Sozialversicher
Wie geschrieben handel es sich um den Schritt, nachdem von mir ein Einwand auf den Vorbescheid eingereicht wurde. Ich nehme mal an, der Schritt zur Verfügung?
Ich war der Meinung, dass die Schritte bis zu einem Vorbescheid ja "erledigt" hätten sein müssen und bei eingereichtem Einwand auf den Vorbescheid, nicht alles von Grund auf neu bearbeitet wird von der IV/AAusgleichskasse, oder?
damiens
Ich bin Auslandschweizer (Wohnsitz Österreich), habe also kein Anspruch auf andere Massnahmen (wie mir mitgeilt wurde) ausser Rente.
Die Prüfung auf Leistungsanspruch wurde ja bereits gemacht, sonst hätte ich keinen Vorbescheid kriegen können.
Jedoch scheint die IV nicht alle Informationen meiner Ärzte etc. eingeholt zu haben. Jedenfalls habe ich daher auf den Vorbescheid mit einem Einwand reagiert, sämtliche Arztzeugnisse beigelegt und begründet, warum ich mit dem Vorbescheid nicht einverstanden bin.
Wird bei einem Einwand auf Vorbescheid also nochmal neu von vorne geprüft, obwohl ja mit dem Vorbescheid die Prüfung bereits abgeschlossen war?
Leider geht aus der Akten-CD gar nicht hervor, wie weiterhin vorgegangen wird.
Liebe Grüsse