Beiträge von usto0705

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    Wenn Sie es sich finanziell nicht leisten können so lange kein Geld zu erhalten, empfehle ich Ihnen die Stelle nur zu kündigen, wenn Ihnen die Arbeitslosenversicherung vorher schriftlich bestätigt, dass ihnen das Verbleiben an der Arbeitsstelle nicht zugemutet werden kann und Sie deshalb die Stelle kündigen dürfen ohne dass Sie deswegen Einstelltage erhalten und ohne, dass deswegen Ihre Vermittlungsfähigkeit verneint wird.


    Wie kann ich das am Besten formulieren?

    Nein, kann mir das finanziell nicht leisten.


    Aber ich hatte ganz andere Vorstellungen. Ich hatte viele Ideen, wie mein neuer Job ablaufen würde – aber keine davon deckt sich mit der Realität.

    Versprechungen wurden nicht eingehalten.

    Die Bedingungen im Unternehmen sind miserabel.

    Grüezi

    ich bin arbeitslos gemeldet, habe eine neue Stelle gefunden, bin noch in der Probezeit und möchte selbst kündigen.


    ich bin weiterhin beim RAV angemeldet und mache weiterhin Arbeitsbemühungen, weil ich Zwischenverdienst beantragt habe.

    meine Rahmenfrist läuft auch erst in ein paar Monaten aus.


    Beziehe ich danach wieder Arbeitslosengeld oder habe ich eine Sperrfrist, weil ich in der Probezeit gekündigt habe?