rodizia und DamienS
Danke für Ihre Kommentare.
Vor der Beschäftigung dieses Reinigungsinstitutes erledigte eine Privatperson (eine wahre Perle in jeder Beziehung) diese Reinigungsarbeiten. Sie verlangte einen Stundenlohn von CHF 30.- netto. Womit wir sofort einverstanden waren. Ja, und selbstverständlich bezahlten wir für sie AHV ein und schlossen eine Unfallversicherung ab. Umständehalber musste sie leider von heute auf morgen ihren Job bei uns aufgeben. Und ich infolge meiner gesundheitlichen Probleme per sofort eine "Ersatzperson" finden. So dass ich dieses Reinigungsinstitut anfragte.
Wir haben keinen schriftlichen Vertrag in den Händen. Lediglich wurden damals die monatlichen Stunden mündlich vereinbart sowie die Wochentage und der Stundenansatz. Allerdingst steht in den AGBs, dass mündliche Vereinbarungen durch die Reinigunsfirma schriftlich bestätigt würden... Was aber nie der Fall war.
In den AGBs steht, die Firma könne jederzeit die Preise erhöhen. Wenn man aus diesem Grund aus dem Vetrag aussteigen wolle, müsse man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die vereinbarten Kündigungsfristen seien einzuhalten.
Betr. Kündigungsfrist steht in den AGBs, diese betrage 3 Monate.
Ich stehe bereits mit meiner ehemaligen Reinigungsperle in Verbindung. Möglicherweise hat eine Freundin von ihr noch Kapazitäten :).... Und ich bin mir sicher, Freundinnen von Perlen sind ebenfalls Perlen 
Liebe Grüsse
Tilia