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    Hallo @C-O-R-A


    habe dein gestrigen Beitrag mit der Frage nicht gesehen (die Benachrichtigungsfunktion bei der Namensnennung hat offensichtlich nicht funktioniert!). Da ich Situationsbedingt vielerorts einspringen muss, habe ich momentan auch ganz andere Prioritäten, als das Forum. Die Situation im Tessin scheint sich momentan leider noch nicht zu entspannen und wird für viele Leute zunehmend belastend. Mit einer regen Beteiligung meinerseits am Forum könnt ihr somit demnächst nicht rechnen.


    "... dachte ich,dass du Tessiner bist oder du deinen Wohnsitz im Tessin hast." Da dachtest du wohl richtig. Sowohl, als auch (a son ticines a DOCG! De quei che in cà i parlan el dialett!). Das dürfte auch mein fehlerhaftes Deutsch verraten.


    Im Tessin "Freut" sich z. Z. kaum jemand auf Besuch. Was die Gründe sind um jetzt nicht in den Kanton Tessin zu kommen dürften offensichtlich sein. Mein Standpunkt? Wir haben die Buchungen des Ferienhauses das wir vermieten - vorerst bis und mit Woche 21 - Storniert.


    Bleibt alle gesund! Hoffen wir, dass sich in der Deutsche Schweiz die Situation nicht so zuspitzt wie im Süden.

    Die Vorteile des Lockouts?


    wen hat man ausgesperrt?


    Hat sich alescha01 heute Morgen nach der Lektüre des Tagblattes wieder mal in die Tasten gestürzt?


    Doch den Zeilen die er dem abgeschriebenen ersten Absatz hinzugefügt hat, sind schon zynisch. Der jetzige Situation Vorteile - wie er sie nennt - abgewinnen zu wollen, erachte ich doch als verfehlt. Würde man an dieser Stelle von positiven Nebenwirkungen sprechen... aber von Vorteile und dazu noch viele?


    Wie sinnvoll der Konsum elektronischer Medien mehrheitlich sein dürfte, ist doch sehr fragwürdig. Der Verkehr wird nach dem Lockdown wieder wie zuvor - wenn nicht intensiver - aufkommen. Und die oben erwähnten elektronischen Medien strotzen nur so von Luxusgüterwerbung. Konsumenten haben jetzt alle Zeit sich von dieser einnehmen zu lassen. Politik und Wirtschaft wird sich nach dem Lockdown auch bestimmt besonders bemühen den Konsum wieder anzukurbeln, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.


    Weniger direkte soziale Konflikte mit Fremdpersonen? Das dürfte vermutlich in keinem Verhältnis zu den wachsenden Konflikte im engeren Umfeld stehen.


    Einbruchschutz? Kriminelle sind keine Politiker, sie sind wach, clever, und verdammt flexibel. Kriminalität nimmt nicht ab, sie verlagert sich.


    konzentriertes geistiges Arbeiten und Kommunizieren via soziale Medien wird ermöglicht? Ein Lockdown kann dies allenfalls fördern oder forcieren. Möglich war es auch zuvor.


    Mehr Zeit für das Kochen von anspruchsvollen Gerichten, mehr Zeit für vernachlässigte Haus- und Gartenarbeiten, wertvolle Erfahrungen sammeln mit dem E-Learning... Das nennen Sie ein Vorteil des durch die Pandemie verursachten Lockdown !?!


    Ist das Ihr ernst? während ein doch nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung (weltweit) massiv unter den unterschiedlichsten Folgen von covid-19 leidet, hauen Sie sowas in die Tasten? Eine eigenartige Auffassung von sinnvollem Umgang mit elektronischen Medien!


    Abgesehen, dass der Artikel im Tagblatt - an dem Sie sich aller Wahrscheinlichkeit "inspirieren" lassen haben - einen ganz anderen Tenor hatte, endete dieser mit:


    "denn man hätte sich einen anderen Auslöser [...] gewünscht"


    Grüsse aus dem Gesundheitswesen... e dal Ticino!

    @marikowari


    USA auch? wusste ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen. Muss mal einem ehem. Studienkollege fragen wie es dort so aussieht. Er wohnt in South Dakota.


    In Südamerika weiss ich, wird verbreitet auch vorsorglich "aufgerüstet". (Meine Gattin ist Kolumbianerin und hat dort Ländereien) Die Polizei meinte bereits wir sollen Vorkehrungen gegen Plünderungen treffen (Sicherheitsleute aufstocken). Eben die Bürgerkriegsähnlichen zustände ;-). Momentan ist die Lage laut Familie diesbezüglich sehr ruhig und unauffällig. Die Polizei habe im "pueblo" die Präsenz massiv aufgestockt. Im Dorf scheint zudem - auf präventions Ebene - einiges besser organisiert zu sein als bei uns!


    Dass hier in der Schweiz private Waffen aufpoliert werden und man sich mit Munition eindeckt ist eine Tatsache die nicht an die grosse Glocke gehängt wird.

    Trotz, oder gerade wegen der Ernsthaftigkeit des Themas...


    So bewältigt man Krisen auf hoher Ebene:

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    Bewältigung des Coronavirus auf der Website von Patrick Chappatte: https://www.chappatte.com/en/

    @C-O-R-A


    Ja ist schon deftig, würde sich hervorragend als Ausgangsmaterial für eine fiction Verfilmung eignen. Kann mir bildlich schon den Trailer auf Netflix vorstellen.


    Doch einzelne Punkte treffen (auch wenn teil übertrieben) so ziemlich ins Schwarze. Der Beitrag als ganzes ist klar eine Verschwörungstheorie. In wie weit sich diese Theorie teils allenfalls doch als Realität entpuppen wird, wird sich bald herausstellen.


    Meine Bankberater hat mir gestern bestätigt, dass es durchaus möglich sei, dass demnächst die Limiten für Bargeldbezüge nach unten angepasst werden und bei Konti ohne Bezugslimite, eine solche eingeführt werden könnte.


    Ich glaube nicht, dass (wie im Videobeitrag) ein System hinter dem Ganzen steht. Andererseits glaube ich, dass die einzelnen Akteure in Finanzen, Wirtschaft und Politik die Situation schamlos ausnutzen werden, um versuchen maximal Kapital daraus zu schlagen (wie weiter oben in Köppels Zusammenhang @marikowari bereits angedeutet hat).


    Leider befürchte ich, dass die Schweiz als Meisterin des opportunistischen Verhaltens auf mehreren Ebenen ein beschämendes Beispiel geben wird.


    Erst gestern Abend hat mich ein Ereignis mit Wut aufgeladen, bis zu dem Punkt, dass ich die verbale Kontrolle gegenüber zwei Schweizer dick auftretenden "Unternehmer" und "Investoren" verloren habe, die mit unverschämter Unverfrorenheit eine wirtschaftliche Situation ausnutzen wollten, die sich als Kettenfolge des Coronavirus ergeben hat.

    Wenn man die Angelegenheit in einem breiteren Kontext betrachtet und zu weltpolitische und wirtschaftspolitische Zusammenhängekritisch hinterfragt, stellen sich doch berechtigterweise heikle (um es milde auszudrücken) Fragen.


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    Ein altes Hausmittel das bereits mein Grossvater seinen Patienten zur Regulierung der Darmaktivität empfahl: drei Trockenpflaumen über Nacht in ein Glas Wasser einweichen. Am darauffolgenden Morgen diese einnehmen und das Wasser in dem Die Pflaumen eingeweicht wurden, trinken.

    @Niva @FrauSteffi85


    Ich muss mich hier in aller Form entschuldigen. Ich habe ein "Durcheinander" gemacht. Meine Aussage weiter oben ist falsch. Klar der Mann hat ja seinen Wohnsitz in der Schweiz. Ihr könnt eine Scheidung auch in der Schweiz einreichen. Dann aber - sofern ich es richtig in Erinnerung habe - ist die Rechtswahl nicht mehr möglich (Schweizer Recht kommt automatisch zum Zug?).

    Hallo @FrauSteffi85


    Eine einvernehmliche Scheidung ist relativ einfach zu bewältigen und die Verfahrenskosten fallen entsprechend bescheiden aus. Voraussetzung: Scheidung auf gemeinsames Begehren und Einigung bezüglich der Scheidungsvereinbarung (güterrechtliche Auseinandersetzung, Regelung ev. Unterhaltszahlungen, Aufteilung der Altersvorsorge, falls gemeinsame Kinder vorhanden entsprechende Regelung von Sorgerecht, Unterhaltspflicht usw.).


    Das setzt natürlich voraus, dass auch dein Ehemann an einer einvernehmlichen Scheidung interessiert ist.


    Nach deiner Schilderung handelt es sich um einen grenzüberschreitenden Fall. In eurem Fall ist das deutsche Gericht zuständig. Das Heisst jedoch nicht, dass zwingend deutsches Recht angewendet werden muss (Rechtswahl). Ihr müsst jedoch das Scheidungsbegehren in Deutschland einreichen.


    Bei Einigkeit könnt ihr einen gemeinsamen Rechtsanwalt Beiziehen, was auch bei Teileinigkeit, zumindest als erster Schritt, oft zu empfehlen ist.


    Bei einer einvernehmlicher Scheidung könnt ihr euch vor Gericht von einem gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten lassen (die Rechtsvertretung durch einen Anwalt ist zwingend).

    @Jemand123


    Das sind gewaltige Unterschiede! Am Wohnsitz ist ein Mieter besser von einer Kündigung geschützt. Zudem stellt sich die Frage an welcher Adresse Meldungen und Amtsverfügungen zugestellt werden müssen.


    Ich kenne die Sachlage nicht im Detail, aber die "Schlamperei" von der du berichtest würde mich (aus Erfahrung) nicht erstaunen. Da würde ich auch Beschwerde einreichen. Ist die Sache verstrickt, und den Streitwert es rechtfertigt, würde ich es einem Rechtsanwalt übergeben.

    @Flecky2020


    Hallo, Es gibt kantonale Unterschiede. üblicherweise wird jedoch einen Vermögensfreibetrag von 4'000 CHF für Einzelpersonen, resp. 8'000 CHF für Paare zugesprochen (und 2'000 CHF pro Kind). Maximal jedoch 10'000 CHF pro Familie/Haushalt. Diese 600 CHF sollten somit absolut kein Problem darstellen, sofern der Vermögensfreibetrag insgesamt nicht überschritten wird.

    Hallo @Federchen


    Ich gehe davon aus, dass es sich um die Familienwohnung handelt. Also vereinfacht ausgedruckt, die Wohnung in der ihr gemeinsam lebt (räumlicher Mittelpunkt des Familienlebens).


    Dieser Status (Familienwohnung) wird automatisch mit dem tatsächlichen Einzug des Ehepaares in die Wohnung gegründet und kann nur mit gemeinsamer Zustimmung aufgelöst werden (oder durch richterlichen Beschluss). Dabei spielt es keine Rolle, ob nur einer der Eheleuten den Vertrag unterschrieben hat.


    Bei einem Ehestreit, Trennung oder Scheidung wird so gut wie immer das Bleiberecht dem Ehepaar zugesprochen, dem auch die Obhut der Kinder zugesprochen wird.


    Wenn also die Kinder bei dir bleiben, muss dein Ehemann damit rechnen, dass er die Wohnung verlassen werden muss. Zudem muss er sich darauf gefasst machen, dass er - dadurch, dass er alleine den Mietvertrag unterschrieben hat - gegenüber dem Vermieter alleine für die Miete haftet.

    @marikowari


    Ja, bei allen unentgeltlichen Handänderungen ist es üblich, dass die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben wird. Die von dir geschilderte Situation ist für Altliegenschaften in Graubünden typisch.


    Die Fälligkeit der Grunstückgewinnsteuer wir dann in einem solchen Fall dadurch ausgelöst, dass die Überschreibung der Liegenschaft auf einen einzelnen Erben nicht als unentgeltliche Handänderung erfolgt. In einzelnen Fälle (wo die Befreiung von der Schenkungssteuer anwendbar ist) kann man durch eine Überschreibung durch Schenkung die Grundstückgewinnsteuer nochmals aufschieben.


    In Graubünden können zudem kantonsinterne unterschiede bestehen, da die Gemeinden durch ihre Steuerhoheit in der Materie eine Erbanfall- und Schenkungssteuer erheben können.

    @uridium69

    vielen Dank für deine Angaben. Bei der Hypothek handelt es um eine erst Hypothek (zweit und allenfalls dritt Hypotheken sind die, die man amortisiert). Du schreibst es handle sich um eine Festhypothek.


    Das wäre dann eine Hypothek, die für einen festen Betrag, eine feste Laufzeit (meistens zwischen 2 und 10 Jahre) zu einem festen Zinssatz abgeschlossen wurde.


    So wie du schreibst "und das ist die Hypothek die man ja bis zum Tod stehen lässt" (und da du keine Angabe zur Laufzeit machst) dürfte es sich allenfalls jedoch um eine Variable Hypothek handeln.


    Eine solche hat keine im voraus fest definierte Laufzeit, sondern läuft auf unbestimmte Zeit, bis eine der Parteien - also der Kreditnehmer oder die Bank - diese Kündigt. Bei der BEKB beträgt die Kündigungsfrist für diese Form von Hypothek im Normalfall 3 Monate.


    Falls dein Vater eine Festhypothek abgeschlossen hat und im Hypothekarvertrag nichts anderes vereinbart wurde, läuft diese auch nach seinem Tod normal weiter, bis zum Ende der Laufzeit.


    Bei einer Variablen Hypothek kann dir als Erbe (so wie jederzeit auch jetzt deinem Vater) die Bank auf die vertragliche Frist kündigen. Das wird sie auch und wird nach Überprüfung der üblichen Formalitäten, dir einen oder mehrere Vorschläge unterbreiten (die allenfalls sogar günstiger ausfallen als die jetzige Konditionen). Ich würde jedoch auch bei andere Banken Offerten einholen.


    Im Kanton Bern solltest du als direkter Nachkommen keine Erbschaftssteuern Bezahlen müssen.


    Sicher wird eine Grundstückgewinnsteuer anfallen. Diese kann allenfalls relativ hoch sein (ist kantonal sehr unterschiedlich, die Berner Ansätze und Berechnungsmethoden sind mir geläufig)


    Diese Steuer wird jedoch aufgeschoben, bis wenn du das Haus verkaufst.


    Nun aufgepasst! Wenn du im Haus bleibst, dieses ausschliesslich selbst bewohnst (also keine Vermietung) und dieses erst verkaufst wenn eine Wohnung als Ersatzbeschaffung kaufst, kannst erneut einen Steueraufschub beantragen. Zu beachten ist die Voraussetzung: "dauernd und ausschliesslich selbstgenutztes Eigenheim". So kannst du unter umständen ein beachtlicher Steuerbetrag auf unbestimmte Zeit aufschieben und als Eigenkapital einsetzen!


    Sind die Anlagekosten der Wohnung tiefer als der Erlös des Hausverkaufes, so erfolgt ein entsprechender anteilmässiger Steueraufschub und die Differenz wird als Rohgewinn besteuert.

    Hallo uridium69


    Gerne gönne ich deinem Vater noch einige Jahre glückliches und gesundes Leben. Aber das ist richtig, dass du dir jetzt Gedanken darüber machst.


    Hattest du denn nie mit deinen Eltern darüber gesprochen?


    Was für eine Hypothek lastet auf dem Haus? ist es eine Variable, oder eine Festhypothek? Hast du eine Ahnung was der reelle Verkaufswert des Hauses ungefähr betragen könnte?


    Mit diesen zwei Angaben, kann ich etwas konkreter auf deine Frage eingehen. Ev. noch bei welcher Bank die Hypothek läuft, letzteres ist aber weniger wichtig.

    marikowari


    Lebt die (potentielle) Erblasserin noch? Kann sie es nicht - allenfalls mit eurer Hilfe - regeln? Oder ist sie nicht mehr zurechnungsfähig. Selbst denn, wäre es noch möglich - durch einen Umweg - ein Legat zu erstellen.


    Bei einer Ausschlagung kannst keine Begünstigten bestimmten, es kommen jeweils zwingend die nächste gesetzliche Erben an die Reihe.


    Du kannst ja das Erbe annehmen und im Sinne der Erblasserin verteilen, allenfalls stehen mehr Steuern an.


    Ich hatte mit meinem Vater über 20 Jahre vor seinem Tod keinen Kontakt mehr. Eine üble Geschichte...


    Eskaliert war sie, als er mich bei der Scheidung meiner Eltern erpresste falsche Aussagen zu lasten meine (schwerkranken!!) Mutter zu Unterschreiben. Damals war die Schuldfrage für die finanziellen Folgen relevant.


    Ich hatte mich darauf nicht eingelassen.


    Das Ausschlagen der Erbschaft war dann für mich eine Frage der Ehre und des Selbstwertgefühls.

    Hallo rote_Zora


    Das kommt mir bekannt vor und ich kann vieles gut nachvollziehen. Dei Beitragstitel fokussiert auf das Verhalten der und Mitarbeiterin des Sozialamtes das kein weiterer Kommentar mehr bedarf.


    Möchte mich hier Max Mustermanns treffender Beitrag anschliessen.


    Sicher ist es nicht einen, sondern vermutlich das Zusammenspiel verschiedener Faktoren, weswegen du zu keiner festen Arbeitsstelle kommst. Man müsste durch eine Analyse versuchen die mutmassliche Ursachen für diese durchgehende Absagen zu eruieren, und die Dynamik der entsprechenden Bewerbungsverfahren ebenso angehen.


    Du hattest schon ein privates Coaching, war dieser wirklich auch auf der Höhe? da gibt es eben erfahrungsgemäss nicht wenig unbegabte, resp. Realitätsfremde Leute!


    Auch das RAV dürfte dabei vollkommen überfordert sein.


    Du schreibst, dass deinen (früheren) Lebenslauf nicht so rosig sei... Fühlst du dich etwas näher darauf einzugehen? daran könnte ev. - insbesondere im gesamten Kontext - durchaus etwas daran liegen.


    Bist du Örtlich gebunden, oder könntest du dir auch einen "Neuanfang" in einer anderen Region vorstellen? Ein radikaler Tapetenwechsel kann sich in einer solchen Situation oft sehr positiv auswirken. Wichtig ist dabei, am neuen Ort entsprechende Anlaufstellen zu haben, an die man sich bei Bedarf wenden kann.


    Ich kann deine berechtigte Sorgen bestens nachvollziehen. Ich kenne ein Paar Leute, die in einer analogen Situation waren (und auch ich hatte in jungen Jahren alles andere als "Gute Karten") und die an mich gelangt sind. Mit einer Ausnahme konnten diese Leute sich beruflich stabilisieren und wirtschaftlich erholen. Zwei davon haben sich sogar erfolgreich selbstständig gemacht.


    Wenn ich deinen Beitrag lese, habe ich nicht den Eindruck, dass du auf den Kopf gefallen bist, ganz im Gegenteil. Du bringst doch einiges mit, und du bist im besten Alter! Deshalb möchte ich Dir an dieser Stelle Mut machen.


    Wirtschaftlich bedingt musst du dich vielleicht vorerst nochmals auf einen Temporärjob einlassen (Sofern dich nicht durch Familie oder Partner vorübergehend unterstützen lassen kannst).


    Für eine mittel- und langfristige Lösung einer Festanstellung müsste man eine gezielte Bewerbungstaktik angehen, die auf die Erkenntnisse einer vorgängigen Analyse - wie weiter oben erwähnt - basiert.


    Ich halte dir die Daumen

    marikowari


    Sicher keine einfache Situation für deine Freundin. Die fluchtartige Rückkehr in die Schweiz unter den von Dir umschriebenen Umständen, die wirtschaftliche Abhängigkeit von ihrer Mutter, die offensichtlich selbst knapp bei Kasse war, die Situation mit dem (noch) Ehemann, und jetzt den plötzlichen Verlust der Mutter, den sie - situationsbedingt - bestimmt nicht einmal richtig verarbeiten kann...


    Du fragst was tun.


    Sie braucht dringend eine Anlaufstelle, die sie im weiteren Vorgehen kompetent begleitet und mit ihr die unterschiedlichen Herausforderungen systematisch, differenziert und dennoch koordiniert angeht.


    Sozialamt: konsultieren, Wohnsituation klären, resp. nach Lösungen suchen.


    Ist sie allenfalls bei einer Kirche oder relig. Gemeinschaft? Die haben nicht selten eigene Anlaufstellen und Beziehungen zu äusserst kompetenten und hilfsbereiten Leuten.


    Erbschaft: Auflösung durch Liquidation! (Oder wurde die Ausschlagungserklärung bereits definitiv abgegeben? Falls ja mit Erbschaftsamt sprechen).


    Falls es soweit kommen sollte, dass eine Ausschlagung im Namen der Kinder erforderlich wird - was ich ehrlich gesagt ziemlich ausschliesse - kann man immer noch die KESB beiziehen (zudem muss der Vater mit rechtlichen schritten und Schadenersatz rechnen, falls er bewusst oder fahrlässig gegen das Interesse der Kinder handelt).


    Hat deine Freundin dann keine Freunde die ihr allenfalls aushelfen können, damit sie die Erbschaft nicht ausschlagen müsste?


    Wie kommt sie zu einer bezahlbaren Wohnung, Wie kommt sie zu einer Arbeit (sofern es die Situation mit den Kindern zulässt, ev. auch Heimarbeit usw.), wie kommt sie wieder an ihr Geld, das sie im Ausland hat, usw.


    Das ist sicher die grössere Herausforderung.


    Ich wünsche ihr jedenfalls viel Glück.

    Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird, dann wird meines Wissens von Amtes wegen liquidiert. Oder irre ich mi da?


    Das ist richtig, aber erst dann, wenn alle gesetzliche Erben die Die Erbschaft Ausgeschlagen haben.


    Schlägt die Tochter der Verstorbene die Erbschaft aus, sind die Enkelkinder eben an der Reihe (entsprechend ihre Rechtsvertreter) und dort liegt vermutlich der Haken (Zustimmung des Vaters). Diese, resp. dessen Vertreter, müssten wiederum die Erbschaft ausschlagen.


    Die Tochter kann jedoch anstatt die Erbschaft auszuschlagen - als Alleinerbin - direkt eine amtliche Liquidation beantragen. Hacken and der Sache, es ist mit Kosten verbunden.


    Leider immer wieder ein übles Thema, das leider auch mich schon seit Kindheit begleitet (Erbstreitereien, Veruntreuungen, Intrige usw. in der Familie). Da ging es nicht selten um beachtliche Vermögenswerte. Aus persönlichen Gründen habe ich dann auch die Erbschaft meines Vaters ausgeschlagen...