Beiträge von fisherman

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    Hallo

    Üblicherweise bezahlt die Gebäudeversicherung Hagelschäden in unserem Fall bekommen wir eine Entschädigung für die zerbeulten vertikalen Rollläden. Was die Gebäudeversicherung jedoch nicht bezahlen will, sind zerbeulte Rollladen von Dachfenstern. Begründung: "

    Ein Anspruch auf eine Entschädigung von nicht einsehbaren Gebäudeteilen wie z.B. Dachrandabdeckungen aus Blech, Dachrollläden, Blecheinfassungen, etc. (bei normaler Betrachtung vom eigenen Grundstück aus) ist nicht gerechtfertigt. Unglaublich aber wahr.

    Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema? Welche Versicherung trägt dieses Risiko? Was mache ich, wenn ich die Dachwohnung verkaufen will, muss ich dem neuen Eigentümer auf meine Kosten neu Dachrolladen spendieren? Ich wäre froh, um ernst gemeinte Ratschläge.

    Freundliche Grüsse

    Fisherman


    Wir hatten für meine Frau 2005 eine gemischte Lebensversicherung abgeschlossen, bereits im Versicherungsangebot, aber auch im Vertrag wurde ihr eine hohe Überschuss-Beteiligungen in Aussicht gestellt und zwar mit dem Text „zuzüglich der angesammelten Überschussanteile CHF xx’xxx. Auf der dritten Seite des Vertrags steht sogar „garantierter Rückkaufswert und Überschussbeteiligung pro Alter (meine Frau). Und dort sind die einzelnen Beträge in CHF xx’xxx pro Jahr angegeben, ein Text wie zBsp „Überschussbeteiligung nicht garantiert„ findet sich im Vertrag nicht.

    Meine Frau möchte die Lebensversicherung zurück kaufen und hat sich informieren, wann Sie wieviel Geld bekommt. Die Versicherung teilte ihr eine Summe mit, welche etwas höher liegt als 50 % des Betrags CHF xyz.

    Als wir intervenierten hiess es, es sei doch klar, dass die „Überschussbeteiligung nicht garantiert sei“.


    Ergänzung: Vor ein paar Monaten habe ich meine eigene Lebensversicherung aufgelöst und zwar bei derselben Versicherungsgesellschaft. Mir war bekannt, dass ich eine Überschussbeteiligung bekomme, in meinem Vertrag wurde keine Summe festgeschrieben, zudem stand in meinem Vertrag „Überschussbeteiligung nicht garantiert“. Soweit so gut, ich bin mit der ausbezahlten Summe zufrieden.


    Habt ihr, beim Rückkauf eine Lebensversicherung, ähnliche Situationen erlebt? Wie habt ihr sie gelöst?

    Nachdem wir uns über mehrere Tage mit der Versicherungsgesellschaft nicht einigen konnten haben wir den Fall den Versicherungs-Ombudsmann übergeben.

    Mir ist im Ausland das Autokennzeichen gestohlen worden. Natürlich meldeten wir den Diebstahl der Polizeistelle im Ausland.

    Zurück in der Schweiz gaben wir bei der Polizei in der Schweiz eine Verlustanzeige auf und bekamen daraufhin vom Strassenverkehrsamt ein neues Kennzeichen.

    Seither laufen Kosten auf, mit dem wir gar nicht gerechnet hatten.

    Kosten für neues Kontrollschild CHF 30.00

    Kosten für neuen Fahrzeugausweis CHF 40.00

    Kosten für Ausschreibung im Schweizer Polizeianzeiger CHF 30.00

    Frage, wer kommt für diese Kosten auf?