Abend.

    Wenn ich (Single) mit der Wäsche dran bin, schert sich die eine ausländische Hausfrau um den Waschplan und besetzt mindestens zwei, wenn nicht alle Waschmaschinen. Angeblich sind auch andere Mieter von ihr verärgert.

    Ich hab die Schnauze voll, dass meine Tagesplanung wegen ihr ständig durcheinandergerät. Die Hausfrau zurechtzuweisen nützt nichts, sie ist lernresistent ("Isch spreken nix Deutsh"). Bei der Vermieterfirma zu klagen nützt es auch nichts, da sie stichfeste Beweise wollen und mein Anliegen abwimmeln.

    Jetzt kam mir in den Sinn, einfach mal die Waschmaschinen abzustellen, die Wäsche in grössere Säcke zu packen, zum Büro der Vermietergesellschaft zu fahren und dort zu deponieren, dazu ein Hinweis auf den Maschinen anbringen, dass die Hausfrau sie dort abholen soll.

    Ist es mir rechtlich gesehen erlaubt, das zu machen? Muss ich die Vermietergesellschaft darauf hinweisen, dass ich gleich mit Wäsche vorbeikomme?

    Ich frage als Privatperson nach.

    Das mit den 5 Jahren generell glaube ich nicht. In der Ausbildung hatten wir diese Fristen auch durchgenommen und wir hatten was mit 2/5/10 Jahren, je nach Dokument. Allerdings hab ich mittlerweile die Details vergessen und ich weiss auch nicht, ob sich in der Zwischenzeit die Aufbewahrungsfristen bei manchen Dokumenten geändert haben. Auch die Fristen für "einfachere" Dinge wie bezahlte Rechnungen mit Belegen von Konsumentenprodukten haben wir nie behandelt.



    Es ist ja insofern etwas einfacher, als dass heute auch sehr viele Rechnungen/Belege elektronisch verfügbar sind.



    Trotzdem, wenn ich z.B. ein Bankkonto kündige/schliesse, dann kann ich die Belege nicht mehr so einfach anfordern. Da ist es wohl besser wenn ich noch eine alte Kopie zuhause habe?



    Vergessen wurden Versicherungspolicen und -unterlagen.



    Genau, die Fristen hierfür müsste ich auch noch wissen. Reicht es die aktuelle Police aufzubewahren und kann ich die letztjährigen fortwerfen?

    Kann mir jemand die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für folgende Dokumente auflisten:

    - Rechnungen vom (Online-/Versandhaus-)Kauf von Elektronikgeräten wie Computer, Software, MP3-Player, Handy/Smartphone, sowie Musikinstrumente oder sonstige Gadgets und Alltagsware; auch solche die man schon längst weggeworfen hat

    - Festnetztelefon- und Billag-Rechnungen

    - monatliche Lohnbelege früherer Arbeitsstellen sowie Lohnausweise (offensichtlich bis zur nächsten Steuererklärung, aber dann?)

    - Rechnungen der (Semester-)Gebühren von Schulen/Kursen/sonstige Ausbildung

    - Strom-/Heizrechnungen

    - monatliche Postkonto-Auszüge

    - Kopien eingereichter Steuererklärungen