Beiträge von tilia

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    rodizia


    In meinem Haus müssen 30 Treppentritte staubgesaugt werden. Der Staubsauger muss mitgetragen werden. Ebenso muss für div. Reinigungsarbeiten ein Trittchen benutzt werden, weil man sonst zB. Küchenfronten nicht vollflächig reinigen kann. Ebenso wenig oberste Tablare von div. Regalen usw. ;) Es fragt sich also, wo denn die Gefahren beim Fenster- und Storenputzen grösser sein sollen... ;)


    Dass die Spitex Haushalt (oder wie dieser Bereich auch immer genannt wird) aus versicherungstechnischen Gründen keine Storen und Fenster putzt (sie macht auch keine Küchenfrühlingsputzete), bezweifle ich stark ;)


    LG :)

    Tilia

    rodizia


    In welchem Rahmen die Spitex Haushalthilfe Reinigungsarbeiten ausführt, ist eigentlich klar geregelt. Ob sie sich dann an die Regeln hält, ist eine andere Frage.


    Ich finde es absolut gerechtfertigt, wenn für Grobarbeiten wie Fenster-, Storenreinigung und weitere Grobarbeiten ein höherer Stundenansatz gilt. Es macht nämlich einen Unterschied, ob z.B. gestaubsaugt und abgestaubt oder Fenster und Storen geputzt werden müssen.


    Tilia

    rodizia


    Möglicherweise handelt es sich beim Ausdruck "Kehr" um eine Redewendung aus dem Züritüütsch. Es bedeutet, oberflächliche Reinigung. Also kein gründliches Staubsaugen, keine Kühlschrankreinigung, keine Spiegelschrankreinigung usw, keine Parkettpflege; um ein paar Beispiele zu nennen.


    Ich brauche keine Haushalthilfe, sondern lediglich jemand, der ausführlicher als nur "kehrmässig" Haushaltreinigung erledigt.


    Meine ehemalige Reinigungsfee ist noch in den Ferien. Sie soll jetzt in Ruhe ihre Ferien geniessen. Und wird mich nach ihrer Rückkehr kontaktieren.


    LG

    Tilia

    rodizia


    Danke für Ihren Beitrag. Ja, geistig fühle ich mich auf jeden Fall fitter als körperlich (Sie wissen ja....).


    Die Spitex war bei mir auch schon verschiedentlich tätig. Die machen aber lediglich "den Kehr". So läuft das auf jeden Fall in meinem Wohnkanton. Das Angebot an privaten Reinigungskräften ist jedoch genügend gross. Da hier viele "noble" bis total "abgehobene" Leute leben (weitere Ausführungen zu dieser Sorte Leute veklemme ich mir jetzt ;) ). Dennoch treiben genau solche Leute die Preise auch in diesem Sektor in schwindelerregende Höhe.


    Die Tarife bei den Spitexorganisationen für Haushalthilfen sind aber vergleichsweise hoch.

    Wer wirklich nur eine Reinigungskraft braucht, kann es günstiger haben. Und dabei verdient der Arbeitnehmer möglicherweise noch besser als bei der Spitex.

    Die Tarife der kant. Spitex sind bei uns wenig höher als der ortsübliche Tarif für eine private Reinigungskraft. Wie es sich in anderen Kantonen verhält, weiss ich nicht.


    Man muss sich mal kurz ausrechnen, was 4 x 3 Stunden im Monat kosten, inkl. Mwst.; nämlich CHF 648.- Ich werde nun dieser Reinigungsfirma per Ende April kündigen.


    Ich bin mir sicher, wieder eine sympathische, vertrauenswürdige Reinigungsfee zu finden...


    Tilia

    Probieren Sie es doch mal mit Quitt.ch.

    Die erledigen alle Sozialabgaben, man muss nur die private Haushaltshilfe dort eintragen und sie sich selbst dort auch. Den Lohn kann man selbst bestimmen bzw. mit der Haushaltshilfe vereinbaren, die Abgaben werden daran angepasst. Ich bin seit einigen Jahren sehr zufrieden damit.

    Vielen Dank für den Tipp, r.g. Ich finde das Angebot von Quitt interessant. Es gibt bestimmt etliche Personen, welche dankbar sind, dass es sowas gibt.

    Wir haben diese Angelegenheit immer selber erledigt. Das ist keine Hexerei. (Gerade habe ich die Aufstellung für die Steuererklärung einer grossen Erbengemeinschaft gemacht; anteilsmässiger Ertrag und Vermögen ab Todestag des Erblassers bis 31. Dez. 2022 errechnet. Im Erbe befindet sich unter anderem eine Liegenschaft. Es gab vieles zu berücksichtigen. Ich habe enorm viel dabei gelernt. Der Aufwand für die AHV-Sache einer Reinigungsfee ist im Vergleich ein kliltzekleiner Klacks ;) )


    Tilia

    rodizia und DamienS


    Danke für Ihre Kommentare.


    Vor der Beschäftigung dieses Reinigungsinstitutes erledigte eine Privatperson (eine wahre Perle in jeder Beziehung) diese Reinigungsarbeiten. Sie verlangte einen Stundenlohn von CHF 30.- netto. Womit wir sofort einverstanden waren. Ja, und selbstverständlich bezahlten wir für sie AHV ein und schlossen eine Unfallversicherung ab. Umständehalber musste sie leider von heute auf morgen ihren Job bei uns aufgeben. Und ich infolge meiner gesundheitlichen Probleme per sofort eine "Ersatzperson" finden. So dass ich dieses Reinigungsinstitut anfragte.


    Wir haben keinen schriftlichen Vertrag in den Händen. Lediglich wurden damals die monatlichen Stunden mündlich vereinbart sowie die Wochentage und der Stundenansatz. Allerdingst steht in den AGBs, dass mündliche Vereinbarungen durch die Reinigunsfirma schriftlich bestätigt würden... Was aber nie der Fall war.


    In den AGBs steht, die Firma könne jederzeit die Preise erhöhen. Wenn man aus diesem Grund aus dem Vetrag aussteigen wolle, müsse man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die vereinbarten Kündigungsfristen seien einzuhalten.


    Betr. Kündigungsfrist steht in den AGBs, diese betrage 3 Monate.


    Ich stehe bereits mit meiner ehemaligen Reinigungsperle in Verbindung. Möglicherweise hat eine Freundin von ihr noch Kapazitäten :).... Und ich bin mir sicher, Freundinnen von Perlen sind ebenfalls Perlen :)


    Liebe Grüsse

    Tilia


    Hallo rodizia


    Danke für Ihre Stellungnahme. Ja, eben, 5 % wäre ok gewesen, oder halt 10 %. Zumal deren Staubsauger kein Akkusauger ist, also via unsere Steckdosen betrieben wird. Der Strom in unserem Haus ist auch nicht gratis...


    Es wäre interessant zu wissen, wie viel % Lohnerhöhung die Mitarbeitenden erhalten werden. Aber diese Frage kann ich natürlich den Betreffenden nicht stellen....


    LG

    Tilia

    Liebe Userinnen und User


    Seit ca. 1 1/2 Jahren lasse ich die Haushaltsreinigung durch ein Reinigungsinstitut erledigen. Der Stundenansatz beträgt momentan noch CHF 42.- zuzgl. Mwst. Die Firma bringt den eigenen Staubsauger mit, ebenso die eigenen Reinigunsmittel/-lappen (Keine Einweglappen). Nun wird die Firma auf April ihren Stundenansatz auf CHF 50.- zuzgl. Mwst. hochschrauben. Die Begründung: Lohnerhöhungen, gestiegene Preise der Rohstoffe und Kraftstoffe.


    Haushaltreinigung bedeutet bei der Firma: Staubsaugen, Abstauben, Böden feucht aufziehen, WC/Bad/Dusche/Lavabo/Spiegel reinigen. Der Stundenansatz für Grobarbeiten wie Reinigung von Storen und Fenstern ist um einiges höher.


    Ich finde die Erhöhung des Stundenansatzes von CHF 42.- auf CHF 50.- sehr hoch. Was meinen Sie dazu?


    Danke für Ihre Meinungen.


    Gruss

    Tilia

    ramon.mattle

    Leider funktioniert Ihre verlinkte Umfrage nicht. Nach Beantwortung Fragen 16 und 17 kommt nach Klick auf "Weiter" die Meldung/Aufforderung, man müsse die obligat. Fragen 16 und 17 noch beantworten... So zweimal geschehen auf meinem Compi...


    Tilia

    skywings

    Googelte, Telefonbucheintrag...nichts gefunden. Kennen Sie die Anschrift von ihm ?

    Woher sollte ich die Anschrift von Herrn Mattle kennen? Ich kenne seinen Vornamen und Familiennamen. Im Gegensatz zu div. UserInnen hier, welche unter irgendeinem Nick schreiben.... (was mich allerdings nicht stört).


    Und nun noch auf den Berg: Ist das ein Test von Herr Mattle wieviele Kommentare es hier zu seinem Vorstoss gibt ?

    Und meine konkrete Anfrage: Wer möchte denn dass hier Initiativen , Referenden, Petitionen veröffentlicht werden.Womöglich noch mit Unterschriftenbogen ? Ich nicht.

    Satz 1: Ich finde solche Äusserungen sehr schade; meiner Ansicht bräuchte es solche doch überhaupt nicht??


    Was haben Initiativen, Referenden, Petitionen mit einer Hochschul-Bachelorarbeit gemeinsam?


    Haben Sie zufälligerweise selber mal eine Bachelorarbeit erarbeitet und geschrieben? Oder zumindest korrekturgelesen, um nur ansatzweise einen Eindruck zu erhalten, was für ein grosser Aufwand dahinterstecken könnte?


    Nochmals: Es ist jeder/jedem UserIn selber überlassen, ob sie/er sich an einer Umfrage beteiligen möchte.... So sehe ich das auf jeden Fall....


    Tilia

    rodizia


    Aber dass er mal das Feedback kurz durchliest und die wesentliche Kritik zur fehlenden Hintergrundinformationen zur Kenntnis nimmt und das dann einigermassen zeitnah nachliefert, ist aus meiner Sicht jetzt mal nicht zu viel verlangt.


    Und sonst setzt er hier die Prioritäten dann halt doch etwas falsch?

    Wir alle wissen ja gar nicht, ob Ramon Mattle die Feedbacks durchgelesen hat oder nicht. Auch wissen wir nicht, ob er die Kritik zur Kenntnis genommen hat oder nicht.


    Was verstehen Sie unter einigermassen "zeitnah"? Herr Mattle hat seine Bitte am 21. März ins Forum gestellt. Jetzt befinden wir uns im Morgen des 23. März. Also sind zwischen den beiden Daten 2 Tage vergangen. Vielleicht wäre es zu überlegen, ob man seine Erwartungen an die UserInnen nicht etwas tiefer schrauben sollte....


    Ich finde div. Reaktionen hier ziemlich enttäuschend. Und finde das sehr schade....


    LG

    Tilia

    skywings

    Nein das Beobachterforum ist kein Platz für Umfragen. Siehe mein Beitrag wegen Referenden etc.

    Wo steht das geschrieben? Ich finde mit dem besten Willen keine diesbezüglichen Forenrichtlinien.... - resp. überhaupt keine.... Oder ich bin des Suchens/Findens unfähig...


    Gerade habe ich mich gefragt, ob ich mich an Ramon Mattles Stelle hier im Forum überhaupt nochmals melden würde...


    Gruss

    Tilia

    Dieser Herr Mattle wird mir immer suspekter .Wäre ihm seine Anfrage wichtig hätte er schon lange auf die anderen Kommentare reagieren müssen.

    Ehrlich gesagt würde ich es eher als suspekt bezeichnen, wenn Herr Mattle hier im Forum fortlaufend die Kommentare kommentieren würde.... Studis haben in der Regel andere Prioritäten. Insbesondere, wenn sie mit einer Bachelorarbeit beschäftigt sind. Nicht selten müssen parallel noch andere Arbeiten geschrieben werden usw... Ich erinnere mich bestens an die Studienzeit meiner eigenen Kinder....


    Und wer weiss denn schon, ob Herr Mattle möglicherweise nebst seinem Studium noch arbeitet - oder sogar berufsbegleitend studiert....


    Grundsätzlich finde ich es eine gute Idee, eine Umfrage ins Beob. Forum zu stellen.


    Tilia

    ramon.mattle


    Grüezi Herr Mattle

    Gerade habe ich kurz in den Link geschaut. Und gedacht: Uff, ich habe keine Ahnung, was unter Sharing Economy verstanden wird. Ich schlage Ihnen vor, dies ausführlicher zu definieren (Aufführung von weiteren Beispielen!). Ich stelle mir vor, eine Umfrage erzielt mehr Erfolg, wenn die Teilnehmenden nicht zuerst selber Recherchen anstellen müssen.


    Bitte lassen Sie uns zusätzlich wissen, an welcher Hochschule Sie welchen Studiengang belegen.


    Gerne nehme ich an Ihrer Umfrage teil, wenn ich mehr Informationen besitze.


    Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall die notwendige Ausdauer und gutes Gelingen bei Ihrer Bachelorarbeit!


    Gruss

    Tilia

    rodizia


    In der Regel klopft man für die Anfrage einer Hypothek sowieso bei verschiedenen "Hypothekargebern" an, um möglichst beste Konditionen offeriert zu erhalten.


    Die Hürden, überhaupt eine Hypothek zu erhalten, werden höher, je näher das Pensionsalter rückt... Das gilt es auch zu berücksichtigen...


    Au lG

    Tilia

    huldrich

    Das ist das wovon ich rede: Misstrauen! Unter anderem von Banken. Natürlich wissen die das. Wie wollen Sie eine Erbschaft in der Schweiz verstecken? Unmöglich! Jedenfalls nicht zu empfehlen.

    Ich denke, den Banken geht es bei der Berechnung vor Vergabe einer Hypothek hauptsächlich um deren eigene Sicherheit und möglicherweise auch noch ein wenig um den Schutz des Kunden. (Aktuell erlebe ich solches als Mitglied einer Erbengemeinschaft)


    Als "normalsterbliche" Person habe ich mir noch nie darüber Gedanken gemacht, wie ich eine Erbschaft am Fiskus vorbeischmuggeln könnte. Ich weiss nur, dass man als EL BezügerIn gem. Link in meinem Beitrag #28, Seite 10 /Meldepflicht, dazu verpflichtet ist, der EL Stelle ua. eine allfällige Erbschaft zu melden. Falls das jemand nicht tut, käme ich aber niemals auf die Idee, der betreffenden Person Absicht/Betrug zu unterstellen. Es könnte nämlich auch sein, das betr. Person der Überzeugung war, die EL Stelle würde automatisch von Seite ? "von Amtes wegen" informiert.


    Gibt es evtl. eine Person in Ihrem Verwandschafts-/Freundes-/Bekanntenkreis, welche für den Hypothekarkredit bürgen könnte? Natürlich müssten Sie vorgängig mit der betr. Bank abkären, ob sie eine Sicherheit inform einer Bürgschaft überhaupt akzeptiert.


    Tilia